DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-04 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Müller - Die lila Logistik AG Besigheim Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 15. Mai 2018, um 11:00 Uhr ein. *Ort:* *Haus der Wirtschaft* *König-Karl-Halle* *Willi-Bleicher-Straße 19* *70174 Stuttgart* I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2017, mit den Lageberichten des Vorstands für die Müller - Die lila Logistik AG und für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse www.lila-logistik.com unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 11.654.551,06 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die EUR 1.988.937,50 Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das Gewinnvortrag EUR 9.665.613,56 Bilanzgewinn EUR 11.654.551,06 Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 18. Mai 2018 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der Art, wie sie in Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission genannt ist, auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MSG Verwaltung GmbH, Besigheim* Die Müller - Die lila Logistik AG und ihre 100 %ige Tochtergesellschaft MSG Verwaltung GmbH (nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft' genannt) mit Sitz in Besigheim, haben am 23. März 2018 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila Logistik AG verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG. Die Müller - Die lila Logistik AG ist hiernach berechtigt, der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft hinsichtlich der Leitung des Unternehmens - soweit gesetzlich zulässig - beliebige Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ist verpflichtet, diese Weisungen zu befolgen. Die Müller - Die lila Logistik AG wird ihr Weisungsrecht gegenüber der Tochtergesellschaft nur durch ihren Vorstand ausüben. Weisungen bedürfen der Schriftform. * Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die Müller - Die lila Logistik AG abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechend. * Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der Müller - Die lila Logistik AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB können auf Verlangen der Müller - Die lila Logistik AG aufgelöst werden und als Gewinn abgeführt werden. Gewinnrücklagen und ein Gewinnvortrag, die vor Beginn des Vertrags gebildet wurden, dürfen nicht abgeführt werden. Vorstehender Satz 3 dieses Unterpunktes gilt für Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der Geltungsdauer des Vertrags gebildet worden sind, entsprechend. * Die Müller - Die lila Logistik AG ist in entsprechender Anwendung des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gegenüber der Tochtergesellschaft zur Verlustübernahme verpflichtet. * Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns und auf Ausgleich des sonst entstehenden Jahresfehlbetrags entstehen und werden fällig mit Ablauf eines jeden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. * Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik AG sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft und wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft wirksam. Der Vertrag - mit Ausnahme seines § 1 (Leitung der Tochtergesellschaft), dessen wesentlicher Inhalt vorstehend im ersten Unterpunkt dargelegt ist - beginnt rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem der Vertrag wirksam wird, d. h. voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die in § 1 des Vertrags (Leitung der Tochtergesellschaft) getroffenen Vereinbarungen gelten erst ab Wirksamwerden des Vertrags. * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag hat jedoch eine feste Mindestlaufzeit bis zum späteren der nachfolgend bezeichneten Zeitpunkte (Vertragsmindestlaufzeit): (i) das Ende des ersten Geschäftsjahres der
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April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Tochtergesellschaft, das mindestens fünf volle Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, in dem der Vertrag wirksam wird, endet oder (ii) das Ende des ersten Geschäftsjahres, das nach bzw. auf dem Zeitpunkt liegt, in dem die durch den Vertrag begründete ertragsteuerliche Organschaft ihre steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft gekündigt werden, erstmals jedoch auf das Ende der Vertragsmindestlaufzeit. * Das Recht zur vorzeitigen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation einer der beiden Vertragsparteien, eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder der Beteiligungsmehrheit an der Tochtergesellschaft, der Verlust der Mehrheit der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft durch die Müller - Die lila Logistik AG oder eine Einbringung der Tochtergesellschaft, gleichgültig, ob diese auf das Ende oder im Laufe eines Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft erfolgen. * Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. * Die Bestimmungen des Vertrags sind so auszulegen, dass die von beiden Vertragsparteien gewollte ertragsteuerliche Organschaft in vollem Umfang wirksam wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags darüber hinaus rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die weggefallene Bestimmung so zu ersetzen, dass sie dem erstrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Ergebnis, insbesondere der Errichtung einer ertragsteuerlichen Organschaft, möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken. Die Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende Gesellschafter vorzusehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller - Die lila Logistik AG (als Obergesellschaft) und der MSG Verwaltung GmbH mit Sitz in Besigheim vom 23. März 2018 wird zugestimmt. *Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6:* Die nachfolgend genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse www.lila-logistik.com unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ eingesehen werden: * der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der MSG Verwaltung GmbH mit Sitz in Besigheim; * die festgestellten Jahresabschlüsse der Müller - Die lila Logistik AG, die gebilligten Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte für die Müller - Die lila Logistik AG und den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017; * die festgestellten Jahresabschlüsse der MSG Verwaltung GmbH und der Müller - Die lila Logistik Service GmbH & Co. KG (die auf die MSG Verwaltung GmbH angewachsen ist) jeweils mit Sitz in Besigheim, jeweils für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017; * der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Müller - Die lila Logistik AG und der Geschäftsführung der MSG Verwaltung GmbH mit Sitz in Besigheim. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750, die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750. III. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des *24. April 2018* ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des *8. Mai 2018* unter folgender Adresse zugehen: Müller - Die lila Logistik AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Deutschland Telefax: +49 (0) 711 127 79264 oder per E-Mail an: *hv-anmeldung@LBBW.de* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien, führt nicht zu einer Sperre für die Verfügung über Aktien, und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. Aktien können unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Im Fall einer Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - ungeachtet der Veräußerung - im Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der veräußernde Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt - rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag vorausgesetzt. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen, sind ungeachtet eines späteren Aktienerwerbs in der Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich von einem teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der Hauptversammlung. Auch durch eine solche frühzeitige Anmeldung werden Aktien nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung weiterhin über ihre Aktien verfügen. IV. *Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf der Eintrittskarte vorgesehene Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse *www.lila-logistik.com* unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur Bevollmächtigung eines Vertreters. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: Müller - Die lila Logistik AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder per E-Mail an die Adresse: *Mueller-HV2018@computershare.de*
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