Berlin - Das Amtsgericht Weißenburg hat geurteilt, dass ein polnischer Unternehmer bei Kabotagefahrten innerhalb Deutschlands nicht dem deutschen Mindestlohngesetz untersteht, so die SPD-Bundestagsfraktion in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: Kabotagefahrten sind Speditionsfahrten, die ausschließlich außerhalb des Landes in dem das Unternehmen seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, durchgeführt werden.Den vollständigen Artikel lesen ...