DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-03 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg
- Wertpapierkennnummer 808 600 -
ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir
laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung
der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ein,
die am Freitag, den 11. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass
ab 9:00 Uhr),
in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen,
Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, stattfindet.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des
im Lagebericht enthaltenen erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen werden zudem in der
Hauptversammlung ausliegen und erläutert
werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
erforderlich, da der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in
Höhe von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer 5.814.285,75 Euro
Dividende von 0,25 Euro
auf jede der 23.257.143
Stückaktien
* Einstellung in die 22.502.318,97 Euro
anderen Gewinnrücklagen
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung
ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2018,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 11. Mai 2018 endet die
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Die neuen Aufsichtsratsmitglieder der
Arbeitnehmer wurden am 20. November 2017 nach
den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit
Wirkung ab Beendigung der diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Hierbei
wurden zwei Frauen und vier Männer als
Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat
gewählt.
Die Vertreter der Anteilseigner sind von der
zum 11. Mai 2018 einberufenen Hauptversammlung
zu wählen. Dabei ist die Hauptversammlung nicht
an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden
Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8.
September 2017 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis f) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der zum 11. Mai 2018
einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt.
a) Herr Axel Bartsch, Ritterhude,
Vorstandsvorsitzender der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft.
b) Herr Chris Florian Eggert, Achim,
Bereichsleiter Kreditanalyse und
-bearbeitung der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
c) Herr Dr. Wolfgang Klein, Bonn,
selbständiger Unternehmensberater.
d) Frau Jenny Lutz, Bremen,
Abteilungsleiterin Risikocontrolling und
Finanzen der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
e) Frau Jutta Nikolic, Kaiserslautern,
Betreuerin Financial Institutions der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft.
f) Herr Jens Rammenzweig, Bremen,
Mitglied des Vorstands der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §
7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz und
§ 9 der Satzung aus sechs von der
Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss
sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammensetzen.
Die Seite der Anteilseignervertreter hat
aufgrund eines mit Mehrheit gefassten
Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 Aktiengesetz für die hier anstehende
Wahl der Gesamterfüllung widersprochen, damit
hat jede Seite des Aufsichtsrats die
Geschlechterquote getrennt zu erfüllen. Der
Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der
Anteilseigner als auch auf der Seite der
Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen
und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1
Aktiengesetz zu erfüllen.
Die Arbeitnehmerseite hat das
Mindestanteilsgebot mit der Wahl von zwei
Frauen und vier Männern am 20. November 2017
erfüllt. Mit den für die Anteilseignerseite
vorgeschlagenen zwei Frauen und vier Männern
wäre das Mindestanteilsgebot nach der Wahl der
vorgeschlagenen Kandidaten auch auf der
Anteilseignerseite erfüllt.
Über Sachverstand auf den Gebieten der
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung i. S. v.
§ 100 Abs. 5 Aktiengesetz verfügen Herr Dr.
Klein, Frau Lutz und Herr Rammenzweig.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Axel Bartsch als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
6. *Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft,
Oldenburg, auf die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen, gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß §§
327a ff Aktiengesetz*
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf
Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der
Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die
Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen.
Das Grundkapital der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beträgt 60.468.571,80 Euro
und ist eingeteilt in 23.257.143 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60
Euro je Aktie.
Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hält
unmittelbar seit dem 7. Februar 2018, dem Tag
des Übertragungsverlangens, und auch am
Tag der Einberufung der Hauptversammlung
durchgehend mehr als 95 % der Aktien der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft.
Am 7. Februar 2018 hielt sie unmittelbar
22.173.711 Aktien der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der
Gesamtzahl der Aktien. Zum Zeitpunkt des
konkretisierten Übertragungsverlangens am
26. März 2018 hielt die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft unmittelbar 22.173.711
Aktien der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der
Gesamtzahl der Aktien. Die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft ist dementsprechend
Hauptaktionär der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 327a ff.
Aktiengesetz.
Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hat
als Hauptaktionär mit Schreiben vom 7. Februar
2018 gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische
Landesbank Aktiengesellschaft das Verlangen
gestellt, die Hauptversammlung der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
über die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
auf die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft
als Hauptaktionär gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß dem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -2-
Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff.
Aktiengesetz beschließen zu lassen.
Nach Festlegung der Höhe der angemessenen
Barabfindung hat die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 26. März
2018 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe
der Barabfindung ein konkretisiertes Verlangen
im Sinne von § 327a Abs. 1 Aktiengesetz an den
Vorstand der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft gerichtet.
In einem schriftlichen Bericht an die
Hauptversammlung vom 26. März 2018 hat die
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft gemäß
§ 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz die
Voraussetzungen für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und
die Angemessenheit der Barabfindung erläutert
und begründet.
Das Landgericht Hannover hat auf Antrag der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit
Beschluss vom 12. Februar 2018 Herrn
Wirtschaftsprüfer Benedikt Kastrup zum
sachverständigen Prüfer für die Angemessenheit
der Barabfindung ausgewählt und bestellt. Diese
Angemessenheitsprüfung wird von Herrn Benedikt
Kastrup im Rahmen seiner Tätigkeit als Partner
bei HLB Dr. Stückmann und Partner mbB,
Elsa-Brändström-Str. 7, 33602 Bielefeld,
durchgeführt. Der sachverständige Prüfer hat
hierüber am 26. März 2018 einen schriftlichen
Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4
i.V.m. § 293e Aktiengesetz erstattet.
Zudem hat die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft dem Vorstand der
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
eine Gewährleistungserklärung der Landesbank
Baden-Württemberg, Stuttgart, gemäß § 327b
Abs. 3 Aktiengesetz übermittelt. Mit dieser
Erklärung übernimmt die Landesbank
Baden-Württemberg die Gewährleistung für die
Erfüllung der Verpflichtung der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft, den
Minderheitsaktionären der Oldenburgische
Landesbank Aktiengesellschaft nach Eintragung
des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister unverzüglich die festgelegte
Barabfindung für jede auf die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft übergegangene Aktie nach §
327b Abs. 2 Aktiengesetz zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Oldenburgische
Landesbank Aktiengesellschaft werden
gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären (§§ 327a ff.
Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit
Sitz in Bremen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Bremen
unter der Registernummer HRB 4188 HB
(Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung
in Höhe von 24,86 Euro für je eine auf den
Inhaber lautende Stückaktie auf die Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft übertragen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
werden den Aktionären die folgenden Unterlagen
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.olb.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht und stehen dort zum Abruf
bereit:
* der Entwurf des
Übertragungsbeschlusses;
* die Jahresabschlüsse und Lageberichte der
Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre
2015, 2016 und 2017;
* der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz
von der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft in ihrer Eigenschaft
als Hauptaktionär erstattete schriftliche
Übertragungsbericht über die
Voraussetzungen für die Übertragung
und die Angemessenheit der Barabfindung
vom 26. März 2018 nebst Anlagen,
insbesondere der gutachtlichen
Stellungnahme von Duff & Phelps GmbH,
Frankfurt am Main;
* der Bericht des gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfers Herrn
Wirtschaftsprüfer Benedikt Kastrup als
Partner der HLB Dr. Stückmann & Partner
mbB, Bielefeld, gemäß §§ 327c Abs. 2
Satz 2 bis 4, 293e Aktiengesetz zur
Angemessenheit der Barabfindung;
* die Gewährleistungserklärung der
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart,
gemäß § 327b Abs. 3 Aktiengesetz.
Zudem werden diese Unterlagen auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
*Weitere Angaben und Hinweise*
*Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 (Neuwahlen zum
Aufsichtsrat):*
*Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten*
Herr *Axel Bartsch*, Ritterhude,
Vorstandsvorsitzender der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
Persönliche Daten
Geburtsdatum 12. April 1955
Geburtsort Korbach
Ausbildung
1976 Abitur
1976 - 1982 Studium der Rechtswissenschaft an
der Georg-August Universität
Göttingen
1984 - 1986 Vorbereitungsdienst für den höheren
Justizdienst als Referendar beim
Oberlandesgericht Celle
1984 - 1987 Betriebswirtschaftliches
Aufbaustudium an der Fernuniversität
Hagen mit den Schwerpunkten
Buchhaltung, Bilanzen, Banken- und
Börsenwesen sowie
Unternehmensführung
Beruflicher Werdegang
12/1986 - Commerzbank AG -
06/1988 Trainee-Ausbildung für
Führungskräfte
07/1988 - Commerzbank AG - Leitung der
12/1991 Filialen Viernheim,
Hamburg-Bramfeld und Cuxhaven
01/1992 - Kredietbank-Bankverein AG,
11/1995 Bremen - zunächst
Marktbereichsleiter Private,
dann Bereichsleiter
Kommerzielles Geschäft und
Generalbevollmächtigter
12/1995 - Kredietbank-Bankverein AG,
05/1997 Bremen - stellvertretendes
Mitglied des Vorstands
06/1997 - Kredietbank-Bankverein AG,
09/1999 Bremen - Vorstandsmitglied
10/1999 - KBC Bank Deutschland AG, Bremen
04/2006 (vormals Kredietbank-Bankverein
AG) - Vorstandssprecher
seit 05/2006 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG, Bremen) -
Vorstandsvorsitzender
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer
AG, Bremen.
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
Herr Axel Bartsch ist Vorstandsvorsitzender bei der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. Laut dem
konkretisierten Übertragungsverlangen der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beteiligt.
Herr *Chris Florian Eggert*, Achim,
Bereichsleiter Kreditanalyse und -bearbeitung der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft.
Persönliche Daten
Geburtsdatum 26. September 1972
Geburtsort Lübeck
Ausbildung
1992 Abitur
1993 - 1996 Deutsche Bank Lübeck AG (vormals
Handelsbank) - Ausbildung zum
Bankkaufmann
1996 - 2001 Studium der Volkswirtschaftslehre an
der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel
Beruflicher Werdegang
02/1996 - 12/2001 Deutsche Bank Lübeck AG
(vormals Handelsbank) -
Kreditentscheider Privat- und
Geschäftskunden
12/2001 - 03/2003 Deutsche Bank Lübeck AG
(vormals Handelsbank) -
Kredit-Fachberater im Private
Banking
04/2003 - 12/2004 Joh. Berenberg, Gossler & Co.
KG - Analyst Firmenkunden
01/2005 - 02/2007 Danske Bank A/S, Hamburg -
stellvertretender Leiter
Kreditabteilung
03/2007 - 10/2008 Danske Bank A/S, Hamburg -
Abteilungsdirektor
Internationale Firmenkunden
10/2008 - 02/2010 KBC Bank Deutschland AG,
Bremen - Abteilungsdirektor
Syndication Desk Germany
seit 02/2010 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG, Bremen) - Abteilungsleiter
Kredit- und
Vertragsbearbeitung
seit 06/2013 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG, Bremen) - Bereichsleiter
Kreditanalyse und -bearbeitung
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG,
Bremen.
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
Herr Chris Florian Eggert ist Bereichsleiter
Kreditanalyse und -bearbeitung bei der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft. Laut dem konkretisierten
Übertragungsverlangen der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beteiligt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -3-
Herr *Dr. Wolfgang Klein*, Bonn,
selbständiger Unternehmensberater.
Persönliche Daten
Geburtsdatum 16. Januar 1964
Geburtsort Bottrop
Ausbildung
1984 Abitur
1984 - 1986 National Bank AG, Essen - Ausbildung
zum Bankkaufmann
1986 - 1991 Studium der
Wirtschaftswissenschaften an der
Universität Witten/Herdecke, Witten
1989 - 1990 Studium an der University of
Southern California, Los Angeles,
USA
1999 Promotion an der
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg, Halle
Beruflicher Werdegang
06/1991 - 1995 McKinsey & Company. Inc.
Düsseldorf - Consultant und
Projektleiter
01/1996 - 1997 Dresdner Bank AG, Frankfurt -
Bereichsleiter Strategie für
Privat- und Geschäftskunden,
Projektleiter für die geplante
Direktbank der Dresdner Bank
AG
01/1998 - 12/2000 Deutscher Sparkassen- und
Giroverband, Bonn/Berlin -
geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
01/2001 - 07/2009 Deutsche Postbank AG, Bonn -
Vorstandsmitglied, von 2007
bis 2009 Vorstandsvorsitzender
2007 - 2008 Deutsche Post World Net AG,
Bonn - Vorstandsmitglied
10/2010 - 12/2015 BAWAG PSK Bank AG, Wien,
Österreich - Mitglied des
Vorstands, seit 2012
stellvertretender
Generaldirektor
seit 01/2016 Selbständiger
Unternehmensberater, Bonn;
Senior Advisor, McKinsey &
Company; Senior Advisor,
Centralway Numbrs AG, Zürich
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der Digital Hub Bonn AG,
Bonn;
Mitglied des Aufsichtsrats der Quirin Bank AG, Berlin;
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Comma Soft AG, Bonn.
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied des Verwaltungsrats der Wilh. Werhahn KG,
Neuss.
Frau *Jenny Lutz*, Bremen,
Abteilungsleiterin Risikocontrolling und Finanzen der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft.
Persönliche Daten
Geburtsdatum 16. Dezember 1975
Geburtsort Bremen
Ausbildung:
1995 Abitur
1995 - 1998 Kredietbank-Bankverein AG, Bremen -
Ausbildung zur Bankkauffrau
1998 - 2004 Studium der
Bankbetriebswirtschaftslehre
(berufsbegleitend) an der
Bankakademie (heute: Frankfurt
School of Finance and Management)
Beruflicher Werdegang
02/1998 - 06/2006 KBC Bank Deutschland AG,
Bremen (vormals
Kredietbank-Bankverein AG,
Bremen) - Mitarbeiterin
Controlling
07/2006 - 01/2010 KBC Bank Deutschland AG,
Bremen - Teamleiterin
Controlling
07/2010 - 07/2013 KBC Bank Deutschland AG,
Bremen - Abteilungsleiterin
Finanzen
(Controlling/Rechnungswesen)
seit 07/2013 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG, Bremen) -
Abteilungsleiterin
Risikocontrolling und Finanzen
seit 07/2016 QuantFS GmbH, Hamburg und
Vermögensverwaltungsgesellscha
ft Merkur mbH, Bremen -
Mitglied der Geschäftsleitung
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG,
Bremen.
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
Frau Jenny Lutz ist Leiterin Risikocontrolling und
Finanzen bei der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft.
Laut dem konkretisierten Übertragungsverlangen der
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft vom 26. März 2018
ist die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34
% der Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beteiligt.
Frau *Jutta Nikolic*
Betreuerin Financial Institutions der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
Persönliche Daten
Geburtsdatum 26. Mai 1962
Geburtsort Kaiserslautern
Ausbildung
1981 Abitur
1981 - 1983 Deutsche Bank AG, Mannheim -
Ausbildung zur Bankkauffrau
1996 Ausbildereignungsprüfung
1997 - 1998 Bankfachwirtstudium
2007 - 2009 schriftlicher Management-Lehrgang
'Erfolgreiche Geschäfte in China'
Beruflicher Werdegang
08/1983 - 08/1990 Deutsche Bank AG, Filiale
Mannheim - Kreditspezialistin
und Vermögensberatung
09/1990 - 12/1990 Deutsche Bank AG, Filiale Gera
- Entsendung Neue Bundesländer
- Aufbau Privatkundenabteilung
01/1991 - 01/1994 Deutsche Bank AG, Filiale
Weinheim - stellvertretende
Filialleiterin Privatkunden
02/1994 - 05/1995 Deutsche Bank AG,
Kreditabteilung Mannheim -
Kreditanalystin Firmenkunden
06/1995 - 12/1999 Deutsche Bank AG,
Kreditabteilung Mannheim -
Firmenkundenbetreuerin
seit 01/2000 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG, Bremen) -
Abteilungsdirektorin,
Firmenkundenbetreuerin
seit 05/2005 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG, Bremen) - Leiterin
Asia-Pacific Network Desk
seit 07/2014 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen
(vormals KBC Bank Deutschland
AG) - Betreuung Financial
Institutions
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Keine.
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
Frau Jutta Nikolic ist Betreuerin Financial
Institutions bei der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft. Laut dem konkretisierten
Übertragungsverlangen der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beteiligt.
Herr *Jens Rammenzweig*, Bremen,
Mitglied des Vorstands der Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft.
Persönliche Daten
Geburtsdatum 22. Juli 1970
Geburtsort Göttingen
Ausbildung
1989 Abitur
1989 - 1992 Sparkasse Göttingen, Göttingen -
Ausbildung zum Sparkassenkaufmann
1995 - 1997 Bankakademie e. V., Berlin -
Weiterbildung zum Bankfachwirt
Beruflicher Werdegang
10/1992 - 09/2002 Deutsche Bank AG, Berlin,
Sydney, Frankfurt -
Kundenbetreuung,
Sachbearbeitung, Kreditanalyse
und -entscheidung
10/2002 - 06/2004 Eurohypo AG, London - Head of
Credit Risk Management - UK &
Ireland
07/2004 - 12/2005 Eurohypo AG, Frankfurt - Head
of Credit Risk Management -
Public Finance
01/2006 - 12/2007 Eurohypo AG, Eschborn, Head of
Credit Risk Management -
European Debt Capital
Markets/Real Estate Investment
Banking
01/2008 - 01/2015 Eurohypo AG, Eschborn - Head
of Credit Risk Management -
National & International
seit 02/2015 Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft, Bremen -
Mitglied des Vorstands, Chief
Risk Officer (CRO), Chief
Operating Officer (COO/CIO),
Chief Financial Officer (CFO)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG,
Bremen.
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex
Herr Jens Rammenzweig ist Mitglied des Vorstands bei
der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. Laut dem
konkretisierten Übertragungsverlangen der Bremer
Kreditbank Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft beteiligt.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 60.468.571,80
Euro. Es ist eingeteilt in 23.257.143 Stückaktien. Jede
Stückaktie hat eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 23.257.143
Stück.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß §
15 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -4-
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 2018, unter der
nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Strahlenbergerstr. 13
63067 Offenbach
Telefax: (089) 2070 37951
E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den
20. April 2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft
die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts
zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die
Vorlage einer Eintrittskarte ist - anders als die
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Aktienbesitzes - keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung
des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.
Wenn Sie über Ihr depotführendes Institut eine
Eintrittskarte anfordern, werden die erforderliche
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes regelmäßig durch das Institut
vorgenommen. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der oben genannte Nachweisstichtag (20. April 2018,
0:00 Uhr), auch Record Date genannt, ist das
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien. Im Falle der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte,
beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der
Bevollmächtigung ist für eine fristgemäße
Anmeldung und einen ordnungsgemäßen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Vollmachten, deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Im Falle der Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen der in § 135 Absatz 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen richtet
sich das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung
nach deren Regelungen, die bei ihnen erfragt werden
können.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können hierfür das Formular verwenden, das sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte befindet, die der Aktionär
bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung
erhält. Das Vollmachtsformular sieht auch die
Möglichkeit einer Unterbevollmächtigung vor.
Wir bieten unseren Aktionären an, Vollmachten an von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu erteilen. Solche Vollmachten, ihr Widerruf sowie der
Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform.
Wenn die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen ausdrückliche und eindeutige Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Beschlussgegenständen erteilt werden. Vollmachten und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können vor der Hauptversammlung bis spätestens zum
Ablauf des 9. Mai 2018 eingehend unter der
nachstehenden Adresse übermittelt werden. Für die
Vollmachts- und Weisungserteilung kann ein
entsprechendes Formular benutzt werden, das den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt
wird. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Sofern zu einem
Beschlussgegenstand keine ausdrückliche und eindeutige
Weisung an die Stimmrechtsvertreter vorliegt, werden
sie zu dem betreffenden Beschlussgegenstand das
Stimmrecht nicht ausüben. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden,
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass
die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennehmen.
Vollmachten an Dritte, die der Aktionär durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft erteilen möchte, Vollmachten
an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, der Widerruf von Vollmachten und
der Nachweis einer einem Dritten erteilten Vollmacht
gegenüber der Gesellschaft können an die nachfolgend
genannte Adresse übermittelt werden:
Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank
Aktiengesellschaft
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Strahlenbergerstr. 13
63067 Offenbach
Telefax: (089) 2070 37951
E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Satz 2 Aktiengesetz).
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz*
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (dies entspricht 3.023.428,59 Euro
oder - aufgerundet auf die nächsthöhere ganze
Aktienanzahl - 1.162.858 Aktien) oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht -
aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl -
192.308 Aktien), können gemäß § 122 Absatz 2
Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122
Absatz 2 und Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über
den Antrag halten. § 121 Absatz 7 Aktiengesetz ist auf
die Fristberechnung entsprechend anzuwenden. Bei der
Berechnung der Aktienbesitzzeit bestehen nach § 70
Aktiengesetz bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf
die hiermit hingewiesen wird.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mit
dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 10.
April 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
www.olb.de/hauptversammlung
bekannt gemacht sowie nach § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126
Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Aktionäre können gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
begründete Anträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung stellen ('Gegenanträge') sowie gemäß
§ 127 Aktiengesetz Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern machen ('Wahlvorschläge').
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten:
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Telefax: (0441) 221 2433
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
E-Mail: vorstand@olb.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Wir werden die unter den Voraussetzungen der §§ 126,
127 Aktiengesetz zugänglich zu machenden Gegenanträge
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie etwaiger zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung
veröffentlichen. Dabei werden nur solche Gegenanträge
und Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis spätestens
26. April 2018, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingehen.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der vorstehend genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung von
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nebst etwaiger
Begründungen absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz
vorliegt. Die dort genannten Ausschlusstatbestände
betreffen u.a. gesetzes- und satzungswidrige sowie
rechtsmissbräuchliche Gegenanträge und gelten
sinngemäß auch für Wahlvorschläge. Wahlvorschläge
brauchen zudem auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Wird ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag mit einer
Begründung versehen, braucht diese nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu ihren verbundenen Unternehmen. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in §
131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Darüber
hinaus ist der Leiter der Hauptversammlung gemäß §
131 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 16
Absatz 4 Sätze 3 und 4 der Satzung berechtigt, das
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen
zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131
Absatz 1 Aktiengesetz finden sich im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung
*Internetseite, über die Informationen nach § 124a
Aktiengesetz zugänglich sind*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a
Aktiengesetz können im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
*Veröffentlichung im Bundesanzeiger*
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im
Bundesanzeiger vom 3. April 2018 veröffentlicht und
wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
*Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Deutschland
Telefon: +49 441 221-1473
Fax: +49 441 221-2438
E-Mail: petra.reiss@olb.de
Internet: http://www.olb.de
ISIN: DE0008086000
WKN: 808600
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
671049 2018-04-03
(END) Dow Jones Newswires
April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
