Neue Runde im Streit um Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will erneut vor Gericht ziehen. Sie werde die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen, teilte die Umwelthilfe am Mittwoch mit. Denn NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weigere sich, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzuerkennen.
Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig und habe das auch der ihm weisungsgebundenen Bezirksregierung Düsseldorf erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen".
Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Urteil Diesel-Fahrverbote in den von der DUH beklagten Städten Düsseldorf und Stuttgart für grundsätzlich zulässig. Diese müssten aber verhältnismäßig sein./dot/DP/jha
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0006757008 DE0007664039
AXC0239 2018-03-14/16:24