Klar, auch Richter müssen sich organisieren dürfen, wenn sie gemeinsame Interessen gegenüber Außenstehenden formulieren oder Forderungen in eigener Sache aufstellen wollen. Inwieweit sie politisch agieren oder gesellschaftliche Problemfelder kommentieren sollten, bleibt ihnen ebenfalls ein stückweit selbst überlassen. Richter sind tagtäglich mit den ...Den vollständigen Artikel lesen ...