DJ DGAP-HV: Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 9. Mai 2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Lechwerke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 9. Mai
2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-03-23 / 18:34
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
*?Einladung zur Hauptversammlung der Lechwerke AG
am Mittwoch, 9. Mai 2018*
*Lechwerke AG*
Augsburg
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
*Mittwoch, 9. Mai 2018, 10:00 Uhr*
im LEW Business Club der WWK ARENA,
Bürgermeister-Ulrich-Straße 90,
86199 Augsburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31.
Dezember 2017 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des
Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG
für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,80 EUR je Stückaktie = 99.244.992,00 EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 62.852,32 EUR
Bilanzgewinn = 99.307.844,32 EUR
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 15. Mai 2018, fällig.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung Stuttgart,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
*Freiwillige Hinweise für Aktionäre*
Nach § 121 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes ist
die Gesellschaft als nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft in der
Einberufung zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort
der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie nach weiteren Vorgaben des
Aktiengesetzes und der Satzung zur Angabe einiger der unten stehenden
Adressen verpflichtet. Soweit die nachfolgenden Hinweise darüber
hinausgehen, erfolgen die Angaben freiwillig, um den Aktionären die
Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die
35.444.640 Stimmrechte gewähren.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 2. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ,
unter der nachstehenden Adresse
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder per Telefax: (0821) 328-333-6161
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de
bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 18. April 2018 (d. h.
00:00 Uhr MESZ, "Nachweisstichtag") Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter
der vorgenannten Adresse spätestens am 2. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei
ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben,
brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut
vorgenommen.
*Stimmrechtsvertretung*
*Bevollmächtigung eines Dritten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des
Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in § 135
Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen
für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in
diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die
Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte ("Vollmacht an Dritte", gekennzeichnet mit A), die dem
Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem
depotführenden Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte
Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen
zu lassen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse
elektronisch übermitteln:
investor-relations@lew.de
*Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft*
Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich
durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den
Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu
eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des
hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars
("Vollmacht an von der Lechwerke AG benannten Stimmrechtsvertreter",
gekennzeichnet mit B) oder des auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.lew.de) bereitgehaltenen Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte
ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular bis spätestens
zum Ablauf des 7. Mai 2018 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift
zu übermitteln, andernfalls werden Vollmacht und Stimmrechtsweisungen nicht
berücksichtigt:
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder per Telefax: (0821) 328-333-6161
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 23, 2018 13:35 ET (17:35 GMT)
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de
Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts-
und Weisungserteilung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lew.de abrufbar und können über investor-relations@lew.de angefordert
werden.
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich
ferner bei den Abstimmungen durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesem an den als
"Stimmrechtsvertretung" gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang
ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den
Aktionären unabhängig davon offen, ob sie anschließend die
Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen wollen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines Dritten oder des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind die Anmeldung des
Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
*Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2,
126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes*
*Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein
und der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 14. April
2018, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller
nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen
Gesetzbuches per E-Mail an: investor-relations@lew.de
*Anträge von Aktionären (§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit
Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum
24. April 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung über die Internetseite www.lew.de zugänglich gemacht.
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren
Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht
werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lew.de beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende
Adresse maßgeblich:
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder per Telefax: (0821) 328-333-6161
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
*Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 des Aktiengesetzes)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also
bis spätestens zum 24. April 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.lew.de zugänglich
gemacht.
Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person
enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes).
Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes
brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden
müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse
maßgeblich:
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder per Telefax: (0821) 328-333-6161
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur
Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)*
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (vgl. § 131
Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung
der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf,
findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.lew.de.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lew.de abrufbar.
Augsburg, im März 2018
Lechwerke AG
Dr. Markus Litpher
Mitglied des Vorstands
Norbert Schürmann
Mitglied des Vorstands
2018-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
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Deutschland
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E-Mail: norbert.wiedemann@lew.de
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