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Dow Jones News
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DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.05.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // 
WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir 
laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den 
17. Mai 2018, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr), 
*im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und 
Foyer/Erdgeschoss,* 
*Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.* 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der NORDWEST Handel AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und 
   des Lageberichtes für den NORDWEST 
   Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für 
    das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene 
    Bilanzgewinn in Höhe von EURO 17.819.866,95 
    wird wie folgt verwendet: 
 
    - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 
      1.762.750,00 wird zur Ausschüttung 
      einer Dividende von EURO 0,55 je 
      dividendenberechtigte Stückaktie an 
      die Aktionäre verwendet. 
    - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe 
      von EURO 16.057.116,95 wird auf neue 
      Rechnung vorgetragen. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, 
   dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 
   22. Mai 2018 ausgezahlt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Vorstandes, die im 
    Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im 
    Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
   Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. 
   Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 
   DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der 
   Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus 
   Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 
   scheiden die Aktionärsvertreter Herren Martin 
   Helmut Bertinchamp und Norbert Unterharnscheidt 
   turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. 
   Mithin sind für die Zeit ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 17. Mai 2018 von der 
   Hauptversammlung zwei Aufsichtsratsmitglieder 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, 
   wobei die Wahl als Einzelwahl durchgeführt 
   werden soll: 
 
   5.1 Für die Zeit bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die 
       Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu 
       beschließen hat, wird in den 
       Aufsichtsrat gewählt: 
 
       Herr Dipl.-Kfm. Martin Helmut 
       Bertinchamp, 
       wohnhaft in München, 
       Inhaber der MB Prochairman Consulting, 
       München, Operating Partner bei Triton 
       Beratungsgesellschaft GmbH, Frankfurt am 
       Main. 
   5.2 Für die Zeit bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die 
       Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu 
       beschließen hat, wird in den 
       Aufsichtsrat gewählt: 
 
       Herr Norbert Unterharnscheidt, 
       wohnhaft in Ulm, 
       Geschäftsführer der e.systeme21 GmbH, 
       Dornstadt, der Fachhandel für autarke 
       Energiesysteme GmbH, Bellenberg, und der 
       UHS Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, 
       Ulm, sowie Kaufmännischer Leiter für 
       Rechnungswesen und Controlling 
       (Prokurist) bei der LEISTRITZ 
       Turbinentechnik GmbH, Remscheid. 
 
   Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden 
   Benennungen durch den Nominierungsausschuss des 
   Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage 
   derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit 
   der Entsprechenserklärung vom März 2018 zu 
   entsprechen erklärt hat, sowie unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten Ziele und für das 
   Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils 
   abgegeben wurde. 
 
   Entsprechend Nummer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Bertinchamp für den Fall 
   seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine 
   Bereitschaft erklärt hat, weiterhin für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Herr Unterharnscheidt ist aufgrund seiner 
   langjährigen beruflichen Praxis als 
   Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG 
   qualifiziert. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die 
   Herren Bertinchamp und Unterharnscheidt in 
   keiner persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST 
   Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST 
   Handel AG beteiligten Aktionär, deren 
   Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 6 bis 
   8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. Im Hinblick auf Nummer 5.4.1 
   Abs. 5 Satz 1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex geht der Aufsichtsrat - auch 
   nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kandidaten 
   - davon aus, dass dieser den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Im Anhang dieser Einladung sind diesen 
   Wahlvorschlägen Lebensläufe beider Kandidaten 
   beigefügt, die über deren jeweilige relevante 
   Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen 
   Auskunft geben und auch die Angaben zu ihren 
   jeweiligen anderen Mandaten gemäß § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. Lebensläufe aller 
   Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich 
   aktualisierter Form im Internet zur Verfügung 
   unter der Adresse 
 
   www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
   Relations'/'Hauptversammlung'/'Aufsichtsrat' 
6. *Wahl des Abschluss- und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 
   117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses, vor, 
 
    die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, 
    zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, und 
    für den Fall zum Abschlussprüfer für den 
    verkürzten Abschluss und den 
    Zwischenlagebericht gemäß §§ 115 Abs. 
    5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018 zu 
    wählen, dass dieser einer Prüfung oder 
    einer prüferischen Durchsicht unterzogen 
    wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der 
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 
bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als 
Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 
beziehen, mithin auf Donnerstag, den 26. April 2018, 
0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft). Die 
Gesellschaft ist gemäß § 15 Abs. 3 ihrer Satzung 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der -2-

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
Textform erstellt sein, in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen und der Gesellschaft 
 
bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2018, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
unter folgender Anschrift zugehen: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 
 oder per E-Mail: nordwest2018@aaa-hv.de 
 
*Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in 
Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich 
der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden 
und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem 
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG 
betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen, für die in der Regel 
Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen 
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu 
bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, 
dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte 
rechtzeitig abstimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, befindet 
sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines 
Bevollmächtigten folgende Kontaktdaten an: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 
 oder per E-Mail: nordwest2018@aaa-hv.de 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre haben auch 
die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der 
Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben 
zu lassen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, 
muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den 
abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
Diese Stimmrechtsvertreter nehmen jedoch keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
Die Vollmachten und die Weisungen für von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können 
bereits vor der Hauptversammlung erteilt werden und 
müssen in Textform (§ 126b BGB) möglichst unter 
Verwendung des von der Gesellschaft dafür vorgesehenen 
Formulars übermittelt werden. Ein Formular zur 
Vollmacht- und Weisungserteilung an 
Stimmrechtsvertreter sowie weitere Hinweise erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte; sie 
stehen auch im Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Im Falle einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bitten wir, 
das ausgefüllte Vollmacht- und Weisungsformular mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus 
abwicklungstechnischen Gründen 
 
bis spätestens Dienstag, 15. Mai 2018, 12:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) 
 
(Eingangsdatum bei der Gesellschaft), zu senden an: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 
 oder per E-Mail: nordwest2018@aaa-hv.de 
 
Daneben bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung 
zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EURO 
500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 
1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Vorliegend genügt das Erreichen des anteiligen 
Betrages von EURO 500.000,00, weil dieser bei der 
NORDWEST Handel AG niedriger ist als der zwanzigste 
Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens hinsichtlich des 
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen 
halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit steht 
dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen 
ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder 
ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 
oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges 
Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines 
Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er 
die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als 
Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer 
Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 
13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des 
Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 
AktG). 
 
Ein solches Verlangen ist schriftlich und 
ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
 
bis spätestens Montag, 16. April 2018, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an 
die folgende Adresse zu übersenden: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 - Vorstand - 
 Robert-Schuman-Straße 17 
 D-44263 Dortmund 
 
*Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und 
Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 
AktG)* 
 
Wenn ein Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung 
(wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs 
nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung 
hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, sind solche 
Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter 
Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 
125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich 
zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung 
brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn eine 
der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
 
Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag 
eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG 
sinngemäß, wobei der Wahlvorschlag jedoch nicht 
begründet zu werden braucht. Der Vorstand muss den 
Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 
AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der 
Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 
AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und des 
Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des 
Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden). 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 
126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG sind an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
übersenden: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 - HV-Büro - 
 Robert-Schuman-Straße 17 
 D-44263 Dortmund 
 oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 
 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com 
 
Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft 
 
bis spätestens Mittwoch, 2. Mai 2018, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
zugehen, werden gemäß den gesetzlichen 
Vorschriften im Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des 
Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates zu Gegenanträgen 
und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser 
Internetseite veröffentlicht. 
 
Auch ein der Gesellschaft bereits zuvor übersandter 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss in der 
Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

wenn er vorher zugänglich gemacht wurde. Ein 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem oder mehreren 
Tagesordnungspunkten kann im Übrigen in der 
Hauptversammlung auch dann noch gestellt werden, wenn 
er der Gesellschaft nicht zuvor innerhalb der Frist 
nach § 126 Abs. 1 AktG zugesandt worden war. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung 
(§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
In der Hauptversammlung hat der Vorstand nach § 131 
Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von 
den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 
oder § 288 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Gebrauch, so 
kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der 
Hauptversammlung über den Jahresabschluss der 
Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne 
diese Erleichterungen hätte. Die Auskunftspflicht des 
Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 
HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss 
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt 
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter 
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 17 
Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der 
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu 
beschränken. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 
16.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.205.000 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt 3.205.000. Die Gesellschaft hält 
keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf 
den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung 
im Bundesanzeiger. 
 
*Sonstige Hinweise* 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll kein Beschluss gefasst 
werden. Denn die Voraussetzungen, unter denen nach § 
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung den 
Jahresabschluss festzustellen oder den Konzernabschluss 
zu billigen hätte, liegen nicht vor. In diesem 
Zusammenhang ist die Hauptversammlung nach § 175 Abs. 1 
AktG lediglich zuständig zur Entgegennahme des 
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten 
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Zum 
erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach 
§ 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB (§ 176 Abs. 1 Satz 
1 AktG) und zum Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 
2 AktG) bedarf es ebenfalls keiner Beschlussfassung 
durch die Hauptversammlung. 
 
Der oben angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im 
Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Bedeutung, 
dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt 
Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der 
weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der 
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine 
etwaige Dividendenberechtigung. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die 
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder 
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Bei rechtzeitigem Zugang der Anmeldung und des 
Berechtigungsnachweises werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, 
wobei die Eintrittskarten lediglich organisatorische 
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts sind. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, 
wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung 
zu erleichtern. 
 
*Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung und der 
Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des 
Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2017 zu Punkt 2 
der Tagesordnung können in den Geschäftsräumen der 
NORDWEST Handel AG, HV-Büro, Robert-Schuman-Straße 
17, D-44263 Dortmund, eingesehen werden; auf Verlangen 
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Sie werden auch in 
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
Die Einladung zu dieser Hauptversammlung nebst 
Tagesordnung, die zu den Punkten 1 und 2 der 
Tagesordnung genannten Unterlagen sowie sonstige 
Veröffentlichungen im Sinne von § 124a AktG stehen im 
Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Darüber hinaus steht der gesamte Jahres- und 
Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
2017 im Online-Geschäftsbericht der Gesellschaft im 
Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Die Bekanntmachung der Einberufung dieser 
Hauptversammlung ist am 6. April 2018 im Bundesanzeiger 
erfolgt. 
 
Dortmund, im April 2018 
 
*NORDWEST Handel AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Anhang 
Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 5 
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
 
Herr Martin Helmut Bertinchamp 
 
 Geburtsdatum: 18. Juli 1958 
 Nationalität: deutsch 
 Wohnort:      München 
 Beruf:        Inhaber der MB Prochairman 
               Consulting, München, Operating 
               Partner bei Triton 
               Beratungsgesellschaft GmbH, 
               Frankfurt am Main 
 
 Ausbildung: 
 
 1977 bis 1983 Studium der 
               Betriebswirtschaftslehre an 
               der Universität des Saarlandes 
               in Saarbrücken, Abschluss als 
               Diplom-Kaufmann 
 
 Beruflicher Werdegang: 
 
 09/1983 bis     Business Controller bei der 
 12/1985         Südzucker AG, Mannheim 
 01/1986 bis     Tätigkeit im EADS-Konzern 
 12/1994         (heutige Airbus Group), 
                 1986 bis 1988 als 
                 Referatsleiter Controlling 
                 im Headquarter München der 
                 EADS, 1988 bis 1994 als 
                 Vorsitzender der 
                 Geschäftsführung bei der 
                 EADS-Tochtergesellschaft 
                 Schiele Industriewerke 
                 GmbH, Hornberg 
 01/1995 bis     Präsident der Entrelec 
 07/1996         S.A., Lyon/Frankreich, und 
                 deren Tochtergesellschaft 
                 Schiele Industriewerke 
                 GmbH, Hornberg 
 09/1996 bis     Vorstandsvorsitzender (CEO) 
 10/2004         der metabo 
                 Aktiengesellschaft, 
                 Nürtingen 
 11/2004 bis     Vorstandsvorsitzender (CEO) 
 03/2007         der GARDENA AG, Ulm 
 04/2007 bis     Mitglied des Vorstandes der 
 12/2011         Husqvarna AB, 
                 Stockholm/Schweden, und 
                 Vorsitzender der 
                 Geschäftsführung (CEO) der 
                 GARDENA GmbH, Ulm 
 seit 01/2012    Inhaber der MB Prochairman 
                 Consulting, München, und 
                 Operating Partner bei 
                 Triton 
                 Beratungsgesellschaft GmbH, 
                 Frankfurt am Main 
 
 Sonstiges: 
 
 seit 02/2015 Mitglied und Vorsitzender des 
              Aufsichtsrates der NORDWEST 
              Handel AG, hierbei Vorsitzender 
              des Personal- und des 
              Nominierungsausschusses 
 
 Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 Weitere Mandate von Herrn Bertinchamp bestehen 
 
 - in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   als 
 
   - Mitglied und Vorsitzender des 
     Aufsichtsrates der HUBER Packaging 
     Group GmbH, Öhringen 
   - Mitglied des Aufsichtsrates der 
     ROTHENBERGER AG, Kelkheim 
   - Mitglied und Vorsitzender des 
     Aufsichtsrates der Janoschka AG, 
     Kippenheim 
 - in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   als 
 
   - Mitglied und stellvertretender 
     Vorsitzender des Beirates der Rhodius 
     GmbH, Burgbrohl 
   - Mitglied und Vorsitzender des Beirates 
     der Schock GmbH, Regen 
   - Mitglied des Verwaltungsrates der Paul 
     Bauder GmbH & Co. KG, Stuttgart 
   - Mitglied und Vorsitzender (Chairman) 
     des Beirates (Board of Directors) der 
     WernerCo, Greenville, USA 
   - Mitglied und Vorsitzender des Beirates 
     der Werner International Holding 
     SARL., Luxemburg, Luxemburg 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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