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DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
secunet Security Networks A ktiengesellschaft Essen - Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 -
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit
zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 9. Mai 2018 um 10:00 Uhr (MESZ) im
RUHRTURM (Raum 4 und 5) (FAKT RUHRTURM GmbH),
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den
Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§
289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind seit
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung 2018 auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse
https://www.secunet.com/de/das-unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kurfürstenstr.
58, 45138 Essen) zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. In der
Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017 in Höhe von 7.763.402,40 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 7.763.402,40 Euro
Dividende von 1,20 Euro je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in andere 0,00 Euro
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung 0,00 Euro
Bilanzgewinn 7.763.402,40 Euro
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der
Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von der Gesellschaft gehaltene eigene
Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.
Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann
nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 AktG).
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der secunet
Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für
das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet
Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2018 zu bestellen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung übermitteln:
secunet Security Networks AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Fax: +49-89-21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das
depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 18. April 2018, 0:00 Uhr (MESZ)
('Nachweisstichtag'), zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des 2. Mai 2018 (24:00 Uhr (MESZ)) unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung
fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem Veräußerer der Aktien
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft
erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung, auf denen die Zahl
der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die secunet Security Networks AG
insgesamt 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung auf 6.469.502.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten (zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung)
ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und ein fristgemäßer
Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB).
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer
diesen nach § 135 AktG, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten
Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Besonderheiten
sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält.
Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung
und Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich das Formular für die
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft. Nachweise
über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft auch an folgende
E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: Hauptversammlung@secunet.com.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch einen
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem
Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die
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March 27, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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