Verlangt ein Versicherungsnehmer von einem Vermittler Schadensersatz, weil er ihm eine Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls vorwirft, dann hat dies seine Grundlage nicht im VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des BGB (§280 Abs. 1). Dies hat der BGH entschieden. Demnach ...Den vollständigen Artikel lesen ...