Nun ist es also da, das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu den kommunalen Diesel-Fahrverboten. Doch was hat das eigentlich für Auswirkungen für die Autowerte und ihre Anleger? Weniger, als man meinen könnte. Die Gründe überraschen.
Das Urteil. Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Soweit die Verwaltungsrichter.
Worum geht es überhaupt? Auslöser für die Verfahren sind die Nichteinhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³. Damit dies gelingt, bzw. der Zeitraum in dem es nicht gelingt so kurz wie möglich ist, erforderd EU-Recht geeignete Maßnahmen. Da dies in Form der bisherigen Plaketten-Regelung nicht gelingen kann, müssen neue Regeln her. Am Ende werden also Fahrzeuge mit hohem Stickstoffdioxid-Ausstoß - vor allem Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 vor der Stadt bleiben müssen.
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