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DGAP-News: SHW AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SHW AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in
89522 Heidenheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-03-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SHW AG Aalen - ISIN DE000A1JBPV9 -
- WKN A1JBPV -
- ISIN DE 000A2LQ165 -
- WKN A2LQ16 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der SHW AG mit Sitz in Aalen
am Dienstag, den 8. Mai 2018, 10:00 Uhr,
im Congress Centrum Heidenheim, Kleiner Saal,
Hugo-Rupf-Platz 1, D-89522 Heidenheim, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der SHW AG, des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts
für die SHW AG und den SHW-Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a
Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2017 sowie des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
bedarf es somit nicht. Vielmehr sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach
der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt
zu beschließen:
- Der im festgestellten Jahresabschluss
ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
12.177.567,36 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 3.218.104,50
Dividende von EUR 0,50
je
dividendenberechtigter
Inhaber-Stückaktie
Einstellung in die EUR 8.900.000,00
anderen
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue EUR 59.462,86
Rechnung
EUR 12.177.567,36
- Der Anspruch der Aktionäre auf die
Dividende ist am Montag, den 14. Mai 2018,
zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2
AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass
die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit
im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche
6.436.209 von der Gesellschaft ausgegebenen
Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich
die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung
gestellt werden, der bei unveränderter Höhe der
Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie und
unveränderter Höhe der Einstellung in die anderen
Gewinnrücklagen entsprechend angepasste Beträge
für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf
neue Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie
des Prüfers für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2018
sowie im Geschäftsjahr 2019 bis zur nächsten
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
a. zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
der SHW AG für das Geschäftsjahr 2018
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte der SHW AG für das
Geschäftsjahr 2018; und
b. zum Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
für das Geschäftsjahr 2019 bis zur
nächsten Hauptversammlung im Jahr 2019
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16
Abs. 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über eine Erweiterung des
Aufsichtsrats und eine entsprechende Änderung
der Satzung in § 8 Absatz 1 (Zusammensetzung des
Aufsichtsrats)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt
zu beschließen:
Die satzungsmäßige Anzahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft wird von derzeit sechs auf
neun Mitglieder erhöht. § 8 Absatz 1 der
Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
wird hierzu wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus neun
Mitgliedern, die sämtlich von der
Hauptversammlung gewählt werden.'
7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit gemäß §§
95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagenen Satzungsänderung in § 8 Absatz 1
der Satzung durch Eintragung im Handelsregister
der Gesellschaft wird sich der Aufsichtsrat nach
denselben Vorschriften, jedoch dann aus neun
Mitgliedern zusammensetzen, die wiederum sämtlich
von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Herr Christian Brand und Frau Kirstin Hegner haben
jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember
2017 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft niedergelegt. Mit Beschluss des
Amtsgerichts Ulm vom 2. Januar 2018 wurden an
ihrer Stelle Herr Stefan Pierer und Herr Klaus
Rinnerberger zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der
SHW AG bestellt. Ihr Amt endet jeweils mit der
Wahl eines Nachfolgers für das vorzeitig
ausgeschiedene Mitglied durch die
Hauptversammlung. Es sind daher Ergänzungswahlen
für die zwei vorzeitig ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder Christian Brand und
Kirstin Hegner durchzuführen. Ergänzungswahlen für
vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
erfolgen gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung für den
Rest der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen
Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die
Amtszeit des Nachfolgers bei der Wahl nicht
abweichend bestimmt. Die Aufsichtsratsmitglieder
Christian Brand und Kirstin Hegner waren jeweils
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung
für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats von
derzeit sechs auf neun Mitglieder sind ferner drei
zusätzliche Mitglieder des Aufsichtsrats zu
wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der
Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr der Amtszeit beschließt,
sofern bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit
bestimmt wird.
Um - wie bisher - eine gleichlaufende Amtsperiode
für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats
beizubehalten, sollen sämtliche Wahlen für die
restliche Dauer der laufenden Amtsperiode des
Aufsichtsrats erfolgen und damit jeweils für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des jeweiligen Mitglieds für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
genannten Personen wie folgt zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
a. Herrn Stefan Pierer,
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March 27, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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