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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -4-

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim 
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
 
Dienstag, 15. Mai 2018, um 11:00 Uhr ein. 
 
*Ort:* *Haus der Wirtschaft* 
       *König-Karl-Halle* 
       *Willi-Bleicher-Straße 19* 
       *70174 Stuttgart* 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Müller - Die lila Logistik AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
   31. Dezember 2017, mit den Lageberichten des 
   Vorstands für die Müller - Die lila Logistik 
   AG und für den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 
   1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
   am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 
   Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter 
   der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ 
   eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen erteilt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 11.654.551,06 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die          EUR 1.988.937,50 
   Aktionäre: Ausschüttung 
   einer Dividende von EUR 
   0,25 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, bei 7.955.750 
   Stückaktien sind das 
   Gewinnvortrag              EUR 9.665.613,56 
   Bilanzgewinn               EUR 11.654.551,06 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
   ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 
   Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Die Dividende soll 
   dementsprechend am 18. Mai 2018 ausgezahlt 
   werden. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer 
   Dividende von EUR 0,25 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf 
   nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Baker 
   Tilly GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
   ist und ihm keine Klausel der Art, wie sie in 
   Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission genannt ist, auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit 
   der MSG Verwaltung GmbH, Besigheim* 
 
   Die Müller - Die lila Logistik AG und ihre 100 
   %ige Tochtergesellschaft MSG Verwaltung GmbH 
   (nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft' 
   genannt) mit Sitz in Besigheim, haben am 23. 
   März 2018 einen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem 
   die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer 
   Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG 
   unterstellt und sich zur Abführung ihres 
   gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila 
   Logistik AG verpflichtet. 
 
   Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und 
   der Tochtergesellschaft hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   * Die Tochtergesellschaft unterstellt die 
     Leitung ihrer Gesellschaft der Müller - 
     Die lila Logistik AG. Die Müller - Die 
     lila Logistik AG ist hiernach berechtigt, 
     der Geschäftsführung der 
     Tochtergesellschaft hinsichtlich der 
     Leitung des Unternehmens - soweit 
     gesetzlich zulässig - beliebige Weisungen 
     zu erteilen. Die Geschäftsführung der 
     Tochtergesellschaft ist verpflichtet, 
     diese Weisungen zu befolgen. Die Müller - 
     Die lila Logistik AG wird ihr 
     Weisungsrecht gegenüber der 
     Tochtergesellschaft nur durch ihren 
     Vorstand ausüben. Weisungen bedürfen der 
     Schriftform. 
   * Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, 
     ihren ganzen Gewinn an die Müller - Die 
     lila Logistik AG abzuführen. Für den 
     Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG 
     in seiner jeweils geltenden Fassung 
     entsprechend. 
   * Die Tochtergesellschaft kann mit 
     Zustimmung der Müller - Die lila Logistik 
     AG Beträge aus dem Jahresüberschuss 
     insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 
     Absatz 3 HGB) einstellen, als dies 
     handelsrechtlich zulässig und bei 
     vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
     wirtschaftlich begründet ist. Während der 
     Dauer des Vertrags gebildete andere 
     Gewinnrücklagen nach § 272 Absatz 3 HGB 
     können auf Verlangen der Müller - Die lila 
     Logistik AG aufgelöst werden und als 
     Gewinn abgeführt werden. Gewinnrücklagen 
     und ein Gewinnvortrag, die vor Beginn des 
     Vertrags gebildet wurden, dürfen nicht 
     abgeführt werden. Vorstehender Satz 3 
     dieses Unterpunktes gilt für 
     Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Absatz 
     2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der 
     Geltungsdauer des Vertrags gebildet worden 
     sind, entsprechend. 
   * Die Müller - Die lila Logistik AG ist in 
     entsprechender Anwendung des § 302 AktG in 
     seiner jeweils gültigen Fassung gegenüber 
     der Tochtergesellschaft zur 
     Verlustübernahme verpflichtet. 
   * Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns 
     und auf Ausgleich des sonst entstehenden 
     Jahresfehlbetrags entstehen und werden 
     fällig mit Ablauf eines jeden 
     Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. 
   * Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit 
     der Zustimmung der Hauptversammlung der 
     Müller - Die lila Logistik AG sowie der 
     Zustimmung der Gesellschafterversammlung 
     der Tochtergesellschaft und wird mit 
     seiner Eintragung in das Handelsregister 
     des Sitzes der Tochtergesellschaft 
     wirksam. Der Vertrag - mit Ausnahme seines 
     § 1 (Leitung der Tochtergesellschaft), 
     dessen wesentlicher Inhalt vorstehend im 
     ersten Unterpunkt dargelegt ist - beginnt 
     rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres 
     der Tochtergesellschaft, in dem der 
     Vertrag wirksam wird, d. h. 
     voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 
     2018. Die in § 1 des Vertrags (Leitung der 
     Tochtergesellschaft) getroffenen 
     Vereinbarungen gelten erst ab 
     Wirksamwerden des Vertrags. 
   * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
     geschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag 
     hat jedoch eine feste Mindestlaufzeit bis 
     zum späteren der nachfolgend bezeichneten 
     Zeitpunkte (Vertragsmindestlaufzeit): (i) 
     das Ende des ersten Geschäftsjahres der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-

Tochtergesellschaft, das mindestens fünf 
     volle Zeitjahre nach dem Beginn des 
     Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft, 
     in dem der Vertrag wirksam wird, endet 
     oder (ii) das Ende des ersten 
     Geschäftsjahres, das nach bzw. auf dem 
     Zeitpunkt liegt, in dem die durch den 
     Vertrag begründete ertragsteuerliche 
     Organschaft ihre steuerliche 
     Mindestlaufzeit erfüllt hat. Der Vertrag 
     kann von jeder Vertragspartei unter 
     Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei 
     Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres 
     der Tochtergesellschaft gekündigt werden, 
     erstmals jedoch auf das Ende der 
     Vertragsmindestlaufzeit. 
   * Das Recht zur vorzeitigen Kündigung bei 
     Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt 
     unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch 
     die Verschmelzung, Spaltung oder 
     Liquidation einer der beiden 
     Vertragsparteien, eine Veräußerung 
     der Gesellschaftsanteile oder der 
     Beteiligungsmehrheit an der 
     Tochtergesellschaft, der Verlust der 
     Mehrheit der Stimmrechte an der 
     Tochtergesellschaft durch die Müller - Die 
     lila Logistik AG oder eine Einbringung der 
     Tochtergesellschaft, gleichgültig, ob 
     diese auf das Ende oder im Laufe eines 
     Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft 
     erfolgen. 
   * Änderungen und Ergänzungen des 
     Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 
     Schriftform, soweit nicht gesetzlich 
     zwingend eine strengere Form 
     vorgeschrieben ist. 
   * Die Bestimmungen des Vertrags sind so 
     auszulegen, dass die von beiden 
     Vertragsparteien gewollte 
     ertragsteuerliche Organschaft in vollem 
     Umfang wirksam wird. Sollten einzelne 
     Bestimmungen dieses Vertrags darüber 
     hinaus rechtsunwirksam sein oder werden, 
     so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen 
     Vertragsinhalts nicht berührt. Die 
     Vertragsparteien sind verpflichtet, die 
     weggefallene Bestimmung so zu ersetzen, 
     dass sie dem erstrebten wirtschaftlichen 
     und rechtlichen Ergebnis, insbesondere der 
     Errichtung einer ertragsteuerlichen 
     Organschaft, möglichst nahe kommt. Das 
     Gleiche gilt sinngemäß für die 
     Ausfüllung von Vertragslücken. 
 
   Die Müller - Die lila Logistik AG ist 
   alleinige Gesellschafterin der 
   Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in 
   dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für 
   außenstehende Gesellschafter vorzusehen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Dem Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag zwischen der Müller 
    - Die lila Logistik AG (als 
    Obergesellschaft) und der MSG Verwaltung 
    GmbH mit Sitz in Besigheim vom 23. März 
    2018 wird zugestimmt. 
 
   *Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6:* 
 
   Die nachfolgend genannten Unterlagen können in 
   den Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die 
   lila Logistik AG, 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 
   Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter 
   der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ 
   eingesehen werden: 
 
   * der Beherrschungs- und 
     Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
     Müller - Die lila Logistik AG und der MSG 
     Verwaltung GmbH mit Sitz in Besigheim; 
   * die festgestellten Jahresabschlüsse der 
     Müller - Die lila Logistik AG, die 
     gebilligten Konzernabschlüsse sowie die 
     Lageberichte für die Müller - Die lila 
     Logistik AG und den Konzern für die 
     Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017; 
   * die festgestellten Jahresabschlüsse der 
     MSG Verwaltung GmbH und der Müller - Die 
     lila Logistik Service GmbH & Co. KG (die 
     auf die MSG Verwaltung GmbH angewachsen 
     ist) jeweils mit Sitz in Besigheim, 
     jeweils für die Geschäftsjahre 2015, 2016 
     und 2017; 
   * der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
     Bericht des Vorstands der Müller - Die 
     lila Logistik AG und der Geschäftsführung 
     der MSG Verwaltung GmbH mit Sitz in 
     Besigheim. 
 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
   und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen 
   erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
II.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beläuft sich die 
      Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 
      7.955.750, die Gesamtzahl der Stimmrechte 
      ebenfalls auf 7.955.750. 
III.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und die Ausübung des 
      Stimmrechts* 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      zur Ausübung des Stimmrechts sind 
      diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
      zur Hauptversammlung angemeldet und der 
      Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
      nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
      Anteilsbesitzes ist durch eine von dem 
      depotführenden Institut in Textform 
      erstellte Bestätigung in deutscher oder 
      englischer Sprache zu erbringen. Der 
      Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
      den Beginn des *24. April 2018* 
      ('Nachweisstichtag') zu beziehen. 
 
      Die Anmeldung und der Nachweis des 
      Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
      bis spätestens zum Ablauf des *8. Mai 
      2018* unter folgender Adresse zugehen: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Landesbank Baden-Württemberg 
      4035 H Hauptversammlungen 
      Am Hauptbahnhof 2 
      70173 Stuttgart 
      Deutschland 
 
      Telefax: +49 (0) 711 127 79264 
      oder per E-Mail an: *hv-anmeldung@LBBW.de* 
 
      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
      die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
      nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
      Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur 
      Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. 
 
      Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und der Umfang des 
      Stimmrechts bemessen sich nach dem 
      nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs 
      zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag 
      hat keine Auswirkungen auf die 
      Veräußerbarkeit der Aktien, führt 
      nicht zu einer Sperre für die Verfügung 
      über Aktien, und ist kein relevantes Datum 
      für eine Dividendenberechtigung. Aktien 
      können unabhängig vom Nachweisstichtag 
      erworben und veräußert werden. Im 
      Fall einer Veräußerung von Aktien 
      nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - 
      ungeachtet der Veräußerung - im 
      Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der 
      veräußernde Aktionär zur Teilnahme an 
      der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
      Stimmrechts berechtigt - rechtzeitige 
      Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
      Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
      vorausgesetzt. Personen, die zum 
      Nachweisstichtag noch keine Aktien 
      besitzen, sind ungeachtet eines späteren 
      Aktienerwerbs in der Hauptversammlung 
      nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
      sei denn, sie haben sich von einem 
      teilnahmeberechtigten Aktionär 
      bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
      ermächtigen lassen. 
 
      Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch 
      einen Bevollmächtigten an der 
      Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir 
      um eine frühzeitige Anmeldung. Dadurch 
      erleichtern Sie uns die Organisation der 
      Hauptversammlung. Auch durch eine solche 
      frühzeitige Anmeldung werden Aktien nicht 
      gesperrt oder blockiert. Aktionäre können 
      ungeachtet der Anmeldung weiterhin über 
      ihre Aktien verfügen. 
IV.   *Verfahren für die 
      Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
      Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, 
      die nicht selbst an der Hauptversammlung 
      teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
      Hauptversammlung auch durch einen 
      Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im 
      Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
      fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und 
      ein fristgerechter Nachweis des 
      Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
      Bestimmungen erforderlich. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
      und der Nachweis der Bevollmächtigung 
      gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
      Textform. Aktionäre können für die 
      Vollmachtserteilung den 
      Vollmachtsabschnitt auf dem 
      Eintrittskartenformular, das sie nach der 
      Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist 
      aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
      Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf 
      der Eintrittskarte vorgesehene Formular 
      kann auch auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter der Adresse 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ 
      heruntergeladen werden. Dort finden Sie 
      auch weitere ergänzende Informationen zur 
      Bevollmächtigung eines Vertreters. 
 
      Für die Übermittlung des Nachweises 
      der Bevollmächtigung und den Widerruf von 
      Vollmachten stehen folgende Adresse, 
      Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur 
      Verfügung: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *Mueller-HV2018@computershare.de* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -3-

oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 
      30903-74675 
 
      Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten 
      können den Nachweis der Bevollmächtigung 
      aber auch am Tag der Hauptversammlung im 
      Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
      Hauptversammlung erbringen. 
 
      Vollmachtserteilungen bzw. deren Widerruf 
      sind auch während der Hauptversammlung an 
      der Ein- und Ausgangskontrolle möglich. 
      Entsprechende Formulare werden während der 
      Hauptversammlung vorgehalten. 
 
      Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an 
      der Hauptversammlung gilt automatisch als 
      Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten 
      Vollmacht. 
 
      Bei der Bevollmächtigung von 
      Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
      oder den Kreditinstituten nach § 135 
      Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG ggf. i. V. m. 
      § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
      Rechtsträgern gelten die gesetzlichen 
      Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
      Diese verlangen möglicherweise eine 
      besondere Form der Vollmacht, weil sie 
      gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
      nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, 
      die ein Kreditinstitut, eine 
      Aktionärsvereinigung oder einen dieser 
      nach § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG 
      ggf. i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG 
      gleichgestellten Rechtsträger 
      bevollmächtigen möchten, sollten sich 
      deshalb mit diesen über ein mögliches 
      Formerfordernis für die Vollmacht 
      abstimmen. 
 
      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
      an, von der Gesellschaft benannte 
      weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
      bereits vor der Hauptversammlung zu 
      bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
      Stimmrecht ausschließlich auf der 
      Grundlage der vom Aktionär erteilten 
      Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen 
      können die Stimmrechtsvertreter der 
      Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben. 
      Die Erteilung der Vollmacht an die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die 
      Erteilung von Weisungen bedürfen der 
      Textform. Ein Formular, von dem bei der 
      Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch 
      gemacht werden kann, befindet sich auf der 
      Vorderseite der Eintrittskarte und wird 
      unabhängig davon auf Verlangen jedem 
      Aktionär unverzüglich und kostenlos 
      übermittelt. Das Verlangen ist zu richten 
      an: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *Mueller-HV2018@computershare.de* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 
      30903-74675 
 
      Im Vorfeld der Hauptversammlung gelten 
      diese Adressen auch für die 
      Übermittlung der Vollmachten, ihren 
      Widerruf und für Weisungen. Bitte beachten 
      Sie, dass eine so übermittelte 
      Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter, deren 
      Widerruf sowie Weisungen bis spätestens 
      zum *14. Mai 2018 bis 14:00 Uhr (MESZ)* 
      zugegangen sein müssen, um berücksichtigt 
      werden zu können, und dass die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
      Wortmeldungen, zur Einlegung von 
      Widersprüchen gegen 
      Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
      Stellen von Fragen oder von Anträgen 
      entgegennehmen. Für die Abstimmung über 
      Anträge, zu denen es keine mit dieser 
      Einladung und keine später bekannt 
      gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat gibt, stehen die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur 
      Verfügung. 
 
      Am Tag der Hauptversammlung können die 
      Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
      sowie deren Widerruf in Textform auch an 
      der Ein- und Ausgangskontrolle der 
      Hauptversammlung erfolgen. 
 
      Die persönliche Teilnahme des Aktionärs 
      oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
      Hauptversammlung gilt automatisch als 
      Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht 
      an die Stimmrechtsvertreter der 
      Gesellschaft. 
 
      Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
      Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
      mehrere von diesen zurückweisen. 
V.    *Ergänzungsverlangen gemäß § 122 
      Absatz 2 AktG* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
      zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals 
      (dies entspricht - aufgerundet auf die 
      nächsthöhere ganze Aktienzahl - 397.788 
      Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
      verlangen, dass Gegenstände auf die 
      Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
      werden (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG). 
      Jedem neuen Gegenstand muss eine 
      Begründung oder eine Beschlussvorlage 
      beiliegen. 
 
      Das Verlangen ist schriftlich an den 
      Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
      muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
      Ablauf des *14. April 2018* zugehen. Die 
      Adresse des Vorstands lautet wie folgt: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      z. Hd. des Vorstands 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Deutschland 
 
      Für die Übermittlung in der 
      elektronischen Form des § 126a 
      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet die 
      Adresse: 
 
      *investor@lila-logistik.com* 
 
      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
      sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
      des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
      Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
      zur Entscheidung des Vorstands über den 
      Antrag halten. Auf die 
      Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG 
      wird hingewiesen. 
 
      Bekanntzumachende Ergänzungen der 
      Tagesordnung werden unverzüglich im 
      Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
      Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
      bei denen davon ausgegangen werden kann, 
      dass sie die Information in der gesamten 
      Europäischen Union verbreiten. Sie sind 
      außerdem unverzüglich über die 
      Internetadresse 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich. 
      Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch weitere 
      Einzelheiten zu den Voraussetzungen der 
      Ausübung der Rechte und ihren Grenzen 
      enthalten. 
VI.   *Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 
      AktG* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen 
      die Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
      Tagesordnung zu stellen. 
 
      Gegenanträge, die der Müller - Die lila 
      Logistik AG unter der nachstehend 
      angegebenen Adresse bis spätestens zum 
      Ablauf des *30. April 2018* zugegangen 
      sind, werden einschließlich einer 
      etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über 
      die Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich 
      gemacht. Gegenanträge ohne Begründung 
      müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
      In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz 
      weitere Gründe, bei deren Vorliegen ein 
      Gegenantrag und dessen Begründung nicht 
      zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist 
      bei einer Begründung zu einem Gegenantrag 
      beispielsweise der Fall, wenn sie 
      insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
      Eine ausführliche Darstellung dieser 
      Gründe findet sich auf der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
      Rechts und seinen Grenzen enthalten. 
 
      Für die Übermittlung von 
      Gegenanträgen ist folgende Adresse 
      maßgeblich: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      Investor Relations 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *investor@lila-logistik.com* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 
      7143 810 129 
 
      Anderweitig adressierte oder nicht 
      rechtzeitig zugegangene Gegenanträge 
      müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
      Aktionäre werden gebeten, ihre 
      Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
      Übersendung des Gegenantrags 
      nachzuweisen. 
VII.  *Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl 
      von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 
      5) zu machen. 
 
      Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
      Müller - Die lila Logistik AG unter der 
      nachstehend angegebenen Adresse bis 
      spätestens zum Ablauf des *30. April 2018* 
      zugegangen sind, werden über die 
      Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

gemacht, wenn sie den Namen, den 
      ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
      vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 
      127 Satz 3 AktG i. V. m. § 124 Absatz 3 
      Satz 4 AktG). Einer Begründung bedarf es 
      bei Wahlvorschlägen - anders als bei 
      Gegenanträgen im Sinne von § 126 AktG - 
      nicht (vgl. § 127 Satz 2 AktG). Der 
      Vorstand braucht den Wahlvorschlag eines 
      Aktionärs außer in den Fällen des § 
      126 Absatz 2 AktG auch dann nicht 
      zugänglich zu machen, wenn er nicht den 
      Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der 
      vorgeschlagenen Person enthält. 
 
      Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 
      Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei 
      deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über 
      die Internetseite zugänglich gemacht 
      werden müssen. Eine ausführliche 
      Darstellung dieser Gründe findet sich auf 
      der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung der 
      Rechte und ihren Grenzen enthalten. Für 
      die Übermittlung von Wahlvorschlägen 
      ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      Investor Relations 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Deutschland 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *investor@lila-logistik.com* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 
      7143 810 129 
 
      Anderweitig adressierte Wahlvorschläge 
      werden nicht berücksichtigt. 
 
      Aktionäre werden gebeten, ihre 
      Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
      Übersendung des Wahlvorschlags 
      nachzuweisen. 
VIII. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 
      AktG, § 293g Absatz 3 AktG* 
 
      Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem 
      Aktionär auf Verlangen in der 
      Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
      über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
      geben, soweit die Auskunft zur 
      sachgemäßen Beurteilung des 
      Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
      ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands 
      erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
      und geschäftlichen Beziehungen der 
      Gesellschaft zu einem verbundenen 
      Unternehmen sowie auf die Lage des 
      gesamten Konzerns der Müller - Die lila 
      Logistik AG und der in den 
      Konzernabschluss der Müller - Die lila 
      Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl. 
      § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). 
 
      Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG 
      näher ausgeführten Umständen darf der 
      Vorstand die Auskunft verweigern, z. B. 
      soweit die Erteilung der Auskunft nach 
      vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
      geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
      verbundenen Unternehmen einen nicht 
      unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 
      20 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft 
      kann der Versammlungsleiter zudem im Laufe 
      der Hauptversammlung das Frage- und 
      Rederecht des Aktionärs zeitlich 
      angemessen beschränken. Eine ausführliche 
      Darstellung der Gründe, aus denen der 
      Vorstand die Auskunft verweigern darf, 
      findet sich auf der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
      Auskunftsrechtes und seinen Grenzen 
      enthalten. 
 
      Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist 
      auf Verlangen in der Hauptversammlung 
      Auskunft über alle für den Abschluss des 
      Unternehmensvertrags mit der MSG 
      Verwaltung GmbH wesentlichen 
      Angelegenheiten der MSG Verwaltung GmbH zu 
      geben. 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden über 
die Internetseite 
 
www.lila-logistik.com 
 
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ die in § 
124a AktG vorgesehenen Informationen und Unterlagen 
zugänglich sein. 
 
Besigheim, im April 2018 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Müller - Die lila Logistik AG 
             Ferdinand-Porsche-Straße 4 
             74354 Besigheim 
             Deutschland 
Telefon:     +49 810 125 
Fax:         +49 810 129 
E-Mail:      investor@lila-logistik.com 
Internet:    http://www.lila-logistik.com 
ISIN:        DE0006214687 
WKN:         621468 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
671437 2018-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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