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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim 
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
 
Dienstag, 15. Mai 2018, um 11:00 Uhr ein. 
 
*Ort:* *Haus der Wirtschaft* 
       *König-Karl-Halle* 
       *Willi-Bleicher-Straße 19* 
       *70174 Stuttgart* 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Müller - Die lila Logistik AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
   31. Dezember 2017, mit den Lageberichten des 
   Vorstands für die Müller - Die lila Logistik 
   AG und für den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 
   1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
   am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 
   Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter 
   der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ 
   eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen erteilt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 11.654.551,06 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die          EUR 1.988.937,50 
   Aktionäre: Ausschüttung 
   einer Dividende von EUR 
   0,25 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, bei 7.955.750 
   Stückaktien sind das 
   Gewinnvortrag              EUR 9.665.613,56 
   Bilanzgewinn               EUR 11.654.551,06 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 
   Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Die Dividende soll 
   dementsprechend am 18. Mai 2018 ausgezahlt 
   werden. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   Dividende von EUR 0,25 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
   nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Baker 
   Tilly GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
   ist und ihm keine Klausel der Art, wie sie in 
   Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission genannt ist, auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit 
   der MSG Verwaltung GmbH, Besigheim* 
 
   Die Müller - Die lila Logistik AG und ihre 100 
   %ige Tochtergesellschaft MSG Verwaltung GmbH 
   (nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft' 
   genannt) mit Sitz in Besigheim, haben am 23. 
   März 2018 einen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem 
   die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer 
   Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG 
   unterstellt und sich zur Abführung ihres 
   gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila 
   Logistik AG verpflichtet. 
 
   Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und 
   der Tochtergesellschaft hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   * Die Tochtergesellschaft unterstellt die 
     Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - 
     Die lila Logistik AG. Die Müller - Die 
     lila Logistik AG ist hiernach berechtigt, 
     der Geschäftsführung der 
     Tochtergesellschaft hinsichtlich der 
     Leitung des Unternehmens - soweit 
     gesetzlich zulässig - beliebige Weisungen 
     zu erteilen. Die Geschäftsführung der 
     Tochtergesellschaft ist verpflichtet, 
     diese Weisungen zu befolgen. Die Müller - 
     Die lila Logistik AG wird ihr 
     Weisungsrecht gegenüber der 
     Tochtergesellschaft nur durch ihren 
     Vorstand ausüben. Weisungen bedürfen der 
     Schriftform. 
   * Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, 
     ihren ganzen Gewinn an die Müller - Die 
     lila Logistik AG abzuführen. Für den 
     Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG 
     in seiner jeweils geltenden Fassung 
     entsprechend. 
   * Die Tochtergesellschaft kann mit 
     Zustimmung der Müller - Die lila Logistik 
     AG Beträge aus dem Jahresüberschuss 
     insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 
     Absatz 3 HGB) einstellen, als dies 
     handelsrechtlich zulässig und bei 
     vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
     wirtschaftlich begründet ist. Während der 
     Dauer des Vertrags gebildete andere 
     Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB 
     können auf Verlangen der Müller - Die lila 
     Logistik AG aufgelöst werden und als 
     Gewinn abgeführt werden. Gewinnrücklagen 
     und ein Gewinnvortrag, die vor Beginn des 
     Vertrags gebildet wurden, dürfen nicht 
     abgeführt werden. Vorstehender Satz 3 
     dieses Unterpunktes gilt für 
     Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Absatz 
     2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der 
     Geltungsdauer des Vertrags gebildet worden 
     sind, entsprechend. 
   * Die Müller - Die lila Logistik AG ist in 
     entsprechender Anwendung des § 302 AktG in 
     seiner jeweils gültigen Fassung gegenüber 
     der Tochtergesellschaft zur 
     Verlustübernahme verpflichtet. 
   * Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns 
     und auf Ausgleich des sonst entstehenden 
     Jahresfehlbetrags entstehen und werden 
     fällig mit Ablauf eines jeden 
     Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. 
   * Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit 
     der Zustimmung der Hauptversammlung der 
     Müller - Die lila Logistik AG sowie der 
     Zustimmung der Gesellschafterversammlung 
     der Tochtergesellschaft und wird mit 
     seiner Eintragung in das Handelsregister 
     des Sitzes der Tochtergesellschaft 
     wirksam. Der Vertrag - mit Ausnahme seines 
     § 1 (Leitung der Tochtergesellschaft), 
     dessen wesentlicher Inhalt vorstehend im 
     ersten Unterpunkt dargelegt ist - beginnt 
     rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres 
     der Tochtergesellschaft, in dem der 
     Vertrag wirksam wird, d. h. 
     voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 
     2018. Die in § 1 des Vertrags (Leitung der 
     Tochtergesellschaft) getroffenen 
     Vereinbarungen gelten erst ab 
     Wirksamwerden des Vertrags. 
   * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
     geschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag 
     hat jedoch eine feste Mindestlaufzeit bis 
     zum späteren der nachfolgend bezeichneten 
     Zeitpunkte (Vertragsmindestlaufzeit): (i) 
     das Ende des ersten Geschäftsjahres der 

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April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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