Halle (ots) - Der Bundesgerichtshof hat jetzt allerdings entschieden: Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Das von der Sparkasse verwendete generische Maskulinum, das beide Geschlechter anspricht, benachteilige Frauen nicht. Der Verweis auf das generische Maskulinum ist fadenscheinig. Das Maskulinum - also die Ansprache von mehreren Personen zum Beispiel als "Arbeitgeber" - mag umstritten sein, aber es ist ein Mittel, um Texte lesbar und ästhetisch zu halten. Aber es wird nur dort verwendet, wo man eine Gruppe anspricht oder über eine Gruppe spricht, die gemischtgeschlechtlich ist. Das ist hier nicht der Fall.
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