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DGAP-Media / 2018-03-28 / 08:06
*Advantage CEO in Asien - Übernahmefantasie besteht weiterhin! Wieso
sich ein Einstieg Heute mehr lohnt als jemals zuvor!*
Spannende Tage liege vor unserem Lithium Top-Pick Advantage Lithium (WKN
A2AQ6C) mit ihrem JV-Partner Orocobre (WKN A0M61S) [1] Geradezu täglich wird
die Veröffentlichung der Ergebnisse der Ressourcenschätzung erwartet.
Nachdem zuletzt die durchgeführten Pumptest auf dem Cauchari Gebiet
äußerst positive Ergebnisse zu Tage brachten (LINK) [2], zeichnet sich
immer mehr ab, dass die in Kürze erwartete Ressourcenschätzung alle
Erwartungen übertreffen wird. Wir sind der Ansicht, dass bereits vor
Verkündung der Ressourcenschätzung der Kurs in Richtung 1 EUR Marke
ansteigen wird.
Viele Lithium-Aktien sind derzeit im Korrektur-Modus, wie z. B. Standard
Lithium (WKN A2DJQP) [3]. Advantage Lithium sticht heraus, denn vom Hoch hat
Advantage nicht so viel verloren wie manch andere Lithium-Aktie. Wir führen
hier die Gründe auf und wieso Advantage die beste Zeit noch bevorsteht!
*Ressourcenschätzung könnte Aufmerksamkeit der Lithiumgrößen auf
Advantage Lithium lenken. *
Seit Bekanntwerden des Übernahmeangebot für die Lithium X Energy (WKN
A2ABEY) [4], die von der der chinesischen Firma Nextview New Energy 265 Mio.
CAD geboten bekommen hat, gab es auch immer wieder Übernahmefantasien
bei Advantage Lithium.
Sollten die positiven Annahmen eintreffen und die Ressourcenschätzung
tatsächlich zwischen 3 und 4 Millionen Tonnen Lithiumcarbonat bestätigen
müsste die Advantage Lithium (WKN A2AQ6C) [5] mit mehr als 500 Mio. CAD
bewertet werden, wenn man das Übernahmeangebot der Lithium X Energy
(WKN A2ABEY) [4] ins Verhältnis setzt!
Lithium X Energy (WKN A2ABEY) [4] verfügt aktuell lediglich über eine
Reserve von 2 Mio. Tonnen Lithiumcarbonat.
*CEO von Advantage Lithium befindet sich aktuell in Asien um Verhandlungen
mit strategischen Partner zu führen*
Vor allem chinesische Batteriehersteller, Kathodenproduzenten und
Automobilkonzerne setzen derzeit alle Hebel in Bewegung, um sich
Lithiumvorkommen in allen Phasen der Entwicklung, zu sichern. Diese
Tatsache, hat nicht zuletzt der von Millennial Lithium (WKN A2AMUE) [6]
abgeschlossene Deal gezeigt. Millennial Lithium (WKN A2AMUE) [6] konnte nach
Bekanntwerden der Ressourcenschätzung von über 2 Mio. Tonnen
Lithiumcarbonat, einen strategischen Partner aus China gewinnen. Im Zuge der
News, kam es zu einer Neubewertung von Millennial Lithium, zwischenzeitlich
betrug die Marktkapitalisierung weit über 200 Mio. EUR.
Gerade In der Volksrepublik ist bereits die Hälfte aller Elektromobile
weltweit unterwegs und im vergangenen Jahr überstieg der globale Absatz
erstmals die Marke einer Million. Das ist aber nur ein blasser Vorgeschmack
der zu erwartenden Entwicklung, denn die Regierung in Peking hat das Ziel
ausgegeben, dass 2025 rund 7 Mio. Elektromobile in China fahren sollen!
Dass Advantage Lithium (WKN A2AQ6C) [5] bisher noch keinen chinesischen oder
anderen Abnahmepartner / Investor präsentiert hat, liegt lediglich daran,
dass die Unternehmen nur noch nicht wissen, wie tief Sie in ihre Taschen
greifen müssen.
*Die Chancen der nächste Übernahmekandidat im argentinischen Lithium
Dreieck zu sein, stehen für Advantage Lithium äußerst gut. Sollte die
Ressourcenschätzung die erwarteten 3-4 Millionen Tonnen Lithiumcarbonat
bestätigen oder sogar übertreffen, wäre das ein sensationeller Erfolg.
Allein diese Tatsache würde aus dem Stand mindestens eine Verdopplung, wenn
nicht sogar eine Verdreifachung des Aktienkurses bedeuten! *
*Die Kontaktaufnahme mit möglichen Interessenten und Vorbereitung möglicher
Übernahmeangebote hat bereits durch die aktuelle Asienreise des CEO's
der Advantage begonnen. Unserer Meinung nach wird die Advantage Lithium in
Kürze einen strategischen Partner präsentieren, der zusammen mit Advantage
Lithium und deren Joint Venture-Partner Orocobre das Cauchari-Projekt im
argentinischen Lithiumdreieck entwickeln wird.*
LINK zur unserer Erstempfehlung mit allen Hintergrundinformationen! [7]
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2016/958.
*2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:*
Die BlackX GmbH erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die
BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein
Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet
werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre
Ausführungen vornehmen könnte.
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es
sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung
haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur
geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben.
BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw.
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem
Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies
ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU)
2016/958:
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht
u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen.
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse
erstellende Unternehmen
an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr
als 5% hält,
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die
Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere
des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,
in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages
Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen
ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen
hervorging,
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der
Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen
regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses
Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in
Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von
Mandaten beim analysierten Unternehmen.
Die BlackX GmbH verwendet für die Beschreibung der Interessenskonflikte
gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014
sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:
Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie
aktiv Informationen bereitgestellt.
Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen
zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem
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