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Dow Jones News
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DGAP-HV: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Zeppelinhalle, Hohe Buchleuthe 5a, 87600 Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Zeppelinhalle, Hohe Buchleuthe 5a, 87600 
Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Kaufbeuren ISIN: 
DE0005013007 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein zu der am 
*Mittwoch, den 9. Mai 2018, um 11.00 Uhr, Einlass ab 
10.30 Uhr* 
in der Zeppelinhalle, Hohe Buchleuthe 5a, 87600 
Kaufbeuren 
stattfindenden 
*129. ordentlichen Hauptversammlung.* *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Aktienbrauerei Kaufbeuren 
   Aktiengesellschaft zum 30. September 2017 
   sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4 
   HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus bzw. sind auf der Internetseite 
   des Unternehmens unter 
 
   www.ab-kf.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Geschäftsberichte zugänglich. Auf 
   Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär 
   kostenlos und unverzüglich übersandt. Zu 
   diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine 
   Beschlussfassung, da der vom Vorstand 
   aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat 
   bereits gebilligt und damit festgestellt 
   worden ist. Die Vorlagen werden in der 
   Hauptversammlung entsprechend näher 
   erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das am 30. September 2017 
   beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 30. 
   September 2017 beendete Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BTU 
   Treuhand GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Sonnenstraße 9, 80331 München, Mitglied 
   von ETL Global, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2017/2018, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu 
   wählen. Der Aufsichtsrat hat vor 
   Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben 
   aufgrund des Wechsels des Mehrheitsaktionärs 
   ihre Aufsichtsratsmandate zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres am 30.09.2017 niedergelegt. 
   An deren Stelle wurden dann auf Antrag des 
   Vorstands vom Amtsgericht Kempten (Allgäu) 
   Manfred Baldauf, Tom R. Grimmett und Anne 
   Germaine Slattery zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche 
   Bestellung soll nunmehr von der 
   Hauptversammlung bestätigt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 
   11 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
   Mitgliedern der Anteilseigner zusammen. 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   7. Februar 2017 stellt sich Manfred Baldauf 
   zur Wahl als Vorsitzender zur Verfügung. Es 
   ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu 
   lassen. Von den Kandidaten für den 
   Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem 
   Herr Manfred Baldauf aufgrund seiner 
   langjährigen beruflichen Praxis als 
   unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 
   Abs. 5 AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   vor, folgende Personen bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   * Manfred Baldauf, Steuerberater, 
     Oberstdorf, Aufsichtsrat des Klinikums 
     Kempten-Oberallgäu und Verwaltungsrat der 
     Sparkasse Allgäu, 
   * Tom R. Grimmett, Trustee von JP's Nevada 
     Trust, Henderson, Nevada, USA, 
   * Anne Germaine Slattery, Assistentin, 
     Culver City, Los Angeles, USA. 
 
*Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§ 
126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
unter der folgenden Adresse: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, 
Vorstand, 
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren 
Telefax: 08341 - 4304 50 
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de 
 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung 
(Anmeldefrist), das heißt bis spätestens am *2. 
Mai 2018, 24:00 Uhr*, zugehen. Der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der 
Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein durch das 
depotführende Institut in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in 
Textform (§ 126 b BGB) erforderlich. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, das heißt auf den *18. 
April 2018, 0:00 Uhr*, beziehen und der Gesellschaft - 
wie die Anmeldung - unter der folgenden Adresse: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, 
Vorstand, 
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren 
Telefax: 08341 - 4304 50 
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de 
 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das 
heißt bis spätestens am *2. Mai 2018, 24:00 Uhr*, 
zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs werden bei der Berechnung der Frist für den 
Zugang des Nachweises nicht mitgerechnet. 
 
Nach Eingang des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Hinweise zur Stimmrechtsausübung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, etwa eine Vereinigung von Aktionären, 
ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen 
der Textform (§ 126 b BGB). Die Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, von Aktionärsvereinigungen oder 
anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen richtet sich nach den gesetzlichen 
Bestimmungen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, dass sie sich in der Hauptversammlung vertreten 
lassen können. Diejenigen Aktionäre, die sich in der 
Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen die 
auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen 
mit dem Formular 'Vollmacht & Weisung für die 
Stimmrechtsvertreterin', das auch unter 
 
www.ab-kf.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
abgerufen werden kann, im Original, per Telefax oder 
mittels E-Mail an folgende Adresse übersenden: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, 
Vorstand, 
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren 
Telefax: 08341 - 4304 50 
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de 
 
Die Eintrittskarte und das Formular 'Vollmacht & 
Weisung für die Stimmrechtsvertreterin' müssen 
spätestens am Montag, den *7. Mai 2018, 24:00 Uhr* bei 
der vorbezeichneten Adresse eingehen. Zu beachten ist, 
dass das Formular 'Vollmacht & Weisung für die 
Stimmrechtsvertreterin' vollständig ausgefüllt sein 
muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin 
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich 
uneingeschränkt möglich. 
 
*Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von 
Aktionären* 
 
Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127 
AktG). Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind 
schriftlich, per Telefax oder mittels E-Mail 
ausschließlich zu richten an: 
 
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, 
Vorstand, 
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren 
Telefax: 08341 - 4304 50 
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de 
 
Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung und bekanntmachungspflichtige Wahlvorschläge 
sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu 
werden im Internet unter 
 
www.ab-kf.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der 
Tag des Zugangs nicht eingerechnet wird, das heißt 
bis spätestens am *24. April 2018, 24:00 Uhr*, unter 
dieser Adresse zugegangen sind. 
 
*Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsverlangen von 
Aktionären* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft unter 
der zuvor genannten Adresse zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht 
eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am 
*Sonntag, den 8. April 2018, 24:00 Uhr* in 
schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen. Die 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung über das 
Ergänzungsverlangen halten. 
 
*Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 
131 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand kann in 
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die 
Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.ab-kf.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den 
gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen 
gemäß § 124a AktG ist auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.ab-kf.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 1.545.700,00 
eingeteilt in 54.450 Stückaktien. Jede Aktie gewährt 
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, 
sodass die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung daher 54.450 beträgt. 
 
Kaufbeuren, im März 2018 
 
*Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft* 
 
_Werner Sill_ 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2018-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG 
             Hohe Buchleuthe 3 
             87600 Kaufbeuren 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@ab-kf.de 
Internet:    http://www.aktienbrauerei.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
665655 2018-03-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 19, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)

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