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DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.04.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-05 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Logwin AG Grevenmacher Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11. April 2018 *Logwin AG* *Aktiengesellschaft* Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, ZIR Potaschberg, 5, an de Längten R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. April 2018 um 10.00 Uhr im Novotel Luxembourg Kirchberg, 6, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. *Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 der Logwin AG* 1) *Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr* 2) *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr* 3) *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d'entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr* 4) *Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2017 zu genehmigen. 5) *Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 23.720.459 EUR wie folgt zu verwenden: Zuführung eines Zwanzigstel des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage: 1.186.023 EUR Ausschüttung einer Dividende von 2,50 EUR auf jede gewinnberechtigte Aktie: 7.210.987 EUR Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage (Gewinnrücklage): 15.323.449 EUR Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von 2,50 EUR je gewinnberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 6) *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2017 beendeten Geschäftsjahres* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2017 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 7) *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische Ernennung:* *Bestellung von* a. *Herrn Dr. Antonius Wagner* b. *Herrn Sebastian Esser* c. *Herrn Dr. Michael Kemmer* d. *Herrn Philippe Prussen* *zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2019.* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2019 zu bestellen. 8) *Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 9) *Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 120.000 EUR festzusetzen. *Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen* Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. *Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte* Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien. Jede Aktie, gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie, vom Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden: Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 antraege@linkmarketservices.de Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 20. März 2018 zuzugehen. *Teilnahmebedingungen* Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die mit Ablauf des 28. März 2018 (24:00 Uhr MESZ) ('Luxemburgischer Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 5. April 2018 zugehen: Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 289 agm@linkmarketservices.de Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen. Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 5. April 2018 zugehen. Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt ist. *Vollmachtserteilung* Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5. April 2018 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen. *Stimmrechtsvertreter* Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der Rückseite der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung
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March 05, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)