DJ DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000/ISIN DE0005580005
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
*ordentlichen Hauptversammlung*
*am Dienstag, dem 15. Mai 2018, 11.00 Uhr MESZ*
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben,
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Dierig Holding AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2017 einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach den
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017.*
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen
kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat
bereits den Jahresabschluss festgestellt und
den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss
und Konzernabschluss, Lagebericht und
Konzernlagebericht einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
können von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung am 15. Mai 2018
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Dierig Holding AG
ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.488.164,15
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,20 auf
jede dividendenberechtigte
Stückaktie:
Dies sind bei 4.103.100 EUR 820.620,00
dividendenberechtigten
Stückaktien
Einstellung in die anderen EUR 300.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 367.544,15
Bilanzgewinn EUR 1.488.164,15
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch
der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit
kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im
Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen
werden. Die Dividende wird dementsprechend am
18. Mai 2018 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat.*
Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet
mit Ablauf dieser Hauptversammlung, sodass eine
Neuwahl der durch die Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen
hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der
Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1,
§ 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus
vier Vertretern der Anteilseigner und zwei
Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
werden am 5. April 2018 nach den Bestimmungen
des Drittelbeteiligungsgesetztes i. V. m. der
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz mit
Wirkung ab Beendigung der am 15. Mai 2018
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
gewählt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Vertreter der Anteilseigner nicht an
Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl
beschließt; hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht
mitgerechnet.
Die Textil-Treuhand GmbH hat dem Aufsichtsrat
der Dierig Holding AG mit Schreiben vom 29.
November 2017 gem. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4
Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Bernhard
Schad, der zum 15. Mai 2018 mit Beendigung der
Hauptversammlung aus dem Vorstand der
Gesellschaft ausscheidet, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der
Dierig Holding AG hat sich diesen Vorschlag
durch Beschluss vom 1. Dezember 2017 zu eigen
gemacht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
*Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der
Weinstraße*
Rechtsanwalt der Kanzlei für Unternehmens- und
Gesellschaftsrecht Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt
an der Weinstraße
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in
vergleichbaren Kontrollgremien:
Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand
Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
*Bernhard Schad, Augsburg*
Vorstand der Dierig Holding AG, Augsburg (bis
Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai
2018)
*Rolf Settelmeier, Augsburg*
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse
Augsburg
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in
vergleichbaren Kontrollgremien:
PATRIZIA GrundInvest
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg
(stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
*Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf*
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters
LLP, Düsseldorf
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Rolf Settelmeier als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
*Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen Herrn Rolf Settelmeier, Herrn Bernhard
Schad und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den
Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns, den
Organen der Dierig Holding AG sowie der
Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der
Dierig Holding AG beteiligtem Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im
Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des
Deutscher Corporate Governance Kodex. Herr Rolf
Settelmeier ist Vorsitzender des Vorstands der
Stadtsparkasse Augsburg, die den Gesellschaften
des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite zur
Verfügung gestellt hat.
Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und
Beiratsmitglied des Mehrheitsaktionärs der
Dierig Holding AG, der Textil-Treuhand GmbH.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers
für eine etwaige Prüfung des
Halbjahresfinanzberichtes 2018.*
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick
Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die
Flick Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des
Halbjahresfinanzberichts 2018 zu wählen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig
Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung anmelden und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse
zugehen:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 24.
April 2018, 0.00 Uhr MESZ, beziehen. Nachweis und
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 8. Mai
2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der genannten Adresse
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden
Institute die erforderliche Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden und eine
Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am
Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle
vorgelegt oder der Gesellschaft bereits vorab
übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die
Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu
übermitteln:
Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs.
8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten
abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich
durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den
schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den
Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre sollten
darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung
ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären
Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld
noch während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Soweit eine
solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird
sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die
Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der
Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift
oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum
14. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang), erteilt
werden.
*Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge
von Aktionären*
*Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000 erreichen (dies entspricht 190.910
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Dierig Holding AG zu
richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 14.
April 2018 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende
Verlangen und der Nachweis des erforderlichen
Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:
Vorstand der Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an
Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
zu richten.
Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu
machenden, bis spätestens zum Ablauf des 30. April
2018, 24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse
eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründung und nach
Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers
nach ihrem Eingang auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm
veröffentlichen. Dort werden auch etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung
Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der
Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung
mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur
Vorbereitung der Antworten zu geben.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
*Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur
Tagesordnung*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG sowie die nach § 124a AktG zugänglich zu
machenden Informationen finden sich unter der
Internetadresse
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres
Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir
ebenfalls auf unsere Internetseite
*www.dierig.de*;
dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, 6. April 2018
*Dierig Holding AG*
_Der Vorstand_
2018-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dierig Holding Aktiengesellschaft
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Deutschland
E-Mail: info@dierig.de
Internet: https://www.dierig.de
ISIN: DE0005580005
WKN: 558000
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
672097 2018-04-06
(END) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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