Anzeige
Mehr »
Login
Montag, 06.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
+56,25% in 5 Tagen: Genialer Schachzug - diese Übernahme verändert alles
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
marktEINBLICKE
160 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Autowerte: Diesel-Fahrverbote werden nicht als Problem gesehen

Nun ist es also da, das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu den kommunalen Diesel-Fahrverboten. Doch was hat das eigentlich für Auswirkungen für die Autowerte und ihre Anleger? Weniger, als man meinen könnte. Die Gründe überraschen.

Das Urteil. Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Soweit die Verwaltungsrichter.

Worum geht es überhaupt? Auslöser für die Verfahren sind die Nichteinhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³. Damit dies gelingt, bzw. der Zeitraum in dem es nicht gelingt so kurz wie möglich ist, erforderd EU-Recht geeignete Maßnahmen. Da dies in Form der bisherigen Plaketten-Regelung nicht gelingen kann, müssen neue Regeln her. Am Ende werden also Fahrzeuge mit hohem Stickstoffdioxid-Ausstoß - vor allem Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 vor der Stadt bleiben müssen.

Den vollständigen Artikel lesen ...
Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2018 marktEINBLICKE
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.