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DGAP-News: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-29 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Softing AG Haar ISIN DE0005178008 ISIN DE000A2LQ2N9 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 9. Mai 2018, um 10:00 Uhr (MESZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Conference Center, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindet. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Softing AG, Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 5.263.330,57 a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 995.199,53 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR 4.268.131,04 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 14. Mai 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über Neuwahlen des Aufsichtsrats* Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 9. Mai 2018 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Klaus Fuchs, Dipl.-Informatiker und Dipl.-Ingenieur, selbständiger Unternehmensberater im Bereich Industrieautomatisierung, Helfant, b) Herrn Andreas Kratzer, Dipl.-Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom HWV, Präsident Verwaltungsrat und CEO Lysys AG, Baar, Schweiz, und c) Herrn Dr. Horst Schiessl, selbständiger Rechtsanwalt, München, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die satzungsgemäße Dauer in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Fuchs hat zum Zeitpunkt der Einladung keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Kratzer ist zum Zeitpunkt der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * SIAT-Swiss Investment & Trade Group AG, Buchs, Schweiz (Verwaltungsrat) * Mobil Power Europe AG, Zürich, Schweiz (Verwaltungsrat) * Lysys AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) * Immoselect AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) * Matam Commodity AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) * Capella Invest AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) * Biotensidon International AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) * Weinmann Invest AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat) Herr Dr. Schiessl ist zum Zeitpunkt der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Baader Bank AG, Unterschleißheim (Vorsitzender des Aufsichtsrats) * Dussmann Stiftung & Co. KGaA, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) * Dussmann Stiftung, Berlin (Mitglied des Stiftungsrats) * Dussmann Stiftung & Co. KG, Berlin (Mitglied des Beirats) * Mittelstandswerk Deutschland AG (Vorsitzender) Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass die vorgenannten Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär stehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Schiessl zum Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen über die Internetseite der Softing AG unter der Adresse http://www.softing.com/hauptversammlung zur Verfügung. 7. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.783.776,- durch Ausgabe von bis zu 2.783.776 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015), wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des unter nachfolgenden Ziffern beschlossenen neuen genehmigten Kapitals 2018 aufgehoben. 2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.552.690,00 durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise
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March 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)