DJ DGAP-HV: Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 09.05.2018 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße
34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer
556 520 -
- ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr
geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 29.
ordentlichen Hauptversammlung *am Mittwoch, 9. Mai
2018, 11.00 Uhr,*
im Verwaltungsgebäude
der Dürr Aktiengesellschaft,
Carl-Benz-Straße 34,
74321 Bietigheim-Bissingen
(Einlass ist ab 10.00 Uhr). _Tagesordnung_
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Dürr Aktiengesellschaft, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und
des zusammengefassten Lageberichts der Dürr
Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das
Geschäftsjahr 2017
Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären
im Internet unter
www.durr.de
- Investoren - Hauptversammlung zugänglich. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt entfällt damit.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs
2017 in Höhe von 501.421.208,95 Euro wie folgt
zu verwenden:
- Ausschüttung einer
Dividende von 2,20 76.122.288,00 Euro
Euro
je Stückaktie (ISIN
DE0005565204) auf
34.601.040 Stückaktien
- Vortrag auf neue 425.298.920,95 Euro
Rechnung
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am
Dienstag, den 15. Mai 2018.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für unterjährige
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie
für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine
solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal
des Geschäftsjahrs 2019 zu wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Klaus Eberhardt hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 29.
September 2017 mit Wirkung zum Ablauf des 31.
Dezember 2017 niedergelegt. Durch Beschluss des
Amtsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017
wurde Herr Dr. Rolf Breidenbach ab 1. Januar
2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr.
Breidenbach soll nunmehr durch die
Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96
Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und
§§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den
Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu
wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 %
aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammen.
Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2
Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit
einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat
sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch
auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei
Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit
Männern besetzt sein, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1
Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen
Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und
Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur
Wahl stehenden Person.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Nominierungsausschusses und unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung am 13. Dezember 2017
beschlossenen Ziele sowie im Bestreben, das vom
Aufsichtsrat für das Gesamtgremium am selben
Tag beschlossene Kompetenzprofil zu erfüllen,
vor, Herrn Dr. Breidenbach als Vertreter der
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit
Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am
9. Mai 2018 zu wählen. Die Wahl erfolgt
gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn
Eberhardt, also bis zum Ende der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2021, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats beschließt.
Herr Dr. Breidenbach, Vorsitzender der
Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA und
wohnhaft in Dortmund, ist in keinem weiteren
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
*Angaben zum unter Tagesordnungspunkt 6 zur
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
Dr. Rolf Breidenbach, wohnhaft in Dortmund,
Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA
GmbH & Co. KGaA
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1963
Ausbildung:
1983-1988 Maschinenbaustudium an der RWTH
Aachen, Abschluss: Dipl.-Ing.
1988-1991 Promotion zum Dr.-Ing.
1992-1994 Wirtschaftswissenschaftliches
Zusatzstudium an der RWTH Aachen,
Abschluss:
Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Beruflicher Werdegang:
1989-1992 SHM Sinter-HIP-Materials, Aachen:
Leiter Entwicklung und Produktion
1992-1994 Rheinisch-Westfälischer
Überwachungsverein e.V.,
Essen: Leitender Angestellter und
Lead Auditor
1995-2004 McKinsey & Co., Düsseldorf:
Partner (ab 2000)
2004-heute HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt:
Vorsitzender der Geschäftsführung
Die Dürr AG bzw. ihre Konzernunternehmen
unterhalten zu Unternehmen der HELLA-Gruppe
Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit, wobei die dabei empfangenen
oder gewährten Produkte oder Dienstleistungen
zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt
werden.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
nach Einschätzung des Aufsichtsrats der
vorgeschlagene Kandidat nicht in nach dieser
Vorschrift offenzulegenden weiteren
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur Dürr AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Dürr AG oder einem wesentlich an
der Dürr AG beteiligten Aktionär steht.
Aus Sicht des Aufsichtsrats ist Herr Dr.
Breidenbach unabhängig im Sinne von Ziffer
5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
7. *Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
(Ausgabe von Gratisaktien), Satzungsänderung*
Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt
gemäß dem festgestellten und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2017 156.174.230,62
Euro. Sie übersteigt den erforderlichen Betrag
von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
(das sind 8.857.866,24 Euro) um einen Betrag in
Höhe von 147.316.364,38 Euro. Von diesem soll
der Betrag von 88.578.662,40 Euro in
Grundkapital umgewandelt werden. Die
Kapitalerhöhung soll im Wege der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§
207 ff. Aktiengesetz) durch Ausgabe von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
sogenannten Gratisaktien im Verhältnis 1:1 an
die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft
durchgeführt werden.
Die neuen Aktien sollen rückwirkend ab dem 1.
Januar 2018 gewinnberechtigt sein. Durch diese
Maßnahme soll die Dürr-Aktie liquider und
für Privatinvestoren attraktiver werden.
Infolge der Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln ist die Satzungsregelung
zum Grundkapital anzupassen. Gleichzeitig
erhöht sich kraft Gesetzes das bestehende
bedingte Kapital in § 4 Absatz 4 der Satzung,
so dass diese Regelung ebenfalls angepasst
werden soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Das Grundkapital der Gesellschaft wird
nach den Vorschriften des Aktiengesetzes
über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff.
Aktiengesetz) von 88.578.662,40 Euro um
88.578.662,40 Euro auf 177.157.324,80 Euro
erhöht, und zwar durch Umwandlung eines
Betrags von 88.578.662,40 Euro der in der
nachstehend bezeichneten Bilanz der
Gesellschaft ausgewiesenen Kapitalrücklage
in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird
durchgeführt durch Ausgabe von 34.601.040
neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von jeweils 2,56 Euro.
Die neuen Aktien stehen den Aktionären im
Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede
bestehende Aktie eine neue Aktie entfällt.
Die neuen Aktien sind ab 01.01.2018
gewinnanteilberechtigt. Der
Kapitalerhöhung wird die Jahresbilanz im
vom Aufsichtsrat festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31.12.2017 zugrunde gelegt. Diese ist mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, versehen.
b) Anpassung von § 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2
sowie § 4 Absatz 4 Satz 1 der Satzung
aa) § 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 der
Satzung werden wie folgt neu
gefasst:
_'Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt 177.157.324,80 Euro._
_Es ist eingeteilt in 69.202.080
Stückaktien.'_
bb) § 4 Absatz 4 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
_'Das Grundkapital der Gesellschaft
ist um bis zu 88.578.662,40 Euro
durch Ausgabe von bis zu 34.601.040
neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital).'_
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 88.578.662,40
Euro und ist in 34.601.040 Stückaktien eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit
34.601.040. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 4 Satz 2
Aktiengesetz und dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen
berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am *Mittwoch, den 18. April
2018, 00.00 Uhr *(Nachweisstichtag), Aktionäre der
Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur
Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den
Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung und
der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum *Mittwoch,
den 2. Mai 2018, 24.00 Uhr*, bei der nachstehend
genannten Anmeldestelle eingehen.
Anmeldestelle:
Dürr Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München oder
Telefax: +49 89 889 690 633 oder
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Falle
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
ist im Übrigen kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle
werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu
tragen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 Aktiengesetz
bleibt unberührt. Aktionäre können für die Erteilung
der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten; möglich ist
aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in
Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular
auch im Internet unter www.durr.de - Investor Relations
- Hauptversammlung abgerufen werden. Das Formular wird
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist an die
folgende Adresse zu richten:
Dürr Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München oder
Telefax: +49 89 889 690 655 oder
E-Mail: durr@better-orange.de
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an
Kreditinstitute, diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen (§§ 135 Absatz 10, 125
Absatz 5 Aktiengesetz) sowie an Aktionärsvereinigungen
oder Personen im Sinne von § 135 Absatz 8 Aktiengesetz
erteilt, so ist die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher,
wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes bzw. eine andere als die in § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Die
Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135
Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7
Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist
der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter wahlweise
per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail)
bis zum *Montag, den 7. Mai 2018, 24.00 Uhr, *an
folgende Adresse zu übermitteln:
Dürr Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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