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DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-04 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Müller - Die lila Logistik AG Besigheim Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 15. Mai 2018, um 11:00 Uhr ein. *Ort:* *Haus der Wirtschaft* *König-Karl-Halle* *Willi-Bleicher-Straße 19* *70174 Stuttgart* I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2017, mit den Lageberichten des Vorstands für die Müller - Die lila Logistik AG und für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse www.lila-logistik.com unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 11.654.551,06 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die EUR 1.988.937,50 Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das Gewinnvortrag EUR 9.665.613,56 Bilanzgewinn EUR 11.654.551,06 Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 18. Mai 2018 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der Art, wie sie in Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission genannt ist, auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MSG Verwaltung GmbH, Besigheim* Die Müller - Die lila Logistik AG und ihre 100 %ige Tochtergesellschaft MSG Verwaltung GmbH (nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft' genannt) mit Sitz in Besigheim, haben am 23. März 2018 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila Logistik AG verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG. Die Müller - Die lila Logistik AG ist hiernach berechtigt, der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft hinsichtlich der Leitung des Unternehmens - soweit gesetzlich zulässig - beliebige Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ist verpflichtet, diese Weisungen zu befolgen. Die Müller - Die lila Logistik AG wird ihr Weisungsrecht gegenüber der Tochtergesellschaft nur durch ihren Vorstand ausüben. Weisungen bedürfen der Schriftform. * Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die Müller - Die lila Logistik AG abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechend. * Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der Müller - Die lila Logistik AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB können auf Verlangen der Müller - Die lila Logistik AG aufgelöst werden und als Gewinn abgeführt werden. Gewinnrücklagen und ein Gewinnvortrag, die vor Beginn des Vertrags gebildet wurden, dürfen nicht abgeführt werden. Vorstehender Satz 3 dieses Unterpunktes gilt für Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der Geltungsdauer des Vertrags gebildet worden sind, entsprechend. * Die Müller - Die lila Logistik AG ist in entsprechender Anwendung des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gegenüber der Tochtergesellschaft zur Verlustübernahme verpflichtet. * Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns und auf Ausgleich des sonst entstehenden Jahresfehlbetrags entstehen und werden fällig mit Ablauf eines jeden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. * Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik AG sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft und wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft wirksam. Der Vertrag - mit Ausnahme seines § 1 (Leitung der Tochtergesellschaft), dessen wesentlicher Inhalt vorstehend im ersten Unterpunkt dargelegt ist - beginnt rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem der Vertrag wirksam wird, d. h. voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die in § 1 des Vertrags (Leitung der Tochtergesellschaft) getroffenen Vereinbarungen gelten erst ab Wirksamwerden des Vertrags. * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag hat jedoch eine feste Mindestlaufzeit bis zum späteren der nachfolgend bezeichneten Zeitpunkte (Vertragsmindestlaufzeit): (i) das Ende des ersten Geschäftsjahres der
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April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)