DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-03-29 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 -
- Wertpapier-Kenn-Nr. KC0100 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie
hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Klöckner & Co SE am Mittwoch, den 16. Mai 2018, um
10.30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD
Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61,
40474 Düsseldorf.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner
& Co SE und den Konzern und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2017, sowie Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Klöckner & Co SE für das
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von *EUR
203.171.271,67* wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von *EUR 0,30* Dividende je
dividendenberechtigte Stückaktie; dies
entspricht bei 99.750.000
dividendenberechtigten Stückaktien einer
Ausschüttung von insgesamt *EUR 29.925.000,00*.
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen:
*EUR 173.246.271,67*.
Die Dividende wird voraussichtlich am 21. Mai
2018 ausgezahlt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss am 23. Februar 2018
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Die
vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen
und daher vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html
abrufbar. Sie liegen darüber hinaus von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am
Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der
Hauptversammlung im Versammlungssaal zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE besteht
gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO i. V. m. § 9
Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die
alle von den Aktionären gewählt werden. Der
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Uwe
Roehrhoff, hat sein Mandat mit Wirkung zum
Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2018
niedergelegt, so dass eine Neuwahl erforderlich
ist.
Auf Vorschlag des Präsidiums, handelnd in
seiner Funktion als Nominierungsausschuss,
schlägt der Aufsichtsrat vor,
Dr. Ralph Heck, Meggen (Schweiz),
Unternehmer und Director emeritus McKinsey
& Company,
als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 16. Mai 2018 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, längstens jedoch für sechs Jahre.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zur
Mitgliedschaft von Dr. Ralph Heck in (a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und (b) vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(a) Schaltbau Holding AG, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Bilfinger SE, Mitglied des Aufsichtsrats
(b) Adolf Würth GmbH & Co. KG, Mitglied des
Beirats
Formel D GmbH, Vorsitzender des Beirats
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
erklärt:
Der vorgeschlagene Kandidat steht nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach
dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur Klöckner & Co
SE oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der Klöckner & Co SE oder einem
wesentlich an der Klöckner & Co SE beteiligten
Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat sich zudem bei dem
Kandidaten vergewissert, dass er den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats steht im
Einklang mit den vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Zielen und strebt
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil
wurden vom Aufsichtsrat am 20. September 2017
beschlossen und sind einschließlich des
Stands der Umsetzung im
Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr
2017 veröffentlicht. Dieser ist im
Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil
der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen, die über die Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html
zugänglich sind und den Aktionären auf Anfrage
zugesandt werden.
Weitere Angaben über den zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
entnehmen Sie bitte nachstehendem Lebenslauf.
*Lebenslauf des Kandidaten:*
*Dr. Ralph Heck*
Dr. Ralph Heck (Jahrgang 1956) ist
Diplom-Wirtschaftsingenieur. Er studierte an
der Universität Karlsruhe mit
anschließender Promotion. Seine berufliche
Laufbahn begann er beim Internationalen
Währungsfonds. Dr. Heck arbeitete
anschließend von 1982 bis 2016 bei
McKinsey & Company zunächst als Berater, von
1988 bis 1994 als Principal und von 1995 bis
2016 als (Senior) Director.
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die
Aufsichtsratstätigkeit: Während seiner Zeit bei
McKinsey & Company war Dr. Heck in diversen
Ländern in unterschiedlichen Erdteilen tätig
und sammelte umfassende Expertise in
verschiedenen Funktionen in vielfältigen
Branchen wie z.B. Handel, Automobil, Medien und
Services mit Schwerpunkt Strategie,
Organisation und Verhaltensmanagement. Zu
seinen Klienten zählten unter anderem
große Familienunternehmen, Mittelständler
und DAX-Konzerne. Zudem war Dr. Heck auch
Mitglied und Leiter mehrerer interner Gremien
bei McKinsey & Company und förderte diverse
Initiativen.
Wesentliche Nebentätigkeiten: Neben seinen
Aufsichtsratsmandaten bei der Schaltbau Holding
AG und der Bilfinger SE und seinen
Beiratsmandaten bei der Adolf Würth GmbH & Co.
KG sowie der Formel D GmbH ist Dr. Heck
Kuratoriumsmitglied der Bertelsmann Stiftung.
Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder
sind zugänglich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.kloeckner.com/de/aufsichtsrat.html
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018,
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2018 sowie
c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen in den
Geschäftsjahren 2018 und 2019, soweit
diese inhaltlich den Vorgaben für den
verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht im
Halbjahresfinanzbericht entsprechen und
vor der ordentlichen Hauptversammlung
2019 erstellt werden,
zu wählen.
*Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben
gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 9. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der
nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 89 2070 37951
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March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/de/online-service.html zur Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt. Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 2. Mai 2018 (0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/online-service.html für die Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten zur Hauptversammlung bestellen, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen, oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls nur bis zum Ablauf des 9. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ) möglich. Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 und das Stimmrecht ist insoweit der Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 10. Mai 2018 und dem 16. Mai 2018 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 9. Mai 2018 eingehen, werden erst nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 9. Mai 2018. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. *Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/online-service.html können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und für diese Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen. Bei persönlichem Erscheinen zur Hauptversammlung gilt eine zuvor erteilte Vollmacht automatisch als widerrufen. Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen zu Verfahrensanträgen sowie solchen Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden. Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 9. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/online-service.html erteilt werden. Sofern Sie über unseren Hauptversammlungs-Online-Service eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt haben, können Sie Ihre Weisungen - wenn gewünscht - noch bis zum 16. Mai 2018 (8.00 Uhr MESZ) ändern. Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten unsere Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Diese Informationen sind außerdem im Internet unter www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html abrufbar. *Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme bereits im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl abzugeben. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html im Internet abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 89 2070 37951 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service www.kloeckner.com/de/online-service.html abgegeben werden. Sofern Sie die Briefwahl über unseren Hauptversammlungs-Online-Service vorgenommen haben, können Sie diese Stimmrechtsausübung - wenn gewünscht - noch bis zum 16. Mai 2018 (8.00 Uhr MESZ) ändern oder widerrufen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen. *(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge* (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu richten: Klöckner & Co SE Zentralbereich Legal & Compliance Am Silberpalais 1 47057 Duisburg Telefax: +49 203 57900 2116 E-Mail: hv@kloeckner.com Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 1. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
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