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Dow Jones News
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DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Siltronic AG München WKN WAF300 
ISIN DE000WAF3001 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Siltronic AG 
 
am Donnerstag, 19. April 2018, um 10:00 Uhr 
 
im 
 
Haus der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Siltronic AG und den Konzern zum 31. 
   Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der Homepage der Siltronic 
   AG unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten 
   Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
   Siltronic AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Siltronic AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe 
   von 138.067.266,82 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer       75.000.000,00 EUR 
     Dividende in Höhe von 
     2,50 EUR je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie 
     (Stand 1. März 2018: 
     30.000.000) 
   - Gewinnvortrag auf neue   63.067.266,82 EUR 
     Rechnung 
 
   Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 2,50 EUR je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den 
   Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 24. April 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
   des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahrs 2018 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
   2005/909/EG der Kommission). 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 hat das seit dem 11. 
   Juni 2015 geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder mit großer Mehrheit gebilligt. 
   Nachdem der Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 
   Änderungen des Vergütungssystems bzw. mit Wirkung ab 1. 
   Oktober 2017 Anpassungen der Höhe der Vergütung beschlossen 
   hat, soll die Hauptversammlung auch über die Billigung dieses 
   geänderten Systems beschließen. Im Vergütungsbericht 
   wird zusätzlich zur Vergütung der Vorstandsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2017 auch das neu gefasste Vergütungssystem 
   beschrieben. Dieses mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 
   geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist 
   Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist im 
   Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere 
   Internetseite unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich sind. Ferner wird der Vergütungsbericht als 
   Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, das mit 
   Wirkung ab 1. Januar 2017 geltende System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder zu billigen. 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 
   2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 2 der 
   Satzung der Siltronic AG die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 
   Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
   des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je 
   sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der 
   Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen. Sowohl die Anteilseigner- als auch die 
   Arbeitnehmervertreter haben gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 
   Aktiengesetz der Gesamterfüllung widersprochen. Der 
   Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner 
   als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden im März 
   2018 nach den Bestimmungen des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 19. April 2018 gewählt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die 
   Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen 
   die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
   Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele 
   und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 14. September 
   2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der 
   Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2017 
   enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter 
 
   https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich sind. Ferner wird der Corporate-Governance-Bericht 
   zum Geschäftsjahr 2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
   bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   a) *Univ.-Prof. Dr. Gabrijela Dreo Rodosek, 
      *Haar, Leitende Direktorin des 
      Forschungsinstituts CODE und 
      Lehrstuhlinhaberin für 
      Kommunikationssysteme und Netzsicherheit 
      an der Universität der Bundeswehr München 
   b) *Sieglinde Feist, *München, Leiterin 
      Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG 
   c) *Dr. Hermann Gerlinger*, Aalen, 
      Geschäftsführender Gesellschafter der GeC 
      GmbH 
   d) *Michael Hankel*, Eschborn, Mitglied des 
      Vorstands der ZF Friedrichshafen AG 
   e) *Bernd Jonas*, Essen, selbständiger 
      Rechtsanwalt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der -2-

f) *Dr. Tobias Ohler*, München, Mitglied des 
      Vorstands der Wacker Chemie AG 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Neuwahlen der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Ohler 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   werden soll. Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend 
   abgedruckt. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
a) *Univ.-Prof. Dr. Gabrijela Dreo Rodosek*, 
   Haar, Leitende Direktorin des 
   Forschungsinstituts CODE und 
   Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssysteme 
   und Netzsicherheit an der Universität der 
   Bundeswehr München 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsdatum: 9. August 1965 
Nationalität: deutsch und slowenisch 
 
Ausbildung 
 
1988 Diplom in Informatik, Universität Maribor, 
     Slowenien 
 
1991 Magister der Technischen Wissenschaften, 
     Universität Maribor, Slowenien 
 
1995 Promotion zum Dr. rer. nat. in Informatik, 
     LMU München 
 
2002 Habilitation an der LMU München 
 
Beruflicher Werdegang 
 
1988 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut 
     für Informatik, Universität Maribor, 
     Slowenien 
 
1991 Mathematisch-technische Assistentin am 
     Institut für Informatik der 
     Ludwig-Maximilians-Universität München 
     (LMU) 
 
1995 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am 
     Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen 
     Akademie der Wissenschaften 
 
2003 Privatdozentin an der LMU München 
 
2004 Universitätsprofessorin und 
     Lehrstuhlinhaberin für 
     Kommunikationssysteme und Internet-Dienste 
     an der Universität der Bundeswehr, von 2012 
     - 2016 Prodekanin der Fakultät für 
     Informatik 
 
2017 Leitende Direktorin des Forschungsinstituts 
     CODE 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
- Giesecke & Devrient GmbH, München 
  (Beiratsmitglied, Aufsichtsratsmitglied) 
- BWI GmbH (Aufsichtsratsmitglied), 
  100%-prozentige Bundesgesellschaft 
 
Weitere wesentliche Nebentätigkeiten 
 
seit 2014 Mitglied des Verwaltungsrats des 
          Deutschen Forschungsnetzes e.V. 
 
seit 2018 Mitglied des Datenschutzbeirats der 
          Deutschen Telekom AG 
 
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem 
wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 
5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
- keine 
 
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
 
Aufgrund ihrer erfolgreichen Laufbahn als Hochschullehrerin und 
Informatikerin verfügt Frau Prof. Dr. Dreo über herausragende 
technologische Expertise in den für den Siltronic-Konzern wichtigen 
Bereichen der Digitalisierung und Cybersecurity, die große 
Wachstumstreiber der Halbleiter- und Waferbranche bilden. Von 
besonderem Wert sind zudem die Erfahrungen von Frau Prof. Dr. Dreo 
in der Überwachung von großen Unternehmen durch ihre 
Gremien- und Aufsichtsratstätigkeit. Schließlich verfügt Frau 
Prof. Dr. Dreo über wertvolle internationale Erfahrung, die im 
Hinblick auf die weltweite Geschäftstätigkeit des Siltronic-Konzerns 
für die Mandatstätigkeit von besonderem Nutzen ist. 
 
b) *Sieglinde Feist*, München, Leiterin 
   Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsdatum: 28. Mai 1963 
Nationalität: deutsch 
 
Ausbildung 
 
1989 Diplom in Volkswirtschaftslehre, 
     Universität Passau 
 
Beruflicher Werdegang 
 
1989 Mitarbeiterin im Controlling, Siemens AG 
 
1994 Leiterin Controlling und Accounting, Eupec 
     GmbH & Co. KG 
 
1997 Leitungsfunktionen Finanzen und Controlling 
     im Geschäftsbereich Halbleiter, Siemens AG 
 
1999 Verschiedene kaufmännische 
     Leitungsfunktionen in der Infineon 
     Technologies AG 
 
2005 Verschiedene Leitungsfunktionen bei der 
     Qimonda AG 
 
2009 Leiterin Controlling Geschäftsbereich 
     Silicones, Wacker Chemie AG 
 
2014 Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie 
     AG 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
- Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 15. 
  Dezember 2014) 
 
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem 
wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 
5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
- Leitende Angestellte der Wacker Chemie AG 
  (wesentlich beteiligte Aktionärin) 
 
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
 
Frau Sieglinde Feist verfügt über weitreichende Erfahrungen in allen 
für den Finanzbereich des Unternehmens relevanten Gebieten. Hierzu 
gehören insbesondere Fragen der internationalen Rechnungslegung, des 
Controllings und des Risikomanagements. Sie war in ihrer Karriere in 
diversen Leitungsfunktionen von Unternehmen aus der 
Halbleiterbranche tätig und besitzt aufgrund dieser Erfahrung 
exzellentes Sektor-Knowhow. Als Leiterin der Konzernentwicklung 
eines börsennotierten und international aufgestellten 
Chemieunternehmens bringt Frau Feist profunde Kenntnisse und 
Expertise zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung des 
Unternehmens in die Aufsichtsratsarbeit ein. 
 
c) *Dr. Hermann Gerlinger*, Aalen, 
   Geschäftsführender Gesellschafter der GeC 
   GmbH 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsdatum: 24. August 1953 
Nationalität: deutsch 
 
Ausbildung 
 
1979 Abschluss des Physik-Studiums an der 
     Universität Würzburg als Diplomphysiker 
 
1983 Promotion zum Dr. rer. nat. im Fachbereich 
     Physik und Astronomie, Universität Würzburg 
 
Beruflicher Werdegang 
 
1984 Eintritt bei ZEISS als wissenschaftlicher 
     Mitarbeiter und Projektleiter Spektroskopie 
 
1990 Leiter des Produktbereichs Optische 
     Prozessmesstechnik, ZEISS 
 
1993 Verschiedene Leitungsfunktionen im 
     Geschäftsbereich Lithografieoptik, ZEISS 
 
1999 Leiter des Unternehmensbereichs 
     Semiconductor Manufacturing Technology, 
     ZEISS 
 
2001 Vorstandsvorsitzender der Carl Zeiss SMT AG 
     (seit 2010 nach Formwechsel Vorsitzender 
     der Geschäftsführung der Carl Zeiss SMT 
     GmbH) 
 
2006 Vorstandsmitglied der Carl Zeiss AG 
 
2017 Berater für den Vorstand der Carl Zeiss AG 
     und Geschäftsführender Gesellschafter der 
     GeC GmbH 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
- Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 4. 
  März 2011) 
- Verwaltungsrat der VAT Group AG, Haag, Schweiz 
 
Weitere wesentliche Nebentätigkeiten 
 
- Mitglied im Kuratorium der 
  Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und im 
  Verwaltungsrat des Helmholtz-Fonds e.V. 
 
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem 
wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 
5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
- keine 
 
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
 
Als promovierter Physiker verfügt Herr Dr. Hermann Gerlinger über 
profunde Kenntnisse in für den Siltronic-Konzern relevanten 
Technologien. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in 
Leitungsfunktionen und als Vorstandsmitglied eines international 
tätigen Herstellers von Halbleiterfertigungs-Equipment besitzt er 
zudem umfassende Erfahrungen und Expertise in den für den 
Siltronic-Konzern wesentlichen Märkten und Strategiefeldern. Nicht 
zuletzt dank seiner weitreichenden Erfahrungen in der Leitung und 
Überwachung von Unternehmen hat Herr Dr. Gerlinger besondere 
Kenntnisse in der Gremienarbeit und im Bereich Corporate Governance 
erworben. 
 
d) *Michael Hankel*, Eschborn, Mitglied des 
   Vorstands der ZF Friedrichshafen AG 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsdatum: 23. Mai 1957 
Nationalität: deutsch 
 
Ausbildung 
 
1977 - 1984 Studium des Maschinenbaus mit der 
            Fachrichtung Luft- und 
            Raumfahrttechnik an der Technischen 
            Universität Braunschweig 
            (Dipl.-Ing.) 
 
Beruflicher Werdegang 
 
1984      ITT Automotive Europe GmbH (Teves), 
          Werk Gifhorn, zuletzt 
          Produktlinienleiter 
 
1993      ITT Automotive Europe GmbH (Teves), 
          Frankfurt/Main, zuletzt Leiter 
          Commercial Brakes & Chassis weltweit) 
 
1998      Geschäftsbereichsleiter Radbremse; 
          Continental Teves AG & Co. oHG, 
          Frankfurt/Main 
 
2001      Mitglied des Vorstands der FAG 
          Kugelfischer AG, Schweinfurt 
          Vorsitzender des Vorstands der FAG 
          Automobiltechnik AG und der FAG 
          Komponenten AG 
 
2003      Mitglied des Vorstands Fahrwerk, ZF 
          Sachs AG, Schweinfurt 
 
2007      Vorsitzender der Geschäftsführung, ZF 
          Lenksysteme GmbH, Schwäbisch Gmünd 
 
seit 2013 Mitglied des Vorstands, ZF 
          Friedrichshafen AG, Friedrichshafen 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der -3-

- Mitglied des Aufsichtsrats der ZF 
  Gusstechnologie GmbH, Nürnberg (ZF 
  Friedrichshafen-Konzernmandat) 
 
Weitere wesentliche Nebentätigkeiten 
 
- Mitglied im Digitalisierungsrat des Saarlands 
  (Beratungsgremium der saarländischen 
  Landesregierung) 
 
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem 
wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 
5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
- keine 
 
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
 
Herr Hankel besitzt langjährige Erfahrung in der Leitung von 
großen international tätigen Industrieunternehmen und in der 
operativen Verantwortung führender Automobilzulieferer mit komplexen 
Wertschöpfungs-, Produktions- und Vertriebsstrukturen. Das 
schließt tiefe Kenntnisse in der Optimierung globaler 
Fertigungs- und Produktionsprozesse sowie in der Strategie- und 
Konzernentwicklung ein. Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der 
E-Mobility und der Digitalisierung der Automobilbranche, die 
aufgrund des verstärkten Einsatzes von Displays, Navigationssystemen 
sowie Steuer- und Kontrollsystemen zu einer erheblichen Zunahme der 
Waferfläche im modernen Kraftfahrzeugbau führt, verfügt Herr Hankel 
darüber hinaus über herausragende Expertise in einem für den 
Siltronic-Konzern besonders wichtigen Zukunftsmarkt. 
 
e) 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsdatum: 5. Februar 1951 
Nationalität: deutsch 
 
Ausbildung 
 
1974 Studium der Rechtswissenschaften, 
     Universität Bonn, Erstes Juristisches 
     Staatsexamen 
 
1977 Zweites Juristisches Staatsexamen 
 
Beruflicher Werdegang 
 
1978      Regierungsrat in der Steuerverwaltung 
          Nordrhein-Westfalen 
 
1981      Steuerreferent Deutscher Industrie- 
          und Handelskammertag, Bonn 
 
1986-2013 Verschiedene Leitungsfunktionen in den 
          Bereichen Steuern, Bilanzen, 
          Rechnungswesen bei KRUPP/ThyssenKrupp; 
          ab 2003 als Generalbevollmächtigter 
          der ThyssenKrupp AG 
 
2004-2007 Mitglied der Kommission 
          Steuergesetzbuch der Stiftung 
          Marktwirtschaft 
 
2004-2013 Vorsitzender des Steuerausschusses des 
          Bundesverbands der Deutschen Industrie 
          e.V. (BDI) 
 
2014-2016 Mitglied der 
          Abschlussprüferaufsichtskommission 
          (APAK) beim Bundesministerium für 
          Wirtschaft und Energie 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
- Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 7. 
  Mai 2015) 
 
Weitere wesentliche Nebentätigkeiten 
 
- Vorsitzender des geschäftsführenden 
  Ausschusses des Kuratoriums des Instituts 
  Finanzen und Steuern e.V., Berlin 
 
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem 
wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 
5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
- keine 
 
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
 
Herr Bernd Jonas hat in seiner erfolgreichen Karriere als Steuer- 
und Finanzexperte hervorragende Kenntnisse und Erfahrung in allen 
für den Finanzbereich relevanten Gebieten erwerben können. Dies 
betrifft insbesondere Fragen des Rechnungswesens, der Bilanzierung 
sowie des Steuerrechts. Als ehemaliges Mitglied der 
Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ist Herr Jonas zudem ein 
ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. 
 
Herr Jonas erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Aktiengesetz 
an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
Abschlussprüfung. 
 
f) *Dr. Tobias Ohler*, München, Mitglied des 
   Vorstands der Wacker Chemie AG 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsdatum: 25. Januar 1971 
Nationalität: deutsch 
 
Ausbildung 
 
1997 Studium in Deutschland, Frankreich und 
     Australien, Abschluss als 
     Diplom-Wirtschaftsingenieur an der 
     Technischen Universität Karlsruhe 
 
2000 Promotion in Volkswirtschaftslehre an der 
     Universität Oldenburg 
 
Beruflicher Werdegang 
 
1997 Berater und Associate Principal, McKinsey & 
     Co. 
 
2004 Eintritt in die Wacker-Chemie GmbH 
 
2005 Leiter Konzerncontrolling, Wacker Chemie AG 
 
2008 Leiter Einkauf Rohstoffe, Wacker Chemie AG 
 
2010 Chief Financial Officer im Vorstand der 
     Siltronic AG 
 
2013 Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie 
     AG, Arbeitsdirektor 
 
2015 Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie 
     AG, Chief Financial Officer 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
- Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 26. 
  Februar 2013, Aufsichtsratsvorsitzender seit 
  2015) 
- Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG (Mitglied 
  des Aufsichtsrats) 
 
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder 
deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem 
wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 
5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
- Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG 
  (wesentlich beteiligte Aktionärin) 
 
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
 
Herr Dr. Ohler besitzt als Chief Financial Officer eines 
börsennotierten und international tätigen Konzerns umfassende 
Kenntnisse und Expertise in der Führung von Großunternehmen 
sowie in allen den Finanzbereich betreffenden Gebieten, insbesondere 
in den Themen Rechnungslegung, Planung, Controlling, Steuern, 
Risikomanagement und Investor Relations. Als ehemaliger 
Arbeitsdirektor verfügt er zudem über großes Knowhow in Fragen 
des Personalwesens und der Mitbestimmung. Sein beruflicher 
Werdegang, der eine Station als Mitglied des Vorstands der Siltronic 
AG in den Jahren 2010 - 2013 einschließt, begründen seine 
ausgeprägten Kenntnisse des Unternehmens und der Halbleiterindustrie 
sowie tiefe Erfahrungen in der Strategieentwicklung und bei 
operativen Fragestellungen. Darüber hinaus verfügt Herr Dr. Ohler 
über besondere Expertise in der Gremienarbeit sowie im Bereich 
Corporate Governance. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
aufbringen können. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 30.000.000 Stückaktien, 
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zu diesem 
Zeitpunkt keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und 
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens am *12. April 2018, 24.00 Uhr *(letzter 
Anmeldetag) unter der nachfolgenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) 
in deutscher oder englischer Sprache zugehen: 
 
*Siltronic AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 89 3090 3746 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber 
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die 
Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Bitte beachten Sie 
jedoch, dass im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, 
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 Satz 
1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der Stimmrechte ist 
daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. 
 
Bitte beachten Sie weiter, dass im Zeitraum zwischen dem 13. April 
2018, 00:00 Uhr, und dem 19. April 2018, 24:00 Uhr, aus 
organisatorischen Gründen ein sogenannter *Umschreibestopp* besteht, 
d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen 
werden. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem eigenen 
Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu 
stellen. 
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir jedem Aktionär maximal zwei 
Eintrittskarten ausstellen. Anders als die Anmeldung sind 
Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen 
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte und 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten ausüben lassen, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige 
Anmeldung durch den Aktionär oder durch einen Bevollmächtigten Sorge 
zu tragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der -4-

Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
_Bevollmächtigung_ 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch 
andere diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 
5 AktG gleichgestellte Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder 
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht 
kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
Erteilung und Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. Erfolgt die Bevollmächtigung gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden, ist die Bevollmächtigung jedoch in 
Textform gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des 
Widerrufs der Vollmacht unter der im vorstehenden Abschnitt für die 
Anmeldung genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail Adresse an 
die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann 
dieser Nachweis auch an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung 
erbracht werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, 
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen gelten die 
besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter 
anderem vorsehen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. 
Es können daher Ausnahmen vom Textformerfordernis gelten. Die 
Vollmachtsempfänger legen teilweise eigene Regelungen für ihre 
Bevollmächtigung fest, die zu beachten sind. Wir empfehlen daher 
eine rechtzeitige Abstimmung mit den betreffenden 
Vollmachtsempfängern über die jeweilige Form und das Verfahren der 
Bevollmächtigung. 
 
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten 
Vollmacht. 
 
_Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
Als besonderen Service für unsere Aktionäre bieten wir an, dass Sie 
sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der 
Gesellschaft bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung 
vertreten lassen können. Unsere Stimmrechtsvertreter können nur 
weisungsgebunden abstimmen. Aus diesem Grund müssen mit der 
Vollmacht zwingend Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt 
werden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht daher nur zu den Punkten der Tagesordnung ausüben können, 
zu denen Sie Weisungen erteilt haben, und dass die 
Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung 
Weisungen zu Verfahrensanträgen annehmen können. Weisungen zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder 
Anträgen sind ebenfalls nicht möglich. 
 
Möchten Sie einen unserer Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, 
verwenden Sie hierzu bitte das Vollmachts- und Weisungsformular, das 
wir Ihnen direkt übersenden. Wir bitten Sie, das Vollmachtsformular 
mit den entsprechenden Weisungen sowie eventuelle Änderungen 
oder Widerrufe so rechtzeitig abzusenden, dass sie der Gesellschaft 
spätestens am 17. April 2018, 24:00 Uhr, unter der im Abschnitt 
'_Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts_' für die Anmeldung genannten Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail Adresse zugehen. 
 
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie 
deren Änderung oder Widerruf in Textform auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines von ihm 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch 
als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
*Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen* 
*(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
1, 127, 131 Abs. 1 AktG)* 
 
_Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von 500.000,00 EUR (dieses entspricht 125.000 Aktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Siltronic AG zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens 
bis zum *19. März 2018, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
*Siltronic AG* 
Vorstand 
z. Hd. Investor Relations 
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des 
Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, 
einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich 
vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. 
Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
veröffentlicht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären 
nach § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
127 AktG_ 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. 
 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
*Siltronic AG* 
Investor Relations 
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München 
Fax: +49 89 8564 3904 
E-Mail: investor.relations@siltronic.com 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis 
spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum *4. April 
2018, 24:00 Uhr*, unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden 
wir unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens 
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen - 
gegebenenfalls versehen mit den gemäß § 127 Satz 4 AktG zu 
ergänzenden Inhalten - unter 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls auf der angegebenen Internetseite der Siltronic AG 
veröffentlicht. Gegenanträge werden außerdem nur dann 
veröffentlicht, wenn sie eine Begründung enthalten. Wahlvorschläge 
bedürfen keiner Begründung, müssen jedoch dann nicht veröffentlicht 
werden, wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich erforderlichen 
Angaben nach §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
(Name, Beruf und Wohnort des Prüfers bzw. Aufsichtsratskandidaten 
sowie Angaben zu Mitgliedschaften des Aufsichtsratskandidaten in 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthält. 
 
Die Gesellschaft kann außerdem in den Fällen des § 126 Abs. 2 
oder Abs. 3 AktG von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder 
eines Wahlvorschlags absehen. 
 
Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im 
Falle einer bereits erfolgten vorherigen Übermittlung an die 
Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie 
dort (nochmals) mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das 
Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
Punkten der Tagesordnung zu stellen oder Wahlvorschläge zu 
unterbreiten, besteht im Übrigen unabhängig von einer 
vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft. 
 
_Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Siltronic AG zu verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der 
Versammlungsleiter ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der 
Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
zeitlich angemessen zu beschränken. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a 
AktG)* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung sowie die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link zur Verfügung: 
 
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
In der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu 
machenden Unterlagen ausliegen. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der 
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. 
 
München, im März 2018 
 
*Siltronic AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Siltronic AG 
             Hanns-Seidel-Platz. 4 
             81737 München 
             Deutschland 
E-Mail:      investor.relations@siltronic.com 
Internet:    http://www.siltronic.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
661859 2018-03-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

© 2018 Dow Jones News
Hensoldt, Renk & Rheinmetall teuer
Rheinmetall, Renk und Hensoldt haben den Rüstungsboom der letzten Jahre dominiert, doch inzwischen sind diese Titel fundamental heillos überbewertet. KGVs jenseits der 60, KUVs über 4, und das in einem politisch fragilen Umfeld mit wackelnder Haushaltsdisziplin. Für späteinsteigende Anleger kann das teuer werden.

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