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DGAP-HV: Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Softing AG Haar ISIN DE0005178008 
ISIN DE000A2LQ2N9 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit 
laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein, die am 9. Mai 2018, um 10:00 Uhr 
(MESZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Conference 
Center, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindet. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 
   Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich 
   vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
   Entgegennahme u.a. des festgestellten 
   Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei 
   einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
   Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den 
   Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - 
   bei börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
   Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   Softing AG, Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar 
   bei München, Deutschland, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.softing.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden der Hauptversammlung 
   ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird 
   jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
   kostenlos erteilt und zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
   EUR 5.263.330,57 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 
      995.199,53 zur Ausschüttung einer 
      Dividende von EUR 0,13 je für das 
      Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter 
      Stückaktie zu verwenden 
 
   und 
 
   b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR 
      4.268.131,04 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 14. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt 
   am Main, Zweigniederlassung München, 
   Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 9. Mai 
   2018 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. 
   Deshalb sind Neuwahlen erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 
   2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 
   der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. Klaus Fuchs, Dipl.-Informatiker 
      und Dipl.-Ingenieur, selbständiger 
      Unternehmensberater im Bereich 
      Industrieautomatisierung, Helfant, 
   b) Herrn Andreas Kratzer, 
      Dipl.-Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom 
      HWV, Präsident Verwaltungsrat und CEO 
      Lysys AG, Baar, Schweiz, und 
   c) Herrn Dr. Horst Schiessl, selbständiger 
      Rechtsanwalt, München, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die satzungsgemäße 
   Dauer in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Dr. Fuchs hat zum Zeitpunkt der Einladung 
   keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Herr Kratzer ist zum Zeitpunkt der Einladung 
   Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * SIAT-Swiss Investment & Trade Group AG, 
     Buchs, Schweiz (Verwaltungsrat) 
   * Mobil Power Europe AG, Zürich, Schweiz 
     (Verwaltungsrat) 
   * Lysys AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) 
   * Immoselect AG, Baar, Schweiz 
     (Verwaltungsrat) 
   * Matam Commodity AG, Baar, Schweiz 
     (Verwaltungsrat) 
   * Capella Invest AG, Baar, Schweiz 
     (Verwaltungsrat) 
   * Biotensidon International AG, Baar, 
     Schweiz (Verwaltungsrat) 
   * Weinmann Invest AG, Baar, Schweiz 
     (Verwaltungsrat) 
 
   Herr Dr. Schiessl ist zum Zeitpunkt der Einladung 
   Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   * Baader Bank AG, Unterschleißheim 
     (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
   * Dussmann Stiftung & Co. KGaA, Berlin 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
   * Dussmann Stiftung, Berlin (Mitglied des 
     Stiftungsrats) 
   * Dussmann Stiftung & Co. KG, Berlin 
     (Mitglied des Beirats) 
   * Mittelstandswerk Deutschland AG 
     (Vorsitzender) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass die 
   vorgenannten Kandidaten nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder 
   Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär stehen, die ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. 
 
   Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
   Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, 
   Herrn Dr. Schiessl zum Aufsichtsratsvorsitzenden 
   wieder zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen über die Internetseite der 
   Softing AG unter der Adresse 
 
   http://www.softing.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   bestehenden und die Schaffung eines neuen 
   genehmigten Kapitals sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   1. Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene 
      Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2020 das 
      Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder 
      mehrfach um bis zu insgesamt EUR 
      2.783.776,- durch Ausgabe von bis zu 
      2.783.776 neuen, auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage 
      zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015), wird 
      mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung 
      des unter nachfolgenden Ziffern 
      beschlossenen neuen genehmigten Kapitals 
      2018 aufgehoben. 
   2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 
      2023 das Grundkapital der Gesellschaft 
      einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 
      EUR 4.552.690,00 durch Ausgabe von bis zu 
      4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage 
      zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018). 
      Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche 
      Bezugsrecht kann auch in der Weise 

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March 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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