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DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg 
- Wertpapierkennnummer 808 600 - 
ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir 
laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ein, 
die am Freitag, den 11. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass 
ab 9:00 Uhr), 
in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen, 
Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, stattfindet. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des 
   im Lagebericht enthaltenen erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Diese Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.olb.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Die Unterlagen werden zudem in der 
   Hauptversammlung ausliegen und erläutert 
   werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
   Jahresabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in 
   Höhe von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer      5.814.285,75 Euro 
     Dividende von 0,25 Euro 
     auf jede der 23.257.143 
     Stückaktien 
   * Einstellung in die      22.502.318,97 Euro 
     anderen Gewinnrücklagen 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 11. Mai 2018 endet die 
   Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die neuen Aufsichtsratsmitglieder der 
   Arbeitnehmer wurden am 20. November 2017 nach 
   den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit 
   Wirkung ab Beendigung der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Hierbei 
   wurden zwei Frauen und vier Männer als 
   Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat 
   gewählt. 
 
   Die Vertreter der Anteilseigner sind von der 
   zum 11. Mai 2018 einberufenen Hauptversammlung 
   zu wählen. Dabei ist die Hauptversammlung nicht 
   an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden 
   Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
   und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. 
   September 2017 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis f) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der zum 11. Mai 2018 
   einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
 
   a) Herr Axel Bartsch, Ritterhude, 
      Vorstandsvorsitzender der Bremer 
      Kreditbank Aktiengesellschaft. 
   b) Herr Chris Florian Eggert, Achim, 
      Bereichsleiter Kreditanalyse und 
      -bearbeitung der Bremer Kreditbank 
      Aktiengesellschaft. 
   c) Herr Dr. Wolfgang Klein, Bonn, 
      selbständiger Unternehmensberater. 
   d) Frau Jenny Lutz, Bremen, 
      Abteilungsleiterin Risikocontrolling und 
      Finanzen der Bremer Kreditbank 
      Aktiengesellschaft. 
   e) Frau Jutta Nikolic, Kaiserslautern, 
      Betreuerin Financial Institutions der 
      Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. 
   f) Herr Jens Rammenzweig, Bremen, 
      Mitglied des Vorstands der Bremer 
      Kreditbank Aktiengesellschaft. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz und 
   § 9 der Satzung aus sechs von der 
   Hauptversammlung und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss 
   sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammensetzen. 
 
   Die Seite der Anteilseignervertreter hat 
   aufgrund eines mit Mehrheit gefassten 
   Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 Aktiengesetz für die hier anstehende 
   Wahl der Gesamterfüllung widersprochen, damit 
   hat jede Seite des Aufsichtsrats die 
   Geschlechterquote getrennt zu erfüllen. Der 
   Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der 
   Anteilseigner als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen 
   und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. 
 
   Die Arbeitnehmerseite hat das 
   Mindestanteilsgebot mit der Wahl von zwei 
   Frauen und vier Männern am 20. November 2017 
   erfüllt. Mit den für die Anteilseignerseite 
   vorgeschlagenen zwei Frauen und vier Männern 
   wäre das Mindestanteilsgebot nach der Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidaten auch auf der 
   Anteilseignerseite erfüllt. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten der 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung i. S. v. 
   § 100 Abs. 5 Aktiengesetz verfügen Herr Dr. 
   Klein, Frau Lutz und Herr Rammenzweig. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Axel Bartsch als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Übertragung der 
   Aktien der Minderheitsaktionäre der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, 
   Oldenburg, auf die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft, Bremen, gegen Gewährung 
   einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 
   327a ff Aktiengesetz* 
 
   Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die 
   Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf 
   Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der 
   Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des 
   Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die 
   Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen 
   Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
   beschließen. 
 
   Das Grundkapital der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft beträgt 60.468.571,80 Euro 
   und ist eingeteilt in 23.257.143 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60 
   Euro je Aktie. 
 
   Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hält 
   unmittelbar seit dem 7. Februar 2018, dem Tag 
   des Übertragungsverlangens, und auch am 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung 
   durchgehend mehr als 95 % der Aktien der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft. 
   Am 7. Februar 2018 hielt sie unmittelbar 
   22.173.711 Aktien der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der 
   Gesamtzahl der Aktien. Zum Zeitpunkt des 
   konkretisierten Übertragungsverlangens am 
   26. März 2018 hielt die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft unmittelbar 22.173.711 
   Aktien der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der 
   Gesamtzahl der Aktien. Die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft ist dementsprechend 
   Hauptaktionär der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 327a ff. 
   Aktiengesetz. 
 
   Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hat 
   als Hauptaktionär mit Schreiben vom 7. Februar 
   2018 gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische 
   Landesbank Aktiengesellschaft das Verlangen 
   gestellt, die Hauptversammlung der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
   über die Übertragung der Aktien der 
   übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
   auf die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft 
   als Hauptaktionär gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß dem 

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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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