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Dow Jones News
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DGAP-HV: 4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: 4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 4 SC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
4 SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 
in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
4SC AG Planegg Wertpapier-Kennnummer A14KL7 
ISIN DE000A14KL72 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 4SC AG 
am Donnerstag, den 17. Mai 2018, um 10:00 Uhr, 
im Konferenzraum 'Ellipse' des Innovations- und 
Gründerzentrum Biotechnologie (IZB) 
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP 1: Vorlage des festgestellten 
       Jahresabschlusses und des gebilligten 
       Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des 
       Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. 
       Dezember 2017 sowie des zusammengefassten 
       Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, 
       einschließlich des erläuternden 
       Berichts des Vorstands zu den Angaben 
       nach § 289a Absatz 1 des 
       Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
       aufgestellten Jahresabschluss und den 
       Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des 
       Handelsgesetzbuches am 13. März 2018 
       gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
       festgestellt. Eine Beschlussfassung durch 
       die Hauptversammlung ist deshalb nicht 
       erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen 
       sind der Hauptversammlung, ohne dass es 
       nach dem Aktiengesetz einer 
       Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
       machen. Die Aktionäre haben auf der 
       Hauptversammlung im Rahmen ihres 
       Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen 
       hierzu zu stellen. 
TOP 2: *Beschlussfassung über die Entlastung des 
       Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       dem Mitglied des Vorstands für das 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
       erteilen. 
TOP 3: *Beschlussfassung über die Entlastung des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
       erteilen. 
TOP 4: *Beschlussfassung über die Bestellung des 
       Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
       2018* 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
       des Prüfungsausschusses vor, die Baker 
       Tilly GmbH & Co. KG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
       zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 
       und des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 
       2a des Handelsgesetzbuches für das am 31. 
       Dezember 2018 ablaufende Geschäftsjahr zu 
       bestellen. Der Abschlussprüfer wird auch 
       zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
       des verkürzten Abschlusses und des 
       Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018 
       gemäß § 115 Abs. 5 WpHG bzw. 
       gegebenenfalls § 117 WpHG bestellt. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
des 10. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft) unter der nachfolgend genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Versammlung 
angemeldet haben: 
 
 4SC AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme oder zur Ausübung des 
Stimmrechts ist außerdem nach § 15 Abs. (5) der 
Satzung der Gesellschaft nachzuweisen. Dies hat durch 
einen durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes zu erfolgen. Der Nachweis 
muss sich auf den Beginn des 26. April 2018 (00:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record 
Date) und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
des 10. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft) unter der vorstehend genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anzufordern. 
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises 
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen in der 
Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut 
anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter 
zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei 
ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für 
sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
vornimmt. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort 
hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich 
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Personen, die am Record Date noch keine 
Aktien besitzen und erst danach Aktionär der 
Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen 
Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und 
fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis 
des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen 
Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung 
ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen 
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Aktionäre 
ihre Teilnahme- und Stimmrechte in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. auch durch eine 
Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben 
lassen können. Auch in diesem Fall ist eine 
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur 
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des 
Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend 
im Abschnitt >>Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts<< 
beschrieben, erforderlich. 
 
_Bevollmächtigung_ 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG und § 15 Abs. (6) der Satzung der Textform (§ 126b 
BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder Personen, Institute oder 
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellt sind, bevollmächtigt werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Der Nachweis über die 
Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der 
Bevollmächtigung in Textform an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 4SC AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 
 E-Mail: 4sc@better-orange.de 
 
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen 
möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das 
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte 
verwenden, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht 
zudem auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 zum Download zur Verfügung. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen oder Personen 
gilt das Erfordernis der Textform nicht. Allerdings 
sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie 
möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die 
von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und 
bei diesen zu erfragen sind. 
 
_Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
Als Service bietet die Gesellschaft den Aktionären an, 
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
Auch für Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
möchten, sind die fristgemäße Anmeldung und der 
fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes, wie 
vorstehend im Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts' beschrieben, erforderlich. 
 
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft kann per Post, Telefax oder E-Mail an 
vorstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
oder via Internet auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 im Abschnitt 
'Stimmrechtsvertretung (Online-Voting-System)' 
erfolgen. Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus 
organisatorischen Gründen bis spätestens 16. Mai 2018 
(24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) per Post, 
Telefax oder E-Mail an vorstehend unter dem Abschnitt 
>> Bevollmächtigung << genannte Adresse, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse oder auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 im Abschnitt 
'Stimmrechtsvertretung (Online-Voting-System)' 
eingegangen sein. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erhalten die 
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung und stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 zum Download zur Verfügung. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am 
Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 500.000 
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet 
werden und der Gesellschaft bis spätestens 16. April 
2018 (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) 
zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte 
Adresse gerichtet werden: 
 
 4SC AG 
 Vorstand 
 Fraunhoferstraße 22 
 82152 Planegg-Martinsried 
 Deutschland 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. 
Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der 
erforderlichen Anzahl an Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten; auf die Fristberechnung finden § 70 AktG 
und § 121 Abs. 7 AktG Anwendung. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 bekannt und zugänglich gemacht 
und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen 
Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die 
bis spätestens 2. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz 
der Gesellschaft) bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse eingegangen sind, werden, soweit die 
übrigen Voraussetzungen für eine 
Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt 
sind, unverzüglich nach ihrem Eingang auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 zugänglich gemacht: 
 
 4SC AG 
 Vorstand 
 Fraunhoferstraße 22 
 82152 Planegg-Martinsried 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0) 89 / 700 763-29 
 E-Mail: hv.2018@4sc.com 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls 
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden von der 
Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. 
Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden, 
wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich 
erforderlichen Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 
125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Die Gesellschaft kann 
von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner 
etwaigen Begründung bzw. eines Wahlvorschlags zudem 
absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 
Abs. 2 AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind in 
den 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG' auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 dargestellt. 
 
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen 
Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, 
dass dieser während der Hauptversammlung mündlich 
gestellt wird. Das Recht, während der Hauptversammlung 
mündliche Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder 
Wahlvorschläge zu stellen, besteht im Übrigen 
unabhängig von einer vorherigen Übermittlung an 
die Gesellschaft. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 16 Abs. 
(3) der Satzung der Gesellschaft kann der 
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der 
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Der 
Versammlungsleiter ist insbesondere berechtigt, zu 
Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Ablaufes 
einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen 
Hauptversammlungsablauf, für einzelne 
Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zu setzen. 
Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 Abs. 3 
AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese 
Fälle sind in den 'Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 AktG' auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
www.4SC.de 
 
unter 'Investoren & Medien' im Menüpunkt 
'Hauptversammlung' bei den Angaben zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 dargestellt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung zu dieser Hauptversammlung 
ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
30.648.513 Stückaktien, von denen jede eine Stimme 
gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
somit auf 30.648.513. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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