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DGAP-HV: Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 9. Mai 2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Lechwerke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 9. Mai 
2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-03-23 / 18:34 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*?Einladung zur Hauptversammlung der Lechwerke AG 
am Mittwoch, 9. Mai 2018* 
 
*Lechwerke AG* 
Augsburg 
 
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
*Mittwoch, 9. Mai 2018, 10:00 Uhr* 
 
im LEW Business Club der WWK ARENA, 
Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 
86199 Augsburg, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. 
Dezember 2017 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des 
Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
Hauptversammlung entfällt daher. 
 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG 
für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von 2,80 EUR je Stückaktie = 99.244.992,00 EUR 
 
Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 62.852,32 EUR 
 
Bilanzgewinn = 99.307.844,32 EUR 
 
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
Geschäftstag, das heißt am 15. Mai 2018, fällig. 
 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im 
Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Frankfurt am Main, 
Zweigniederlassung Stuttgart, 
 
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG für das 
Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
*Freiwillige Hinweise für Aktionäre* 
 
Nach § 121 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes ist 
die Gesellschaft als nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft in der 
Einberufung zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort 
der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie nach weiteren Vorgaben des 
Aktiengesetzes und der Satzung zur Angabe einiger der unten stehenden 
Adressen verpflichtet. Soweit die nachfolgenden Hinweise darüber 
hinausgehen, erfolgen die Angaben freiwillig, um den Aktionären die 
Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 
35.444.640 Stimmrechte gewähren. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht 
ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 2. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, 
unter der nachstehenden Adresse 
 
Lechwerke AG 
Investor Relations 
Schaezlerstraße 3 
86150 Augsburg 
oder per Telefax: (0821) 328-333-6161 
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de 
 
bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 18. April 2018 (d. h. 
00:00 Uhr MESZ, "Nachweisstichtag") Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter 
der vorgenannten Adresse spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und 
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei 
ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, 
brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis 
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut 
vorgenommen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach 
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, 
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des 
Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in § 135 
Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen 
oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen 
für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in 
diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem 
nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem 
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen 
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte ("Vollmacht an Dritte", gekennzeichnet mit A), die dem 
Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem 
depotführenden Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte 
Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der 
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen 
zu lassen. 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse 
elektronisch übermitteln: 
 
investor-relations@lew.de 
 
*Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft* 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich 
durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den 
Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu 
eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. 
 
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des 
hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars 
("Vollmacht an von der Lechwerke AG benannten Stimmrechtsvertreter", 
gekennzeichnet mit B) oder des auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.lew.de) bereitgehaltenen Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte 
ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular bis spätestens 
zum Ablauf des 7. Mai 2018 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift 
zu übermitteln, andernfalls werden Vollmacht und Stimmrechtsweisungen nicht 
berücksichtigt: 
 
Lechwerke AG 
Investor Relations 
Schaezlerstraße 3 
86150 Augsburg 
oder per Telefax: (0821) 328-333-6161 

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March 23, 2018 13:35 ET (17:35 GMT)

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