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DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-03 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg - Wertpapierkennnummer 808 600 - ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ein, die am Freitag, den 11. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, stattfindet. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des im Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Diese Unterlagen sind im Internet unter www.olb.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in Höhe von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu verwenden: * Ausschüttung einer 5.814.285,75 Euro Dividende von 0,25 Euro auf jede der 23.257.143 Stückaktien * Einstellung in die 22.502.318,97 Euro anderen Gewinnrücklagen Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2018 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Die neuen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 20. November 2017 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Hierbei wurden zwei Frauen und vier Männer als Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt. Die Vertreter der Anteilseigner sind von der zum 11. Mai 2018 einberufenen Hauptversammlung zu wählen. Dabei ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. September 2017 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der zum 11. Mai 2018 einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. a) Herr Axel Bartsch, Ritterhude, Vorstandsvorsitzender der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. b) Herr Chris Florian Eggert, Achim, Bereichsleiter Kreditanalyse und -bearbeitung der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. c) Herr Dr. Wolfgang Klein, Bonn, selbständiger Unternehmensberater. d) Frau Jenny Lutz, Bremen, Abteilungsleiterin Risikocontrolling und Finanzen der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. e) Frau Jutta Nikolic, Kaiserslautern, Betreuerin Financial Institutions der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. f) Herr Jens Rammenzweig, Bremen, Mitglied des Vorstands der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz und § 9 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Die Seite der Anteilseignervertreter hat aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz für die hier anstehende Wahl der Gesamterfüllung widersprochen, damit hat jede Seite des Aufsichtsrats die Geschlechterquote getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Arbeitnehmerseite hat das Mindestanteilsgebot mit der Wahl von zwei Frauen und vier Männern am 20. November 2017 erfüllt. Mit den für die Anteilseignerseite vorgeschlagenen zwei Frauen und vier Männern wäre das Mindestanteilsgebot nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten auch auf der Anteilseignerseite erfüllt. Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung i. S. v. § 100 Abs. 5 Aktiengesetz verfügen Herr Dr. Klein, Frau Lutz und Herr Rammenzweig. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Axel Bartsch als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 6. *Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, Oldenburg, auf die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft, Bremen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff Aktiengesetz* Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Das Grundkapital der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft beträgt 60.468.571,80 Euro und ist eingeteilt in 23.257.143 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60 Euro je Aktie. Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hält unmittelbar seit dem 7. Februar 2018, dem Tag des Übertragungsverlangens, und auch am Tag der Einberufung der Hauptversammlung durchgehend mehr als 95 % der Aktien der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft. Am 7. Februar 2018 hielt sie unmittelbar 22.173.711 Aktien der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der Gesamtzahl der Aktien. Zum Zeitpunkt des konkretisierten Übertragungsverlangens am 26. März 2018 hielt die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft unmittelbar 22.173.711 Aktien der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der Gesamtzahl der Aktien. Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft ist dementsprechend Hauptaktionär der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 327a ff. Aktiengesetz. Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hat als Hauptaktionär mit Schreiben vom 7. Februar 2018 gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft auf die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem
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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)