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DGAP-HV: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Frankfurt am 
Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur 
 
65. ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, dem 8. Mai 2018, um 10.00 Uhr, in die Jahrhunderthalle Frankfurt, 
Pfaffenwiese 301, 
65929 Frankfurt am Main, Deutschland 
 
ein. 
 
I. _Tagesordnung_ 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem 
   Geschäftsjahr 2017* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers zur etwaigen 
   prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und 
   sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 
7. *Änderung der Satzung der Deutschen 
   Lufthansa Aktiengesellschaft* 
II. _Vorschläge zur Beschlussfassung zu den 
    Tagesordnungspunkten_ 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
   und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG bereits 
   am 14. März 2018 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
   zusammengefasster Lagebericht, zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller 
   Bericht für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats, der 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht 
   des Vorstands mit den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben sind 
   im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.227.427.940,13 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer     377.007.715,20 Euro 
     Dividende von 0,80 
     Euro je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie: 
   - Einstellung in andere  850.420.224,93 Euro 
     Gewinnrücklagen: 
 
   Die Dividende ist am 8. Juni 2018 zur Auszahlung fällig. 
 
   Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in 
   bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in 
   bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der 
   Gesellschaft (nachfolgend auch 'Aktiendividende' genannt) oder (iii) für einen 
   Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als 
   Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der 
   Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem 
   gesonderten Dokument gem. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 5 des 
   Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erläutert, das den Aktionären auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.lufthansagroup.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung gestellt wird und insbesondere Informationen über die Anzahl und 
   die Ausstattung der Aktien sowie die Einzelheiten zu dem Angebot nebst 
   steuerlicher Behandlung enthält. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern 
   des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 endet jeweils die Amtszeit 
   von Dr. Karl-Ludwig Kley, Herbert Hainer, Dr. h.c. Robert M. Kimmitt, Carsten 
   Knobel, Martin Koehler, Ambassador Miriam Sapiro und Matthias Wissmann. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und 
   der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammensetzen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG erklärt, der 
   Gesamterfüllung zu widersprechen. Der Mindestanteil von 30 % Frauen und 30 % 
   Männern ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist demnach sowohl auf der 
   Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Mit der Wahl der 
   vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der 
   Seite der Anteilseigner drei Frauen und sieben Männer angehören, sodass das 
   Mindestanteilsgebot auf der Seite der Anteilseigner erfüllt wäre. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herbert Hainer, Herzogenaurach, 
      ehemaliger Vorstandsvorsitzender, adidas 
      AG, 
   b) Dr. Karl-Ludwig Kley, Köln, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats, E.ON SE, 
   c) Carsten Knobel, Hilden, 
      Mitglied des Vorstands und CFO, Henkel AG 
      & Co. KGaA, 
   d) Martin Koehler, Berlin, 
      selbständiger Unternehmensberater und 
      ehemaliger Leiter Competence Center 
      'Aviation', Boston Consulting Group, 
   e) Michael Nilles, Bergisch Gladbach, 
      Chief Digital Officer, Schindler Group, 
   f) Ambassador Miriam Sapiro, Washington DC, 
      USA, 
      Managing Director, Sard Verbinnen & Co, 
      und 
   g) Matthias Wissmann, Ludwigsburg, 
      Präsident der International Organization 
      of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) 
 
   jeweils als Mitglied der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 8. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei 
   nicht mitgerechnet. 
 
   Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung erarbeitete Anforderungsprofil. Dieses wurde vom Aufsichtsrat 
   am 5. Dezember 2017 beschlossen und ist einschließlich des Stands der 
   Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite 
 
   https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/corporate-governance/ 
   erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-289f-hgb.html 
 
   veröffentlicht. 
 
   Michael Nilles ist Mitglied des Aufsichtsrats der Lufthansa Technik AG, einem 
   Konzernunternehmen der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen 
   Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Karl-Ludwig Kley im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden 
   soll. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

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