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DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln Wir laden unsere Aktionäre zur 65. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 10.00 Uhr, in die Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main, Deutschland ein. I. _Tagesordnung_ 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 7. *Änderung der Satzung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft* II. _Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten_ 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits am 14. März 2018 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.227.427.940,13 Euro wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer 377.007.715,20 Euro Dividende von 0,80 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: - Einstellung in andere 850.420.224,93 Euro Gewinnrücklagen: Die Dividende ist am 8. Juni 2018 zur Auszahlung fällig. Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (nachfolgend auch 'Aktiendividende' genannt) oder (iii) für einen Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem gesonderten Dokument gem. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 5 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erläutert, das den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lufthansagroup.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und die Ausstattung der Aktien sowie die Einzelheiten zu dem Angebot nebst steuerlicher Behandlung enthält. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 endet jeweils die Amtszeit von Dr. Karl-Ludwig Kley, Herbert Hainer, Dr. h.c. Robert M. Kimmitt, Carsten Knobel, Martin Koehler, Ambassador Miriam Sapiro und Matthias Wissmann. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG erklärt, der Gesamterfüllung zu widersprechen. Der Mindestanteil von 30 % Frauen und 30 % Männern ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist demnach sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner drei Frauen und sieben Männer angehören, sodass das Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herbert Hainer, Herzogenaurach, ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas AG, b) Dr. Karl-Ludwig Kley, Köln, Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE, c) Carsten Knobel, Hilden, Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG & Co. KGaA, d) Martin Koehler, Berlin, selbständiger Unternehmensberater und ehemaliger Leiter Competence Center 'Aviation', Boston Consulting Group, e) Michael Nilles, Bergisch Gladbach, Chief Digital Officer, Schindler Group, f) Ambassador Miriam Sapiro, Washington DC, USA, Managing Director, Sard Verbinnen & Co, und g) Matthias Wissmann, Ludwigsburg, Präsident der International Organization of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) jeweils als Mitglied der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Anforderungsprofil. Dieses wurde vom Aufsichtsrat am 5. Dezember 2017 beschlossen und ist einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-289f-hgb.html veröffentlicht. Michael Nilles ist Mitglied des Aufsichtsrats der Lufthansa Technik AG, einem Konzernunternehmen der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Karl-Ludwig Kley im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
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