Stuttgart (ots) - Das Gericht führt im Fall der über 800 Sparkassenvordrucke, auf denen neben den Begriffen "Einzahler" und "Kontoinhaber" die Ansprache "Einzahlerin" und "Konteninhaberin" fehlt, ein praktisches, von allen überzogenen Feminismus-Flausen befreites Argument ins Feld. Solange schwierige Dokumente durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter würden, sei der zusätzliche Begriff "Kundin" verzichtbar. Jetzt will die Klägerin vors Bundesverfassungsgericht. Mal sehen, was dort passiert. Der Bundesgerichtshof jedenfalls hat klug abgewogen und sich dafür entschieden, juristisch geschlechtsblind zu entscheiden. Was allemal besser ist als blauäugig.
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