DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Delticom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Delticom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-03-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807
WKN: 514680
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 8.
Mai 2018, um 11:00 Uhr im Börsensaal der BÖAG
Börsen AG, An der Börse 2, 30159 Hannover,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017,
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des im
Geschäftsjahr 2017 erzielten Bilanzgewinns und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2017 am 20. März 2018 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher. Der Jahresabschluss, der
Lagebericht, der Konzernabschluss, der
Konzernlagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und der
Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß
§§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 20.547.608,82 eine Dividende in Höhe
von EUR 0,10 je dividendenberechtigte
Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von EUR 1,00, das sind bei den
vorhandenen 12.463.331 dividendenberechtigten
Stückaktien insgesamt EUR 1.246.333,10,
auszuschütten und den verbleibenden
Bilanzgewinn von EUR 19.301.275,72 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 des
Aktiengesetzes ist der Anspruch auf Auszahlung
der Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, mithin am 14. Mai 2018.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2017 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Prinzenstraße 23, 30159 Hannover, zum
Jahresabschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 und zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht
gemäß §§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2018
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
mit der TyresNet GmbH*
Die Delticom AG als herrschende Gesellschaft
und Organträgerin und die TyresNet GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 221425, ('*TyresNet*') als
beherrschte Gesellschaft und Organgesellschaft
haben am 20. März 2018 einen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag ('*BEAV TyresNet*')
abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung
von TyresNet wird dem BEAV TyresNet kurzfristig
nach der Hauptversammlung der Delticom AG die
Zustimmung erteilen, sofern die
Hauptversammlung der Delticom AG dem Abschluss
des BEAV TyresNet zustimmt.
Der BEAV TyresNet hat folgenden wesentlichen
Inhalt:
* TyresNet unterstellt ihre Leitung der
Delticom AG. Die Delticom AG ist damit
berechtigt, der Geschäftsführung von
TyresNet Weisungen hinsichtlich der
Leitung von TyresNet zu erteilen, und die
Geschäftsführung von TyresNet ist
verpflichtet, diesen Weisungen Folge zu
leisten. Es ist jedoch nicht zulässig, die
Weisung zu erteilen, den BEAV TyresNet zu
ändern, aufrechtzuerhalten oder zu
beenden. Die Delticom AG kann von der
Geschäftsführung der TyresNet jederzeit
Auskünfte über die rechtlichen,
geschäftlichen und verwaltungsmäßigen
Angelegenheiten von TyresNet verlangen und
jederzeit Einsicht in deren
Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen
nehmen.
* TyresNet verpflichtet sich, ihren ganzen
Gewinn an die Delticom AG abzuführen.
Maßgeblich für den Umfang der
Gewinnabführung ist § 301 des
Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen
Fassung. Danach ist derzeit, vorbehaltlich
einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen
gemäß den Vorschriften des BEAV
TyresNet, der ohne die Gewinnabführung
entstehende Jahresüberschuss, vermindert
um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem
Vorjahr sowie um den gemäß § 268
Absatz 8 des Handelsgesetzbuchs
ausschüttungsgesperrten Betrag,
abzuführen. Der Anspruch auf
Gewinnabführung entsteht erstmalig für das
ganze Geschäftsjahr, in dem der BEAV
TyresNet wirksam wird, und immer am
jeweiligen Bilanzstichtag von TyresNet. Zu
diesem Zeitpunkt wird der Anspruch auch
fällig und ist bis zu seiner Erfüllung mit
einem Zinssatz in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe für beiderseitige
Handelsgeschäfte - derzeit 5 % p.a. - zu
verzinsen, wobei Ansprüche aus einem
etwaigen Zahlungsverzug unberührt bleiben.
* TyresNet kann mit Zustimmung der Delticom
AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in
andere Gewinnrücklagen einstellen, soweit
dies handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist. Andere
Gewinnrücklagen, die während der Laufzeit
des BEAV TyresNet gebildet werden, sind
auf Verlangen der Delticom AG aufzulösen
und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags
zu verwenden oder als Gewinn an die
Delticom AG abzuführen. Vor und während
der Laufzeit des Vertrags gebildete
sonstige Rücklagen, Gewinnrücklagen, die
vor der Laufzeit des Vertrags gebildet
wurden, sowie ein aus dieser Zeit
bestehender Gewinnvortrag dürfen weder als
Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrags verwendet werden.
* Für die Verlustübernahmeverpflichtung der
Delticom AG gegenüber TyresNet findet die
Vorschrift des § 302 AktG in ihrer jeweils
gültigen Fassung insgesamt entsprechende
Anwendung. Der Anspruch auf
Verlustausgleich entsteht jeweils am
Bilanzstichtag von TyresNet und wird zu
diesem Zeitpunkt auch fällig. Er ist bis
zu seiner Erfüllung mit einem Zinssatz in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe für
beiderseitige Handelsgeschäfte - derzeit 5
% p.a. - zu verzinsen, wobei Ansprüche aus
einem etwaigen Zahlungsverzug unberührt
bleiben.
* Der BEAV TyresNet wurde unter den
aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung
der Hauptversammlung der Delticom AG und
der Gesellschafterversammlung von TyresNet
abgeschlossen. Die
Gesellschafterversammlung von TyresNet
wird dem BEAV TyresNet kurzfristig nach
der Hauptversammlung der Delticom AG die
Zustimmung erteilen, sofern die
Hauptversammlung der Delticom AG dem
Abschluss des BEAV TyresNet zustimmt. Der
BEAV TyresNet wird wirksam mit Eintragung
im Handelsregister für TyresNet. Der BEAV
TyresNet gilt - mit Ausnahme seiner
beherrschungsvertraglichen Komponente,
welche ab Eintragung in das
Handelsregister gilt - erstmalig ab Beginn
des zum Zeitpunkt der Eintragung im
Handelsregister laufenden Geschäftsjahres
von TyresNet.
* Der BEAV TyresNet wird für eine feste
Laufzeit von fünf Zeitjahren, also sechzig
Monaten, ab dem Beginn des Geschäftsjahres
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -2-
von TyresNet, in dem er im Handelsregister
für TyresNet eingetragen wird,
abgeschlossen. Während dieses Zeitraums
ist er nicht ordentlich kündbar. Fällt das
Ende dieser festen Laufzeit nicht auf das
Ende eines Geschäftsjahres von TyresNet,
verlängert sich der BEAV TyresNet
automatisch bis zum Ende des zu diesem
Zeitpunkt laufenden Geschäftsjahres von
TyresNet. Wird der BEAV TyresNet nicht
spätestens drei Monate vor seinem Ablauf
von einer der Parteien ordentlich
gekündigt, verlängert er sich jeweils um
ein weiteres Geschäftsjahr von TyresNet.
* Von dieser Regelung bleibt das Recht zur
Kündigung des BEAV TyresNet aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist unberührt. Als wichtige
Gründe gelten für beide Parteien nach dem
BEAV TyresNet insbesondere eine
Veräußerung oder Einbringung von
Anteilen an der TyresNet durch die
Delticom AG, die zur Folge hat, dass die
Voraussetzungen einer finanziellen
Eingliederung der TyresNet gegenüber der
Delticom AG nicht mehr vorliegen, eine
Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation
der Delticom AG oder eine formwechselnde
Umwandlung (mit Ausnahme des Formwechsels
in eine andere Kapitalgesellschaft),
Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation
von TyresNet sowie sonstige Umstände, die
zum Zeitpunkt ihres Eintretens nach
deutschem Steuerrecht einen wichtigen
Grund für die steuerlich unschädliche
Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags
vor Ablauf seiner steuerlichen
Mindestlaufzeit darstellen. Bei einer
Kündigung aus wichtigem Grund ist Delticom
lediglich zum Ausgleich der anteiligen
Verluste von TyresNet, die bis zum
Wirksamwerden dieser Kündigung entstanden
sind, verpflichtet. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Bei Beendigung des
Vertrages hat die Delticom AG den
Gläubigern von TyresNet Sicherheit zu
leisten, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. §
303 des Aktiengesetzes gilt insoweit in
seiner jeweils anwendbaren Fassung
entsprechend.
Die Delticom AG ist direkt zu 100 % an TyresNet
beteiligt. Deshalb muss der BEAV TyresNet weder
Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für
außenstehende Gesellschafter von TyresNet
vorsehen. Eine Prüfung des BEAV TyresNet ist
aus diesem Grund entsprechend § 293b Absatz 1
des Aktiengesetzes ebenfalls nicht
erforderlich.
Der Vorstand der Delticom AG und die
Geschäftsführung von TyresNet haben einen
gemeinsamen Bericht gemäß § 293a des
Aktiengesetzes über den BEAV TyresNet
erstattet, der zusammen mit den weiteren zu
veröffentlichenden Unterlagen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.delti.com/HV
zugänglich ist, in den Geschäftsräumen der
Delticom AG (Brühlstraße 11, 30169
Hannover) und in den Geschäftsräumen von
TyresNet (Franz-Joseph-Str. 11, 80801 München)
ausliegt und auch in der Hauptversammlung der
Delticom AG zugänglich gemacht wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der Delticom AG und der TyresNet GmbH
vom 20. März 2018 zuzustimmen.
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
mit der DeltiStorage GmbH*
Die Delticom AG als herrschende Gesellschaft
und Organträgerin und die DeltiStorage GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Hannover unter HRB 213197, ('*DeltiStorage*')
als beherrschte Gesellschaft und
Organgesellschaft haben am 20. März 2018 einen
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
('*BEAV DeltiStorage*') abgeschlossen. Die
Gesellschafterversammlung von DeltiStorage wird
dem BEAV DeltiStorage kurzfristig nach der
Hauptversammlung der Delticom AG die Zustimmung
erteilen, sofern die Hauptversammlung der
Delticom AG dem Abschluss des BEAV DeltiStorage
zustimmt.
Der BEAV DeltiStorage hat folgenden
wesentlichen Inhalt:
* DeltiStorage unterstellt ihre Leitung der
Delticom AG. Die Delticom AG ist damit
berechtigt, der Geschäftsführung von
DeltiStorage Weisungen hinsichtlich der
Leitung von DeltiStorage zu erteilen, und
die Geschäftsführung von DeltiStorage ist
verpflichtet, diesen Weisungen Folge zu
leisten. Es ist jedoch nicht zulässig, die
Weisung zu erteilen, den BEAV DeltiStorage
zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu
beenden. Die Delticom AG kann von der
Geschäftsführung der DeltiStorage
jederzeit Auskünfte über die rechtlichen,
geschäftlichen und verwaltungsmäßigen
Angelegenheiten von DeltiStorage verlangen
und jederzeit Einsicht in deren
Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen
nehmen.
* DeltiStorage verpflichtet sich, ihren
ganzen Gewinn an die Delticom AG
abzuführen. Maßgeblich für den Umfang
der Gewinnabführung ist § 301 des
Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen
Fassung. Danach ist derzeit, vorbehaltlich
einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen
gemäß den Vorschriften des BEAV
DeltiStorage, der ohne die Gewinnabführung
entstehende Jahresüberschuss, vermindert
um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem
Vorjahr sowie um den gemäß § 268
Absatz 8 des Handelsgesetzbuchs
ausschüttungsgesperrten Betrag,
abzuführen. Der Anspruch auf
Gewinnabführung entsteht erstmalig für das
ganze Geschäftsjahr, in dem der BEAV
DeltiStorage wirksam wird, und immer am
jeweiligen Bilanzstichtag von
DeltiStorage. Zu diesem Zeitpunkt wird der
Anspruch auch fällig und ist bis zu seiner
Erfüllung mit einem Zinssatz in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe für
beiderseitige Handelsgeschäfte - derzeit 5
% p.a. - zu verzinsen, wobei Ansprüche aus
einem etwaigen Zahlungsverzug unberührt
bleiben.
* DeltiStorage kann mit Zustimmung der
Delticom AG Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen
einstellen, soweit dies handelsrechtlich
zulässig und bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Andere Gewinnrücklagen, die
während der Laufzeit des BEAV DeltiStorage
gebildet werden, sind auf Verlangen der
Delticom AG aufzulösen und zum Ausgleich
eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder
als Gewinn an die Delticom AG abzuführen.
Vor und während der Laufzeit des Vertrags
gebildete sonstige Rücklagen,
Gewinnrücklagen, die vor der Laufzeit des
Vertrags gebildet wurden, sowie ein aus
dieser Zeit bestehender Gewinnvortrag
dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrags
verwendet werden.
* Für die Verlustübernahmeverpflichtung der
Delticom AG gegenüber DeltiStorage findet
die Vorschrift des § 302 AktG in ihrer
jeweils gültigen Fassung insgesamt
entsprechende Anwendung. Der Anspruch auf
Verlustausgleich entsteht jeweils am
Bilanzstichtag von DeltiStorage und wird
zu diesem Zeitpunkt auch fällig. Er ist
bis zu seiner Erfüllung mit einem Zinssatz
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe für
beiderseitige Handelsgeschäfte - derzeit 5
% p.a. - zu verzinsen, wobei Ansprüche aus
einem etwaigen Zahlungsverzug unberührt
bleiben.
* Der BEAV DeltiStorage wurde unter den
aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung
der Hauptversammlung der Delticom AG und
der Gesellschafterversammlung von
DeltiStorage abgeschlossen. Die
Gesellschafterversammlung von DeltiStorage
wird dem BEAV DeltiStorage kurzfristig
nach der Hauptversammlung der Delticom AG
die Zustimmung erteilen, sofern die
Hauptversammlung der Delticom AG dem
Abschluss des BEAV DeltiStorage zustimmt.
Der BEAV DeltiStorage wird wirksam mit
Eintragung im Handelsregister für
DeltiStorage. Der BEAV DeltiStorage gilt -
mit Ausnahme seiner
beherrschungsvertraglichen Komponente,
welche ab Eintragung in das
Handelsregister gilt - erstmalig ab Beginn
des zum Zeitpunkt der Eintragung im
Handelsregister laufenden Geschäftsjahres
von DeltiStorage.
* Der BEAV DeltiStorage wird für eine feste
Laufzeit von fünf Zeitjahren, also sechzig
Monaten, ab dem Beginn des Geschäftsjahres
von DeltiStorage, in dem er im
Handelsregister für DeltiStorage
eingetragen wird, abgeschlossen. Während
dieses Zeitraums ist er nicht ordentlich
kündbar. Fällt das Ende dieser festen
Laufzeit nicht auf das Ende eines
Geschäftsjahres von DeltiStorage,
verlängert sich der BEAV DeltiStorage
automatisch bis zum Ende des zu diesem
Zeitpunkt laufenden Geschäftsjahres von
DeltiStorage. Wird der BEAV DeltiStorage
nicht spätestens drei Monate vor seinem
Ablauf von einer der Parteien ordentlich
gekündigt, verlängert er sich jeweils um
ein weiteres Geschäftsjahr von
DeltiStorage.
* Von dieser Regelung bleibt das Recht zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -3-
Kündigung des BEAV DeltiStorage aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist unberührt. Als wichtige
Gründe gelten für beide Parteien nach dem
BEAV DeltiStorage insbesondere eine
Veräußerung oder Einbringung von
Anteilen an der DeltiStorage durch die
Delticom AG, die zur Folge hat, dass die
Voraussetzungen einer finanziellen
Eingliederung der DeltiStorage gegenüber
der Delticom AG nicht mehr vorliegen, eine
Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation
der Delticom AG oder eine formwechselnde
Umwandlung (mit Ausnahme des Formwechsels
in eine andere Kapitalgesellschaft),
Spaltung, Verschmelzung oder Liquidation
von DeltiStorage sowie sonstige Umstände,
die zum Zeitpunkt ihres Eintretens nach
deutschem Steuerrecht einen wichtigen
Grund für die steuerlich unschädliche
Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags
vor Ablauf seiner steuerlichen
Mindestlaufzeit darstellen. Bei einer
Kündigung aus wichtigem Grund ist Delticom
lediglich zum Ausgleich der anteiligen
Verluste von DeltiStorage, die bis zum
Wirksamwerden dieser Kündigung entstanden
sind, verpflichtet. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Bei Beendigung des
Vertrages hat die Delticom AG den
Gläubigern von DeltiStorage Sicherheit zu
leisten, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. §
303 des Aktiengesetzes gilt insoweit in
seiner jeweils anwendbaren Fassung
entsprechend.
Die Delticom AG ist direkt zu 100 % an
DeltiStorage beteiligt. Deshalb muss der BEAV
DeltiStorage weder Ausgleichszahlungen noch
Abfindungen für außenstehende
Gesellschafter von DeltiStorage vorsehen. Eine
Prüfung des BEAV DeltiStorage ist aus diesem
Grund entsprechend § 293b Absatz 1 des
Aktiengesetzes ebenfalls nicht erforderlich.
Der Vorstand der Delticom AG und die
Geschäftsführung von DeltiStorage haben einen
gemeinsamen Bericht gemäß § 293a des
Aktiengesetzes über den BEAV DeltiStorage
erstattet, der zusammen mit den weiteren zu
veröffentlichenden Unterlagen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.delti.com/HV
zugänglich ist und in den Geschäftsräumen der
Delticom AG und von DeltiStorage (jeweils
Brühlstraße 11, 30169 Hannover) ausliegt
und auch in der Hauptversammlung der Delticom
AG zugänglich gemacht wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der Delticom AG und der DeltiStorage
GmbH vom 20. März 2018 zuzustimmen.
*Weitere Angaben und Hinweise*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (27.
März 2018) ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 12.463.331 nennbetragslose auf den Namen
lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf
12.463.331 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich
oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der
Gesellschaft bis zum 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ),
zugegangen ist.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67
Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes als Aktionär nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der
Eintragungsstand des Aktienregisters am 1. Mai 2018,
24:00 Uhr (MESZ), maßgeblich, weil vom 1. Mai
2018, 24:00 Uhr (MESZ), bis 9. Mai 2018, 00:00 Uhr
(MESZ), aus abwicklungstechnischen Gründen keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur
Hauptversammlung weiter frei verfügen. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Absatz 3 Nr.
1 des Aktiengesetzes ordnungswidrig handelt, wer Aktien
eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt
ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten
in der Hauptversammlung benutzt. Da im Verhältnis zur
Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 8. Mai
2018 als Aktionär nur gilt, wer als solcher am 1. Mai
2018, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen
ist, hat derjenige, der danach Aktien erwirbt, in der
Hauptversammlung am 8. Mai 2018 kein Teilnahme- und
Stimmrecht, wenn ihn der Veräußerer nicht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts bevollmächtigt oder ermächtigt.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen
durch die aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres
hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes.
Die Anmeldung des Aktionärs hat zumindest in Textform
(§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an folgende
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu
erfolgen:
Delticom AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Straße 31
51149 Köln
Bundesrepublik Deutschland
Telefax: + 49 2203 2022911
E-Mail: delticom2018@aaa-hv.de
Ein Formular zur Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die am
23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der
Gesellschaft angefordert werden. Sofern für die
Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte
Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben
für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der
Aktionärsnummer und seines vollständigen Namens oder
seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister
eingetragen und aus dem dem Aktionär zugesandten
persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 23. April 2018, 24:00
Uhr (MESZ), bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), in das
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und
denen daher kein Formular zur Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird, können sich
unter Nennung ihres vollständigen Namens bzw. ihrer
vollständigen Firma, ihres Wohnorts bzw. ihrer
Geschäftsanschrift und ihrer Aktionärsnummer zumindest
in Textform unter der oben genannten Anschrift,
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse anmelden.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw.
am Versammlungsort hinterlegt.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine
Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die
Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sich in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und
ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch
während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und
gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die
Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr
Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der
Textform.
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die
Erklärung zumindest in Textform (§ 126b des
Bürgerlichen Gesetzbuches) an die folgende Anschrift,
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet werden:
Delticom AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Straße 31
51149 Köln
Bundesrepublik Deutschland
Telefax: + 49 2203 2022911
E-Mail: delticom2018@aaa-hv.de
Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme
des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht
durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt,
ist die Vollmacht zumindest in Textform (§ 126b des
Bürgerlichen Gesetzbuches) der Gesellschaft gegenüber
nachzuweisen, soweit sich aus § 135 des Aktiengesetzes
nicht etwas anderes ergibt (siehe unten).
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann
an die oben für die Erteilung von Vollmachten
angegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
erfolgen. Um den Nachweis der Bevollmächtigung
eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den
vollständigen Namen bzw. die vollständige Firma, den
Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Delticom AG: Bekanntmachung der -4-
Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach der Satzung noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 des Aktiengesetzes findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 oder §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes) nachprüfbar festhalten muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu erfragen. Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser in der Hauptversammlung der Delticom AG vertreten bzw. anwesend sein wird. In diesem Fall wird empfohlen, die Vollmacht direkt an das Kreditinstitut, an die Aktionärsvereinigung, an die Institution oder an die Person und so rechtzeitig zu erteilen, dass der Vollmachtsempfänger den Aktionär fristgerecht bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung anmelden kann. Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten sind, gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes oder §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes) nur erteilen, wenn die Vollmacht dies gestattet. Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten wird den am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Außerdem befindet sich auf dem Stimmkartenbogen, der bei Einlass zur Hauptversammlung ausgehändigt wird, ein Formular zur Bevollmächtigung während der Hauptversammlung. Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten auf der Rückseite ebenfalls ein Formular zur Vollmachtserteilung. Ein entsprechendes Formular steht ferner über die Internetadresse www.delti.com/HV zum Abruf zur Verfügung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte zurückweisen, sofern noch ein Bevollmächtigter übrig bleibt. *Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin* Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch die Mitarbeiterin der Delticom AG Frau Sabine Petrovac als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär frist- und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Wenn ein Aktionär Frau Petrovac bevollmächtigen möchte, muss er ihr zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll; Frau Petrovac ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihr erteilten Weisungen abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreterin darf das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen wird sie sich der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die oben für die Erteilung von Vollmachten genannte Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu erfolgen. Gleiches gilt für den Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin erteilten Vollmacht. Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin ist nicht erforderlich. Ein Formular zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin und zur Weisungserteilung an diese wird den am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt und kann kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Ein entsprechendes Formular steht auch über die Internetadresse www.delti.com/HV zum Abruf zur Verfügung. Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist vor der Hauptversammlung nur bis zum 4. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Erteilung oder Änderung von Weisungen wird berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugeht. Während der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin durch Nutzung des dafür vorgesehenen den Stimmkartenbögen beigefügten Formulars erfolgen. *Rechte der Aktionäre* *Ergänzung der Tagesordnung* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem solchen Verlangen eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 7. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Die Anschrift lautet: Delticom AG Vorstand Brühlstraße 11 30169 Hannover Bundesrepublik Deutschland Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung Vorstands über das Verlangen halten. *Gegenanträge und Wahlvorschläge* Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.delti.com/HV zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen: Delticom AG Hauptversammlung Herrn Alexander Gebler und Herrn Eduard Weber Brühlstraße 11 30169 Hannover E-Mail: HV@delti.com Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Aktiengesetzes vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer oder die Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes enthalten. *Auskunftsrecht* Gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Außerdem sind zu Tagesordnungspunkt 6 bzw. 7
entsprechend § 293g Absatz 3 des Aktiengesetzes jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über alle für den Abschluss des
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der
TyresNet GmbH bzw. DeltiStorage GmbH wesentlichen
Angelegenheiten der TyresNet GmbH bzw. der DeltiStorage
GmbH zu geben.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der
Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes
genannten Gründen absehen.
Ferner bestimmt § 16 Absatz (3) der Satzung, dass der
Vorsitzende ermächtigt ist, das Rede- und Fragerecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind alsbald
nach der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.delti.com/HV
zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung,
* eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu
dem in der Hauptversammlung kein Beschluss
gefasst werden soll,
* die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen:
- der festgestellte Jahresabschluss der
Delticom AG zum 31. Dezember 2017,
- der gebilligte Konzernabschluss der
Delticom AG zum 31. Dezember 2017,
- der Lagebericht der Delticom AG für das
Geschäftsjahr 2017,
- der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2017,
- der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1,
315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches,
- der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017,
- der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des im Geschäftsjahr 2017
erzielten Bilanzgewinns,
* die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6:
- zusätzlich zum ohnehin zugänglich zu
machenden festgestellten Jahresabschluss
der Delticom AG zum 31. Dezember 2017 auch
die festgestellten Jahresabschlüsse der
Delticom AG zum 31. Dezember 2016 und zum
31. Dezember 2015,
- zusätzlich zum ohnehin zugänglich zu
machenden Lagebericht der Delticom AG für
das Geschäftsjahr 2017 auch die
Lageberichte der Delticom AG für die
Geschäftsjahre 2016 und 2015,
- der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der TyresNet GmbH vom 20.
März 2018,
- die Jahresabschlüsse der TyresNet GmbH zum
31. Dezember 2017, 31. Dezember 2016 und
31. Dezember 2015,
- der gemeinsame Bericht des Vorstands der
Delticom AG und der Geschäftsführung der
TyresNet GmbH gemäß § 293a des
Aktiengesetzes betreffend den
Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der TyresNet GmbH vom 20.
März 2018,
* die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7:
- zusätzlich zum ohnehin zugänglich zu
machenden festgestellten Jahresabschluss
der Delticom AG zum 31. Dezember 2017 auch
die festgestellten Jahresabschlüsse der
Delticom AG zum 31. Dezember 2016 und zum
31. Dezember 2015,
- zusätzlich zum ohnehin zugänglich zu
machenden Lagebericht der Delticom AG für
das Geschäftsjahr 2017 auch die
Lageberichte der Delticom AG für die
Geschäftsjahre 2016 und 2015,
- der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der DeltiStorage GmbH vom
20. März 2018,
- die Jahresabschlüsse der DeltiStorage GmbH
zum 31. Dezember 2017, 31. Dezember 2016
und 31. Dezember 2015,
- der gemeinsame Bericht des Vorstands der
Delticom AG und der Geschäftsführung der
DeltiStorage GmbH gemäß § 293a des
Aktiengesetzes betreffend den
Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der DeltiStorage GmbH vom
20. März 2018,
* der unter anderem den Vergütungsbericht
enthaltende Geschäftsbericht 2017,
* die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung,
* die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet
werden können,
* nähere Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und
Auskunftsrecht.
Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen
ferner vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an
in den Geschäftsräumen der Delticom AG,
Brühlstraße 11, 30169 Hannover, und in der
Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.
In den Geschäftsräumen der TyresNet GmbH,
Franz-Joseph-Str. 11, 80801 München, liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung zudem aus:
* die festgestellten Jahresabschlüsse der
Delticom AG zum 31. Dezember 2017, zum 31.
Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015,
* die Lageberichte der Delticom AG für die
Geschäftsjahre 2017, 2016 und 2015,
* der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der TyresNet GmbH vom 20. März
2018,
* die Jahresabschlüsse der TyresNet GmbH zum 31.
Dezember 2017, 31. Dezember 2016 und 31.
Dezember 2015,
* der gemeinsame Bericht des Vorstands der
Delticom AG und der Geschäftsführung der
TyresNet GmbH gemäß § 293a des
Aktiengesetzes betreffend den Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der TyresNet GmbH vom 20. März
2018.
Lageberichte der TyresNet GmbH werden nicht ausgelegt,
da diese Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2015 bis
2017 eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von §
267a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs war und deshalb
gemäß §§ 267a Absatz 2, 264 Absatz 1 Satz 4 des
Handelsgesetzbuchs keinen Lagebericht aufstellen musste
und dies auch nicht getan hat.
In den Geschäftsräumen der DeltiStorage GmbH,
Brühlstraße 11, 30169 Hannover, liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung zudem aus:
* die festgestellten Jahresabschlüsse der
Delticom AG zum 31. Dezember 2017, zum 31.
Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015,
* die Lageberichte der Delticom AG für die
Geschäftsjahre 2017, 2016 und 2015,
* der Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der DeltiStorage GmbH vom 20.
März 2018,
* die Jahresabschlüsse der DeltiStorage GmbH zum
31. Dezember 2017, 31. Dezember 2016 und 31.
Dezember 2015,
* der gemeinsame Bericht des Vorstands der
Delticom AG und der Geschäftsführung der
DeltiStorage GmbH gemäß § 293a des
Aktiengesetzes betreffend den Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der
Delticom AG und der DeltiStorage GmbH vom 20.
März 2018.
Lageberichte der DeltiStorage GmbH werden nicht
ausgelegt, da diese Gesellschaft in den Geschäftsjahren
2015 bis 2017 eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne
von § 267a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs war und
deshalb gemäß §§ 267a Absatz 2, 264 Absatz 1 Satz
4 des Handelsgesetzbuchs keinen Lagebericht aufstellen
musste und dies auch nicht getan hat.
Hannover, im März 2018
_Der Vorstand_
2018-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Delticom AG
Brühlstraße 11
30169 Hannover
Deutschland
E-Mail: HV@delti.com
Internet: https://www.delti.com/Investor_Relations/hauptversammlung_ir.html
ISIN: DE0005146807
WKN: 514680
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
669419 2018-03-27
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