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DGAP-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VERBUND AG: Einberufung der Hauptversammlung
2018-03-22 / 14:32
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
*VERBUND AG
Wien, FN 76023 z
ISIN AT0000746409*
*E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g *
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
*71. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG*
*am Montag, dem 23. April 2018, um 10:30 Uhr,*
*im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1*
*T a g e s o r d n u n g*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht des
Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018.
*Unterlagen zur Hauptversammlung*
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG
spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 02. April 2018
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
www.verbund.com/hv [1] zugänglich:
- Geschäftsbericht der Gesellschaft,
- Jahresabschluss und Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht,
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2017
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
*Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre **gem. §§ 109, 110,
118 und 119 AktG*
*Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre*
Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 02. April 2018, der
Gesellschaft zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die unten stehenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft
in Schriftform ausschließlich an folgende Adresse zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien.
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599
*Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zu der Tagesordnung*
Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am
7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 12. April 2018, der
Gesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Derartige Anträge müssen
der Gesellschaft in Textform ausschließlich an eine der folgenden
Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 50313-154010
oder per E-Mail: hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf
es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
*Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG *
Für den Fall der Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre um einen
Tagesordnungspunkt "Wahlen in den Aufsichtsrat" gemäß § 109 AktG und
für die Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre
gemäß § 110 AktG, macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei
Frauen und von fünf Arbeitnehmervertreter eine Frau.
Ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG gegen eine Gesamterfüllung der
Quote durch die Kapital- bzw. Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor. Der
Betriebsrat wird gemäß § 110 ArbVG vor Abhaltung der Hauptversammlung
am 23. April 2018 eine weitere Frau in den Aufsichtsrat entsenden, sodass
zum Zeitpunkt der Wahlen in den Aufsichtsrat am 23. April 2018 von fünf
Arbeitnehmervertretern zwei Frauen sind.
Bei der allfälligen Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß §
109 AktG um einen Tagesordnungspunkt "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der
Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG zu
diesem Tagesordnungspunkt ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der
Annahme des Wahlvorschlags von fünfzehn Aufsichtsratsmitgliedern mindestens
fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören.
*Auskunftsrecht*
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
*Anträge in der Hauptversammlung*
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung
mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende
die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein *Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können
nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. April
2018 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf
der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die
Gesellschaft § 86 Abs. 7 AktG betreffend die quotenmäßige
Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist,
mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu
besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG zu
erfüllen.
*Informationen auf der Internetseite*
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen bzw.
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite
der Gesellschaft www.verbund.com/hv [1] zugänglich.
*Teilnahmeberechtigung: Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG *
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach
der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), somit am 13. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im
Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.
*Inhaberaktien*
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 18. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen
zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN
AT0000746409 im Text angeben.
Gerne vorab auch in Textform:
per Telefax: +43 (0)1 8900500-70 oder
per einfachem E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF.)
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG*
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Sie hat mindestens die in § 10a
Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
Aktionärs; ISIN AT0000746409,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. April
2018, 24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Depotbestätigungen werden in
deutscher oder in englischer Sprache entgegen genommen.
*Namensaktien*
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am
Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines
gesonderten Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur
Hauptversammlung.
*Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG*
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im
Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär, die/den er vertritt.
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des
Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte einer Aktionärin oder eines
Aktionärs bestellt werden.
Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem/seinem depotführenden
Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich
zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der
Gesellschaft zukommen lässt.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.verbund.com/hv [1] zur Verfügung gestellte Formular
verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20.
April 2018, 16.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
Per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei
der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
*Unabhängiger Stimmrechtsvertreter*
Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, ihr
Stimmrecht durch einen unabhängigen von der Gesellschaft benannten Vertreter
- den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den
Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger
(wilhelm.rasinger@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese Aktionärinnen
bzw. Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden
von der VERBUND AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die
eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat die
Aktionärin bzw. der Aktionär zu tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com/hv [1] zur Verfügung
gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: Dr. Wilhelm Rasinger c/o Interessenverband für
Anleger (IVA),
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Per Telefax: +43 (0)1 8900500-70
oder per E-Mail: anmeldung.verbund@hauptversammlung.at
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Wilhelm Rasinger das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin bzw.
vom Aktionär erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen
Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen
angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge des
Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der
Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com/hv [1] veröffentlicht.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung **(§
106 Z 9 AktG)*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft Euro 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber
lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien
eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme, jedoch mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von
Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit
mindestens 51 % beteiligt sind, das Stimmrecht jeder Aktionärin bzw. jedes
Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals, sohin mit
17.370.784 Stimmen, beschränkt.
*Einlass und Registrierung*
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 23. April 2018 um 9:30 Uhr. Bei
der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur
Identifikation vorzulegen.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.
Wien, im März 2018
Der Vorstand
2018-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUND AG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52604
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: investor-relations@verbund.com
Internet: www.verbund.com
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
Börsen: Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
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667579 2018-03-22
1: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=14c5dd2168f956a4550f2e1ee7e34334&application_id=667579&site_id=vwd&application_name=news
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March 22, 2018 09:32 ET (13:32 GMT)
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