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DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch 
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur 
Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am 
Mittwoch, 23. Mai 2018, 14.00 Uhr, in der Reithalle im 
Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 
Offenburg. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Progress-Werk Oberkirch AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2017, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen werden der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 23. März 2018 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in 
   der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 
   5.235.182,73 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          5.156.250,00 EUR 
   Dividende von 1,65 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   78.932,73 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. 
   Mai 2018. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb 
   eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 
   71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert 
   eine Ausschüttung von 1,65 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 
   2018 endet die Amtszeit der durch die 
   Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl der 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1 Var. 4, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 
   1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in 
   Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, 
   von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der 
   Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach 
   dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats streben 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Anforderungsprofils für das 
   Gesamtgremium an, das die Ziele für dessen 
   Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich 
   vereint. Bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder ist die 
   Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis lit. d) genannten Personen 
   mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) *Carsten Claus,* Aidlingen 
      Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse 
      Böblingen i. R. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Carsten Claus 
      Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in 
      welchen Unternehmen er Mitglied eines 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - keine 
 
      (2) 
 
      - keine 
   b) *Dr. Georg Hengstberger,* Tübingen 
      Mitgesellschafter und Geschäftsführer der 
      Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Dr. Georg 
      Hengstberger Mitglied eines anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 
      unter (2), in welchen Unternehmen er 
      Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
      - Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender 
 
      (2) 
 
      - keine 
   c) *Dr. Jochen Ruetz,* Stuttgart 
      Geschäftsführender Direktor/CFO und 
      Mitglied des Verwaltungsrats der GFT 
      Technologies SE 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Dr. Jochen Ruetz 
      Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in 
      welchen Unternehmen er Mitglied eines 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, 
        Bocholt 
 
      (2) 
 
      - keine 
   d) *Karl M. Schmidhuber,* Alzenau 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats und 
      Vorsitzender des Vorstands der 
      Progress-Werk Oberkirch AG i. R. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Karl M. 
      Schmidhuber Mitglied eines anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 
      unter (2), in welchen Unternehmen er 
      Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
        | Vorsitzender 
 
      (2) 
 
      - Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, 
        Schwäbisch Gmünd | Mitglied des 
        Beirats 
 
   Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung 
   durchgeführt werden. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex: 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten 
   persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur 
   Progress-Werk Oberkirch AG oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der 
   Progress-Werk Oberkirch AG oder einem 
   wesentlich an der Progress-Werk Oberkirch AG 
   beteiligtem Aktionär, die einen wesentlichen 
   und nicht nur vorübergehenden 
   Interessenskonflikt begründen können. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat Herr Karl M. Schmidhuber erneut 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Herr Carsten Claus erfüllt die Anforderungen 
   des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den 
   Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind am Ende dieser Einladung zur 
   Hauptversammlung abgedruckt und im Internet 
   unter 
 
   www.progress-werk.de 
 
   über den Link 'Investoren und 
   Presse/Hauptversammlung' veröffentlicht. Das 
   vom Aufsichtsrat erarbeitete Anforderungsprofil 
   für das Gesamtgremium, das die Ziele für dessen 
   Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich 
   vereint, ist unter 
 
   www.progress-werk.de 
 
   über den Link 'Konzern/Aufsichtsrat' abrufbar. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 

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April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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