Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Klagenfurt (pta022/11.04.2018/11:45) - Einladung zur 79. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG, am 09. Mai 2018 um 10:00 Uhr BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Ring 43
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 sowie des nichtfinanziellen Berichtes und des Corporate Governance Berichtes
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2017
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2019
7. Beschlussfassung über - den Widerruf der in der 78. ordentlichen Hauptversammlung vom 09. Mai 2017 erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 19.07.2022 um bis zu 16.000.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen im bisher unausgenützten Umfang von 9.393.400,-- EUR durch Ausgabe von 4.696.700 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und - die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der ent-sprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 16.000.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; - die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und - die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 77. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchst-ausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck des An-gebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.
9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 77. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.
10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 77. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.
11. Beschlussfassung über die Änderung des § 11 der Satzung - Festlegung einer Höchstzahl von Kapitalvertretern im Aufsichtsrat.
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
Folgende Unterlagen sind ab 18. April 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at veröffentlicht und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
* Vollständiger Text dieser Einladung * Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2017 * Nichtfinanzieller Bericht 2017 * Corporate Governance-Bericht 2017 * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zum 31.12.2017 * Vorschlag für die Gewinnverwendung * Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2017 * Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten * Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG * Satzungsgegenüberstellung * Formular für die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer Vollmacht
INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG IM ZUSAMMENHANG MIT DER FÜR 09. MAI 2018 EINBERUFENEN 79. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Ein derartiges Aktionärsverlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 18. April 2018 zugeht.
Derartige Anträge von Aktionären können ausschließlich schriftlich an
BKS Bank AG Vorstandsbüro/Investor Relations St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt Österreich
gerichtet werden.
Zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft für die Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt beziehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jedem Beschlussvorschlag eine Begründung anzuschließen ist. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spätestens am 27. April 2018 zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu TOP 5 Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Derartige Anträge von Aktionären können ausschließlich an
per Post: BKS Bank AG Vorstandsbüro/Investor Relations St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt/Österreich
per Telefax: +43/463/5858-123
per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei das Aktionärsverlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
gerichtet werden.
Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft für die Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt beziehen.
Angaben gemäß § 110 Abs. 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 5. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Auf BKS Bank AG ist § 86 Abs. 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der BKS Bank AG besteht derzeit aus 10 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und 4 vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den 10 Kapitalvertretern sind 8 Männer und 2 Frauen, von den 4 Arbeitnehmervertretern sind 2 Männer und 2 Frauen.
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 5. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu keiner (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 11, 2018 05:45 ET (09:45 GMT)
Klagenfurt (pta022/11.04.2018/11:45) - Einladung zur 79. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG, am 09. Mai 2018 um 10:00 Uhr BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Ring 43
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 sowie des nichtfinanziellen Berichtes und des Corporate Governance Berichtes
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2017
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2019
7. Beschlussfassung über - den Widerruf der in der 78. ordentlichen Hauptversammlung vom 09. Mai 2017 erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 19.07.2022 um bis zu 16.000.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen im bisher unausgenützten Umfang von 9.393.400,-- EUR durch Ausgabe von 4.696.700 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und - die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der ent-sprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 16.000.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; - die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und - die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 77. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchst-ausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck des An-gebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.
9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 77. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.
10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 77. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.
11. Beschlussfassung über die Änderung des § 11 der Satzung - Festlegung einer Höchstzahl von Kapitalvertretern im Aufsichtsrat.
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
Folgende Unterlagen sind ab 18. April 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at veröffentlicht und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
* Vollständiger Text dieser Einladung * Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2017 * Nichtfinanzieller Bericht 2017 * Corporate Governance-Bericht 2017 * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zum 31.12.2017 * Vorschlag für die Gewinnverwendung * Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2017 * Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten * Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG * Satzungsgegenüberstellung * Formular für die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer Vollmacht
INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG IM ZUSAMMENHANG MIT DER FÜR 09. MAI 2018 EINBERUFENEN 79. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Ein derartiges Aktionärsverlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 18. April 2018 zugeht.
Derartige Anträge von Aktionären können ausschließlich schriftlich an
BKS Bank AG Vorstandsbüro/Investor Relations St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt Österreich
gerichtet werden.
Zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft für die Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt beziehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jedem Beschlussvorschlag eine Begründung anzuschließen ist. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spätestens am 27. April 2018 zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu TOP 5 Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Derartige Anträge von Aktionären können ausschließlich an
per Post: BKS Bank AG Vorstandsbüro/Investor Relations St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt/Österreich
per Telefax: +43/463/5858-123
per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei das Aktionärsverlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
gerichtet werden.
Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft für die Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt beziehen.
Angaben gemäß § 110 Abs. 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 5. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Auf BKS Bank AG ist § 86 Abs. 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der BKS Bank AG besteht derzeit aus 10 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und 4 vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den 10 Kapitalvertretern sind 8 Männer und 2 Frauen, von den 4 Arbeitnehmervertretern sind 2 Männer und 2 Frauen.
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 5. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu keiner (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 11, 2018 05:45 ET (09:45 GMT)