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DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-11 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am Mittwoch, 23. Mai 2018, 14.00 Uhr, in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 Offenburg. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Progress-Werk Oberkirch AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 5.235.182,73 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 5.156.250,00 EUR Dividende von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue Rechnung 78.932,73 EUR Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. Mai 2018. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils für das Gesamtgremium an, das die Ziele für dessen Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich vereint. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis lit. d) genannten Personen mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: a) *Carsten Claus,* Aidlingen Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen i. R. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Carsten Claus Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: (1) - keine (2) - keine b) *Dr. Georg Hengstberger,* Tübingen Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Dr. Georg Hengstberger Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: (1) - Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch - Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender (2) - keine c) *Dr. Jochen Ruetz,* Stuttgart Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Dr. Jochen Ruetz Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: (1) - G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, Bocholt (2) - keine d) *Karl M. Schmidhuber,* Alzenau Vorsitzender des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG i. R. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Karl M. Schmidhuber Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: (1) - Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Vorsitzender (2) - Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung durchgeführt werden. Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Progress-Werk Oberkirch AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Progress-Werk Oberkirch AG oder einem wesentlich an der Progress-Werk Oberkirch AG beteiligtem Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen können. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Karl M. Schmidhuber erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Herr Carsten Claus erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind am Ende dieser Einladung zur Hauptversammlung abgedruckt und im Internet unter www.progress-werk.de über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' veröffentlicht. Das vom Aufsichtsrat erarbeitete Anforderungsprofil für das Gesamtgremium, das die Ziele für dessen Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich vereint, ist unter www.progress-werk.de über den Link 'Konzern/Aufsichtsrat' abrufbar. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
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April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)