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DGAP-HV: init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: init innovation in traffic systems SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.05.2018 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
init innovation in traffic system SE Karlsruhe ISIN 
DE0005759807 
WKN 575 980 
 
Der Vorstand der Gesellschaft lädt hiermit zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* der init innovation in 
traffic systems SE ein. Sie findet am *Mittwoch, den 
16. Mai 2018, 10:00 Uhr*, im Konzerthaus des 
Kongresszentrums, Am Festplatz 9, 76137 Karlsruhe, 
statt. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf 
   der Internetseite 
 
   www.initse.com 
 
   unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zum Download 
   bereit und werden auf Verlangen jedem 
   Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein 
   Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt 
   ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von Euro 21.102.701,84 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        Euro 2.208.483,64 
   Dividende von Euro 0,22 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in die        Euro 0,00 
   Gewinnrücklage 
   Vortrag auf neue Rechnung Euro 18.894.218,20 
   Bilanzgewinn              Euro 21.102.701,84 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 22. Mai 2018, 
   fällig. 
 
   Die im vorstehenden 
   Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte 
   beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung unter 
   Berücksichtigung der eigenen Aktien 
   dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 
   10.038.562. Bis zur Hauptversammlung am 16. 
   Mai 2018 kann sich durch den Erwerb eigener 
   Aktien oder durch die Veräußerung 
   eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien vermindern oder 
   erhöhen. Sollte sich die Zahl der für das 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von Euro 0,22 
   je dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresabschlusses 2018, sofern eine 
   solche durchgeführt wird, zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 4 unserer 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Als 
Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des in- oder 
ausländischen depotführenden Instituts aus. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. auf den 25. April 2018, 00:00 
Uhr MESZ, zu beziehen. 
 
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der 
Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der 
Hauptversammlung, d. h. bis 9. Mai 2018, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
init innovation in traffic systems SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises weitere 
Nachweise zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann der Aktionär von der 
Gesellschaft zurückgewiesen werden. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Die Anmeldestelle wird nach Eingang 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
den Aktionären die Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersenden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute 
oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch 
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in 
Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per 
Telefax oder elektronisch per E-Mail an die folgende 
Adresse erfolgen: 
 
init innovation in traffic systems SE 
Investor Relations 
Käppelestraße 4-10 
76131 Karlsruhe 
Telefax: +49 721.6100.130 
E-Mail: ir@initse.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Ein 
entsprechendes Formular steht auch auf der 
Internetseite 
 
www.initse.com 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Des Weiteren kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht 
werden, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, Frau Janina Bujnoch und Herrn 
Dennis Bastian, zu bevollmächtigen, gemäß ihren 
Anweisungen für sie abzustimmen. Dies kann für 
Aktionäre insbesondere dann von Interesse sein, wenn 
die depotführende Bank die Stimmrechtsvertretung in der 
Hauptversammlung ablehnt. Die Stimmrechtsvertreter 
können die Aktionäre jedoch nicht bei der Abstimmung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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