DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
17.05.2018 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-04-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 //
WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir
laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein
zur ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den
17. Mai 2018, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr),
*im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und
Foyer/Erdgeschoss,*
*Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.*
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der NORDWEST Handel AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des
Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und
des Lageberichtes für den NORDWEST
Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EURO 17.819.866,95
wird wie folgt verwendet:
- Ein Teilbetrag in Höhe von EURO
1.762.750,00 wird zur Ausschüttung
einer Dividende von EURO 0,55 je
dividendenberechtigte Stückaktie an
die Aktionäre verwendet.
- Der verbleibende Teilbetrag in Höhe
von EURO 16.057.116,95 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen,
dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre
Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2
AktG). Dementsprechend soll die Dividende am
22. Mai 2018 ausgezahlt werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstandes, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4.
Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1
DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der
Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus
Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2018
scheiden die Aktionärsvertreter Herren Martin
Helmut Bertinchamp und Norbert Unterharnscheidt
turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus.
Mithin sind für die Zeit ab Beendigung der
Hauptversammlung am 17. Mai 2018 von der
Hauptversammlung zwei Aufsichtsratsmitglieder
zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen,
wobei die Wahl als Einzelwahl durchgeführt
werden soll:
5.1 Für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu
beschließen hat, wird in den
Aufsichtsrat gewählt:
Herr Dipl.-Kfm. Martin Helmut
Bertinchamp,
wohnhaft in München,
Inhaber der MB Prochairman Consulting,
München, Operating Partner bei Triton
Beratungsgesellschaft GmbH, Frankfurt am
Main.
5.2 Für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu
beschließen hat, wird in den
Aufsichtsrat gewählt:
Herr Norbert Unterharnscheidt,
wohnhaft in Ulm,
Geschäftsführer der e.systeme21 GmbH,
Dornstadt, der Fachhandel für autarke
Energiesysteme GmbH, Bellenberg, und der
UHS Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH,
Ulm, sowie Kaufmännischer Leiter für
Rechnungswesen und Controlling
(Prokurist) bei der LEISTRITZ
Turbinentechnik GmbH, Remscheid.
Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden
Benennungen durch den Nominierungsausschuss des
Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage
derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit
der Entsprechenserklärung vom März 2018 zu
entsprechen erklärt hat, sowie unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele und für das
Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils
abgegeben wurde.
Entsprechend Nummer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Bertinchamp für den Fall
seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine
Bereitschaft erklärt hat, weiterhin für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Herr Unterharnscheidt ist aufgrund seiner
langjährigen beruflichen Praxis als
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
qualifiziert.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die
Herren Bertinchamp und Unterharnscheidt in
keiner persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST
Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST
Handel AG beteiligten Aktionär, deren
Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 6 bis
8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird. Im Hinblick auf Nummer 5.4.1
Abs. 5 Satz 1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex geht der Aufsichtsrat - auch
nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kandidaten
- davon aus, dass dieser den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Im Anhang dieser Einladung sind diesen
Wahlvorschlägen Lebensläufe beider Kandidaten
beigefügt, die über deren jeweilige relevante
Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen
Auskunft geben und auch die Angaben zu ihren
jeweiligen anderen Mandaten gemäß § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. Lebensläufe aller
Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich
aktualisierter Form im Internet zur Verfügung
unter der Adresse
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor
Relations'/'Hauptversammlung'/'Aufsichtsrat'
6. *Wahl des Abschluss- und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Abschlussprüfers für eine
etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5,
117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
entsprechende Empfehlung seines
Prüfungsausschusses, vor,
die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund,
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, und
für den Fall zum Abschlussprüfer für den
verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht gemäß §§ 115 Abs.
5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018 zu
wählen, dass dieser einer Prüfung oder
einer prüferischen Durchsicht unterzogen
wird.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16
Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2
bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und
einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als
Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
beziehen, mithin auf Donnerstag, den 26. April 2018,
0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft). Die
Gesellschaft ist gemäß § 15 Abs. 3 ihrer Satzung
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der -2-
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform erstellt sein, in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), unter folgender Anschrift zugehen: NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 oder per E-Mail: nordwest2018@aaa-hv.de *Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten folgende Kontaktdaten an: NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 oder per E-Mail: nordwest2018@aaa-hv.de Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diese Stimmrechtsvertreter nehmen jedoch keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Vollmachten und die Weisungen für von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung erteilt werden und müssen in Textform (§ 126b BGB) möglichst unter Verwendung des von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars übermittelt werden. Ein Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter sowie weitere Hinweise erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte; sie stehen auch im Internet unter der Adresse www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations'/'Hauptversammlung' zum Download bereit. Im Falle einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bitten wir, das ausgefüllte Vollmacht- und Weisungsformular mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens Dienstag, 15. Mai 2018, 12:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), zu senden an: NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 oder per E-Mail: nordwest2018@aaa-hv.de Daneben bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. *Rechte der Aktionäre* *Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EURO 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Vorliegend genügt das Erreichen des anteiligen Betrages von EURO 500.000,00, weil dieser bei der NORDWEST Handel AG niedriger ist als der zwanzigste Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Montag, 16. April 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu übersenden: NORDWEST Handel AG - Vorstand - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund *Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 AktG)* Wenn ein Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, sind solche Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG sinngemäß, wobei der Wahlvorschlag jedoch nicht begründet zu werden braucht. Der Vorstand muss den Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und des Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden). Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden: NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 2. Mai 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations'/'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht. Auch ein der Gesellschaft bereits zuvor übersandter Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der -3-
wenn er vorher zugänglich gemacht wurde. Ein
Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem oder mehreren
Tagesordnungspunkten kann im Übrigen in der
Hauptversammlung auch dann noch gestellt werden, wenn
er der Gesellschaft nicht zuvor innerhalb der Frist
nach § 126 Abs. 1 AktG zugesandt worden war.
*Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung
(§ 131 Abs. 1 AktG)*
In der Hauptversammlung hat der Vorstand nach § 131
Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von
den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
oder § 288 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Gebrauch, so
kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der
Hauptversammlung über den Jahresabschluss der
Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne
diese Erleichterungen hätte. Die Auskunftspflicht des
Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2
HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 17
Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und
Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu
beschränken.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO
16.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.205.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt 3.205.000. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf
den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung
im Bundesanzeiger.
*Sonstige Hinweise*
Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll kein Beschluss gefasst
werden. Denn die Voraussetzungen, unter denen nach §
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung den
Jahresabschluss festzustellen oder den Konzernabschluss
zu billigen hätte, liegen nicht vor. In diesem
Zusammenhang ist die Hauptversammlung nach § 175 Abs. 1
AktG lediglich zuständig zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Zum
erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach
§ 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB (§ 176 Abs. 1 Satz
1 AktG) und zum Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs.
2 AktG) bedarf es ebenfalls keiner Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung.
Der oben angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im
Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Bedeutung,
dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt
Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der
weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine
etwaige Dividendenberechtigung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Bei rechtzeitigem Zugang der Anmeldung und des
Berechtigungsnachweises werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt,
wobei die Eintrittskarten lediglich organisatorische
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts sind. Bitte melden Sie sich frühzeitig an,
wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung
zu erleichtern.
*Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung und der
Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des
Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2017 zu Punkt 2
der Tagesordnung können in den Geschäftsräumen der
NORDWEST Handel AG, HV-Büro, Robert-Schuman-Straße
17, D-44263 Dortmund, eingesehen werden; auf Verlangen
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Sie werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Die Einladung zu dieser Hauptversammlung nebst
Tagesordnung, die zu den Punkten 1 und 2 der
Tagesordnung genannten Unterlagen sowie sonstige
Veröffentlichungen im Sinne von § 124a AktG stehen im
Internet unter der Adresse
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor
Relations'/'Hauptversammlung'
zum Download bereit.
Darüber hinaus steht der gesamte Jahres- und
Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2017 im Online-Geschäftsbericht der Gesellschaft im
Internet unter der Adresse
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor
Relations'/'Hauptversammlung'
zum Download bereit.
Die Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung ist am 6. April 2018 im Bundesanzeiger
erfolgt.
Dortmund, im April 2018
*NORDWEST Handel AG*
_Der Vorstand_
Anhang
Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 5
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
Herr Martin Helmut Bertinchamp
Geburtsdatum: 18. Juli 1958
Nationalität: deutsch
Wohnort: München
Beruf: Inhaber der MB Prochairman
Consulting, München, Operating
Partner bei Triton
Beratungsgesellschaft GmbH,
Frankfurt am Main
Ausbildung:
1977 bis 1983 Studium der
Betriebswirtschaftslehre an
der Universität des Saarlandes
in Saarbrücken, Abschluss als
Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
09/1983 bis Business Controller bei der
12/1985 Südzucker AG, Mannheim
01/1986 bis Tätigkeit im EADS-Konzern
12/1994 (heutige Airbus Group),
1986 bis 1988 als
Referatsleiter Controlling
im Headquarter München der
EADS, 1988 bis 1994 als
Vorsitzender der
Geschäftsführung bei der
EADS-Tochtergesellschaft
Schiele Industriewerke
GmbH, Hornberg
01/1995 bis Präsident der Entrelec
07/1996 S.A., Lyon/Frankreich, und
deren Tochtergesellschaft
Schiele Industriewerke
GmbH, Hornberg
09/1996 bis Vorstandsvorsitzender (CEO)
10/2004 der metabo
Aktiengesellschaft,
Nürtingen
11/2004 bis Vorstandsvorsitzender (CEO)
03/2007 der GARDENA AG, Ulm
04/2007 bis Mitglied des Vorstandes der
12/2011 Husqvarna AB,
Stockholm/Schweden, und
Vorsitzender der
Geschäftsführung (CEO) der
GARDENA GmbH, Ulm
seit 01/2012 Inhaber der MB Prochairman
Consulting, München, und
Operating Partner bei
Triton
Beratungsgesellschaft GmbH,
Frankfurt am Main
Sonstiges:
seit 02/2015 Mitglied und Vorsitzender des
Aufsichtsrates der NORDWEST
Handel AG, hierbei Vorsitzender
des Personal- und des
Nominierungsausschusses
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Weitere Mandate von Herrn Bertinchamp bestehen
- in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
als
- Mitglied und Vorsitzender des
Aufsichtsrates der HUBER Packaging
Group GmbH, Öhringen
- Mitglied des Aufsichtsrates der
ROTHENBERGER AG, Kelkheim
- Mitglied und Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Janoschka AG,
Kippenheim
- in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
als
- Mitglied und stellvertretender
Vorsitzender des Beirates der Rhodius
GmbH, Burgbrohl
- Mitglied und Vorsitzender des Beirates
der Schock GmbH, Regen
- Mitglied des Verwaltungsrates der Paul
Bauder GmbH & Co. KG, Stuttgart
- Mitglied und Vorsitzender (Chairman)
des Beirates (Board of Directors) der
WernerCo, Greenville, USA
- Mitglied und Vorsitzender des Beirates
der Werner International Holding
SARL., Luxemburg, Luxemburg
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Weitere wesentliche Nebentätigkeiten:
> 10 Jahre Mitglied des Beirates der Deutsche
Bank AG, Frankfurt am Main
diverse weitere Beiratsmandate
Herr Norbert Unterharnscheidt
Geburtsdatum: 4. März 1956
Nationalität: deutsch
Wohnort: Ulm
Beruf: Geschäftsführer der
e.systeme21 GmbH, Dornstadt,
der Fachhandel für autarke
Energiesysteme GmbH,
Bellenberg, und der UHS
Verwaltungs- und
Beteiligungs-GmbH, Ulm, sowie
Kaufmännischer Leiter für
Rechnungswesen und Controlling
(Prokurist) bei der LEISTRITZ
Turbinentechnik GmbH,
Remscheid
Ausbildung:
1977 bis 1981 Studium des
Wirtschaftsingenieurwesens an
der Universität Karlsruhe
(TH), Abschluss als
Diplom-Wirtschaftsingenieur
Beruflicher Werdegang:
01/1982 bis Prüfungsassistent,
06/1987 Prüfungsleiter und Leiter
Innendienst bei der ATH
Allgemeine
Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesell
schaft
Steuerberatungsgesellscha
ft, Frankfurt am Main
07/1987 bis Tätigkeit in der
03/1997 Rothenberger-Gruppe,
ab 07/1987
Vorstandsassistent und ab
04/1988 Kaufmännischer
Leiter bei der
ROTHENBERGER Werkzeuge
Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main,
ab 10/1991 Mitglied des
Vorstandes/CFO der
ROTHENBERGER
Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main, und
Geschäftsführer mehrerer
ihrer
Tochtergesellschaften,
ab 04/1992 zusätzlich
Mitglied des
Vorstandes/CFO der
ROTHENBERGER Werkzeuge
Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main, und
Geschäftsführer mehrerer
ihrer
Tochtergesellschaften
04/1997 bis Leiter des
06/2005 Zentralbereichs
Konzern-Controlling,
Corporate Finance und M&A
bei der Voith AG,
Heidenheim an der Brenz,
sowie Prokurist bei
dieser und mehreren
Konzerngesellschaften
07/2005 bis Finanzvorstand und
06/2008 Arbeitsdirektor der PAUL
HARTMANN AG, Heidenheim
an der Brenz
07/2008 bis Tätigkeit als
11/2008 Unternehmensberater
12/2008 bis Finanzvorstand und
01/2010 Arbeitsdirektor der HUGO
BOSS AG, Metzingen
02/2010 bis Tätigkeit als
11/2010 Unternehmensberater
12/2010 bis Mitglied des Vorstandes
12/2012 der Sinosol AG, Stuttgart
04/2013 bis Mitglied des Vorstandes
01/2016 der e.sets21 AG,
Bellenberg
seit 04/2013 Vorstand der e.systeme21
AG, Bellenberg, bzw.
(nach deren Formwechsel)
Geschäftsführer der
e.systeme21 GmbH,
Dornstadt, und
Geschäftsführer der
Fachhandel für autarke
Energiesysteme GmbH,
Bellenberg
seit 08/2016 Geschäftsführer der UHS
Verwaltungs- und
Beteiligungs-GmbH, Ulm
seit 12/2016 Kaufmännischer Leiter für
Rechnungswesen und
Controlling (Prokurist)
bei der LEISTRITZ
Turbinentechnik GmbH,
Remscheid
Sonstiges:
seit 05/2015 Mitglied des Aufsichtsrates der
NORDWEST Handel AG,
hierbei u.a. Vorsitzender des
Prüfungsausschusses und
Mitglied im
Nominierungsausschuss
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Unterharnscheidt übt kein weiteres Mandat
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
2018-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: NORDWEST Handel AG
Robert-Schuman-Straße 17
44263 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 231 22223220
Fax: +49 231 22225714
E-Mail: s.kuelpmann@nordwest.com
Internet: http://www.nordwest.com
ISIN: DE0006775505
WKN: 677550
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg,
Berlin, Stuttgart, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
672105 2018-04-06
(END) Dow Jones Newswires
April 06, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2018 Dow Jones News
