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DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.05.2018 in Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, Messepiazza,
Saal C1, 70629 Stuttgart, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-21 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HUGO BOSS AG Metzingen - ISIN DE000A1PHFF7
WKN A1PHFF EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der
am Donnerstag, den 3. Mai 2018, 10:00 Uhr,
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS,
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung *eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der HUGO BOSS AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS
AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2017, des Berichts des Aufsichtsrates, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
und des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1,
*§ 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das
Geschäftsjahr 2017*
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind im Internet unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2018'
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO
BOSS AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe
von 186.560.000,00 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,65 EUR je
dividendenberechtigter Namensstammaktie
(69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das
Geschäftsjahr 2017
= 182.892.842,55 Euro
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 08. Mai 2018,
fällig.
Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind
nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Namensstammaktien
entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833
Namensstammaktien, somit 3.667.157,45 Euro
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG
gehaltenen eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung erhöhen oder vermindern,
wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,65
EUR je dividendenberechtigter
Namensstammaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2017
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2017
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten
Abschluss und den Zwischenlagebericht für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu
beschließen:
Die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Flughafenstr. 61
70629 Stuttgart
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 sowie für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§§ 115, 117
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2018, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht
unterzogen werden, bestellt.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2018
beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft
70.400.000 Namensstammaktien und somit eine Gesamtzahl
der Stimmrechte 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte
aus eigenen Namensstammaktien ruhen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Anmeldung*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung
sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in
deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehend
bestimmten Adresse spätestens am Donnerstag, den 26.
April 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:
HUGO BOSS AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder per Telefax: +49 89 207 03 79 51
oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können sich auch per Internet gemäß dem von der
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link
'Online-Service zur Hauptversammlung' anmelden. Den
Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer
Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen
Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen
entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst
vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen
Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert
haben, verwenden anstelle der individuellen
Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen
der Registrierung vergeben haben. Mit ihrer Anmeldung
(mit Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer
oder nach Registrierung mit Aktionärsnummer und selbst
vergebenem Zugangspasswort) können Sie bis Donnerstag,
den 26. April 2018, 24:00 Uhr MESZ Eintrittskarten
bestellen.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen
unser Internetservice bis Donnerstag, den 26. April
2018, 24:00 Uhr MESZ für Änderungen Ihrer
Eintrittskartenbestellung und bis Mittwoch, den 02. Mai
2018, 24:00 Uhr MESZ für Vollmachts- und
Weisungserteilung (sowie deren Änderung) zur
Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder §
135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf
die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten
Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung
genutzt werden kann, sowie auf der genannten
Internetseite.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre - ohne ihr Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können
weitere Informationen über Deutsche Bank Shareholder
Services, 6201 15th Avenue Brooklyn, NY 11219 USA,
E-Mail: db@amstock.com erhalten.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das
Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages
(Donnerstag, 26. April 2018, 24:00 Uhr MESZ)
entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 27. April 2018 bis
einschließlich 03. Mai 2018 erst mit Wirkung nach
der Hauptversammlung am 03. Mai 2018 verarbeitet und
berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenannter Umschreibungsstopp bzw.
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 26.
April 2018.
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch
Bevollmächtigte, auch durch ein Kreditinstitut oder
eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär
oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG der Textform oder sind über den oben genannten
Internetservice zur Hauptversammlung zu erteilen; § 135
AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung, Aktionäre oder der Bevollmächtigte
können für den Nachweis einer Vollmacht den
Vollmachtsabschnitt auf dem Einladungsschreiben oder
das im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2018' zur
Verfügung stehende Formular, benutzen; möglich ist aber
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in
Textform ausstellen. Für die Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von
Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und
E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Abstimmung zur
Verfügung:
HUGO BOSS AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder per Telefax: +49 89 207 03 79 51
oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr
MESZ auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung im Internationalen Congresszentrum
Stuttgart ICS, Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart,
zur Verfügung.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere
der in § 135 AktG gleichgestellten Institute,
Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit
dem Bevollmächtigten über die Form der Vollmacht ab.
Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein
Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG
die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
*Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Wir bieten unseren Aktionären, die im Aktienregister
eingetragen sind, an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des
Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die
Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die
Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach
Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne
solche ausdrückliche Weisungen wird das Stimmrecht
nicht vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht kann
das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die
Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten für die
Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis spätestens
Mittwoch, den 02. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ unter der
nachstehend genannten Adresse eingehen:
HUGO BOSS AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder per Telefax: +49 89 207 03 79 51
oder per Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de
oder per Internet gemäß dem von der
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter dem Link 'Online-Service zur
Hauptversammlung',
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das
Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.
Ihre Aktionärsnummer sowie das Zugangspasswort erhalten
Sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
per Post übersandt; Aktionäre, die sich mit einem
selbst vergebenen Zugangspasswort für den
elektronischen Versand der Einladung zur
Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle
der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort,
das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die
Erteilung, den Widerruf sowie die Änderung von
Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft ab 9:00 Uhr MESZ die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im
Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS,
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart zur Verfügung.
Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht
entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich
auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben
übersandten Anmeldeformular sowie auf der genannten
Internetseite.
*Hinweise zur Nutzung des Internetservice bei
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen
unser Internetservice für Änderungen Ihrer
Vollmachts- und Weisungserteilung bis Mittwoch, den 02.
Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ zur Verfügung. Bei Anmeldungen
durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie
Personen, Institute und Unternehmen, die diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind,
gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres
Internetservice. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
oben genannten Internetseite. Bitte beachten Sie, dass
Sie bei Nutzung des Internetservice zur
Hauptversammlung keine Weisungen erteilen können zu
etwaigen Abstimmungen über eventuelle
Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der
Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen
zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind
oder erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden.
Ebenso können über den Internetservice zur
Hauptversammlung keine Wortmeldungen oder Fragen, keine
Anträge und keine Widersprüche gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegengenommen werden.
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem
Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie
auf der oben genannten Internetseite.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2018' folgende
Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. §
124a AktG):
1. der Inhalt der Einberufung mit der
Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu
Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung;
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, namentlich die unter Punkt 1 der
Tagesordnung genannten Unterlagen;
3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch
Vertretung verwendet werden können.
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§§ 127, 131 Abs. 1 AktG*
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2
AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen
Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches
Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form
nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer
Signatur nach dem Signaturgesetz) an den Vorstand der
Gesellschaft (HUGO BOSS AG, Vorstand, Dieselstraße
12, 72555 Metzingen, hauptversammlung@hugoboss.com) zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit
Montag, der 02. April 2018, 24:00 Uhr MESZ.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Aktionäre können Anträge zu einzelnen
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies
gilt auch für Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
(vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3
AktG genannten Berechtigten unter den dortigen
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es
verlangen) zugänglich zu machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten
stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
somit Mittwoch, der 18. April 2018, 24:00 Uhr MESZ. Ein
Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126
Abs. 2 AktG vorliegt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. §
124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127
Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im
Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen
für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend,
insbesondere gilt auch hier Mittwoch, der 18. April
2018, 24:00 Uhr MESZ als letztmöglicher Termin, bis zu
dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten
Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich
gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
sind ausschließlich zu richten an:
HUGO BOSS AG
Hauptversammlung/Rechtsabteilung
Dieselstraße 12
72555 Metzingen
oder per Telefax: +49 7123 9480273
oder per E-Mail: hauptversammlung@hugoboss.com
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären (einschließlich des Namens des
Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung)
werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2018' zugänglich
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich gemacht.
*Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. §
131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der
Aktionäre für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für
einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner
zeitlich angemessen beschränken.
*Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung der vorgenannten Rechte*
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung der vorgenannten Rechte und ihrer Grenzen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2018' unter
'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 AktG zu
den Rechten der Aktionäre' enthalten.
Nach der Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse unter der gleichen
Internetadresse
group.hugoboss.com
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2018' bekannt
gegeben.
Metzingen, im März 2018
_Der Vorstand_
2018-03-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HUGO BOSS AG
Dieselstrasse 12
72555 Metzingen
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@hugoboss.com
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
666957 2018-03-21
(END) Dow Jones Newswires
March 21, 2018 10:05 ET (14:05 GMT)
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