DJ DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.04.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.04.2018
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-05 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Logwin AG Grevenmacher Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
am
11. April 2018 *Logwin AG*
*Aktiengesellschaft*
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Mitteilung an alle
Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG
('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. April 2018 um
10.00 Uhr im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird.
*Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2018
der Logwin AG*
1) *Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2017 beendete Geschäftsjahr*
2) *Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für
das am 31. Dezember 2017 beendete
Geschäftsjahr*
3) *Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers
(Réviseur d'entreprises agréé) für das am 31.
Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr*
4) *Genehmigung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2017 beendete Geschäftsjahr sowie der
Berichte des Verwaltungsrats und des
Abschlussprüfers*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das am 31. Dezember 2017 beendete
Geschäftsjahr sowie die Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für
das Jahr 2017 zu genehmigen.
5) *Verwendung des Ergebnisses für das am 31.
Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 in
Höhe von 23.720.459 EUR wie folgt zu
verwenden:
Zuführung eines Zwanzigstel des
Jahresüberschusses in die gesetzliche
Rücklage: 1.186.023 EUR
Ausschüttung einer Dividende von 2,50 EUR auf
jede gewinnberechtigte Aktie: 7.210.987 EUR
Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage
(Gewinnrücklage): 15.323.449 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl
der gewinnberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird, bei unveränderter
Ausschüttung von 2,50 EUR je
gewinnberechtigter Aktie, der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet.
6) *Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für
die Ausübung ihrer Mandate während des am 31.
Dezember 2017 beendeten Geschäftsjahres*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung
ihrer Mandate während des am 31. Dezember
2017 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu
erteilen.
7) *Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern -
Statutarische Ernennung:*
*Bestellung von*
a. *Herrn Dr. Antonius Wagner*
b. *Herrn Sebastian Esser*
c. *Herrn Dr. Michael Kemmer*
d. *Herrn Philippe Prussen*
*zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer
Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen
Jahreshauptversammlung 2019.*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren
Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu
Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG
mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2019 zu
bestellen.
8) *Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in
L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John
F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
9) *Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung
der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 120.000 EUR
festzusetzen.
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen*
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine
Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der
ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
*Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in
2.884.395 Namensaktien. Jede Aktie, gewährt eine
Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum
Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis der
Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung keine
Aktie, vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des
gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem
Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die
Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in
Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften
('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder
mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung verlangen und haben das Recht,
Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte
der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender
schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen
mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag,
auf postalischem oder auf elektronischem Weg an
folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur
Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der
Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen
hat der Gesellschaft spätestens am 20. März 2018
zuzugehen.
*Teilnahmebedingungen*
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte
dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen
und abstimmen, die mit Ablauf des 28. März 2018 (24:00
Uhr MESZ) ('Luxemburgischer Stichtag') Aktionäre der
Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich
ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag
werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder
Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht
berücksichtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in
Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, englischer
oder französischer Sprache angemeldet und
gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur
Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der
Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen
der Anmeldung zur Hauptversammlung möglich ist, über
den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Adresse daher bis spätestens am 5. April 2018 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erfolgt durch das Aktienregister. Es ist der Satzung
der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes
Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße
Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als
Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen
ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist,
schriftlich bestätigen dass die jeweiligen Aktien zu
ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer
Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben
wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an
diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass
der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im
Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind.
Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der oben
stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 5. April
2018 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach
fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt,
auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt
ist.
*Vollmachtserteilung*
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt
werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich,
wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5.
April 2018 anmelden. Bevollmächtigte werden unter
Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig
erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung zugelassen.
*Stimmrechtsvertreter*
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche
Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht
und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der
Rückseite der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 05, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und
Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der
Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese
Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
beschrieben, bis zum 5. April 2018 anmelden. Mit der
Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das
ausgefüllte und unterschriebene Formular muss
spätestens am Dienstag, 10. April 2018, an folgender
Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg
eingehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten
Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und
17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27222.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche
den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
*Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl
abgeben. Hierzu kann das Formular verwendet werden, das
die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte
finden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich,
wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5.
April 2018 anmelden. Die Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl muss bis spätestens zum 10. April 2018 auf
postalischem oder elektronischem Weg bei der
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
agm@linkmarketservices.de
eingegangen sein.
*Hinweis zur Information über die Hauptversammlung*
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlung
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com abgerufen werden. Anfragen zu
den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, im März 2018
*Logwin AG*
_Der Verwaltungsrat_
Logwin AG
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten
6776 Grevenmacher | Luxemburg
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com
Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zu der
Hauptversammlung finden Sie unter
www.logwin-logistics.com.
2018-03-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Logwin AG
5, an de Längten
6776 Grevenmacher
Luxemburg
E-Mail: yvonne.friedl@logwin-logistics.com
Internet: http://www.logwin-logistics.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
660421 2018-03-05
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March 05, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
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