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DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von 
elektronischen Systemen / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen 
Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb 
von elektronischen Systemen München - ISIN: 
DE0005498901 - 
- WKN: 549 890 - ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
*Dienstag, den 8. Mai 2018, um 11:00 Uhr* 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
eingeladen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Data Modul AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes 
   für die Data Modul AG und den Konzern 
   einschließlich der erläuternden Berichte 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und den 
   wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- 
   und Risikomanagementsystems im Hinblick auf 
   den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können 
   die Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Landsberger Straße 322, 
   80687 München, eingesehen werden. 
   Außerdem sind sie im Internet unter 
 
   www.data-modul.com/hauptversammlung 
 
   veröffentlicht. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser 
   Unterlagen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der Gesellschaft 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
   35.817.815,19 wie folgt zu verwenden: 
 
    Gewinnverteilung unter EUR 5.289.273,00 
    den Aktionären (EUR 
    1,50 je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie) 
    Einstellung in andere  EUR 25.528.542,19 
    Gewinnrücklagen 
    Gewinnvortrag auf neue EUR 5.000.000,00 
    Rechnung 
    Bilanzgewinn           EUR 35.817.815,19 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied 
   des Vorstands der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu bestellen. 
 
*II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur 
Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft anmelden. Zum Nachweis der Berechtigung 
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist der 17. 
April 2018, 00:00 Uhr (Record Date). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
sein und der Gesellschaft in Textform bis zum 1. Mai 
2018, 24:00 Uhr, unter folgender Anschrift, Faxnummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Data Modul AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903 74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*III. Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*IV. Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können sich durch ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen 
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr 
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Dies gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 
Abs. 8 und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt wird. Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 
und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen 
Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten. 
 
Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden 
Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten, die die 
Aktionäre zur Vollmachtserteilung verwenden können. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
unter folgender Adresse (elektronisch) übermittelt 
werden: 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
*V. Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 beläuft sich das Grundkapital der 
Gesellschaft auf EUR 10.578.546,00 und ist eingeteilt 
in 3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der 
Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 3.526.182 
Stimmrechte. 
 
*VI. Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Data 
Modul AG zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit der 7. April 2018, 24:00 Uhr. Die betreffenden 
Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der oben 
genannten Mindestanzahl Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die 
Fristberechnung entsprechend anzuwenden. 
 
Für die Übermittlung von 
Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende Adresse 
maßgeblich: 
 
Data Modul AG 
Investor Relations 
Landsberger Str. 322 
80687 München 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter 
 
www.data-modul.com/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 23. April 
2018, 24:00 Uhr. 
 
Diese Regelungen gelten sinngemäß für 
Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht 
begründet zu werden. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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