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DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-03 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg
- Wertpapierkennnummer 808 600 -
ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir
laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung
der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ein,
die am Freitag, den 11. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass
ab 9:00 Uhr),
in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen,
Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, stattfindet.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des
im Lagebericht enthaltenen erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen werden zudem in der
Hauptversammlung ausliegen und erläutert
werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
erforderlich, da der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in
Höhe von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer 5.814.285,75 Euro
Dividende von 0,25 Euro
auf jede der 23.257.143
Stückaktien
* Einstellung in die 22.502.318,97 Euro
anderen Gewinnrücklagen
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2018,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 11. Mai 2018 endet die
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Die neuen Aufsichtsratsmitglieder der
Arbeitnehmer wurden am 20. November 2017 nach
den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit
Wirkung ab Beendigung der diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Hierbei
wurden zwei Frauen und vier Männer als
Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat
gewählt.
Die Vertreter der Anteilseigner sind von der
zum 11. Mai 2018 einberufenen Hauptversammlung
zu wählen. Dabei ist die Hauptversammlung nicht
an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden
Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8.
September 2017 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis f) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der zum 11. Mai 2018
einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt.
a) Herr Axel Bartsch, Ritterhude,
Vorstandsvorsitzender der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft.
b) Herr Chris Florian Eggert, Achim,
Bereichsleiter Kreditanalyse und
-bearbeitung der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
c) Herr Dr. Wolfgang Klein, Bonn,
selbständiger Unternehmensberater.
d) Frau Jenny Lutz, Bremen,
Abteilungsleiterin Risikocontrolling und
Finanzen der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
e) Frau Jutta Nikolic, Kaiserslautern,
Betreuerin Financial Institutions der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft.
f) Herr Jens Rammenzweig, Bremen,
Mitglied des Vorstands der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §
7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz und
§ 9 der Satzung aus sechs von der
Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss
sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammensetzen.
Die Seite der Anteilseignervertreter hat
aufgrund eines mit Mehrheit gefassten
Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 Aktiengesetz für die hier anstehende
Wahl der Gesamterfüllung widersprochen, damit
hat jede Seite des Aufsichtsrats die
Geschlechterquote getrennt zu erfüllen. Der
Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der
Anteilseigner als auch auf der Seite der
Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen
und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1
Aktiengesetz zu erfüllen.
Die Arbeitnehmerseite hat das
Mindestanteilsgebot mit der Wahl von zwei
Frauen und vier Männern am 20. November 2017
erfüllt. Mit den für die Anteilseignerseite
vorgeschlagenen zwei Frauen und vier Männern
wäre das Mindestanteilsgebot nach der Wahl der
vorgeschlagenen Kandidaten auch auf der
Anteilseignerseite erfüllt.
Über Sachverstand auf den Gebieten der
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung i. S. v.
§ 100 Abs. 5 Aktiengesetz verfügen Herr Dr.
Klein, Frau Lutz und Herr Rammenzweig.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Axel Bartsch als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
6. *Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft,
Oldenburg, auf die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen, gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß §§
327a ff Aktiengesetz*
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf
Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der
Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die
Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen.
Das Grundkapital der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beträgt 60.468.571,80 Euro
und ist eingeteilt in 23.257.143 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60
Euro je Aktie.
Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hält
unmittelbar seit dem 7. Februar 2018, dem Tag
des Übertragungsverlangens, und auch am
Tag der Einberufung der Hauptversammlung
durchgehend mehr als 95 % der Aktien der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft.
Am 7. Februar 2018 hielt sie unmittelbar
22.173.711 Aktien der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der
Gesamtzahl der Aktien. Zum Zeitpunkt des
konkretisierten Übertragungsverlangens am
26. März 2018 hielt die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft unmittelbar 22.173.711
Aktien der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der
Gesamtzahl der Aktien. Die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft ist dementsprechend
Hauptaktionär der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 327a ff.
Aktiengesetz.
Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hat
als Hauptaktionär mit Schreiben vom 7. Februar
2018 gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische
Landesbank Aktiengesellschaft das Verlangen
gestellt, die Hauptversammlung der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
über die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
auf die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft
als Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß dem
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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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