DJ DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2018 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: CENIT Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.05.2018 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CENIT Aktiengesellschaft Stuttgart ISIN DE0005407100
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
am Freitag, den 18. Mai 2018, um 10 Uhr,
in der Filderhalle Leinfelden,
Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie
des Konzernlageberichtes für das
Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB für das Geschäftsjahr 2017*
Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab
dem Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung unter
www.cenit.com/Hauptversammlung
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen
der CENIT Aktiengesellschaft zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des
Aktiengesetzes am 29. März 2018 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine entsprechende Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
10.741.476,79 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 8.367.758,00
Dividende in Höhe von EUR
1,00 je 8.367.758
dividendenberechtigter
Stückaktien
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.373.718,79
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres
2018 zu wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 18. Mai 2018, so dass
Neuwahlen notwendig sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz, § 5
Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 10 Abs. 1
der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern
zusammen, von denen zwei von der
Hauptversammlung zu wählen sind und eines
nach § 5 Drittelbeteiligungsgesetz.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor,
a) Herrn Prof. Dr. Oliver Riedel,
Universitätsprofessor, wohnhaft in
Pfaffenhofen a.d. Ilm,
b) Herrn Stephan Gier, selbstständiger
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
Stuttgart,
zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu
wählen, und zwar gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 der Satzung mit Wirkung auf den
Zeitpunkt der Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird.
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex ist
beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im
Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Oliver
Riedel im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden
soll.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen den unter lit. a) und b)
vorgeschlagenen Kandidaten und der CENIT
Aktiengesellschaft, ihren Organen oder einem
wesentlich an der CENIT Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionär folgende persönliche
oder geschäftliche Beziehungen im Sinne von
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Herr Prof. Dr. Oliver Riedel hält 80 Aktien
an der CENIT Aktiengesellschaft. Im
Übrigen gibt es nach Einschätzung des
Aufsichtsrats keine weiteren persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen der beiden
Kandidaten im Sinne von Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die unter lit. a) und b) zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten sind zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
a) Aufsichtsrat der PROSTEP AG
b) keine weiteren Mandate
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
sie den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten sind nachfolgend abgedruckt und
können auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.cenit.com/Hauptversammlung
eingesehen und heruntergeladen werden.
*Anlage zu TOP 6 der Tagesordnung*
*Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten*
Lebenslauf Prof. Dr. Oliver Riedel
Geburtsdatum: 08. Mai 1965
Ausbildung: Studium der Technischen Kybernetik
an der TU Stuttgart, Promovierung
an der Fakultät der Konstruktions-
und Fertigungstechnik
Berufliche Tätigkeit:
seit über 20 Jahren Leitung von
zahlreichen Projekten für
internationale Großunternehmen
der Automobilindustrie und in der
Energiewirtschaft zur Einführung
virtueller Methoden; Verantwortlicher
für die Prozessintegration und das
Informations-Management im
Produktprozess bei der AUDI AG
ab 2010 Leiter Informationstechnologie und
Prozessintegration Produktprozess im
VW Konzern
ab 2012 bei der AUDI AG verantwortlich für die
Steuerung der Planungsprozesse und
Koordination produktrelevanter IT
seit 2016 Leiter des Instituts für
Steuerungstechnik der
Werkzeugmaschinen und
Fertigungseinrichtungen (ISW) an der
Universität Stuttgart, Inhaber des
Lehrstuhls Produktionstechnische
Informationstechnologien und Mitglied
im Direktorium des Fraunhofer
Instituts für Arbeitswirtschaft und
Organisation
Lebenslauf Stephan Gier
Geburtsdatum: 16. Mai 1963
Ausbildung:
1985 - 1988 Studium der
Wirtschaftswissenschaften an der
Universität des Saarlandes mit
Schwerpunkt: Steuerrecht und
Wirtschaftsprüfung, Abschluss:
Diplom-Kaufmann
1992 Steuerberaterexamen
1994 Wirtschaftsprüferexamen
Berufliche Tätigkeit:
Beratung von internationalen,
kapitalmarktorientierten Unternehmen
und deutschem Mittelstand mit
Auslandsbezug in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Umstellung des
Rechnungswesen auf US GAAP und IFRS,
Begleitung von Börsengängen und
Unternehmenstransaktionen, Aufbau
einer Compliance Organisation,
Coaching
1988 Einstieg bei Ernst & Whinney GmbH
(Vorgänger der EY) in Frankfurt a.M
als Prüfungsassistent
1991 Wechsel zur neuen Niederlassung der
Ernst & Young GmbH in Stuttgart
1994 - 1995 Auslandsaufenthalt bei Ernst & Young
in Chicago
2000 Bestellung zum Partner bei Ernst &
Young
2001 Übernahme einer
Compliance-Funktion für EY
Deutschland, ab 2004 auch für GSA
2013 eigene Praxis als selbständiger
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender
Adresse mittels eines von ihrer Depotbank in Textform
erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
anmelden, wobei der Nachweis in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein muss:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den
27. April 2018, 0.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft
spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also
bis 11. Mai 2018, 24.00 Uhr, unter vorgenannter Adresse
zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert
haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch
die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer Eintrittskarte
ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts,
sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung.
Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur
Hauptversammlung über ihre Aktien auch nach der
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Die Aktien sind
nicht gesperrt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Wer zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach erwirbt, ist nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt.
*Stimmrecht/Stimmrechtsvertreter*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten ausüben
lassen. Die CENIT Aktiengesellschaft bietet ihren
Aktionären auch an, einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist
weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend ihrer
erteilten Weisung abstimmen.
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG
oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt, ist die
Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer
Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134
Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB).
Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das
Formular zu verwenden, das auf der Rückseite der
Eintrittskarte abgedruckt ist. Das Vollmachtsformular
wird den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches
Verlangen zugesandt.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt werden, enthält die Satzung keine
besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen
gelten. Möglicherweise verlangen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine
besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder durch
den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende
Adresse erfolgen:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Soll der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie
zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der
Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm
erteilten Weisungen abstimmen. Der Stimmrechtsvertreter
wird ausschließlich das Stimmrecht im Rahmen der
bekannt gemachten Tagesordnung ausüben und keine
weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
möchten, können Sie dies am einfachsten unter
Verwendung der kombinierten Eintritts- und Stimmkarte
tun. Dort finden Sie nähere Einzelheiten.
Die Vollmachten mit den Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der
Hauptversammlung müssen bis spätestens 17. Mai 2018,
18.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden
Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht
berücksichtigt werden.
Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Von den an der Hauptversammlung teilnehmenden
Aktionären kann der Stimmrechtsvertreter auch noch auf
der Hauptversammlung bevollmächtigt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Rechte der Aktionäre*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten (§ 122 Abs. 2 AktG i.
V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4, § 121 Abs. 7
AktG). Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten und
muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB)
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens zum Ablauf des 17. April 2018, 24.00 Uhr
MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
CENIT Aktiengesellschaft
Investor Relations
Tanja Marinovic
Industriestraße 52-54
D-70565 Stuttgart
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche
Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und
einer Begründung an folgende Adresse zu richten:
CENIT Aktiengesellschaft
Investor Relations
Tanja Marinovic
Industriestraße 52-54
D-70565 Stuttgart
Telefax.: +49 (0)711 / 78 25 44 - 4320
t.marinovic@cenit.de
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor
dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 3.
Mai 2018, unter der angegebenen Adresse eingehen,
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
www.cenit.com/Hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig
adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen
unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden
Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich
der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG
entsprechend mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß
§ 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
http://www.cenit.com/Hauptversammlung
einzusehen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Informationen gemäß § 124a AktG werden den
Aktionären im Internet auf der Homepage der CENIT
Aktiengesellschaft unter
http://www.cenit.com/Hauptversammlung
im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht.
*Angaben gem. § 30b Abs. 1 Ziffer 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
8.367.758,00 und ist eingeteilt in 8.367.758
nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 8.367.758
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
Stuttgart, im März 2018
*CENIT Aktiengesellschaft*
_- Der Vorstand -_
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns
beauftragte
HV-Management GmbH, Pirnaer Straße 8, 68309
Mannheim,
Fax 49 (0) 621 / 71 85 92 40,
E-Mail: versand@hv-management.de
2018-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CENIT Aktiengesellschaft
Industriestraße 52-54
70565 Stuttgart
Deutschland
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
E-Mail: aktie@cenit.de Internet: http://www.cenit.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service 672103 2018-04-06
(END) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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