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DGAP-News: Lechwerke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 9. Mai 2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-23 / 18:34 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. *?Einladung zur Hauptversammlung der Lechwerke AG am Mittwoch, 9. Mai 2018* *Lechwerke AG* Augsburg International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am *Mittwoch, 9. Mai 2018, 10:00 Uhr* im LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 2,80 EUR je Stückaktie = 99.244.992,00 EUR Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 62.852,32 EUR Bilanzgewinn = 99.307.844,32 EUR Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. Mai 2018, fällig. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. *Freiwillige Hinweise für Aktionäre* Nach § 121 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes ist die Gesellschaft als nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft in der Einberufung zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie nach weiteren Vorgaben des Aktiengesetzes und der Satzung zur Angabe einiger der unten stehenden Adressen verpflichtet. Soweit die nachfolgenden Hinweise darüber hinausgehen, erfolgen die Angaben freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 2. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse Lechwerke AG Investor Relations Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder per Telefax: (0821) 328-333-6161 oder per E-Mail: investor-relations@lew.de bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 18. April 2018 (d. h. 00:00 Uhr MESZ, "Nachweisstichtag") Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. *Stimmrechtsvertretung* *Bevollmächtigung eines Dritten* Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte ("Vollmacht an Dritte", gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen zu lassen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermitteln: investor-relations@lew.de *Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft* Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars ("Vollmacht an von der Lechwerke AG benannten Stimmrechtsvertreter", gekennzeichnet mit B) oder des auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lew.de) bereitgehaltenen Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular bis spätestens zum Ablauf des 7. Mai 2018 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln, andernfalls werden Vollmacht und Stimmrechtsweisungen nicht berücksichtigt: Lechwerke AG Investor Relations Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder per Telefax: (0821) 328-333-6161
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March 23, 2018 13:35 ET (17:35 GMT)