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DGAP-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.05.2018 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003
Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 116. ordentliche
Hauptversammlung
*Wir laden hiermit die Aktionäre unserer
Gesellschaft *
*zu der am Freitag, den 4. Mai 2018, 10.00
Uhr,*
*im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in
Bielefeld, *
*Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 116.
ordentlichen Hauptversammlung ein.*
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 mit den Lageberichten für die
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern,
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu
den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12.
März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Damit entfällt eine
Feststellung durch die Hauptversammlung. Der
Jahresabschluss und der Lagebericht, der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht,
der Bericht des Aufsichtsrates und der Bericht
des Vorstandes mit den Erläuterungen
übernahmerechtlicher Angaben sind der
Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich
gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach
dem Aktiengesetz bedarf es nicht.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des
Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit sämtlicher
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung
der Hauptversammlung am 4. Mai 2018. Der
Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der
Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von der
Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz
muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30
Prozent aus Frauen und zu mindestens 30
Prozent aus Männern zusammensetzen
(Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot
ist vom Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt
zu erfüllen. Die Seite der
Anteilseignervertreter und die Seite der
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben
der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2
Satz 3 AktG allerdings widersprochen. Der
Mindestanteil ist daher von der Seite der
Anteilseigner- und der Seite der
Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der
Seite der Anteilseigner- als auch auf der
Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männern zu besetzen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung gehören dem Aufsichtsrat auf
Anteilseignerseite zwei Frauen an. Auf der
Grundlage der Getrennterfüllung ist das
Mindestanteilsgebot damit auf
Anteilseignerseite erfüllt und wäre nach der
Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten,
einschließlich der beiden vorgeschlagenen
Kandidatinnen, auch weiterhin erfüllt.
Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
für die neue Amtsperiode wurden in geheimer
Wahl nach den Vorschriften des MitbestG am 6.
März 2018 gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, für die Amtsperiode, die bis zur
Beendigung der Hauptversammlung dauert, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließen wird, als
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner die
nachfolgend aufgeführten Damen und Herren zu
wählen:
a) Dr.-Ing. Masahiko Mori, wohnhaft in
Nagoya/Japan,
Präsident der DMG MORI CO., LTD.,
b) Irene Bader, wohnhaft in Feldafing,
Director Global Marketing der DMG MORI
Global Marketing GmbH, München,
c) Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena, wohnhaft
in Wedemark,
Geschäftsführender Leiter des Instituts
für Fertigungstechnik und
Werkzeugmaschinen, Leibniz Universität
Hannover,
d) Ulrich Hocker, wohnhaft in Düsseldorf,
Präsident und Rechtsanwalt der Deutsche
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
e.V.,
e) Prof. Dr. Annette Köhler, wohnhaft in
Düsseldorf,
Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls
für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung &
Controlling an der Universität
Duisburg-Essen,
f) James Victor Nudo, wohnhaft in
Chicago/USA,
Präsident der DMG MORI USA INC.
Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt
werden.
Es ist vorgesehen, Herrn Dr.-Ing. Mori für den
Fall seiner Wahl zum Mitglied des
Aufsichtsrates zu dessen Vorsitzenden zu
wählen.
Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind bei den
nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und
Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder
eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums:
a) Dr.-Ing. Masahiko Mori
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: -
b) Irene Bader
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: -
c) Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: -
d) Ulrich Hocker
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* FERI AG, Bad Homburg, stellv.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Phoenix Mecano AG, Stein am
Rhein/Schweiz, Mitglied des
Verwaltungsrates, Independent Lead
Director
e) Prof. Dr. Annette Köhler
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* HVB UniCredit Bank AG, München,
Mitglied des Aufsichtsrates und des
Prüfungsausschusses
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: -
f) James Victor Nudo
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: -
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen
sich auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses, berücksichtigen die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium
(insbesondere in Bezug auf technische
Expertise, Kenntnis der Märkte und
Wettbewerber, Finanz- und
Bilanzierungsexpertise sowie schließlich
Kapitalmarkt- und Corporate Governance Know
How) an. Die Wahlvorschläge berücksichtigen
überdies die gesetzlichen Vorgaben sowie die
weiteren Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
Folgendes erklärt: Der Aufsichtsrat hat sich
bei den vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrates steht kein
vorgeschlagener Kandidat, soweit dies nicht
nachfolgend offengelegt ist, in einer nach
dieser Empfehlung offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT oder zu einem wesentlichen
an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten
Aktionär. Der Kandidat Dr.-Ing. Masahiko Mori
ist Präsident der DMG MORI CO., LTD., die
derzeit gemäß ihrer letzten
Stimmrechtsmitteilung mittelbar eine
Beteiligung von 76,03 % und damit mehr als 10%
der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
hält und somit wesentlicher Aktionär der DMG
MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist. Die Kandidatin
Irene Bader ist Geschäftsführerin der DMG MORI
Global Marketing GmbH, einer
Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und
damit _Schwestergesellschaft _der DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT. Der Kandidat James Victor
Nudo ist Präsident der DMG MORI USA INC, einer
Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und
damit einer _Schwestergesellschaft _der DMG
MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Als unabhängige Finanzexpertin im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG qualifiziert sich Frau Prof.
Dr. Köhler aufgrund ihrer umfangreichen
beruflichen Erfahrung. Seit 2005 ist sie
Universitätsprofessorin und Inhaberin des
Lehrstuhls für Rechnungswesen,
Wirtschaftsprüfung und Controlling an der
Universität Duisburg-Essen, Fakultät für
Betriebswirtschaftslehre - Mercator School of
Management. Sie war von 2008 bis 2010 Dekanin
der Fakultät und leitet seitdem den
Promotionsausschuss der Fakultät. Ihre
Lehrtätigkeit umfasst nationale (HGB) und
internationale (IFRS) Rechnungslegung auf
Einzel- und Konzernabschlussebene, Controlling
und Wirtschaftsprüfung; ihre
Forschungsschwerpunkte liegen auf Fragen der
internationalen Corporate Governance sowie der
Wirtschaftsprüfung. Frau Prof. Dr. Köhler war
vom 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2017
Mitglied des International Auditing and
Assurance Standards Board (IAASB), New York.
Sie ist ferner Mitglied in verschiedenen
Fachgremien und Generalsekretärin des European
Auditing Research Network (EARNet) - dem
führenden Forschungsnetzwerk für
Prüfungsforschung in Europa.
Die Lebensläufe der Kandidaten sind dieser
Einladung angehängt und auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.ag.dmgmori.com/de
über die Links 'Investor Relations' und
folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.
*Informationen*
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die
unter Tagesordnungspunkten 1 und 5 genannten
Unterlagen, die sämtlich auch in der Hauptversammlung
am 4. Mai 2018 ausliegen werden, auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.ag.dmgmori.com/de
über die Links 'Investor Relations' und folgend
'Hauptversammlung' abrufbar.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 78.817.994
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt mithin 78.817.994.
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die den Nachweis
erbringen, zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. am 13. April 2018,
00.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der
Gesellschaft gewesen zu sein, und die sich
zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis
erfolgt durch einen vom depotführenden
Kreditinstitut oder Finanzdienstleister auf
den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die
von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich
nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas
anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich
vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum
Nachweisstichtag noch gehalten hat,
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die Berechtigung zum
Erhalt der Ausgleichszahlung unter dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 27.
April 2018, 24.00 Uhr, bei der nachstehend
genannten Anmeldestelle eingehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Der
Nachweis muss in Textform erstellt sein.
Anmeldestelle:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
D-80311 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das
Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre
einzuschränken -, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Aktienbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen. Die
Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch
dann sind für den betreffenden Aktienbestand
eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte. Die
Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform; der Widerruf einer
erteilten Vollmacht erfolgt durch Erklärung
in Textform oder formfrei durch persönliches
Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers
auf der Hauptversammlung. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am
Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung.
Für die Erteilung einer Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihren
Widerruf und die Übermittlung des
Nachweises einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw.
deren Widerruf steht nachfolgend genannte
Adresse zur Verfügung:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Rechtsabteilung
Dr. Simon Stark
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170
Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und
die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten
Vollmacht bzw. deren Widerruf können durch
die Aktionäre bzw. Vollmachtgeber über
folgende E-Mail-Adresse auch auf
elektronischem Wege erfolgen:
DMGMORI-HV2018@computershare.de
Bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.
Aktionären, die sich ordnungsgemäß
angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als
besonderen Service an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern müssen neben einer
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben.
Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform
zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder
Eintrittskarte beigefügt. Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter und ein
etwaiger Widerruf müssen, sofern keine
elektronische Übermittlung erfolgt
(hierzu nachfolgend), bis zum 2. Mai 2018,
12.00 Uhr mittags, bei der Gesellschaft unter
nachfolgender Adresse eingehen:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Rechtsabteilung
Dr. Simon Stark
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170
Die Erteilung einer Vollmacht nebst Weisungen
gegenüber den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern sowie ein etwaiger
Widerruf kann auch auf elektronischem Wege
erfolgen und zwar auch noch während der
Hauptversammlung bis zum Ende der
Generaldebatte über folgende E-Mail-Adresse:
DMGMORI-HV2018@computershare.de
Weitere Informationen zur Anmeldung und zur
Erteilung von Vollmachten sowie die
entsprechenden Formulare für die Erteilung
einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den
Unterlagen, die den Aktionären übersandt
werden, und sind auch im Internet unter
www.ag.dmgmori.com/de
über die Links 'Investor Relations' und
folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.
4. *Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1
AktG*
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,- am
Grundkapital erreichen, das entspricht
192.308 Stückaktien, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss bei der Gesellschaft
spätestens am 3. April 2018, 24.00 Uhr,
eingehen. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von
Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind an folgende
Adresse der Gesellschaft zu Händen des
Vorstandes zu richten:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand
- Büro des Vorstandsvorsitzenden -
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Bei der Berechnung dieser
Vorbesitzzeit bestehen nach § 70 AktG
bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die
hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.ag.dmgmori.com/de
unter dem Link 'Investor Relations' und
folgend 'Hauptversammlung' bekanntgemacht und
den Aktionären mitgeteilt.
b) *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*
Aktionäre können Gegenanträge gegen die
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) oder
zur Wahl zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt
5) machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge
sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Rechtsabteilung
Dr. Simon Stark
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170
E-Mail: legal@dmgmori.com
Bis spätestens zum 19. April 2018, 24.00 Uhr,
bei vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene und
zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.ag.dmgmori.com/de
über die Links 'Investor Relations' und
folgend 'Hauptversammlung' unverzüglich
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden nach dem 19. April 2018
ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden,
wenn sie während der Hauptversammlung
mündlich gestellt werden. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten oder
Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats
sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §
131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und den im Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der
Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann
der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen absehen, etwa weil die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen
Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung
von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung
ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen zu beschränken.
5. *Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der
Erläuterungen, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden
soll, die der Versammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung, der Versammlung unverzüglich
zugänglich zu machende Verlangen von
Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung im
Sinne von § 122 Abs. 2 AktG und zahlreiche
weitere Informationen zur Hauptversammlung
stehen auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.ag.dmgmori.com/de
über die Links 'Investor Relations' und
folgend 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
Bielefeld, im März 2018
*DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT*
_Der Vorstand_
*Anhang (zu TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat)*
*Dr.-Ing. Masahiko Mori*
*Mitglied des Aufsichtsrates*
*Persönliche Daten:*
* Geboren am 16.09.1961
* Nationalität: Japanisch
*Erstbestellung:*
* 06.09.2009
*Ende der aktuellen Bestellung:*
* 04.05.2018
*Weitere Mandate:*
* Vizepräsident, Japan Machine Tool Builders'
Association (JMTBA)
* Fellow, Internationale Akademie für
Produktionstechnik (CIRP)
* Vorstandsmitglied, Kyoto University Innovation
Capital
* Gastprofessor, Graduate School of Advanced
Leadership Studies, Kyoto University
* Mitglied des Stiftungsrates,
Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (JDZB)
*Beruflicher Werdegang:*
* Seit Präsident, DMG MORI COMPANY
06/1999: LIMITED
* 1993-1999: DMG MORI COMPANY LIMITED
* 1985-1993: ITOCHU Corporation, Japan
*Ausbildung:*
* 2003: Dr.-Ing., Universität Tokio
* 1981-1985: Bachelor, Fakultät für
Ingenieurwissenschaften,
Feinmechanik, Kyoto Universität,
Japan
*Irene Bader*
*Mitglied des Aufsichtsrates*
*Persönliche Daten:*
* Geboren am 01.01.1979
* Nationalität: Österreichisch
*Erstbestellung:*
* 24.05.2016
*Ende der aktuellen Bestellung:*
* 04.05.2018
*Weitere Mandate:*
* Keine
*Beruflicher Werdegang:*
* Seit 2005: Group of DMG MORI COMPANY LIMITED
Seit 2016: Operating Officer für Marketing und
Geschäftsführerin
DMG MORI Global Marketing GmbH
Seit 2014: Director Global Marketing
* 1999-2005: Group of DMG MORI
AKTIENGESELLSCHAFT
Verantwortung für Globalisierung
der Fachpressearbeit und Marketing
in Europa; diverse Stationen im
Konzern
*Ausbildung:*
* 2011: Master of Business Administration,
Open University, Milton Keynes
* 2009: Diplom in Management, Open
University, Milton Keynes
* 1997-2000: Studium Sprachen und Wirtschaft,
Akademie für Sprachen und
Wirtschaft, Wien
*Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena*
*Mitglied des Aufsichtsrates*
*Persönliche Daten:*
* Geboren am 05.11.1959
* Nationalität: Deutsch
*Erstbestellung:*
* 17.05.2013
*Ende der aktuellen Bestellung:*
* 04.05.2018
*Weitere Mandate:*
* Mitglied der Internationalen Akademie für
Produktionstechnik CIRP
* Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft
für Produktionstechnik WGP, seit 01.01.2018
Präsident
* Mitglied der Deutschen Akademie der
Technikwissenschaften acatech
* Vorstand des Produktionstechnischen Zentrums
Hannover
* Vorstand des Machining Innovations Network
*Beruflicher Werdegang:*
* Seit 2001: Geschäftsführender Leiter, Institut
für Fertigungstechnik und
Werkzeugmaschinen (IFW), Leibniz
Universität Hannover
* 1996-2001: Leiter Entwicklung und
Konstruktion, GILDEMEISTER
Drehmaschinen GmbH
* 1997-1998 Unternehmensberaterin bei der
Mummert + Partner
Unternehmensberatung AG, Hamburg
* 1993-1995 Head of Standards Engineering and
Systems Analysis, Thyssen
Production Systems Inc., Auburn
Hills, USA
*Ausbildung:*
* 1992: Promotion, Leibniz Universität
Hannover
* 1982-1987: Studium Maschinenbau, Leibniz
Universität Hannover
*Ulrich Hocker*
*Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates*
*Persönliche Daten:*
* Geboren am 06.11.1950
* Nationalität: Deutsch
*Erstbestellung:*
* Stellv. Vorsitzender seit 02.06.2016
* Mitglied seit 11.05.2010
*Ende der aktuellen Bestellung:*
* 04.05.2018
*Weitere Mandate:*
* Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, FERI
AG, Bad Homburg
* Mitglied des Verwaltungsrates, Phoenix Mecano
AG, Stein am Rhein, Schweiz
*Beruflicher Werdegang:*
* Seit DSW (Deutsche Schutzvereinigung für
1983: Wertpapierbesitz e.V.)
Seit 2012: Präsident
1994-2011: Hauptgeschäftsführer
1985-1993: Geschäftsführer
1983-1984: Wissenschaftlicher
Mitarbeiter
*Ausbildung:*
* 1983: Zulassung als Rechtsanwalt
* 1982: 2. Staatsexamen,
Rechtswissenschaften, Universität
Bonn
* 1979: 1. Staatsexamen,
Rechtswissenschaften, Universität
Bonn
* 1970-1973: Ausbildung zum Bankkaufmann
*Prof. Dr. Annette Köhler*
*Mitglied des Aufsichtsrates*
*Persönliche Daten:*
* Geboren am 13.01.1967
* Nationalität: Deutsch
*Erstbestellung:*
* 06.05.2017
*Ende der aktuellen Bestellung:*
* 04.05.2018
*Weitere Mandate:*
* Mitglied des Aufsichtsrates und des
Prüfungsausschusses, UniCredit Bank AG
*Beruflicher Werdegang:*
* Seit 2005: Inhaberin des Lehrstuhls für
Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung
und Controlling, Universität
Duisburg-Essen
* 2004-2005: Inhaberin des Lehrstuhls für
Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung
und Controlling, Handelshochschule
Leipzig
* 1993-2003: Wissenschaftliche Assistentin am
Lehrstuhl für Rechnungswesen und
Wirtschaftsprüfung, Universität
Wuppertal/Ulm
* 1997-1998 Unternehmensberaterin bei der
Mummert + Partner
Unternehmensberatung AG, Hamburg
* 1993-1997 Wissenschaftliche Referentin am ifo
Institut für Wirtschaftsforschung,
München
*Ausbildung:*
* 12/2003: Habilitation Universität Ulm
* 1993-1996: Promotion Dr. rer. pol.,
Universität Köln
* 1987-1993: Studium der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften, Universität
Augsburg (Abschluss: Diplom)/Wayne
State University, Detroit, USA
(Abschluss: Master of Arts)
*James Victor Nudo*
*Präsident der DMG MORI USA INC*
*Persönliche Daten:*
* Geboren am 30.05.1954
* Nationalität: US-amerikanisch
*Weitere Mandate:*
* Keine
*Beruflicher Werdegang:*
* Seit 2017: Director, Executive Officer und
Präsident der DMG MORI USA INC
* 2014-2017: Operating Officer und General
Manager der Abteilung International
Legal & Global Human Resources der
DMG MORI CO., LTD.
* 2012-2014: Director der DMG MORI SEIKI Europe
AG; General Manager der
internationalen Rechtsabteilung der
Mori Seiki Europe AG
* 2005-2012: General Manager der internationalen
Rechtsabteilung der Mori Seiki Co.,
Ltd.
* 2003-2005: General Counsel und Vizepräsident
für Organisationsentwicklung der
Mori Seiki U.S.A., Inc.
* 1992-2003: General Counsel der Yamazen, Inc.
*Ausbildung:*
* 2000: Masters of Science in
Organisationsentwicklung (M.S.O.D.),
Loyola University, Chicago, Illinois,
USA
* 1981: Zulassung als Rechtsanwalt (State of
Illinois und US Federal Courts)
* 1981: Juris Doctor (J.D.), Loyola University
Law School, Chicago, lllinois, USA
* 1976: Bachelors of Arts (B.A.), Western
Illinois University, Macomb, Illinois,
USA
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