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DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -5-

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 11.05.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg 
- Wertpapierkennnummer 808 600 - 
ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir 
laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ein, 
die am Freitag, den 11. Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass 
ab 9:00 Uhr), 
in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen, 
Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, stattfindet. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des 
   im Lagebericht enthaltenen erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Diese Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.olb.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Die Unterlagen werden zudem in der 
   Hauptversammlung ausliegen und erläutert 
   werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
   Jahresabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in 
   Höhe von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer      5.814.285,75 Euro 
     Dividende von 0,25 Euro 
     auf jede der 23.257.143 
     Stückaktien 
   * Einstellung in die      22.502.318,97 Euro 
     anderen Gewinnrücklagen 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 11. Mai 2018 endet die 
   Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die neuen Aufsichtsratsmitglieder der 
   Arbeitnehmer wurden am 20. November 2017 nach 
   den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit 
   Wirkung ab Beendigung der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Hierbei 
   wurden zwei Frauen und vier Männer als 
   Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat 
   gewählt. 
 
   Die Vertreter der Anteilseigner sind von der 
   zum 11. Mai 2018 einberufenen Hauptversammlung 
   zu wählen. Dabei ist die Hauptversammlung nicht 
   an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden 
   Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
   und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. 
   September 2017 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis f) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der zum 11. Mai 2018 
   einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
 
   a) Herr Axel Bartsch, Ritterhude, 
      Vorstandsvorsitzender der Bremer 
      Kreditbank Aktiengesellschaft. 
   b) Herr Chris Florian Eggert, Achim, 
      Bereichsleiter Kreditanalyse und 
      -bearbeitung der Bremer Kreditbank 
      Aktiengesellschaft. 
   c) Herr Dr. Wolfgang Klein, Bonn, 
      selbständiger Unternehmensberater. 
   d) Frau Jenny Lutz, Bremen, 
      Abteilungsleiterin Risikocontrolling und 
      Finanzen der Bremer Kreditbank 
      Aktiengesellschaft. 
   e) Frau Jutta Nikolic, Kaiserslautern, 
      Betreuerin Financial Institutions der 
      Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. 
   f) Herr Jens Rammenzweig, Bremen, 
      Mitglied des Vorstands der Bremer 
      Kreditbank Aktiengesellschaft. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz und 
   § 9 der Satzung aus sechs von der 
   Hauptversammlung und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss 
   sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammensetzen. 
 
   Die Seite der Anteilseignervertreter hat 
   aufgrund eines mit Mehrheit gefassten 
   Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 Aktiengesetz für die hier anstehende 
   Wahl der Gesamterfüllung widersprochen, damit 
   hat jede Seite des Aufsichtsrats die 
   Geschlechterquote getrennt zu erfüllen. Der 
   Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der 
   Anteilseigner als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen 
   und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. 
 
   Die Arbeitnehmerseite hat das 
   Mindestanteilsgebot mit der Wahl von zwei 
   Frauen und vier Männern am 20. November 2017 
   erfüllt. Mit den für die Anteilseignerseite 
   vorgeschlagenen zwei Frauen und vier Männern 
   wäre das Mindestanteilsgebot nach der Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidaten auch auf der 
   Anteilseignerseite erfüllt. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten der 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung i. S. v. 
   § 100 Abs. 5 Aktiengesetz verfügen Herr Dr. 
   Klein, Frau Lutz und Herr Rammenzweig. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Axel Bartsch als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Übertragung der 
   Aktien der Minderheitsaktionäre der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, 
   Oldenburg, auf die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft, Bremen, gegen Gewährung 
   einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 
   327a ff Aktiengesetz* 
 
   Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die 
   Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf 
   Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der 
   Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des 
   Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die 
   Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen 
   Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
   beschließen. 
 
   Das Grundkapital der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft beträgt 60.468.571,80 Euro 
   und ist eingeteilt in 23.257.143 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60 
   Euro je Aktie. 
 
   Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hält 
   unmittelbar seit dem 7. Februar 2018, dem Tag 
   des Übertragungsverlangens, und auch am 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung 
   durchgehend mehr als 95 % der Aktien der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft. 
   Am 7. Februar 2018 hielt sie unmittelbar 
   22.173.711 Aktien der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der 
   Gesamtzahl der Aktien. Zum Zeitpunkt des 
   konkretisierten Übertragungsverlangens am 
   26. März 2018 hielt die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft unmittelbar 22.173.711 
   Aktien der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft entsprechend 95,34 % der 
   Gesamtzahl der Aktien. Die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft ist dementsprechend 
   Hauptaktionär der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 327a ff. 
   Aktiengesetz. 
 
   Die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft hat 
   als Hauptaktionär mit Schreiben vom 7. Februar 
   2018 gegenüber dem Vorstand der Oldenburgische 
   Landesbank Aktiengesellschaft das Verlangen 
   gestellt, die Hauptversammlung der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
   über die Übertragung der Aktien der 
   übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
   auf die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft 
   als Hauptaktionär gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -2-

Verfahren zum Ausschluss von 
   Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. 
   Aktiengesetz beschließen zu lassen. 
 
   Nach Festlegung der Höhe der angemessenen 
   Barabfindung hat die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 26. März 
   2018 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe 
   der Barabfindung ein konkretisiertes Verlangen 
   im Sinne von § 327a Abs. 1 Aktiengesetz an den 
   Vorstand der Oldenburgische Landesbank 
   Aktiengesellschaft gerichtet. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die 
   Hauptversammlung vom 26. März 2018 hat die 
   Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft gemäß 
   § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz die 
   Voraussetzungen für die Übertragung der 
   Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und 
   die Angemessenheit der Barabfindung erläutert 
   und begründet. 
 
   Das Landgericht Hannover hat auf Antrag der 
   Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 
   Beschluss vom 12. Februar 2018 Herrn 
   Wirtschaftsprüfer Benedikt Kastrup zum 
   sachverständigen Prüfer für die Angemessenheit 
   der Barabfindung ausgewählt und bestellt. Diese 
   Angemessenheitsprüfung wird von Herrn Benedikt 
   Kastrup im Rahmen seiner Tätigkeit als Partner 
   bei HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, 
   Elsa-Brändström-Str. 7, 33602 Bielefeld, 
   durchgeführt. Der sachverständige Prüfer hat 
   hierüber am 26. März 2018 einen schriftlichen 
   Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 
   i.V.m. § 293e Aktiengesetz erstattet. 
 
   Zudem hat die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft dem Vorstand der 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
   eine Gewährleistungserklärung der Landesbank 
   Baden-Württemberg, Stuttgart, gemäß § 327b 
   Abs. 3 Aktiengesetz übermittelt. Mit dieser 
   Erklärung übernimmt die Landesbank 
   Baden-Württemberg die Gewährleistung für die 
   Erfüllung der Verpflichtung der Bremer 
   Kreditbank Aktiengesellschaft, den 
   Minderheitsaktionären der Oldenburgische 
   Landesbank Aktiengesellschaft nach Eintragung 
   des Übertragungsbeschlusses in das 
   Handelsregister unverzüglich die festgelegte 
   Barabfindung für jede auf die Bremer Kreditbank 
   Aktiengesellschaft übergegangene Aktie nach § 
   327b Abs. 2 Aktiengesetz zu zahlen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
    der übrigen Aktionäre 
    (Minderheitsaktionäre) der Oldenburgische 
    Landesbank Aktiengesellschaft werden 
    gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von 
    Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. 
    Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der 
    Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 
    Sitz in Bremen, eingetragen im 
    Handelsregister des Amtsgerichts Bremen 
    unter der Registernummer HRB 4188 HB 
    (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung 
    in Höhe von 24,86 Euro für je eine auf den 
    Inhaber lautende Stückaktie auf die Bremer 
    Kreditbank Aktiengesellschaft übertragen. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   werden den Aktionären die folgenden Unterlagen 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.olb.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich gemacht und stehen dort zum Abruf 
   bereit: 
 
   * der Entwurf des 
     Übertragungsbeschlusses; 
   * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     Oldenburgische Landesbank 
     Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 
     2015, 2016 und 2017; 
   * der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz 
     von der Bremer Kreditbank 
     Aktiengesellschaft in ihrer Eigenschaft 
     als Hauptaktionär erstattete schriftliche 
     Übertragungsbericht über die 
     Voraussetzungen für die Übertragung 
     und die Angemessenheit der Barabfindung 
     vom 26. März 2018 nebst Anlagen, 
     insbesondere der gutachtlichen 
     Stellungnahme von Duff & Phelps GmbH, 
     Frankfurt am Main; 
   * der Bericht des gerichtlich bestellten 
     sachverständigen Prüfers Herrn 
     Wirtschaftsprüfer Benedikt Kastrup als 
     Partner der HLB Dr. Stückmann & Partner 
     mbB, Bielefeld, gemäß §§ 327c Abs. 2 
     Satz 2 bis 4, 293e Aktiengesetz zur 
     Angemessenheit der Barabfindung; 
   * die Gewährleistungserklärung der 
     Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, 
     gemäß § 327b Abs. 3 Aktiengesetz. 
 
   Zudem werden diese Unterlagen auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 (Neuwahlen zum 
Aufsichtsrat):* 
 
*Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten* 
 
Herr *Axel Bartsch*, Ritterhude, 
Vorstandsvorsitzender der Bremer Kreditbank 
Aktiengesellschaft. 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsdatum 12. April 1955 
Geburtsort   Korbach 
 
Ausbildung 
 
1976        Abitur 
1976 - 1982 Studium der Rechtswissenschaft an 
            der Georg-August Universität 
            Göttingen 
1984 - 1986 Vorbereitungsdienst für den höheren 
            Justizdienst als Referendar beim 
            Oberlandesgericht Celle 
1984 - 1987 Betriebswirtschaftliches 
            Aufbaustudium an der Fernuniversität 
            Hagen mit den Schwerpunkten 
            Buchhaltung, Bilanzen, Banken- und 
            Börsenwesen sowie 
            Unternehmensführung 
 
Beruflicher Werdegang 
 
12/1986 -        Commerzbank AG - 
06/1988          Trainee-Ausbildung für 
                 Führungskräfte 
07/1988 -        Commerzbank AG - Leitung der 
12/1991          Filialen Viernheim, 
                 Hamburg-Bramfeld und Cuxhaven 
01/1992 -        Kredietbank-Bankverein AG, 
11/1995          Bremen - zunächst 
                 Marktbereichsleiter Private, 
                 dann Bereichsleiter 
                 Kommerzielles Geschäft und 
                 Generalbevollmächtigter 
12/1995 -        Kredietbank-Bankverein AG, 
05/1997          Bremen - stellvertretendes 
                 Mitglied des Vorstands 
06/1997 -        Kredietbank-Bankverein AG, 
09/1999          Bremen - Vorstandsmitglied 
10/1999 -        KBC Bank Deutschland AG, Bremen 
04/2006          (vormals Kredietbank-Bankverein 
                 AG) - Vorstandssprecher 
seit 05/2006     Bremer Kreditbank 
                 Aktiengesellschaft, Bremen 
                 (vormals KBC Bank Deutschland 
                 AG, Bremen) - 
                 Vorstandsvorsitzender 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten 
 
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer 
AG, Bremen. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
Keine. 
 
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex 
 
Herr Axel Bartsch ist Vorstandsvorsitzender bei der 
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. Laut dem 
konkretisierten Übertragungsverlangen der Bremer 
Kreditbank Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die 
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der 
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank 
Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
Herr *Chris Florian Eggert*, Achim, 
 
Bereichsleiter Kreditanalyse und -bearbeitung der 
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsdatum 26. September 1972 
Geburtsort   Lübeck 
 
Ausbildung 
 
1992        Abitur 
1993 - 1996 Deutsche Bank Lübeck AG (vormals 
            Handelsbank) - Ausbildung zum 
            Bankkaufmann 
1996 - 2001 Studium der Volkswirtschaftslehre an 
            der Christian-Albrechts-Universität 
            zu Kiel 
 
Beruflicher Werdegang 
 
02/1996 - 12/2001 Deutsche Bank Lübeck AG 
                  (vormals Handelsbank) - 
                  Kreditentscheider Privat- und 
                  Geschäftskunden 
12/2001 - 03/2003 Deutsche Bank Lübeck AG 
                  (vormals Handelsbank) - 
                  Kredit-Fachberater im Private 
                  Banking 
04/2003 - 12/2004 Joh. Berenberg, Gossler & Co. 
                  KG - Analyst Firmenkunden 
01/2005 - 02/2007 Danske Bank A/S, Hamburg - 
                  stellvertretender Leiter 
                  Kreditabteilung 
03/2007 - 10/2008 Danske Bank A/S, Hamburg - 
                  Abteilungsdirektor 
                  Internationale Firmenkunden 
10/2008 - 02/2010 KBC Bank Deutschland AG, 
                  Bremen - Abteilungsdirektor 
                  Syndication Desk Germany 
seit 02/2010      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen 
                  (vormals KBC Bank Deutschland 
                  AG, Bremen) - Abteilungsleiter 
                  Kredit- und 
                  Vertragsbearbeitung 
seit 06/2013      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen 
                  (vormals KBC Bank Deutschland 
                  AG, Bremen) - Bereichsleiter 
                  Kreditanalyse und -bearbeitung 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, 
Bremen. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
Keine. 
 
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex 
 
Herr Chris Florian Eggert ist Bereichsleiter 
Kreditanalyse und -bearbeitung bei der Bremer 
Kreditbank Aktiengesellschaft. Laut dem konkretisierten 
Übertragungsverlangen der Bremer Kreditbank 
Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die Bremer 
Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der 
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank 
Aktiengesellschaft beteiligt. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -3-

Herr *Dr. Wolfgang Klein*, Bonn, 
selbständiger Unternehmensberater. 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsdatum 16. Januar 1964 
Geburtsort   Bottrop 
 
Ausbildung 
 
1984        Abitur 
1984 - 1986 National Bank AG, Essen - Ausbildung 
            zum Bankkaufmann 
1986 - 1991 Studium der 
            Wirtschaftswissenschaften an der 
            Universität Witten/Herdecke, Witten 
1989 - 1990 Studium an der University of 
            Southern California, Los Angeles, 
            USA 
1999        Promotion an der 
            Martin-Luther-Universität 
            Halle-Wittenberg, Halle 
 
Beruflicher Werdegang 
 
06/1991 - 1995    McKinsey & Company. Inc. 
                  Düsseldorf - Consultant und 
                  Projektleiter 
01/1996 - 1997    Dresdner Bank AG, Frankfurt - 
                  Bereichsleiter Strategie für 
                  Privat- und Geschäftskunden, 
                  Projektleiter für die geplante 
                  Direktbank der Dresdner Bank 
                  AG 
01/1998 - 12/2000 Deutscher Sparkassen- und 
                  Giroverband, Bonn/Berlin - 
                  geschäftsführendes 
                  Vorstandsmitglied 
01/2001 - 07/2009 Deutsche Postbank AG, Bonn - 
                  Vorstandsmitglied, von 2007 
                  bis 2009 Vorstandsvorsitzender 
2007 - 2008       Deutsche Post World Net AG, 
                  Bonn - Vorstandsmitglied 
10/2010 - 12/2015 BAWAG PSK Bank AG, Wien, 
                  Österreich - Mitglied des 
                  Vorstands, seit 2012 
                  stellvertretender 
                  Generaldirektor 
seit 01/2016      Selbständiger 
                  Unternehmensberater, Bonn; 
                  Senior Advisor, McKinsey & 
                  Company; Senior Advisor, 
                  Centralway Numbrs AG, Zürich 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der Digital Hub Bonn AG, 
Bonn; 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der Quirin Bank AG, Berlin; 
 
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Comma Soft AG, Bonn. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
Mitglied des Verwaltungsrats der Wilh. Werhahn KG, 
Neuss. 
 
Frau *Jenny Lutz*, Bremen, 
Abteilungsleiterin Risikocontrolling und Finanzen der 
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsdatum 16. Dezember 1975 
Geburtsort   Bremen 
 
Ausbildung: 
 
1995        Abitur 
1995 - 1998 Kredietbank-Bankverein AG, Bremen - 
            Ausbildung zur Bankkauffrau 
1998 - 2004 Studium der 
            Bankbetriebswirtschaftslehre 
            (berufsbegleitend) an der 
            Bankakademie (heute: Frankfurt 
            School of Finance and Management) 
 
Beruflicher Werdegang 
 
02/1998 - 06/2006 KBC Bank Deutschland AG, 
                  Bremen (vormals 
                  Kredietbank-Bankverein AG, 
                  Bremen) - Mitarbeiterin 
                  Controlling 
07/2006 - 01/2010 KBC Bank Deutschland AG, 
                  Bremen - Teamleiterin 
                  Controlling 
07/2010 - 07/2013 KBC Bank Deutschland AG, 
                  Bremen - Abteilungsleiterin 
                  Finanzen 
                  (Controlling/Rechnungswesen) 
seit 07/2013      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen 
                  (vormals KBC Bank Deutschland 
                  AG, Bremen) - 
                  Abteilungsleiterin 
                  Risikocontrolling und Finanzen 
seit 07/2016      QuantFS GmbH, Hamburg und 
                  Vermögensverwaltungsgesellscha 
                  ft Merkur mbH, Bremen - 
                  Mitglied der Geschäftsleitung 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, 
Bremen. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
Keine. 
 
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex 
 
Frau Jenny Lutz ist Leiterin Risikocontrolling und 
Finanzen bei der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. 
Laut dem konkretisierten Übertragungsverlangen der 
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 
ist die Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 
% der Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank 
Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
Frau *Jutta Nikolic* 
Betreuerin Financial Institutions der Bremer Kreditbank 
Aktiengesellschaft. 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsdatum 26. Mai 1962 
Geburtsort   Kaiserslautern 
 
Ausbildung 
 
1981        Abitur 
1981 - 1983 Deutsche Bank AG, Mannheim - 
            Ausbildung zur Bankkauffrau 
1996        Ausbildereignungsprüfung 
1997 - 1998 Bankfachwirtstudium 
2007 - 2009 schriftlicher Management-Lehrgang 
            'Erfolgreiche Geschäfte in China' 
 
Beruflicher Werdegang 
 
08/1983 - 08/1990 Deutsche Bank AG, Filiale 
                  Mannheim - Kreditspezialistin 
                  und Vermögensberatung 
09/1990 - 12/1990 Deutsche Bank AG, Filiale Gera 
                  - Entsendung Neue Bundesländer 
                  - Aufbau Privatkundenabteilung 
01/1991 - 01/1994 Deutsche Bank AG, Filiale 
                  Weinheim - stellvertretende 
                  Filialleiterin Privatkunden 
02/1994 - 05/1995 Deutsche Bank AG, 
                  Kreditabteilung Mannheim - 
                  Kreditanalystin Firmenkunden 
06/1995 - 12/1999 Deutsche Bank AG, 
                  Kreditabteilung Mannheim - 
                  Firmenkundenbetreuerin 
seit 01/2000      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen 
                  (vormals KBC Bank Deutschland 
                  AG, Bremen) - 
                  Abteilungsdirektorin, 
                  Firmenkundenbetreuerin 
seit 05/2005      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen 
                  (vormals KBC Bank Deutschland 
                  AG, Bremen) - Leiterin 
                  Asia-Pacific Network Desk 
seit 07/2014      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen 
                  (vormals KBC Bank Deutschland 
                  AG) - Betreuung Financial 
                  Institutions 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten 
 
Keine. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
Keine. 
 
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex 
 
Frau Jutta Nikolic ist Betreuerin Financial 
Institutions bei der Bremer Kreditbank 
Aktiengesellschaft. Laut dem konkretisierten 
Übertragungsverlangen der Bremer Kreditbank 
Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die Bremer 
Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der 
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank 
Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
Herr *Jens Rammenzweig*, Bremen, 
Mitglied des Vorstands der Bremer Kreditbank 
Aktiengesellschaft. 
 
Persönliche Daten 
 
Geburtsdatum 22. Juli 1970 
Geburtsort   Göttingen 
 
Ausbildung 
 
1989        Abitur 
1989 - 1992 Sparkasse Göttingen, Göttingen - 
            Ausbildung zum Sparkassenkaufmann 
1995 - 1997 Bankakademie e. V., Berlin - 
            Weiterbildung zum Bankfachwirt 
 
Beruflicher Werdegang 
 
10/1992 - 09/2002 Deutsche Bank AG, Berlin, 
                  Sydney, Frankfurt - 
                  Kundenbetreuung, 
                  Sachbearbeitung, Kreditanalyse 
                  und -entscheidung 
10/2002 - 06/2004 Eurohypo AG, London - Head of 
                  Credit Risk Management - UK & 
                  Ireland 
07/2004 - 12/2005 Eurohypo AG, Frankfurt - Head 
                  of Credit Risk Management - 
                  Public Finance 
01/2006 - 12/2007 Eurohypo AG, Eschborn, Head of 
                  Credit Risk Management - 
                  European Debt Capital 
                  Markets/Real Estate Investment 
                  Banking 
01/2008 - 01/2015 Eurohypo AG, Eschborn - Head 
                  of Credit Risk Management - 
                  National & International 
seit 02/2015      Bremer Kreditbank 
                  Aktiengesellschaft, Bremen - 
                  Mitglied des Vorstands, Chief 
                  Risk Officer (CRO), Chief 
                  Operating Officer (COO/CIO), 
                  Chief Financial Officer (CFO) 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, 
Bremen. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
Keine. 
 
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex 
 
Herr Jens Rammenzweig ist Mitglied des Vorstands bei 
der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft. Laut dem 
konkretisierten Übertragungsverlangen der Bremer 
Kreditbank Aktiengesellschaft vom 26. März 2018 ist die 
Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit 95,34 % der 
Stimmrechte an der Oldenburgische Landesbank 
Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 60.468.571,80 
Euro. Es ist eingeteilt in 23.257.143 Stückaktien. Jede 
Stückaktie hat eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine 
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 23.257.143 
Stück. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 
15 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden 
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -4-

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 2018, unter der 
nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank 
 Aktiengesellschaft 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Strahlenbergerstr. 13 
 63067 Offenbach 
 Telefax: (089) 2070 37951 
 E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
20. April 2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen. 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises 
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. 
Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft 
die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
zurückweisen. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die 
Vorlage einer Eintrittskarte ist - anders als die 
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des 
Aktienbesitzes - keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung 
des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
Wenn Sie über Ihr depotführendes Institut eine 
Eintrittskarte anfordern, werden die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes regelmäßig durch das Institut 
vorgenommen. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der oben genannte Nachweisstichtag (20. April 2018, 
0:00 Uhr), auch Record Date genannt, ist das 
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien. Im Falle der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der 
Bevollmächtigung ist für eine fristgemäße 
Anmeldung und einen ordnungsgemäßen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
Vollmachten, deren Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Im Falle der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
anderen der in § 135 Absatz 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellten Personen oder Institutionen richtet 
sich das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung 
nach deren Regelungen, die bei ihnen erfragt werden 
können. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können hierfür das Formular verwenden, das sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte befindet, die der Aktionär 
bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung 
erhält. Das Vollmachtsformular sieht auch die 
Möglichkeit einer Unterbevollmächtigung vor. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, Vollmachten an von 
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu erteilen. Solche Vollmachten, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. 
Wenn die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen ausdrückliche und eindeutige Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Beschlussgegenständen erteilt werden. Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
können vor der Hauptversammlung bis spätestens zum 
Ablauf des 9. Mai 2018 eingehend unter der 
nachstehenden Adresse übermittelt werden. Für die 
Vollmachts- und Weisungserteilung kann ein 
entsprechendes Formular benutzt werden, das den 
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt 
wird. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Sofern zu einem 
Beschlussgegenstand keine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter vorliegt, werden 
sie zu dem betreffenden Beschlussgegenstand das 
Stimmrecht nicht ausüben. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, 
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder von Anträgen entgegennehmen. 
 
Vollmachten an Dritte, die der Aktionär durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft erteilen möchte, Vollmachten 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, der Widerruf von Vollmachten und 
der Nachweis einer einem Dritten erteilten Vollmacht 
gegenüber der Gesellschaft können an die nachfolgend 
genannte Adresse übermittelt werden: 
 
 Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank 
 Aktiengesellschaft 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Strahlenbergerstr. 13 
 63067 Offenbach 
 Telefax: (089) 2070 37951 
 E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Satz 2 Aktiengesetz). 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 
Absatz 2 Aktiengesetz 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (dies entspricht 3.023.428,59 Euro 
oder - aufgerundet auf die nächsthöhere ganze 
Aktienanzahl - 1.162.858 Aktien) oder den anteiligen 
Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht - 
aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 
192.308 Aktien), können gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 
Absatz 2 und Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag halten. § 121 Absatz 7 Aktiengesetz ist auf 
die Fristberechnung entsprechend anzuwenden. Bei der 
Berechnung der Aktienbesitzzeit bestehen nach § 70 
Aktiengesetz bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf 
die hiermit hingewiesen wird. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mit 
dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit mindestens 30 
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 10. 
April 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
 Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
 - Vorstandsbüro - 
 Stau 15/17 
 26122 Oldenburg 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.olb.de/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht sowie nach § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG 
mitgeteilt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 
Absatz 1, 127 Aktiengesetz 
 
Aktionäre können gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz 
begründete Anträge gegen Vorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
Tagesordnung stellen ('Gegenanträge') sowie gemäß 
§ 127 Aktiengesetz Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern machen ('Wahlvorschläge'). 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten: 
 
 Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
 - Vorstandsbüro - 
 Stau 15/17 
 26122 Oldenburg 
 Telefax: (0441) 221 2433 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

E-Mail: vorstand@olb.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Wir werden die unter den Voraussetzungen der §§ 126, 
127 Aktiengesetz zugänglich zu machenden Gegenanträge 
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des 
Aktionärs sowie etwaiger zugänglich zu machender 
Begründungen nach ihrem Eingang im Internet unter 
 
www.olb.de/hauptversammlung 
 
veröffentlichen. Dabei werden nur solche Gegenanträge 
und Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis spätestens 
26. April 2018, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse 
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingehen. 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der vorstehend genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung von 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nebst etwaiger 
Begründungen absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz 
vorliegt. Die dort genannten Ausschlusstatbestände 
betreffen u.a. gesetzes- und satzungswidrige sowie 
rechtsmissbräuchliche Gegenanträge und gelten 
sinngemäß auch für Wahlvorschläge. Wahlvorschläge 
brauchen zudem auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf 
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei 
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. 
 
Wird ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag mit einer 
Begründung versehen, braucht diese nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu ihren verbundenen Unternehmen. Die 
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und 
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 
131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen 
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Darüber 
hinaus ist der Leiter der Hauptversammlung gemäß § 
131 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 16 
Absatz 4 Sätze 3 und 4 der Satzung berechtigt, das 
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen 
zu beschränken. 
 
Weitergehende Erläuterungen 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
Absatz 1 Aktiengesetz finden sich im Internet unter 
 
www.olb.de/hauptversammlung 
 
*Internetseite, über die Informationen nach § 124a 
Aktiengesetz zugänglich sind* 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a 
Aktiengesetz können im Internet unter 
 
www.olb.de/hauptversammlung 
 
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. 
 
*Veröffentlichung im Bundesanzeiger* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im 
Bundesanzeiger vom 3. April 2018 veröffentlicht und 
wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
*Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
             Stau 15/17 
             26122 Oldenburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 441 221-1473 
Fax:         +49 441 221-2438 
E-Mail:      petra.reiss@olb.de 
Internet:    http://www.olb.de 
ISIN:        DE0008086000 
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671049 2018-04-03 
 
 

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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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