DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \ WKN: 510 200 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
*Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am*
Montag, den 07. Mai 2018,
um 13.30 Uhr in der
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.*
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte zum 31. Dezember 2017 für die Basler
Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem Bericht des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2017
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler
Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im
Internet unter
www.baslerweb.com
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2017 am 19. März 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro
36.007.185,63 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer = 6.486.494,72
Dividende von Euro 2,02 je Euro
Aktie
Gewinnvortrag auf neue = 29.520.690,91
Rechnung Euro
Bilanzgewinn = 36.007.185,63
Euro
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den
Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der
Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den
Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende
Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der
Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen
wird.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich bislang nach §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Gesellschaft
beschäftigte nunmehr in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000
Arbeitnehmer und unterliegt daher dem Gesetz über die Drittelbeteiligung
der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG).
Den gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes folgend hatte der
Vorstand im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2018 bekannt gemacht, dass
nach Auffassung des Vorstandes der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ein solcher gesetzlich
vorzusehender Aufsichtsrat erstmalig zu bilden ist.
Dieser Bekanntmachung wurde seitens der Antragsberechtigten im § 98 Abs.
2 AktG beim zuständigen Gericht, dem Landgericht Lübeck, innerhalb der
Einspruchsfrist von einem Monat nicht widersprochen, sodass sich der
Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 28. Februar 2018 gemäß den
Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1
Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammensetzt, wonach der
Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu
bestehen hat.
Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die
Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern treten mit
der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf
dieser Frist gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 AktG insoweit außer Kraft,
als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften
widersprechen. Nach § 97 Abs. 2 S. 4 AktG kann eine Hauptversammlung,
die innerhalb der Frist von sechs Monaten stattfindet, an Stelle der
außer Kraft tretenden Satzungsbestimmungen mit einfacher
Stimmenmehrheit neue Satzungsbestimmungen beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 10 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden
von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den
Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.'
7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler
Aktiengesellschaft*
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich seit dem 28.
Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus
vier Mitglieder von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei
Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
zusammen. § 10 Abs. (1) der Satzung wird auf der Hauptversammlung unter
Punkt 6 der Tagesordnung den für die Gesellschaft maßgeblichen
Regelungen angepasst.
Mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist aus § 97 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG einberufen wird -
spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf dieser Frist - erlischt nach
§ 97 Abs. 2 S. 3 AktG das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet
überdies turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 07. Mai
2018.
Aus diesen Gründen ist die Neuwahl der bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der
Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende
der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 beschließt,
Herrn Norbert Basler, Großhansdorf,
Unternehmer
*Aufsichtsratsmandate*
Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden
Gesellschaft wahr:
* Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG,
Lübeck
* Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch
Umweltmesstechnik AG, Markranstädt
* Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie
im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe
*Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien*
Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei:
* Stellv. Vorsitzender des Beirats der
Zöllner Holding GmbH, Kiel
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
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DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -2-
Aktiengesellschaft*
Herr Norbert Basler hat seine Basler Aktien in 2015 auf die Basler
Beteiligungs GmbH & Co KG bzw. auf die Norbert Basler Holding GmbH in
2017 übertragen. Letztere hält augenblicklich 1.843.384 Stück
Basler-Aktien.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird auf das Folgende hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Norbert Basler als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
*Zeitaufwand*
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Norbert Basler versichert, dass er
den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.
*Ergänzende Informationen zu Herrn Norbert Basler (Lebenslauf im Sinne
5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)*
Norbert Basler, Jahrgang 1963, studierte von 1983 bis 1988 Maschinenbau
an der Technischen Universität Clausthal mit dem Schwerpunkt Elektrische
Informationstechnik. Noch während des Studiums gründete er die heutige
Basler AG. Im Frühjahr 2000 wechselte Norbert Basler aus dem Vorstand in
den Aufsichtsrat und wurde 2003 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt.
Weitere Informationen zu Herrn Norbert Basler stehen unter dem Link
http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018
bereit.
b) bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 beschließt,
Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp,
Großhansdorf, Unternehmensberater,
*Aufsichtsratsmandate*
Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei
der folgenden Gesellschaft wahr:
- Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI
Logistik AG, Hamburg.
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG*
Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen
Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im
Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
Aktiengesellschaft*
Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der
Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.
*Zeitaufwand*
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Prof. Eckart Kottkamp versichert,
dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.
*Ergänzende Informationen zu Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Lebenslauf
im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)*
Eckart Kottkamp, Jahrgang 1939, schloss 1966 sein Studium der Regelungs-
und Nachrichtentechnik an der RWTH Aachen ab und promovierte 1976. Er
war während seiner Berufslaufbahn u.a. Vorsitzender der Geschäftsführung
der Hako-Werke GmbH, der Claas Landmaschinen AG und der Jungheinrich AG
und blickt hier auf eine 17-jährige Erfahrung als Vorstands- und
Geschäftsführungsvorsitzender zurück. 1996 wurde ihm die Ehrenprofessur
der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg, verliehen.
Von 2006 bis Ende 2009 war er im Aufsichtsrat der Deutsche Steinzeug
Cremer & Breuer AG tätig und wurde dort mit Beginn seiner Tätigkeit in
den Prüfungsausschluss berufen und war seit 2008 dessen Vorsitzender.
Weitere Informationen zu Herrn Prof. Eckart Kottkamp stehen unter dem
Link
http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018
bereit.
c) bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020 beschließt,
Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Hamburg,
Fachhochschullehrerin für
Wirtschaftsprüfung und
Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE
*Aufsichtsratsmandate*
Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp hält keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG*
Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp erfüllt aufgrund ihres beruflichen
Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im
Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
Aktiengesellschaft*
Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp steht außer in ihrer Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats, welche sie seit dem 17. Mai 2017 ausübt, der
Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.
*Zeitaufwand*
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp versichert,
dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.
*Ergänzende Informationen zu Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Lebenslauf
im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)*
Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Jahrgang 1970, promovierte 1997 an der
Universität Göttingen und arbeitete anschließend als
Prüfungsleiterin bei der internationalen Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie wurde 2002 zur Steuerberaterin
bestellt und legte 2004 das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich ab.
Mirja Steinkamp war anschließend 13,5 Jahre lang als Prokuristin
und Führungskraft bei der Neumann Gruppe GmbH, einem weltweit agierenden
Handelsunternehmen, tätig. Sie verantwortete dort das
Konzernrechnungswesen (weltweiter Konzernabschlusses nach IFRS) und das
Hamburger Rechnungswesen (HGB, IFRS).
Seit April 2017 ist sie Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und
Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE.
Weitere Informationen zu Frau Prof. Dr. Steinkmap stehen unter dem Link
http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018
bereit.
d) bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 beschließt,
Herrn Horst W. Garbrecht, Nürtingen,
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Metabowerke GmbH
*Aufsichtsratsmandate*
Herr Horst W. Garbrecht hält keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
*Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien*
Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei:
* Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH
& Co. KG, Waldachtal
* Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest
der Commerzbank AG, Frankfurt am Main
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
Aktiengesellschaft*
Herr Horst W. Garbrecht steht außer in seiner Tätigkeit als
Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 21. Mai 2015 ausübt, der
Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.
*Zeitaufwand*
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Horst W. Garbrecht versichert, dass
er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.
*Ergänzende Informationen zu Herrn Horst W. Garbrecht (Lebenslauf im
Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)*
Horst W. Garbrecht, Jahrgang 1965, steht seit 2009 als
Vorstandsvorsitzender an der Spitze des Nürtinger
Elektrowerkzeug-Herstellers Metabo. Horst Garbrecht hat vor dem Studium
eine Ausbildung zum Maschinenbauer bei der Daimler AG in Sindelfingen
absolviert. Nach seinem Studium des Maschinenbaus/Energietechnik an der
Hochschule Esslingen begann Garbrecht 1992 seine berufliche Laufbahn in
der Elektrowerkzeugbranche bei dem familiengeführten Hersteller Festool.
1997 wechselte er zum schwedischen Maschinenbaukonzern Atlas Copco, der
2005 seine Werkzeugsparte an das Hong Kong-chinesische Unternehmen TTI
verkauft hat. Dort war Garbrecht von 2005 bis 2008 als technischer
Geschäftsführer bei AEG-Milwaukee zuständig für die Integration der
Marken AEG und Milwaukee sowie der gesamten europäischen Operations in
den globalen Konzern.
Weitere Informationen zu Herr Horst W. Garbrecht stehen unter dem Link
http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018
bereit.
*II. Datum der Bekanntmachung*
Die ordentliche Hauptversammlung am 07. Mai 2018 wird durch Veröffentlichung der
vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 28. März 2018 bekannt gemacht.
*III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger Euro 3.500.000,00 und ist
eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber ausgestellte Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000
Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 288.864 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§
71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur
Hauptversammlung noch verändern.
*IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
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March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -3-
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens 30. April 2018, 24.00 Uhr, bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 16. April 2018, 00.00 Uhr, (sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 30. April 2018, 24.00 Uhr, zugehen: Basler Aktiengesellschaft c/o COMMERZBANK AG GS-MO 3.1.1 General Meetings D - 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Internetseite der Gesellschaft www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Unternehmen/Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung, welches auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden kann. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 04. Mai 2018 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen sein: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2018@baslerweb.com Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2018@baslerweb.com Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Unternehmen/Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehend genannten Bedingungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, diese bis spätestens zum Ablauf des 04. Mai 2018 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu übermitteln: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2018@baslerweb.com Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter der Internetadresse www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Unternehmen/Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. *V. Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse Basler Aktiengesellschaft Vorstand An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 06. April 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat sind ausschließlich zu richten an: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2018@baslerweb.com Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 22. April 2018 (24.00 Uhr), bei der
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March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich
nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.baslerweb.com
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die
Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der
Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG
(Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten)
enthalten.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls
unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
*VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a
AktG*
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.baslerweb.com
im Bereich 'Unternehmen/Investoren' unter 'Hauptversammlung'.
*VII. Hinweis*
Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG
vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei
Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Ahrensburg, im März 2018
*Basler Aktiengesellschaft*
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