DJ DGAP-HV: 4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: 4 SC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018
in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-04-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
4SC AG Planegg Wertpapier-Kennnummer A14KL7
ISIN DE000A14KL72 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Aktionärinnen und
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der 4SC AG
am Donnerstag, den 17. Mai 2018, um 10:00 Uhr,
im Konferenzraum 'Ellipse' des Innovations- und
Gründerzentrum Biotechnologie (IZB)
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried.
*Tagesordnung*
TOP 1: Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des gebilligten
Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des
Handelsgesetzbuches jeweils zum 31.
Dezember 2017 sowie des zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017,
einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuches und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des
Handelsgesetzbuches am 13. März 2018
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung ist deshalb nicht
erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung, ohne dass es
nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu
machen. Die Aktionäre haben auf der
Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen
hierzu zu stellen.
TOP 2: *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
TOP 3: *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
TOP 4: *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
des Prüfungsausschusses vor, die Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
und des Einzelabschlusses nach § 325 Abs.
2a des Handelsgesetzbuches für das am 31.
Dezember 2018 ablaufende Geschäftsjahr zu
bestellen. Der Abschlussprüfer wird auch
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018
gemäß § 115 Abs. 5 WpHG bzw.
gegebenenfalls § 117 WpHG bestellt.
*Weitere Angaben und Hinweise*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 10. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft) unter der nachfolgend genannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Versammlung
angemeldet haben:
4SC AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Die Berechtigung zur Teilnahme oder zur Ausübung des
Stimmrechts ist außerdem nach § 15 Abs. (5) der
Satzung der Gesellschaft nachzuweisen. Dies hat durch
einen durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes zu erfolgen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 26. April 2018 (00:00 Uhr
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record
Date) und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 10. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft) unter der vorstehend genannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anzufordern.
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen in der
Regel durch das depotführende Institut vorgenommen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut
anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter
zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei
ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für
sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes
vornimmt. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort
hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Personen, die am Record Date noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär der
Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen
Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und
stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und
fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis
des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen
Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung
ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Aktionäre
ihre Teilnahme- und Stimmrechte in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. auch durch eine
Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben
lassen können. Auch in diesem Fall ist eine
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend
im Abschnitt >>Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts<<
beschrieben, erforderlich.
_Bevollmächtigung_
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG und § 15 Abs. (6) der Satzung der Textform (§ 126b
BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder Personen, Institute oder
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellt sind, bevollmächtigt werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis über die
Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der
Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der
Bevollmächtigung in Textform an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:
4SC AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55
E-Mail: 4sc@better-orange.de
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen
möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte
verwenden, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht
zudem auf der Internetseite der Gesellschaft
www.4SC.de
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 zum Download zur Verfügung.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen oder Personen gilt das Erfordernis der Textform nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. _Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ Als Service bietet die Gesellschaft den Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch für Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, sind die fristgemäße Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' beschrieben, erforderlich. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann per Post, Telefax oder E-Mail an vorstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder via Internet auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 im Abschnitt 'Stimmrechtsvertretung (Online-Voting-System)' erfolgen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 16. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) per Post, Telefax oder E-Mail an vorstehend unter dem Abschnitt >> Bevollmächtigung << genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 im Abschnitt 'Stimmrechtsvertretung (Online-Voting-System)' eingegangen sein. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung und stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 zum Download zur Verfügung. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der Gesellschaft bis spätestens 16. April 2018 (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet werden: 4SC AG Vorstand Fraunhoferstraße 22 82152 Planegg-Martinsried Deutschland Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; auf die Fristberechnung finden § 70 AktG und § 121 Abs. 7 AktG Anwendung. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 bekannt und zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 2. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 zugänglich gemacht: 4SC AG Vorstand Fraunhoferstraße 22 82152 Planegg-Martinsried Deutschland Telefax: +49 (0) 89 / 700 763-29 E-Mail: hv.2018@4sc.com Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich erforderlichen Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung bzw. eines Wahlvorschlags zudem absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind in den 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG' auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 dargestellt. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass dieser während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird. Das Recht, während der Hauptversammlung mündliche Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu stellen, besteht im Übrigen unabhängig von einer vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft. *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 16 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Der Versammlungsleiter ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Ablaufes einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsablauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zu setzen. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese Fälle sind in den 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG' auf der Internetseite der Gesellschaft www.4SC.de unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 dargestellt. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung zu dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 30.648.513 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 30.648.513. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der
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April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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