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DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am
Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln
Wir laden unsere Aktionäre zur
65. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 10.00 Uhr, in die Jahrhunderthalle Frankfurt,
Pfaffenwiese 301,
65929 Frankfurt am Main, Deutschland
ein.
I. _Tagesordnung_
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017*
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2017*
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers zur etwaigen
prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und
sonstiger unterjähriger Finanzinformationen*
7. *Änderung der Satzung der Deutschen
Lufthansa Aktiengesellschaft*
II. _Vorschläge zur Beschlussfassung zu den
Tagesordnungspunkten_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft
und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a
Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017*
Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits
am 14. März 2018 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss,
zusammengefasster Lagebericht, zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller
Bericht für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, der
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht
des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind
im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die
Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.227.427.940,13 Euro wie folgt zu
verwenden:
- Ausschüttung einer 377.007.715,20 Euro
Dividende von 0,80
Euro je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
- Einstellung in andere 850.420.224,93 Euro
Gewinnrücklagen:
Die Dividende ist am 8. Juni 2018 zur Auszahlung fällig.
Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in
bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in
bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der
Gesellschaft (nachfolgend auch 'Aktiendividende' genannt) oder (iii) für einen
Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als
Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der
Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem
gesonderten Dokument gem. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 5 des
Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erläutert, das den Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und
die Ausstattung der Aktien sowie die Einzelheiten zu dem Angebot nebst
steuerlicher Behandlung enthält.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern
des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 endet jeweils die Amtszeit
von Dr. Karl-Ludwig Kley, Herbert Hainer, Dr. h.c. Robert M. Kimmitt, Carsten
Knobel, Martin Koehler, Ambassador Miriam Sapiro und Matthias Wissmann.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und
der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammensetzen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG erklärt, der
Gesamterfüllung zu widersprechen. Der Mindestanteil von 30 % Frauen und 30 %
Männern ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist demnach sowohl auf der
Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit
mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der
vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der
Seite der Anteilseigner drei Frauen und sieben Männer angehören, sodass das
Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herbert Hainer, Herzogenaurach,
ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas
AG,
b) Dr. Karl-Ludwig Kley, Köln,
Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE,
c) Carsten Knobel, Hilden,
Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG
& Co. KGaA,
d) Martin Koehler, Berlin,
selbständiger Unternehmensberater und
ehemaliger Leiter Competence Center
'Aviation', Boston Consulting Group,
e) Michael Nilles, Bergisch Gladbach,
Chief Digital Officer, Schindler Group,
f) Ambassador Miriam Sapiro, Washington DC,
USA,
Managing Director, Sard Verbinnen & Co,
und
g) Matthias Wissmann, Ludwigsburg,
Präsident der International Organization
of Motor Vehicle Manufacturers (OICA)
jeweils als Mitglied der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 8. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist
beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei
nicht mitgerechnet.
Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung erarbeitete Anforderungsprofil. Dieses wurde vom Aufsichtsrat
am 5. Dezember 2017 beschlossen und ist einschließlich des Stands der
Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite
https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/
erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-289f-hgb.html
veröffentlicht.
Michael Nilles ist Mitglied des Aufsichtsrats der Lufthansa Technik AG, einem
Konzernunternehmen der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen
Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten
versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können.
Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Dr. Karl-Ludwig Kley im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden
soll.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)
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