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Dow Jones News
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DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: comdirect bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.05.2018 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn WKN: 542800 
ISIN: DE0005428007 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, 4. Mai 2018, ab 
11:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 
20457 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*A. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts (einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für 
   das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Sie werden in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise im 
   Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher 
   zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
   113.443.239,79 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        35.305.203,75 Euro 
   Dividende von 0,25 Euro 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in die        78.138.036,04 Euro 
   anderen Gewinnrücklagen 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
   für den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2018 zu wählen. 
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
   zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und 
   anderen hybriden Schuldverschreibungen (die 
   Genussrechte und hybriden Schuldverschreibungen mit 
   oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) 
   mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre (Ermächtigung 2018), über die Schaffung 
   eines Bedingten Kapitals 2018 sowie über die 
   Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und die 
   entsprechenden Satzungsänderungen 
 
   Die von der Hauptversammlung am 16. Mai 2013 
   beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- 
   oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten (mit 
   oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht) (Ermächtigung 
   2013) läuft zum 15. April 2018 aus und soll deshalb 
   neu erteilt werden. In der neuen Ermächtigung soll 
   u.a. vorsorglich klargestellt werden, dass sich die 
   Ermächtigung auch auf andere hybride 
   Schuldverschreibungen erstreckt, welche die 
   Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als 
   zusätzliches Kernkapital ('Additional Tier 1 Capital 
   - AT1 Capital') erfüllen, aber rechtlich 
   möglicherweise nicht als Genussrechte einzuordnen 
   sind (nachfolgend auch 'hybride 
   Schuldverschreibungen'). Da unter der Ermächtigung 
   2013 keine Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 
   oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht 
   ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital 2013 
   nicht mehr benötigt, aufgehoben und durch ein neues 
   Bedingtes Kapital 2018 ersetzt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   I.   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
        Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 
        und anderen hybriden Schuldverschreibungen 
        (die Genussrechte und hybriden 
        Schuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- 
        oder Optionsrecht bzw. -pflicht) 
 
        1. Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag; 
           Aktienzahl; Laufzeit; Verzinsung 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. 
           Mai 2023 einmalig oder mehrmals Wandel- 
           oder Optionsschuldverschreibungen, 
           Genussrechte oder hybride 
           Schuldverschreibungen (mit oder ohne 
           Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. 
           -pflicht, sämtliche vorgenannten 
           Finanzinstrumente nachfolgend 
           zusammenfassend auch 'Finanzinstrumente') 
           mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen 
           Barleistung im Gesamtnennbetrag von bis 
           zu 250.000.000,00 Euro auszugeben. Die 
           Finanzinstrumente können auf den Inhaber 
           oder auf den Namen lauten. Den Inhabern 
           beziehungsweise Gläubigern der Wandel- 
           oder Optionsschuldverschreibungen sind 
           nach näherer Maßgabe der Bedingungen 
           der Finanzinstrumente Wandlungs- oder 
           Optionsrechte bzw. -pflichten zu gewähren 
           bzw. aufzuerlegen, die zum Bezug von 
           Stückaktien der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft in einer Gesamtzahl 
           von bis zu 14.000.000 Stück und mit einem 
           Anteil am Grundkapital von insgesamt 
           höchstens 14.000.000,00 Euro berechtigen 
           bzw. verpflichten. Entsprechende 
           Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. 
           -pflichten können auch den Inhabern der 
           Genussrechte oder hybriden 
           Schuldverschreibungen gewährt bzw. 
           auferlegt werden. Die jeweilige Laufzeit 
           der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. 
           -pflichten darf die Laufzeit der 
           jeweiligen Finanzinstrumente nicht 
           übersteigen. Die Verzinsung der 
           Finanzinstrumente kann variabel 
           ausgestaltet werden; sie kann auch 
           vollständig oder teilweise von 
           Gewinnkennzahlen der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft oder des comdirect 
           bank Konzerns (unter Einschluss des 
           Bilanzgewinns oder der durch 
           Gewinnverwendungsbeschlüsse festgesetzten 
           Dividende für comdirect bank Aktien) 
           abhängig sein. Ferner können die 
           Bedingungen der Finanzinstrumente eine 
           Nachzahlung für in Vorjahren ausgefallene 
           Leistungen vorsehen. 
        2. Währung; Ausgabe durch 
           Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften; 
           Anerkennung als zusätzliches Kernkapital 
           oder sonstige bankaufsichtsrechtliche 
           Eigenmittel 
 
           a) Die Finanzinstrumente können 
              außer in Euro auch - unter 
              Begrenzung auf den entsprechenden 
              Euro-Gegenwert - in der 
              gesetzlichen Währung eines anderen 
              OECD-Landes ausgegeben werden. 
           b) Sie können ferner durch 
              unmittelbare oder mittelbare 
              Mehrheitsbeteiligungsgesellschafte 
              n der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft 
              (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 
              Absatz 1 AktG) ausgegeben werden. 
              Für den Fall der Ausgabe der 
              Finanzinstrumente durch 
              Mehrheitsbeteiligungsgesellschafte 
              n wird der Vorstand ermächtigt, 
              für die comdirect bank 
              Aktiengesellschaft die Garantie 
              für die Finanzinstrumente 
              abzugeben und den Inhabern solcher 
              Finanzinstrumente Wandlungs- oder 
              Optionsrechte bzw. -pflichten auf 
              comdirect bank Aktien einzuräumen 
              oder zu garantieren. 
           c) Die Finanzinstrumente können so 
              ausgestaltet werden, dass sie zum 
              Zeitpunkt der Ausgabe als 
              Instrumente des zusätzlichen 
              Kernkapitals (Additional Tier 1 
              Capital - AT1 Capital) oder sonst 
              als bankaufsichtsrechtliche 
              Eigenmittel anerkannt werden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

3. Wandlungs- und Optionsrecht 
 
           a) Im Falle der Ausgabe von 
              Wandelschuldverschreibungen 
              erhalten die Inhaber einer 
              einzelnen Schuldverschreibung 
              (nachfolgend auch 
              'Teilschuldverschreibung') das 
              Recht, nach Maßgabe der 
              Wandelanleihebedingungen ihre 
              Teilschuldverschreibung(en) in 
              Aktien der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft umzutauschen. 
              Das Wandlungsverhältnis ergibt 
              sich aus der Division des 
              Nennbetrags oder des unter dem 
              Nennbetrag liegenden 
              Ausgabebetrags einer 
              Teilschuldverschreibung durch den 
              festgesetzten Wandlungspreis für 
              eine comdirect bank Aktie. Daraus 
              resultierende rechnerische 
              Bruchteile von Aktien werden in 
              Geld ausgeglichen, ferner können 
              eine in bar zu leistende Zuzahlung 
              und die Zusammenlegung oder ein 
              Ausgleich für nicht 
              wandlungsfähige Spitzen festgelegt 
              werden. Die Anleihebedingungen 
              können auch ein variables 
              Wandlungsverhältnis und eine 
              Bestimmung des Wandlungspreises 
              (vorbehaltlich des unter Ziffer 5 
              bestimmten Mindestpreises) 
              innerhalb einer vorgegebenen 
              Bandbreite in Abhängigkeit von der 
              Entwicklung des Kurses der 
              comdirect bank Aktie während der 
              Laufzeit der 
              Wandelschuldverschreibungen 
              vorsehen. Der anteilige Betrag des 
              Grundkapitals der bei der Wandlung 
              auszugebenden Aktien darf den 
              Nennbetrag beziehungsweise den 
              unter dem Nennbetrag liegenden 
              Ausgabebetrag der 
              Teilschuldverschreibung nicht 
              übersteigen. 
           b) Im Falle der Ausgabe von 
              Optionsschuldverschreibungen 
              werden jeder 
              Teilschuldverschreibung ein oder 
              mehrere Optionsscheine beigefügt, 
              die den Inhabern der 
              Teilschuldverschreibung(en) das 
              Recht einräumen, nach Maßgabe 
              der Optionsbedingungen comdirect 
              bank Aktien gegen Leistung einer 
              Bareinlage zu beziehen. Die 
              Optionsbedingungen können 
              vorsehen, dass der Optionspreis 
              ganz oder teilweise auch durch 
              Übertragung von 
              Teilschuldverschreibungen erfüllt 
              werden kann. In diesem Fall ergibt 
              sich das Bezugsverhältnis aus der 
              Division des Nennbetrags einer 
              Teilschuldverschreibung durch den 
              festgesetzten Optionspreis für 
              eine Aktie der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft. Aus dem 
              Bezugsverhältnis resultierende 
              rechnerische Bruchteile von Aktien 
              werden in Geld ausgeglichen; 
              ferner können diese Bruchteile 
              nach Maßgabe der Options- 
              oder Anleihebedingungen, 
              gegebenenfalls gegen Zuzahlung, 
              zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert 
              werden. Der anteilige Betrag des 
              Grundkapitals der bei 
              Optionsausübung zu beziehenden 
              Aktien darf den Nennbetrag 
              beziehungsweise den unter dem 
              Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag 
              der Teilschuldverschreibung nicht 
              übersteigen. 
           c) Für den Fall der Ausgabe von 
              Genussrechten oder hybriden 
              Schuldverschreibungen mit 
              Wandlungsrechten gilt Ziffer 3 
              lit. a), für den Fall der Ausgabe 
              von Genussrechten oder hybriden 
              Schuldverschreibungen mit 
              Optionsrechten gilt Ziffer 3 lit. 
              b) entsprechend. 
        4. Wandlungs- oder Optionspflicht sowie 
           Ersetzungsbefugnis; Gewährung neuer oder 
           bestehender Aktien; Geldzahlung 
 
           a) Die Bedingungen der 
              Finanzinstrumente mit Wandlungs- 
              oder Optionsrechten können auch 
              die unbedingte oder bedingte 
              Verpflichtung begründen, die 
              Wandlungs- oder Optionsrechte zum 
              Ende der Laufzeit oder zu einem 
              anderen Zeitpunkt (jeweils auch 
              'Endfälligkeit' genannt) 
              auszuüben. Dabei kann die 
              Endfälligkeit auch durch ein 
              künftiges, zum Zeitpunkt der 
              Begebung der Finanzinstrumente 
              noch ungewisses Ereignis bestimmt 
              werden und die Wandlungs- oder 
              Optionspflicht auch ohne ein 
              paralleles Wandlungs- oder 
              Optionsrecht der Inhaber der 
              Finanzinstrumente begründet 
              werden. Die vorgenannten 
              Bedingungen können ferner das 
              Recht der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft begründen, den 
              Inhabern von Finanzinstrumenten 
              mit Wandlungs- oder Optionsrechten 
              bei Endfälligkeit ganz oder 
              teilweise an Stelle der Zahlung 
              des fälligen Geldbetrags comdirect 
              bank Aktien zu gewähren 
              (Ersetzungsbefugnis). Der 
              anteilige Betrag des Grundkapitals 
              der bei Endfälligkeit 
              auszugebenden Aktien darf auch in 
              diesen Fällen den Nennbetrag oder 
              einen geringeren Ausgabebetrag der 
              Finanzinstrumente nicht 
              übersteigen. 
           b) Die comdirect bank 
              Aktiengesellschaft ist berechtigt, 
              im Fall der Wandlung (auch bei 
              Wandlung im Fall einer 
              entsprechenden Wandlungspflicht) 
              oder Optionsausübung (auch bei 
              Optionsausübung im Fall einer 
              entsprechenden Optionspflicht) 
              nach ihrer Wahl entweder neue 
              Aktien aus bedingtem Kapital oder 
              bereits bestehende Aktien zu 
              gewähren. Die Bedingungen der 
              Finanzinstrumente mit Wandlungs- 
              oder Optionsrechten bzw. 
              -pflichten können auch das Recht 
              der Gesellschaft vorsehen, im Fall 
              der Wandlung oder Optionsausübung 
              beziehungsweise bei Erfüllung der 
              Wandlungs- oder Optionspflichten 
              nicht Aktien der Gesellschaft zu 
              gewähren, sondern den Gegenwert in 
              Geld zu zahlen. 
        5. Wandlungs- und Optionspreis; wertwahrende 
           Anpassung des Wandlungs- und 
           Optionspreises 
 
           Der jeweils festzusetzende Wandlungs- 
           oder Optionspreis muss 
 
           a) mindestens 50 % des 
              durchschnittlichen Schlusskurses 
              der Aktien der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft im XETRA-Handel 
              der Frankfurter Wertpapierbörse 
              oder in einem entsprechenden 
              Nachfolgesystem an den letzten 
              zehn Börsentagen vor dem Tag der 
              Beschlussfassung durch den 
              Vorstand über die Ausgabe der 
              Wandel- oder 
              Optionsschuldverschreibungen oder 
              Genussrechte mit Wandlungs- oder 
              Optionsrecht betragen, 
 
           oder 
 
           b) für den Fall der Einräumung eines 
              Bezugsrechts mindestens 50 % des 
              durchschnittlichen Schlusskurses 
              der Aktien der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft im XETRA-Handel 
              der Frankfurter Wertpapierbörse 
              oder in einem entsprechenden 
              Nachfolgesystem in dem Zeitraum 
              vom Beginn der Bezugsfrist bis 
              einschließlich des Tages vor 
              der Bekanntmachung der endgültigen 
              Festlegung der Konditionen 
              gemäß § 186 Absatz 2 AktG 
              betragen. 
 
           Die Optionsbedingungen können vorsehen, 
           dass der Optionspreis (vorbehaltlich des 
           oben bestimmten Mindestpreises) innerhalb 
           einer vorgegebenen Bandbreite in 
           Abhängigkeit von der Entwicklung des 
           Kurses der comdirect bank Aktie während 
           der Laufzeit der 
           Optionsschuldverschreibungen verändert 
           werden kann. 
 
           Abweichend von lit. a) und b) kann der 
           Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis 
           in den Fällen einer Wandlungs- oder 
           Optionspflicht oder einer 
           Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft 
           (Ziffer 4) dem durchschnittlichen 
           Schlusskurs der Aktie der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft im XETRA-Handel der 
           Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem 
           entsprechenden Nachfolgesystem während 
           der zehn Börsentage vor oder nach dem Tag 
           der Endfälligkeit der Finanzinstrumente 
           entsprechen, auch wenn dieser 
           Durchschnittskurs unterhalb des oben 
           genannten Mindestwandlungs- oder 
           Optionspreises (50 %) liegt. 
 
           § 9 Absatz 1 AktG bleibt unberührt. 
 
           Sofern während der Laufzeit von 
           Finanzinstrumenten, die ein Wandlungs- 
           oder Optionsrecht beziehungsweise eine 

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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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