Eine wegweisende Entscheidung? Wie die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB mitteilt, war ihr Einspruchsverfahren bzgl. der steuerlichen Anrechnung von Verlusten aus der Scholz-Anleihe erfolgreich. Das bedeutet, geprellte Anleger könn(t)en den Fiskus in Zukunft an Verlusten beteiligen, die sie mit Anleihen erleiden.
Im ersten bislang durchgeführten Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid, in dem die Verluste aus der Scholz-Anleihe (A1MLSS) nicht anerkannt worden waren, hat das Finanzamt nun einlenken müssen. Die Verluste aus der Scholz-Anleihe wurden nunmehr, in der Einspruchsentscheidung, vollständig anerkannt, teilt die Kanzlei Schirp & Partner mit. Die Scholz-Anleger haben einen Verlust von über 90 % erlitten. Schirp & Partner zeigen nun einen Weg auf, wie die aufgetretenen ...
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