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DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur
Hauptversammlung 2018
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am
Mittwoch, 23. Mai 2018, 14.00 Uhr, in der Reithalle im
Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652
Offenburg.
*TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Progress-Werk Oberkirch AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2017, des zusammengefassten Lageberichts für
die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 23. März 2018 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in
der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von
5.235.182,73 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 5.156.250,00 EUR
Dividende von 1,65 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung 78.932,73 EUR
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28.
Mai 2018.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb
eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. §
71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert
eine Ausschüttung von 1,65 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai
2018 endet die Amtszeit der durch die
Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs.
1 Var. 4, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr.
1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in
Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen,
von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der
Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach
dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats streben
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Anforderungsprofils für das
Gesamtgremium an, das die Ziele für dessen
Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich
vereint. Bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder ist die
Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis lit. d) genannten Personen
mit Wirkung ab der Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu
wählen:
a) *Carsten Claus,* Aidlingen
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse
Böblingen i. R.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Carsten Claus
Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in
welchen Unternehmen er Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums ist:
(1)
- keine
(2)
- keine
b) *Dr. Georg Hengstberger,* Tübingen
Mitgesellschafter und Geschäftsführer der
Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Dr. Georg
Hengstberger Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und
unter (2), in welchen Unternehmen er
Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums ist:
(1)
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
- Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender
(2)
- keine
c) *Dr. Jochen Ruetz,* Stuttgart
Geschäftsführender Direktor/CFO und
Mitglied des Verwaltungsrats der GFT
Technologies SE
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Dr. Jochen Ruetz
Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in
welchen Unternehmen er Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums ist:
(1)
- G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH,
Bocholt
(2)
- keine
d) *Karl M. Schmidhuber,* Alzenau
Vorsitzender des Aufsichtsrats und
Vorsitzender des Vorstands der
Progress-Werk Oberkirch AG i. R.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Karl M.
Schmidhuber Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und
unter (2), in welchen Unternehmen er
Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums ist:
(1)
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
| Vorsitzender
(2)
- Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH,
Schwäbisch Gmünd | Mitglied des
Beirats
Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung
durchgeführt werden.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten
persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur
Progress-Werk Oberkirch AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der
Progress-Werk Oberkirch AG oder einem
wesentlich an der Progress-Werk Oberkirch AG
beteiligtem Aktionär, die einen wesentlichen
und nicht nur vorübergehenden
Interessenskonflikt begründen können.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Karl M. Schmidhuber erneut
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
Herr Carsten Claus erfüllt die Anforderungen
des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten sind am Ende dieser Einladung zur
Hauptversammlung abgedruckt und im Internet
unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und
Presse/Hauptversammlung' veröffentlicht. Das
vom Aufsichtsrat erarbeitete Anforderungsprofil
für das Gesamtgremium, das die Ziele für dessen
Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich
vereint, ist unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Konzern/Aufsichtsrat' abrufbar.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
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