Berlin (ots) - Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) darf ihre medizinische Leitlinie Neuroborreliose in der vorgesehenen Form veröffentlichen. Dies hat das Landgericht Berlin am 12. März in seinem schriftlichen Urteil bestätigt. Der im Dezember durch eine Einstweilige Verfügung erwirkte Stopp der Leitlinie stellt einen einmaligen Vorgang dar:
Über drei Jahre lang hatten 25 Organisationen, darunter auch das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut, an der Leitlinie gearbeitet. Gemeinsam haben sie die aktuellen Diagnostik- und Behandlungsleitlinien dieser Erkrankung des Nervensystems nach einem Zeckenstich recherchiert, fachlich in Konferenzen diskutiert und in demokratischen Abstimmungsprozessen unter Moderation der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften über die aktuell bestmöglichen Empfehlungen abgestimmt. Die Deutsche Borreliose-Gesellschaft e.V. und der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. wollten sich dem wissenschaftlich begründeten Mehrheitsvotum, vor allem zur späten, chronischen Form der Borreliose, nicht anschließen und hatten Sondervoten verfasst, die als Dissensberichte im Leitlinienreport veröffentlicht werden sollten. Diese Platzierung war den Organisationen nicht prominent genug, sie hatten eine Publikation in der Leitlinie selbst im Auge. Aus diesem Grund hatten sie das Landgericht Berlin angerufen, das im Dezember mit einer Einstweiligen Verfügung die Publikation der Leitlinie vorerst untersagte. Mit dem aktuellen Urteil wird nicht nur die gegen die DGN ergangene Einstweilige Verfügung aufgehoben, sondern auch der Antrag der zwei Organisationen, die Sondervoten in den Leitlinientext aufzunehmen, zurückgewiesen. Die DGN als federführende Fachgesellschaft wird die Leitlinie nun in ihrer ursprünglichen Version veröffentlichen.
Zur Pressemitteilung: www.dgn.org/pressemitteilungen
OTS: Deutsche Gesellschaft für Neurologie newsroom: http://www.presseportal.de/nr/41201 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_41201.rss2
Pressekontakt: Fachlicher Kontakt Professor Dr. med. Sebastian Rauer Neurologische Universitätsklinik Freiburg Tel.: +49 (0)761 270 53070 oder +49 (0)761 270 50010 E-Mail: sebastian.rauer@uniklinik-freiburg.de
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie c/o albertZWEI media GmbH, Oettingenstraße 25, 80538 München Tel.: +49 (0)89 46148622, Fax: +49 (0)89 46148625 Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen E-Mail: presse@dgn.org
Über drei Jahre lang hatten 25 Organisationen, darunter auch das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut, an der Leitlinie gearbeitet. Gemeinsam haben sie die aktuellen Diagnostik- und Behandlungsleitlinien dieser Erkrankung des Nervensystems nach einem Zeckenstich recherchiert, fachlich in Konferenzen diskutiert und in demokratischen Abstimmungsprozessen unter Moderation der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften über die aktuell bestmöglichen Empfehlungen abgestimmt. Die Deutsche Borreliose-Gesellschaft e.V. und der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. wollten sich dem wissenschaftlich begründeten Mehrheitsvotum, vor allem zur späten, chronischen Form der Borreliose, nicht anschließen und hatten Sondervoten verfasst, die als Dissensberichte im Leitlinienreport veröffentlicht werden sollten. Diese Platzierung war den Organisationen nicht prominent genug, sie hatten eine Publikation in der Leitlinie selbst im Auge. Aus diesem Grund hatten sie das Landgericht Berlin angerufen, das im Dezember mit einer Einstweiligen Verfügung die Publikation der Leitlinie vorerst untersagte. Mit dem aktuellen Urteil wird nicht nur die gegen die DGN ergangene Einstweilige Verfügung aufgehoben, sondern auch der Antrag der zwei Organisationen, die Sondervoten in den Leitlinientext aufzunehmen, zurückgewiesen. Die DGN als federführende Fachgesellschaft wird die Leitlinie nun in ihrer ursprünglichen Version veröffentlichen.
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