DJ DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von
elektronischen Systemen / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen
Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb
von elektronischen Systemen München - ISIN:
DE0005498901 -
- WKN: 549 890 - ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
*Dienstag, den 8. Mai 2018, um 11:00 Uhr*
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
eingeladen.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Data Modul AG und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes
für die Data Modul AG und den Konzern
einschließlich der erläuternden Berichte
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs.
4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und den
wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können
die Unterlagen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Landsberger Straße 322,
80687 München, eingesehen werden.
Außerdem sind sie im Internet unter
www.data-modul.com/hauptversammlung
veröffentlicht. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser
Unterlagen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss der Gesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
35.817.815,19 wie folgt zu verwenden:
Gewinnverteilung unter EUR 5.289.273,00
den Aktionären (EUR
1,50 je
dividendenberechtigter
Stückaktie)
Einstellung in andere EUR 25.528.542,19
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag auf neue EUR 5.000.000,00
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 35.817.815,19
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu bestellen.
*II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft anmelden. Zum Nachweis der Berechtigung
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist der 17.
April 2018, 00:00 Uhr (Record Date).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein und der Gesellschaft in Textform bis zum 1. Mai
2018, 24:00 Uhr, unter folgender Anschrift, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse zugehen:
Data Modul AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*III. Bedeutung des Nachweisstichtags*
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*IV. Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können sich durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen
Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr
Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Dies gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135
Abs. 8 und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird. Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8
und § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen
Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten.
Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden
Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten, die die
Aktionäre zur Vollmachtserteilung verwenden können.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft
unter folgender Adresse (elektronisch) übermittelt
werden:
anmeldestelle@computershare.de
*V. Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung 2018 beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 10.578.546,00 und ist eingeteilt
in 3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der
Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 3.526.182
Stimmrechte.
*VI. Rechte der Aktionäre*
*Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Data
Modul AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
somit der 7. April 2018, 24:00 Uhr. Die betreffenden
Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der oben
genannten Mindestanzahl Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die
Fristberechnung entsprechend anzuwenden.
Für die Übermittlung von
Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende Adresse
maßgeblich:
Data Modul AG
Investor Relations
Landsberger Str. 322
80687 München
*Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
www.data-modul.com/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 23. April
2018, 24:00 Uhr.
Diese Regelungen gelten sinngemäß für
Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht
begründet zu werden. Der Vorstand braucht
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3
Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und §
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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
Data Modul AG
Investor Relations
Landsberger Str. 322
80687 München
Telefax: +49 (89) 56017102
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131
Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der
Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft
verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.data-modul.com/hauptversammlung
*VII. Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.data-modul.com/hauptversammlung
zugänglich.
München, im März 2018
_Der Vorstand_
2018-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von
elektronischen Systemen
Landsberger Str. 322
80687 München
Deutschland
E-Mail: investor-relations@data-modul.com
Internet: http://www.data-modul.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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