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DGAP-News: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Zeppelinhalle, Hohe Buchleuthe 5a, 87600
Kaufbeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Kaufbeuren ISIN:
DE0005013007 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft ein zu der am
*Mittwoch, den 9. Mai 2018, um 11.00 Uhr, Einlass ab
10.30 Uhr*
in der Zeppelinhalle, Hohe Buchleuthe 5a, 87600
Kaufbeuren
stattfindenden
*129. ordentlichen Hauptversammlung.* *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Aktienbrauerei Kaufbeuren
Aktiengesellschaft zum 30. September 2017
sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2016/2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4
HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag
der Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der
Hauptversammlung zur Einsicht durch die
Aktionäre aus bzw. sind auf der Internetseite
des Unternehmens unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor
Relations/Geschäftsberichte zugänglich. Auf
Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär
kostenlos und unverzüglich übersandt. Zu
diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine
Beschlussfassung, da der vom Vorstand
aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat
bereits gebilligt und damit festgestellt
worden ist. Die Vorlagen werden in der
Hauptversammlung entsprechend näher
erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das am 30. September 2017
beendete Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 30.
September 2017 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BTU
Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Sonnenstraße 9, 80331 München, Mitglied
von ETL Global, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017/2018 sowie für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2017/2018, sofern dieser einer solchen
prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu
wählen. Der Aufsichtsrat hat vor
Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit
eingeholt.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die von der Hauptversammlung am 11. Mai 2017
gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben
aufgrund des Wechsels des Mehrheitsaktionärs
ihre Aufsichtsratsmandate zum Ablauf des
Geschäftsjahres am 30.09.2017 niedergelegt.
An deren Stelle wurden dann auf Antrag des
Vorstands vom Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Manfred Baldauf, Tom R. Grimmett und Anne
Germaine Slattery zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche
Bestellung soll nunmehr von der
Hauptversammlung bestätigt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §
11 der Satzung der Gesellschaft aus drei
Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
7. Februar 2017 stellt sich Manfred Baldauf
zur Wahl als Vorsitzender zur Verfügung. Es
ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu
lassen. Von den Kandidaten für den
Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem
Herr Manfred Baldauf aufgrund seiner
langjährigen beruflichen Praxis als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100
Abs. 5 AktG.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, folgende Personen bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen:
* Manfred Baldauf, Steuerberater,
Oberstdorf, Aufsichtsrat des Klinikums
Kempten-Oberallgäu und Verwaltungsrat der
Sparkasse Allgäu,
* Tom R. Grimmett, Trustee von JP's Nevada
Trust, Henderson, Nevada, USA,
* Anne Germaine Slattery, Assistentin,
Culver City, Los Angeles, USA.
*Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§
126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft,
Vorstand,
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren
Telefax: 08341 - 4304 50
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
mindestens sechs Tage vor der Versammlung
(Anmeldefrist), das heißt bis spätestens am *2.
Mai 2018, 24:00 Uhr*, zugehen. Der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der
Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein durch das
depotführende Institut in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in
Textform (§ 126 b BGB) erforderlich. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, das heißt auf den *18.
April 2018, 0:00 Uhr*, beziehen und der Gesellschaft -
wie die Anmeldung - unter der folgenden Adresse:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft,
Vorstand,
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren
Telefax: 08341 - 4304 50
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das
heißt bis spätestens am *2. Mai 2018, 24:00 Uhr*,
zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs werden bei der Berechnung der Frist für den
Zugang des Nachweises nicht mitgerechnet.
Nach Eingang des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Hinweise zur Stimmrechtsausübung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, etwa eine Vereinigung von Aktionären,
ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen
der Textform (§ 126 b BGB). Die Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, von Aktionärsvereinigungen oder
anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, dass sie sich in der Hauptversammlung vertreten
lassen können. Diejenigen Aktionäre, die sich in der
Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen die
auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen
mit dem Formular 'Vollmacht & Weisung für die
Stimmrechtsvertreterin', das auch unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
abgerufen werden kann, im Original, per Telefax oder
mittels E-Mail an folgende Adresse übersenden:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft,
Vorstand,
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren
Telefax: 08341 - 4304 50
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Die Eintrittskarte und das Formular 'Vollmacht &
Weisung für die Stimmrechtsvertreterin' müssen
spätestens am Montag, den *7. Mai 2018, 24:00 Uhr* bei
der vorbezeichneten Adresse eingehen. Zu beachten ist,
dass das Formular 'Vollmacht & Weisung für die
Stimmrechtsvertreterin' vollständig ausgefüllt sein
muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich
uneingeschränkt möglich.
*Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von
Aktionären*
Aktionäre können Anträge zu einzelnen
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127
AktG). Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind
schriftlich, per Telefax oder mittels E-Mail
ausschließlich zu richten an:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft,
Vorstand,
Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren
Telefax: 08341 - 4304 50
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge
einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung und bekanntmachungspflichtige Wahlvorschläge
sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
werden im Internet unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der
Tag des Zugangs nicht eingerechnet wird, das heißt
bis spätestens am *24. April 2018, 24:00 Uhr*, unter
dieser Adresse zugegangen sind.
*Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsverlangen von
Aktionären*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft unter
der zuvor genannten Adresse zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht
eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am
*Sonntag, den 8. April 2018, 24:00 Uhr* in
schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung über das
Ergänzungsverlangen halten.
*Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §
131 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand kann in
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die
Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den
gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen
gemäß § 124a AktG ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 1.545.700,00
eingeteilt in 54.450 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien,
sodass die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung daher 54.450 beträgt.
Kaufbeuren, im März 2018
*Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft*
_Werner Sill_
_- Der Vorstand -_
2018-03-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Hohe Buchleuthe 3
87600 Kaufbeuren
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Internet: http://www.aktienbrauerei.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
665655 2018-03-19
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
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