HANNOVER (dpa-AFX) - Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die
Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen
Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien
der Pass entzogen worden. VW
"Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet", hieß es zur Begründung. "Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen", so die Richter (AZ.: 15 Sa 319/17)./eks/DP/tos
ISIN DE0007664039
AXC0315 2018-03-12/19:46