Bislang erhielten Aktionäre deutscher Unternehmen ihre Dividenden am Tag nach der Hauptversammlung (HV) ausbezahlt. Gemäß einer neuen gesetzlichen Regelung (§ 58 Abs. 4 AktG) erfolgt die Dividendenzahlung seit 01.01.2017 erst drei Geschäftstage nach dem Aktionärstreffen. Der Aktienkurs wird dabei um den Ausschüttungs-Betrag reduziert. Kurse erhalten am sogenannten Ex-Dividenden-Tag...Den vollständigen Artikel lesen ...