DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-04 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
Dienstag, 15. Mai 2018, um 11:00 Uhr ein.
*Ort:* *Haus der Wirtschaft*
*König-Karl-Halle*
*Willi-Bleicher-Straße 19*
*70174 Stuttgart*
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Müller - Die lila Logistik AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum
31. Dezember 2017, mit den Lageberichten des
Vorstands für die Müller - Die lila Logistik
AG und für den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz
1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das
Geschäftsjahr 2017
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG,
Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354
Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter
der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 11.654.551,06 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die EUR 1.988.937,50
Aktionäre: Ausschüttung
einer Dividende von EUR
0,25 je
dividendenberechtigter
Stückaktie, bei 7.955.750
Stückaktien sind das
Gewinnvortrag EUR 9.665.613,56
Bilanzgewinn EUR 11.654.551,06
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2
Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende soll
dementsprechend am 18. Mai 2018 ausgezahlt
werden.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind
diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der
Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer
Dividende von EUR 0,25 je
dividendenberechtigter Stückaktie den auf
nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei
von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine Klausel der Art, wie sie in
Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission genannt ist, auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit
der MSG Verwaltung GmbH, Besigheim*
Die Müller - Die lila Logistik AG und ihre 100
%ige Tochtergesellschaft MSG Verwaltung GmbH
(nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft'
genannt) mit Sitz in Besigheim, haben am 23.
März 2018 einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem
die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer
Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG
unterstellt und sich zur Abführung ihres
gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila
Logistik AG verpflichtet.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und
der Tochtergesellschaft hat folgenden
wesentlichen Inhalt:
* Die Tochtergesellschaft unterstellt die
Leitung ihrer Gesellschaft der Müller -
Die lila Logistik AG. Die Müller - Die
lila Logistik AG ist hiernach berechtigt,
der Geschäftsführung der
Tochtergesellschaft hinsichtlich der
Leitung des Unternehmens - soweit
gesetzlich zulässig - beliebige Weisungen
zu erteilen. Die Geschäftsführung der
Tochtergesellschaft ist verpflichtet,
diese Weisungen zu befolgen. Die Müller -
Die lila Logistik AG wird ihr
Weisungsrecht gegenüber der
Tochtergesellschaft nur durch ihren
Vorstand ausüben. Weisungen bedürfen der
Schriftform.
* Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet,
ihren ganzen Gewinn an die Müller - Die
lila Logistik AG abzuführen. Für den
Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG
in seiner jeweils geltenden Fassung
entsprechend.
* Die Tochtergesellschaft kann mit
Zustimmung der Müller - Die lila Logistik
AG Beträge aus dem Jahresüberschuss
insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272
Absatz 3 HGB) einstellen, als dies
handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist. Während der
Dauer des Vertrags gebildete andere
Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB
können auf Verlangen der Müller - Die lila
Logistik AG aufgelöst werden und als
Gewinn abgeführt werden. Gewinnrücklagen
und ein Gewinnvortrag, die vor Beginn des
Vertrags gebildet wurden, dürfen nicht
abgeführt werden. Vorstehender Satz 3
dieses Unterpunktes gilt für
Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Absatz
2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der
Geltungsdauer des Vertrags gebildet worden
sind, entsprechend.
* Die Müller - Die lila Logistik AG ist in
entsprechender Anwendung des § 302 AktG in
seiner jeweils gültigen Fassung gegenüber
der Tochtergesellschaft zur
Verlustübernahme verpflichtet.
* Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns
und auf Ausgleich des sonst entstehenden
Jahresfehlbetrags entstehen und werden
fällig mit Ablauf eines jeden
Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft.
* Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit
der Zustimmung der Hauptversammlung der
Müller - Die lila Logistik AG sowie der
Zustimmung der Gesellschafterversammlung
der Tochtergesellschaft und wird mit
seiner Eintragung in das Handelsregister
des Sitzes der Tochtergesellschaft
wirksam. Der Vertrag - mit Ausnahme seines
§ 1 (Leitung der Tochtergesellschaft),
dessen wesentlicher Inhalt vorstehend im
ersten Unterpunkt dargelegt ist - beginnt
rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres
der Tochtergesellschaft, in dem der
Vertrag wirksam wird, d. h.
voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar
2018. Die in § 1 des Vertrags (Leitung der
Tochtergesellschaft) getroffenen
Vereinbarungen gelten erst ab
Wirksamwerden des Vertrags.
* Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag
hat jedoch eine feste Mindestlaufzeit bis
zum späteren der nachfolgend bezeichneten
Zeitpunkte (Vertragsmindestlaufzeit): (i)
das Ende des ersten Geschäftsjahres der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-
Tochtergesellschaft, das mindestens fünf
volle Zeitjahre nach dem Beginn des
Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft,
in dem der Vertrag wirksam wird, endet
oder (ii) das Ende des ersten
Geschäftsjahres, das nach bzw. auf dem
Zeitpunkt liegt, in dem die durch den
Vertrag begründete ertragsteuerliche
Organschaft ihre steuerliche
Mindestlaufzeit erfüllt hat. Der Vertrag
kann von jeder Vertragspartei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei
Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres
der Tochtergesellschaft gekündigt werden,
erstmals jedoch auf das Ende der
Vertragsmindestlaufzeit.
* Das Recht zur vorzeitigen Kündigung bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt
unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch
die Verschmelzung, Spaltung oder
Liquidation einer der beiden
Vertragsparteien, eine Veräußerung
der Gesellschaftsanteile oder der
Beteiligungsmehrheit an der
Tochtergesellschaft, der Verlust der
Mehrheit der Stimmrechte an der
Tochtergesellschaft durch die Müller - Die
lila Logistik AG oder eine Einbringung der
Tochtergesellschaft, gleichgültig, ob
diese auf das Ende oder im Laufe eines
Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft
erfolgen.
* Änderungen und Ergänzungen des
Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, soweit nicht gesetzlich
zwingend eine strengere Form
vorgeschrieben ist.
* Die Bestimmungen des Vertrags sind so
auszulegen, dass die von beiden
Vertragsparteien gewollte
ertragsteuerliche Organschaft in vollem
Umfang wirksam wird. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrags darüber
hinaus rechtsunwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen
Vertragsinhalts nicht berührt. Die
Vertragsparteien sind verpflichtet, die
weggefallene Bestimmung so zu ersetzen,
dass sie dem erstrebten wirtschaftlichen
und rechtlichen Ergebnis, insbesondere der
Errichtung einer ertragsteuerlichen
Organschaft, möglichst nahe kommt. Das
Gleiche gilt sinngemäß für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
Die Müller - Die lila Logistik AG ist
alleinige Gesellschafterin der
Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in
dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für
außenstehende Gesellschafter vorzusehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller
- Die lila Logistik AG (als
Obergesellschaft) und der MSG Verwaltung
GmbH mit Sitz in Besigheim vom 23. März
2018 wird zugestimmt.
*Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6:*
Die nachfolgend genannten Unterlagen können in
den Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die
lila Logistik AG,
Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354
Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter
der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_
eingesehen werden:
* der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der
Müller - Die lila Logistik AG und der MSG
Verwaltung GmbH mit Sitz in Besigheim;
* die festgestellten Jahresabschlüsse der
Müller - Die lila Logistik AG, die
gebilligten Konzernabschlüsse sowie die
Lageberichte für die Müller - Die lila
Logistik AG und den Konzern für die
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017;
* die festgestellten Jahresabschlüsse der
MSG Verwaltung GmbH und der Müller - Die
lila Logistik Service GmbH & Co. KG (die
auf die MSG Verwaltung GmbH angewachsen
ist) jeweils mit Sitz in Besigheim,
jeweils für die Geschäftsjahre 2015, 2016
und 2017;
* der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame
Bericht des Vorstands der Müller - Die
lila Logistik AG und der Geschäftsführung
der MSG Verwaltung GmbH mit Sitz in
Besigheim.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein.
II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf
7.955.750, die Gesamtzahl der Stimmrechte
ebenfalls auf 7.955.750.
III. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes ist durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform
erstellte Bestätigung in deutscher oder
englischer Sprache zu erbringen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
den Beginn des *24. April 2018*
('Nachweisstichtag') zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des *8. Mai
2018* unter folgender Adresse zugehen:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Deutschland
Telefax: +49 (0) 711 127 79264
oder per E-Mail an: *hv-anmeldung@LBBW.de*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur
Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich nach dem
nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien, führt
nicht zu einer Sperre für die Verfügung
über Aktien, und ist kein relevantes Datum
für eine Dividendenberechtigung. Aktien
können unabhängig vom Nachweisstichtag
erworben und veräußert werden. Im
Fall einer Veräußerung von Aktien
nach dem Nachweisstichtag ist jedoch -
ungeachtet der Veräußerung - im
Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der
veräußernde Aktionär zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt - rechtzeitige
Anmeldung und Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
vorausgesetzt. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen, sind ungeachtet eines späteren
Aktienerwerbs in der Hauptversammlung
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es
sei denn, sie haben sich von einem
teilnahmeberechtigten Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch
einen Bevollmächtigten an der
Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir
um eine frühzeitige Anmeldung. Dadurch
erleichtern Sie uns die Organisation der
Hauptversammlung. Auch durch eine solche
frühzeitige Anmeldung werden Aktien nicht
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können
ungeachtet der Anmeldung weiterhin über
ihre Aktien verfügen.
IV. *Verfahren für die
Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung*
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre,
die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und
ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den
Vollmachtsabschnitt auf dem
Eintrittskartenformular, das sie nach der
Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist
aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf
der Eintrittskarte vorgesehene Formular
kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlung_
heruntergeladen werden. Dort finden Sie
auch weitere ergänzende Informationen zur
Bevollmächtigung eines Vertreters.
Für die Übermittlung des Nachweises
der Bevollmächtigung und den Widerruf von
Vollmachten stehen folgende Adresse,
Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur
Verfügung:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*Mueller-HV2018@computershare.de*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89
30903-74675
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten
können den Nachweis der Bevollmächtigung
aber auch am Tag der Hauptversammlung im
Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung erbringen.
Vollmachtserteilungen bzw. deren Widerruf
sind auch während der Hauptversammlung an
der Ein- und Ausgangskontrolle möglich.
Entsprechende Formulare werden während der
Hauptversammlung vorgehalten.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an
der Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten
Vollmacht.
Bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder den Kreditinstituten nach § 135
Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG ggf. i. V. m.
§ 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Rechtsträgern gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Diese verlangen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen dieser
nach § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG
ggf. i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich
deshalb mit diesen über ein mögliches
Formerfordernis für die Vollmacht
abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen
können die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die
Erteilung von Weisungen bedürfen der
Textform. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, befindet sich auf der
Vorderseite der Eintrittskarte und wird
unabhängig davon auf Verlangen jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten
an:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*Mueller-HV2018@computershare.de*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89
30903-74675
Im Vorfeld der Hauptversammlung gelten
diese Adressen auch für die
Übermittlung der Vollmachten, ihren
Widerruf und für Weisungen. Bitte beachten
Sie, dass eine so übermittelte
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, deren
Widerruf sowie Weisungen bis spätestens
zum *14. Mai 2018 bis 14:00 Uhr (MESZ)*
zugegangen sein müssen, um berücksichtigt
werden zu können, und dass die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennehmen. Für die Abstimmung über
Anträge, zu denen es keine mit dieser
Einladung und keine später bekannt
gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat gibt, stehen die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur
Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung können die
Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie deren Widerruf in Textform auch an
der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung erfolgen.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs
oder eines bevollmächtigten Dritten an der
Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht
an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
V. *Ergänzungsverlangen gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals
(dies entspricht - aufgerundet auf die
nächsthöhere ganze Aktienzahl - 397.788
Aktien der Gesellschaft) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG).
Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens bis zum
Ablauf des *14. April 2018* zugehen. Die
Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Müller - Die lila Logistik AG
z. Hd. des Vorstands
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
Deutschland
Für die Übermittlung in der
elektronischen Form des § 126a
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet die
Adresse:
*investor@lila-logistik.com*
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Auf die
Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG
wird hingewiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie sind
außerdem unverzüglich über die
Internetadresse
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich.
Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre' sind dort auch weitere
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der
Ausübung der Rechte und ihren Grenzen
enthalten.
VI. *Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1
AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen
die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Müller - Die lila
Logistik AG unter der nachstehend
angegebenen Adresse bis spätestens zum
Ablauf des *30. April 2018* zugegangen
sind, werden einschließlich einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über
die Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich
gemacht. Gegenanträge ohne Begründung
müssen nicht zugänglich gemacht werden.
In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz
weitere Gründe, bei deren Vorliegen ein
Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist
bei einer Begründung zu einem Gegenantrag
beispielsweise der Fall, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Eine ausführliche Darstellung dieser
Gründe findet sich auf der Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlung_. Unter
'Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten
zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Rechts und seinen Grenzen enthalten.
Für die Übermittlung von
Gegenanträgen ist folgende Adresse
maßgeblich:
Müller - Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*investor@lila-logistik.com*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0)
7143 810 129
Anderweitig adressierte oder nicht
rechtzeitig zugegangene Gegenanträge
müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags
nachzuweisen.
VII. *Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt
5) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Müller - Die lila Logistik AG unter der
nachstehend angegebenen Adresse bis
spätestens zum Ablauf des *30. April 2018*
zugegangen sind, werden über die
Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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