Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
242 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg 
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000/ISIN DE0005580005 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zu unserer 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
*am Dienstag, dem 15. Mai 2018, 11.00 Uhr MESZ* 
 
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, 
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Dierig Holding AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 
   31. Dezember 2017 einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach den 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung 
   ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen 
   kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat 
   bereits den Jahresabschluss festgestellt und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss, Lagebericht und 
   Konzernlagebericht einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht 
   des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
   können von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Dierig Holding AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.488.164,15 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,20 auf 
   jede dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Dies sind bei 4.103.100     EUR 820.620,00 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
   Einstellung in die anderen  EUR 300.000,00 
   Gewinnrücklagen 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 367.544,15 
   Bilanzgewinn                EUR 1.488.164,15 
 
   Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit 
   kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im 
   Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen 
   werden. Die Dividende wird dementsprechend am 
   18. Mai 2018 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat.* 
 
   Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung 
   gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet 
   mit Ablauf dieser Hauptversammlung, sodass eine 
   Neuwahl der durch die Hauptversammlung 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen 
   hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der 
   Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, 
   § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus 
   vier Vertretern der Anteilseigner und zwei 
   Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   werden am 5. April 2018 nach den Bestimmungen 
   des Drittelbeteiligungsgesetztes i. V. m. der 
   Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 15. Mai 2018 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   gewählt. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Vertreter der Anteilseigner nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für 
   die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl 
   beschließt; hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Die Textil-Treuhand GmbH hat dem Aufsichtsrat 
   der Dierig Holding AG mit Schreiben vom 29. 
   November 2017 gem. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 
   Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Bernhard 
   Schad, der zum 15. Mai 2018 mit Beendigung der 
   Hauptversammlung aus dem Vorstand der 
   Gesellschaft ausscheidet, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der 
   Dierig Holding AG hat sich diesen Vorschlag 
   durch Beschluss vom 1. Dezember 2017 zu eigen 
   gemacht. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
   bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   *Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der 
   Weinstraße* 
 
   Rechtsanwalt der Kanzlei für Unternehmens- und 
   Gesellschaftsrecht Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt 
   an der Weinstraße 
 
   Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in 
   vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
   Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand 
   Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf 
   (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
   *Bernhard Schad, Augsburg* 
 
   Vorstand der Dierig Holding AG, Augsburg (bis 
   Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 
   2018) 
 
   *Rolf Settelmeier, Augsburg* 
 
   Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse 
   Augsburg 
 
   Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in 
   vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
   PATRIZIA GrundInvest 
   Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg 
   (stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
   *Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf* 
 
   Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters 
   LLP, Düsseldorf 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Rolf Settelmeier als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen Herrn Rolf Settelmeier, Herrn Bernhard 
   Schad und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den 
   Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns, den 
   Organen der Dierig Holding AG sowie der 
   Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der 
   Dierig Holding AG beteiligtem Aktionär keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im 
   Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des 
   Deutscher Corporate Governance Kodex. Herr Rolf 
   Settelmeier ist Vorsitzender des Vorstands der 
   Stadtsparkasse Augsburg, die den Gesellschaften 
   des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite zur 
   Verfügung gestellt hat. 
 
   Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und 
   Beiratsmitglied des Mehrheitsaktionärs der 
   Dierig Holding AG, der Textil-Treuhand GmbH. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers 
   für eine etwaige Prüfung des 
   Halbjahresfinanzberichtes 2018.* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick 
      Gocke Schaumburg GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die 
      Flick Gocke Schaumburg GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des 
      Halbjahresfinanzberichts 2018 zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig 
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus 
stehen ihr keine Rechte zu. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung anmelden und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem 
depotführenden Institut in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung 
müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse 
zugehen: 
 
 Dierig Holding AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 - General Meetings - 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
 E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 24. 
April 2018, 0.00 Uhr MESZ, beziehen. Nachweis und 
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 
2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der genannten Adresse 
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Institute die erforderliche Anmeldung und die 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, 
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
depotführendes Institut zu wenden und eine 
Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am 
Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle 
vorgelegt oder der Gesellschaft bereits vorab 
übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die 
Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
 Dierig Holding AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 - General Meetings - 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
 E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 
8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten 
abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich 
durch einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den 
schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den 
Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre sollten 
darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung 
ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären 
Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld 
noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Soweit eine 
solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird 
sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die 
Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der 
Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift 
oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 
14. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang), erteilt 
werden. 
 
*Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge 
von Aktionären* 
 
*Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen (dies entspricht 190.910 
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Dierig Holding AG zu 
richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 14. 
April 2018 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende 
Verlangen und der Nachweis des erforderlichen 
Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten: 
 
 Vorstand der Dierig Holding AG 
 Kirchbergstraße 23 
 86157 Augsburg 
 
Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm 
 
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie 
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an 
 
 Dierig Holding AG 
 Kirchbergstraße 23 
 86157 Augsburg 
 Fax: 0821-5210-393 
 E-Mail: info@dierig.de 
 
zu richten. 
 
Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu 
machenden, bis spätestens zum Ablauf des 30. April 
2018, 24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse 
eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
sowie zugänglich zu machender Begründung und nach 
Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers 
nach ihrem Eingang auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm 
 
veröffentlichen. Dort werden auch etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. 
 
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung 
Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der 
Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung 
mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur 
Vorbereitung der Antworten zu geben. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur 
Tagesordnung* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG sowie die nach § 124a AktG zugänglich zu 
machenden Informationen finden sich unter der 
Internetadresse 
 
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm. 
 
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres 
Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir 
ebenfalls auf unsere Internetseite 
 
*www.dierig.de*; 
 
dort ist auch die Tagesordnung abzurufen. 
 
Augsburg, 6. April 2018 
 
*Dierig Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Dierig Holding Aktiengesellschaft 
             Kirchbergstraße 23 
             86157 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      info@dierig.de 
Internet:    https://www.dierig.de 
ISIN:        DE0005580005 
WKN:         558000 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
672097 2018-04-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.