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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -4-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:40 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Dienstag, den 08. Mai 2018, um 10:00 Uhr, 
in den Räumen des Hilton Munich Park (Ballsaal), Am 
Tucherpark 7, 80538 München, 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2017, des zusammengefassten 
    Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und 
    Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns der Constantin Medien AG* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
    15.199.315,02 wie folgt zu verwenden: 
 
    * Verteilung an die        EUR 0,00 
      Aktionäre 
    * Einstellung in           EUR 0,00 
      Gewinnrücklagen 
    * Gewinnvortrag            EUR 15.199.315,02 
                               EUR 15.199.315,02 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    a) '_Dem amtierenden Mitglied des Vorstands 
       Herrn Olaf Schröder__wird für das 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt._' 
    b) '_Dem amtierenden Mitglied des Vorstands 
       Herrn Dr. Matthias Kirschenhofer wird für 
       das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
       erteilt._' 
    c) '_Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Herrn Fred Kogel wird für das 
       Geschäftsjahr 2017 __keine_ _Entlastung 
       erteilt._' 
    d) '_Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Herrn Dr. Peter Braunhofer wird für das 
       Geschäftsjahr 2017 __keine_ _Entlastung 
       erteilt._' 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    a) '_Dem amtierenden Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Dr. Paul Graf wird 
       für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
       erteilt._' 
    b) '_Dem amtierenden Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Thomas von 
       Petersdorff-Campen wird für das 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt._' 
    c) '_Dem amtierenden Mitglied des 
       Aufsichtsrats Frau Edda Kraft wird für 
       das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
       erteilt._' 
    d) '_Dem amtierenden Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Andreas Benz wird für 
       das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
       erteilt._' 
    e) '_Dem amtierenden Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Dr. Gero von 
       Pelchrzim wird für das Geschäftsjahr 2017 
       Entlastung erteilt._' 
    f) '_Dem amtierenden Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Markus Prazeller wird 
       für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
       erteilt._' 
    g) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für 
       das Geschäftsjahr 2017 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    h) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Frau Andrea Laub wird für 
       das Geschäftsjahr 2017 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    i) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Jean-Baptiste Felten 
       wird für das Geschäftsjahr 2017 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    j) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Stefan Collorio wird 
       für das Geschäftsjahr 2017 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    k) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Jörn Arne Rees wird 
       für das Geschäftsjahr 2017 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    l) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Jan P. Weidner wird 
       für das Geschäftsjahr 2017 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    _'Zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2018 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    bestellt.'_ 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
    auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
    Empfehlung frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
    die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
    im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
    (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
    Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die 
    Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 09./10. 
    November 2016 zu Tagesordnungspunkt 2 
    'Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2015' sind Gegenstand eines 
    Rechtsstreits vor dem Landgericht München I. Es 
    soll daher zur Beseitigung von Unsicherheiten 
    und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse 
    über die Amtsführung der im Geschäftsjahr 2015 
    amtierenden Mitglieder des Vorstands erneut 
    über die Entlastung des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2015 beschlossen werden. Vorstand 
    und Aufsichtsrat schlagen hierzu vor, wie folgt 
    zu beschließen: 
 
    a) '_Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Herrn Fred Kogel wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 __keine_ _Entlastung 
       erteilt._' 
    b) '_Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Herrn Bernhard Burgener wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt._' 
    c) '_Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Herrn Antonio Arrigoni wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt._' 
    d) '_Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Herrn Hanns Beese wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt._' 
7.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 09./10. 
    November 2016 zu Tagesordnungspunkt 3 
    'Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2015' sind Gegenstand 
    eines Rechtsstreits vor dem Landgericht München 
    I. Es soll daher zur Beseitigung von 
    Unsicherheiten und unter Berücksichtigung der 
    Erkenntnisse über die Amtsführung der im 
    Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des 
    Aufsichtsrats erneut über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
    beschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat 
    schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
    a) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Dr. Dieter Hahn wird 
       für das Geschäftsjahr 2015 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    b) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Dr. Bernd Kuhn wird 
       für das Geschäftsjahr 2015 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    c) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Frau Andrea Laub wird für 
       das Geschäftsjahr 2015 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    d) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Jean-Baptiste Felten 
       wird für das Geschäftsjahr 2015 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    e) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn Jan P. Weidner wird 
       für das Geschäftsjahr 2015 __keine_ 
       _Entlastung erteilt._' 
    f) '_Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Herrn René Camenzind wird 
       für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung 
       erteilt._' 
8.  Beschlussfassung über (i) die Aufhebung des von 
    der Hauptversammlung am 09./10. November 2016 
    zu Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschlusses 
    über die Geltendmachung von 
    Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen 
    die Herren Bernhard Burgener und Martin 
    Hellstern sowie die Stella Finanz AG sowie (ii) 
    den Widerruf der Bestellung des bzw. der 
    insoweit von der Hauptversammlung am 09./10. 
    November 2016 zu Tagesordnungspunkt 11 (auch 
    hilfsweise) bestellten besonderen Vertreter 
 
    Die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 09./10. 
    November 2016 zu Tagesordnungspunkt 10 
    'Beschlussfassung über die Geltendmachung von 
    Schadensersatzansprüchen gem. § 147 AktG' und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:40 ET (13:40 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -2-

Tagesordnungspunkt 11 'Beschlussfassung über 
    die Bestellung eines besonderen Vertreters nach 
    § 147 Abs. 2 AktG' sind Gegenstand eines 
    Rechtsstreits vor dem Landgericht München I. 
    Zur Beseitigung von Unsicherheiten soll hierzu 
    erneut Beschluss gefasst werden. Vorstand und 
    Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
    'Der zu Tagesordnungspunkt 10 der 
    Hauptversammlung vom 09./10. November 2016 
    gefasste Beschluss über die Geltendmachung von 
    Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen 
    die Herren Bernhard Burgener und Martin 
    Hellstern sowie die Stella Finanz AG wird 
    aufgehoben. Die Bestellung des insoweit von der 
    Hauptversammlung vom 09./10. November 2016 zu 
    Tagesordnungspunkt 11 bestellten besonderen 
    Vertreters, Herrn Dr. Matthias Popp, wird 
    widerrufen; gleichfalls widerrufen wird die 
    hilfsweise Bestellung von Herrn Dr. Siegfried 
    Zitzelsberger.' 
9.  *Beschlussfassung über (i) die Aufhebung der 
    von der Hauptversammlung am 23. August 2017 auf 
    Antrag des Herrn Dr. Ingo Mantzke gefassten 
    Beschlüsse zu 'Antrag Sonderprüfung III' und 
    'Antrag Sonderprüfung IV' über die Durchführung 
    von Sonderprüfungen sowie (ii) den Widerruf der 
    Bestellung der insoweit von der 
    Hauptversammlung am 23. August 2017 bestellten 
    Sonderprüfer* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, 
    dass die Sachverhalte, die den von der 
    Hauptversammlung vom 23. August 2017 auf Antrag 
    des Herrn Dr. Ingo Mantzke ('Antrag 
    Sonderprüfung III' und 'Antrag Sonderprüfung 
    IV') beschlossenen Sonderprüfungen zugrunde 
    liegen, besser und effizienter durch die 
    Gesellschaft und ihre Organe selbst 
    durchgeführt werden können. Vorstand und 
    Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
    a) 'Der von der Hauptversammlung vom 23. 
       August 2017 gefasste Beschluss über die 
       Durchführung einer Sonderprüfung zur 
       Untersuchung der Gründe, weshalb der 
       Vorstand der Gesellschaft den Aktionären 
       auf der Hauptversammlung vom 09./10. 
       November 2016 als Strategie eine 
       Fokussierung auf das Sportgeschäft 
       vorgeschlagen hat, nachdem diese 
       gemäß ad hoc Mitteilung der 
       Gesellschaft vom 16. Juni 2017 nun 
       plötzlich wieder aufgegeben werden soll, 
       wird aufgehoben. Die Bestellung der 
       insoweit von der Hauptversammlung am 23. 
       August 2017 bestellen Sonderprüfer wird 
       widerrufen.' 
    b) 'Der von der Hauptversammlung vom 23. 
       August 2017 gefasste Beschluss über die 
       Durchführung einer Sonderprüfung zur 
       Untersuchung der Gründe, weshalb die 
       Gesellschaft in der ad hoc Mitteilung vom 
       16. Juni 2017 einen möglichen Verkauf der 
       Sport1 GmbH und der Sport1 Media GmbH 
       angekündigt hat, nachdem der Vorstand den 
       Aktionären auf der Hauptversammlung vom 
       09./10. November 2016 die Aktionäre noch 
       über eine Fokussierung auf das 
       Sportgeschäft hat abstimmen lassen, wird 
       aufgehoben. Die Bestellung der insoweit 
       von der Hauptversammlung am 23. August 
       2017 bestellten Sonderprüfer wird 
       widerrufen.' 
10. *Beschlussfassung über die Bestätigung der 
    Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. August 
    2017 zur Wahl von Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Die Hauptversammlung vom 23. August 2017 hat 
    Herrn Andreas Benz, Herrn Dr. Paul Graf, Herrn 
    Thomas von Petersdorff-Campen, Herrn Markus 
    Prazeller, Frau Edda Kraft und Herrn Dr. Gero 
    von Pelchrzim zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
    gewählt. Die Wahlbeschlüsse sind Gegenstand 
    eines Rechtstreits vor dem Landgericht München 
    I. Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
    Auffassung, dass die Beschlüsse rechtmäßig 
    zustande gekommen und wirksam sind. 
 
    Um die Gesellschaft vor dem Aufwand eines 
    langjährigen Rechtsstreits um die Wirksamkeit 
    der vorgenannten Beschlüsse und der damit 
    verbundenen Rechtsunsicherheit zu schützen, 
    schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) '_Der zu Tagesordnungspunkt 5a der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Herr *Andreas Benz*, Autor, Regisseur 
       und Verwaltungsratspräsident bei der 
       Spark Productions AG, Ziegelbrücke, 
       wohnhaft in Ziegelbrücke, Schweiz, wird 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
       Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       Hauptversammlung der Gesellschaft und 
       endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das vierte 
       Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
       Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
    b) '_Der zu Tagesordnungspunkt 5b der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Herr *Dr. Paul Graf*, Head of M&A, 
       Managing Partner, Secretary General of 
       the Board of Directors of Highlight 
       Communications AG, wohnhaft in 
       Rheinfelden, Schweiz, wird zum Mitglied 
       des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf dieser 
       Hauptversammlung der Gesellschaft und 
       endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das vierte 
       Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
       Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
    c) '_Der zu Tagesordnungspunkt 12a der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Herr *Thomas von Petersdorff-Campen*, 
       Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, wohnhaft 
       in München, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf dieser 
       Hauptversammlung der Gesellschaft und 
       endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das vierte 
       Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
       Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
    d) '_Der zu Tagesordnungspunkt 12b der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Herr *Markus Prazeller*, MLaw, 
       angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei 
       Battegay Dürr Wagner AG, Basel, wohnhaft 
       in Basel, Schweiz, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf dieser 
       Hauptversammlung der Gesellschaft und 
       endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das vierte 
       Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
       Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
    e) '_Der zu Tagesordnungspunkt 12c der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Frau *Edda Kraft*, Geschäftsführerin der 
       Saxonia Entertainment GmbH, Leipzig, 
       wohnhaft in Leipzig, wird zum Mitglied 
       des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf dieser 
       Hauptversammlung der Gesellschaft und 
       endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das vierte 
       Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
       Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
    f) '_Der zu Tagesordnungspunkt 12d der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Herr *Dr. Gero von Pelchrzim*, 
       Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, wohnhaft 
       in Frankfurt am Main, wird zum Mitglied 
       des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf dieser 
       Hauptversammlung der Gesellschaft und 
       endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das vierte 
       Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
       Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
 
    *Aktualisierung der Angaben zu den in den 
    Beschlussvorschlägen genannten Personen:* 
 
    - Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist Herr Dr. Paul Graf, 
      wohnhaft in Rheinfelden (Schweiz), 
      Geschäftsführer der Lasa Marmo GmbH, 
      Laas/Lasa (Italien). Bei der Highlight 
      Communications AG, Pratteln (Schweiz), ist 
      Herr Dr. Paul Graf nunmehr Managing 
      Director in der Geschäftsleitung; mit 
      Übernahme des Mandats als 
      Aufsichtsrat der Constantin Medien AG 
      wurde Herr Dr. Paul Graf jedoch von allen 
      operativen Geschäftsfunktionen in der 
      Highlight Communications AG freigestellt. 
      Herr Dr. Paul Graf ist Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Constantin Film AG, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:40 ET (13:40 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -3-

München. Darüber hinaus ist Herr Dr. Paul 
      Graf nicht Mitglied in einem gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien. 
    - Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist Herr Markus 
      Prazeller, wohnhaft in Basel (Schweiz), 
      Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei 
      Wagner Prazeller Hug AG, Basel (Schweiz). 
      Davor war Herr Markus Prazeller 
      angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei 
      Battegay Dürr Wagner AG, Basel (Schweiz). 
      Er berät insbesondere mittlere und 
      große Unternehmen zu Fragen des 
      Medien-, Datenschutz- und Sportrechts 
      sowie im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. 
      Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt 
      dabei in den Bereichen 'Digitalisierung' 
      und 'Neue Medien'. Zudem ist Herr Markus 
      Prazeller Mitglied des Verwaltungsrats der 
      Wagner Prazeller Hug AG, Basel (Schweiz), 
      sowie Mitglied des Verwaltungsrats der 
      Distriba AG, Basel (Schweiz). Darüber 
      hinaus ist Herr Markus Prazeller nicht 
      Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien. 
    - Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist Herr Andreas Benz, 
      wohnhaft in Ziegelbrücke (Schweiz), Autor, 
      Regisseur und Verwaltungsratspräsident bei 
      der Spark Productions AG, Ziegelbrücke 
      (Schweiz) sowie Beirat der The Native SA, 
      Lausanne (Schweiz). Darüber hinaus ist 
      Herr Andreas Benz nicht Mitglied in einem 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien. 
    - Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist Herr Thomas von 
      Petersdorff-Campen, wohnhaft in München, 
      Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Herr 
      Thomas von Petersdorff-Campen ist seit 
      1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Er übt 
      seine Tätigkeit in eigener Kanzlei aus. 
      Zuvor war er Syndikusanwalt und Leiter der 
      Konzernrechtsabteilung der Kirch-Gruppe 
      (1985-1994) sowie Partner der Sozietät SKW 
      Schwarz, München (1994 bis 2006). Herr 
      Thomas von Petersdorff-Campen berät seit 
      über 30 Jahren national und international 
      tätige Medienunternehmen sowie auch 
      Unternehmen aus dem Bereich der 
      Telekommunikation. Er verfügt deshalb 
      neben seinem juristischen Know-how auch 
      über umfangreiche Branchenkenntnisse. Zu 
      seinen Mandanten zählen insbesondere Film- 
      und Fernsehproduktionsunternehmen, 
      Lizenzhandels- und 
      Vermarktungsunternehmen, Fernsehsender, 
      Internetplattformen und -provider sowie 
      Buch- und Zeitschriftenverlage. Neben dem 
      Urheber- und Medienrecht liegen die 
      Schwerpunkte seiner Tätigkeit in der 
      gesellschaftsrechtlichen Beratung von 
      Medienunternehmen und in der Begleitung 
      von Unternehmenstransaktionen (M & A). 
      Darüber hinaus ist Herr Thomas von 
      Petersdorff-Campen nicht Mitglied in einem 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien. 
    - Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist Frau Edda Kraft, 
      wohnhaft in Leipzig, Geschäftsführerin der 
      Saxonia Entertainment GmbH, einer der 
      erfolgreichsten TV-Produktionsfirmen für 
      Produktionen aller Größenordnungen 
      zwischen Fiktion und Animation in 
      Mitteldeutschland. Frau Edda Kraft ist 
      Mitglied des Aufsichtsrats der Ludwig Beck 
      AG, München, sowie der Medienboard 
      Berlin-Brandenburg GmbH und Vorsitzende 
      des Beirats der 'Sabine Christiansen 
      Kinderstiftung'. Darüber hinaus ist Frau 
      Edda Kraft nicht Mitglied in einem 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien. 
    - Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist Herr Dr. Gero von 
      Pelchrzim, LL.M., wohnhaft in Frankfurt am 
      Main, Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. 
      Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind 
      Unternehmens-Compliance und 
      Wirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus ist 
      Herr Dr. Gero von Pelchrzim, LL.M, nicht 
      Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien. 
11. Beschlussfassung über die Bestätigung der 
    Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. August 
    2017 (i) zur Geltendmachung von 
    Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen 
    die ehemaligen Vorstandsmitglieder Fred Kogel, 
    Dr. Peter Braunhofer und Leif Arne Anders, den 
    amtierenden Vorstandsvorsitzenden Olaf 
    Schröder, den ehemaligen 
    Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn, den 
    Aktionär Dr. Dieter Hahn sowie die KF 15 GmbH 
    und die DHV GmbH und (ii) zur Bestellung von 
    Herrn Stefan Behrendt zum besonderen Vertreter 
 
    Die Hauptversammlung vom 23. August 2017 hat zu 
    Tagesordnungspunkt 15 Beschluss gefasst über 
    die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen 
    der Gesellschaft gegen die aus heutiger Sicht 
    ehemaligen Vorstandsmitglieder Fred Kogel, Dr. 
    Peter Braunhofer und Leif Arne Anders, den 
    amtierenden Vorstandsvorsitzenden Olaf 
    Schröder, den ehemaligen 
    Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn, den 
    Aktionär Dr. Dieter Hahn sowie die KF 15 GmbH 
    und die DHV GmbH. Hintergrund der Ansprüche 
    sind mögliche Pflichtverletzungen der genannten 
    Personen im Zusammenhang mit den 
    Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 06. 
    Juli 2016 sowie vom 09./10. November 2016. Die 
    Hauptversammlung vom 23. August 2017 hat 
    darüber hinaus zu Tagesordnungspunkt 16 
    Beschluss gefasst über die Bestellung von Herrn 
    Stefan Behrendt zum besonderen Vertreter zur 
    Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche. 
    Dementsprechend hat die Gesellschaft, vertreten 
    durch Herrn Stefan Berendt als besonderen 
    Vertreter, Zahlungs- und Feststellungsklage vor 
    dem Landgericht München I gegen Herrn Dr. 
    Dieter Hahn, die KF 15 GmbH und die DHV GmbH 
    erhoben. Bezüglich der weiteren möglichen 
    Anspruchsgegner hat Herr Stefan Behrendt als 
    besonderer Vertreter der Gesellschaft dieser 
    gegenüber erklärt, die Ansprüche würden weiter 
    geprüft. Nach derzeitigem Stand seiner Prüfung 
    sehe er allerdings keine Anhaltspunkte für 
    mögliche Ansprüche gegen Herrn Olaf Schröder 
    aus den Sachverhalten, die Gegenstand seiner 
    Tätigkeit als besonderer Vertreter seien. 
 
    Die vorstehend genannten Beschlüsse zur 
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und 
    zur Bestellung des besonderen Vertreters sind 
    Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem 
    Landgericht München I. Vorstand und 
    Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die 
    Beschlüsse rechtmäßig zustande gekommen 
    und wirksam sind. 
 
    Um die Gesellschaft vor dem Aufwand eines 
    langjährigen Rechtsstreits um die Wirksamkeit 
    der vorgenannten Beschlüsse und der damit 
    verbundenen Rechtsunsicherheit zu schützen, 
    schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) '_Der zu Tagesordnungspunkt 15 der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Die Hauptversammlung beschließt 
       gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass 
       die Constantin Medien AG 
       Schadensersatzansprüche der Gesellschaft 
       gegen die Vorstandsmitglieder Fred Kogel, 
       Olaf Schröder, Dr. Peter Braunhofer, Leif 
       Arne Anders sowie gegen den 
       Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn 
       sowie gegen den Aktionär Dr. Dieter Hahn 
       und die von Dr. Dieter Hahn 
       kontrollierten KF 15 GmbH und DHV GmbH 
       als jedenfalls ab dem 6. Juli 2016 
       herrschende Unternehmen der Constantin 
       Medien AG (insbesondere aus §§ 93, 116, 
       317 AktG) geltend macht, die der 
       Gesellschaft im Zusammenhang mit 
       Pflichtverletzungen der vorbezeichneten 
       Personen durch Unterlassen und positives 
       Tun im Zusammenhang mit den fehlerhaften 
       und rechtswidrigen Handlungen des 
       Versammlungsleiters Franz Enderle im 
       Vorfeld und auf den Hauptversammlungen 
       der Gesellschaft vom 6. Juli 2016 sowie 
       vom 9./10. November 2016 sowie im 
       Nachgang der Hauptversammlungen 
       einschließlich - aber nicht darauf 
       beschränkt - des Unterlassens der 
       Geltendmachung von 
       Schadensersatzansprüchen gegen den 
       Versammlungsleiter Franz Enderle wegen 
       dessen fehlerhafter und rechtswidriger 
       Handlungen auf den Hauptversammlungen vom 
       6. Juli 2016 und vom 9./10. November 
       2016, insbesondere im Zusammenhang mit 
       dem rechtswidrigen Ausschluss von 
       Aktionären von der Teilnahme an und den 
       Abstimmungen in den Hauptversammlungen 
       der Gesellschaft vom 6. Juli 2016 sowie 
       vom 9./10. November 2016, entstanden 
       sind. Hierzu gehören insbesondere 
       diejenigen Schäden, die der Gesellschaft 
       durch die ergebnislos vertagte 
       Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 und das 
       Abhalten einer erneuten Hauptversammlung 
       am 9./10. November 2016 sowie durch die 
       Verteidigung gegen die zahlreichen 
       gerichtlichen Verfahren, die gegen die 
       Gesellschaft im Zusammenhang mit den 
       rechtswidrigen Ausschlüssen von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:40 ET (13:40 GMT)

Aktionären in der Hauptversammlung vom 
       9./10. November 2017 erhoben wurden, 
       entstanden sind.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt._' 
    b) '_Der zu Tagesordnungspunkt 16 der 
       Hauptversammlung am 23. August 2017 
       gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:_ 
 
       'Die Hauptversammlung bestellt 
 
       Herrn Stefan Behrendt, c/o Krammer Jahn 
       Rechtsanwälte PartG mbB, 
       Alexanderstraße 1, 95444 Bayreuth, 
 
       zum besonderen Vertreter gemäß § 147 
       Abs. 2 Satz 1 AktG zur Durchsetzung der 
       vorstehend unter Tagesordnungspunkt 15 
       bezeichneten Ersatzansprüche. Ebenfalls 
       von der Ermächtigung erfasst werden 
       ausdrücklich auch Nebenansprüche auf 
       Auskunftserteilung, Rechnungslegung und 
       ggf. Feststellung der Verpflichtung zur 
       Schadensersatzleistung, soweit Schäden 
       noch nicht abschließend beurteilt 
       werden können. Der besondere Vertreter 
       kann geeignete Hilfspersonen zur 
       Geltendmachung der Ersatzansprüche 
       heranziehen. Dem besonderen Vertreter 
       kommt außerdem die Befugnis zu, 
       selbst eine rechtliche und/oder 
       tatsächliche Prüfung der Ersatzansprüche 
       vorzunehmen.' 
 
       _wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt.'_ 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
 
    *Vorlagen* 
 
    Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen 
    insbesondere die folgenden Unterlagen in den 
    Geschäftsräumen am Sitz der Constantin Medien 
    AG, Münchener Straße 101g in 85737 
    Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und 
    werden jedem Aktionär auf Verlangen 
    unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift 
    überlassen: 
 
    Zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
    * Jahresabschluss der Constantin Medien AG 
      zum 31. Dezember 2017 nebst 
      zusammengefasstem Konzernlage- und 
      Lagebericht 
    * Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 
      nebst zusammengefasstem Konzernlage- und 
      Lagebericht 
    * Bericht des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2017 
    * Erläuterungen des Vorstands gemäß § 
      176 Abs. 1 AktG 
 
    Zu Tagesordnungspunkt 2: 
 
    * Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
      des Bilanzgewinns 
 
    Die vorgenannten Unterlagen können 
    außerdem im Internet unter 
 
    www.constantin-medien.de 
 
    im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung/HV Mai 2018 
    ordentlich eingesehen werden. 
 
    *Grundkapital und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
    93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 
    Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
    93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG 
    162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich 
    auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
    Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
    *Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung 
    des Stimmrechts* 
 
    Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach 
    den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung. 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
    angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
    nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
    spätestens am 01. Mai 2018, 24:00 Uhr, dem 
    Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter 
    folgender Adresse zugehen: 
 
    _Per Post an:_ 
    _Constantin Medien AG_ 
    _c/o Link Market Services GmbH_ 
    _Landshuter Allee 10_ 
    _80637 München_ 
    _Deutschland_ 
    _oder per Telefax an: +49 (0)89 21 0 27-289_ 
    _oder per E-Mail an: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de_ 
 
    Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform 
    (§ 126b BGB) erfolgen. Sie kann auch per 
    Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. 
    Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in 
    Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
    englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
    des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 
    17. April 2018, 00:00 Uhr) bezogene 
    Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das 
    depotführende Institut nach. Diese 
    Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
    spätestens am 01. Mai 2018, 24:00 Uhr, 
    eingehen. Wir weisen darauf hin, dass 
    Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und 
    ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß 
    nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt 
    werden. 
 
    *Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
    Hauptversammlung auch durch einen 
    Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
    ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist 
    in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
    AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der 
    Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
    Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
    Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, 
    das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
    werden kann, steht auch zum Download unter 
 
    www.constantin-medien.de 
 
    im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung/HV Mai 2018 
    ordentlich bereit. Der Nachweis der 
    Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per 
    E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
    übermittelt werden: 
 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser 
    Hauptversammlung die von der Gesellschaft 
    benannten, an die Weisungen der Aktionäre 
    gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
    Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
    Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
    Unterlagen, die den Aktionären über die 
    Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus 
    stehen den Aktionären auch unter der 
    Internetadresse 
 
    www.constantin-medien.de 
 
    im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung/HV Mai 2018 
    ordentlich weitere Informationen zur 
    Stimmrechtsvertretung durch die von der 
    Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter 
    sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht 
    und Weisungen an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
    *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 
    122 Abs. 2 AktG* 
 
    Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, 
    deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
    Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
    EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass 
    Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
    bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
    ist schriftlich an den Vorstand der Constantin 
    Medien AG zu richten und muss der Gesellschaft 
    unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
    mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
    des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
    spätestens am 07. April 2018, 24:00 Uhr, 
    zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
    Verlangen an folgende Adresse: 
 
    _Constantin Medien AG_ 
    _Vorstandsbüro_ 
    _Münchener Straße 101g_ 
    _85737 Ismaning_ 
 
    *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
    gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
    Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder 
    Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
    gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
    Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
    Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist 
    nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 
    2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu 
    machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
    nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
    mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
    des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
    spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr, 
    zugeht. 
 
    Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
    Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag 
    zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
    Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist 
    nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 
    1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich 
    zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
    nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
    mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
    des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
    spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr, 
    zugeht. 
 
    Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind 
    ausschließlich an folgende Anschrift zu 
    richten: 
 
    _Per Post an:_ 
    _Constantin Medien AG_ 
    _Vorstandsbüro_ 
    _Münchener Straße 101g_ 
    _85737 Ismaning_ 
    _oder per Telefax an: +49 (0)89 99 500 555_ 
    _oder per E-Mail an: 
    hauptversammlung@constantin-medien.de_ 
 
    *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
    In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
    oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft 
    verlangen über Angelegenheiten der 
    Gesellschaft, die rechtlichen und 
    geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
    verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
    Konzerns und der in den Konzernabschluss 
    einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft 
    zur sachgemäßen Beurteilung eines 
    Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
    *Weitergehende Erläuterungen* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:40 ET (13:40 GMT)

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