DJ DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur
Hauptversammlung 2018
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am
Mittwoch, 23. Mai 2018, 14.00 Uhr, in der Reithalle im
Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652
Offenburg.
*TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Progress-Werk Oberkirch AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2017, des zusammengefassten Lageberichts für
die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 23. März 2018 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in
der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von
5.235.182,73 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 5.156.250,00 EUR
Dividende von 1,65 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung 78.932,73 EUR
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28.
Mai 2018.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb
eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. §
71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert
eine Ausschüttung von 1,65 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai
2018 endet die Amtszeit der durch die
Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs.
1 Var. 4, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr.
1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in
Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen,
von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der
Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach
dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats streben
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Anforderungsprofils für das
Gesamtgremium an, das die Ziele für dessen
Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich
vereint. Bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder ist die
Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis lit. d) genannten Personen
mit Wirkung ab der Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu
wählen:
a) *Carsten Claus,* Aidlingen
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse
Böblingen i. R.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Carsten Claus
Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in
welchen Unternehmen er Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums ist:
(1)
- keine
(2)
- keine
b) *Dr. Georg Hengstberger,* Tübingen
Mitgesellschafter und Geschäftsführer der
Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Dr. Georg
Hengstberger Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und
unter (2), in welchen Unternehmen er
Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums ist:
(1)
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
- Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender
(2)
- keine
c) *Dr. Jochen Ruetz,* Stuttgart
Geschäftsführender Direktor/CFO und
Mitglied des Verwaltungsrats der GFT
Technologies SE
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Dr. Jochen Ruetz
Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in
welchen Unternehmen er Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums ist:
(1)
- G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH,
Bocholt
(2)
- keine
d) *Karl M. Schmidhuber,* Alzenau
Vorsitzender des Aufsichtsrats und
Vorsitzender des Vorstands der
Progress-Werk Oberkirch AG i. R.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in
welchen Unternehmen Herr Karl M.
Schmidhuber Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und
unter (2), in welchen Unternehmen er
Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums ist:
(1)
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
| Vorsitzender
(2)
- Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH,
Schwäbisch Gmünd | Mitglied des
Beirats
Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung
durchgeführt werden.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten
persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur
Progress-Werk Oberkirch AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der
Progress-Werk Oberkirch AG oder einem
wesentlich an der Progress-Werk Oberkirch AG
beteiligtem Aktionär, die einen wesentlichen
und nicht nur vorübergehenden
Interessenskonflikt begründen können.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Karl M. Schmidhuber erneut
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
Herr Carsten Claus erfüllt die Anforderungen
des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten sind am Ende dieser Einladung zur
Hauptversammlung abgedruckt und im Internet
unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und
Presse/Hauptversammlung' veröffentlicht. Das
vom Aufsichtsrat erarbeitete Anforderungsprofil
für das Gesamtgremium, das die Ziele für dessen
Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich
vereint, ist unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Konzern/Aufsichtsrat' abrufbar.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch -2-
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 und für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* *Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Anmeldung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 16. Mai 2018, 24:00 Uhr (Anmeldeschlusstag) zugehen. Progress-Werk Oberkirch AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 711 127-79264 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (Nachweisstichtag), also auf den 2. Mai 2018, 0:00 Uhr. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien kein Teilnahme- und Stimmrecht hergeleitet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. *Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution; hier können Besonderheiten gelten, weshalb die Aktionäre in einem solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: Progress-Werk Oberkirch AG Investor Relations Industriestraße 8 77704 Oberkirch Telefax: +49 7802 84-356 E-Mail: ir@progress-werk.de Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.progress-werk.de über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft auch dieses Jahr ihren Aktionären wieder an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Auch an einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht lediglich auf die Ablehnung eines Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet sind, oder über nicht in der Tagesordnung angekündigte Beschlussgegenstände können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht teilnehmen. Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte, den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandte und außerdem im Internet unter www.progress-werk.de über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 22. Mai 2018, 24:00 Uhr zugehen. Verspätet eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden. *Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 468.750 EUR) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 22. April 2018, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: Progress-Werk Oberkirch AG Vorstand Industriestraße 8 77704 Oberkirch *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an die nachstehende Adresse zu richten. Progress-Werk Oberkirch AG Investor Relations Industriestraße 8 77704 Oberkirch Telefax: +49 7802 84-356 E-Mail: ir@progress-werk.de Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. Mai 2018, 24:00 Uhr unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.progress-werk.de über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der
Hauptversammlung gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern
gelten die vorstehenden Sätze sinngemäß mit der
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag
nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127
AktG).
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der
hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der
Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden,
erstreckt sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch
auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter
bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft
verweigern. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in §
131 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Gründen verweigern.
§ 14 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den
Versammlungsleiter, das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung'
abrufbar.
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach
§ 124a AktG*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere nach § 124a AktG
zu veröffentlichende Informationen sind im Internet
unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung'
zugänglich.
*ANGABEN ÜBER DIE UNTER TAGESORDNUNGSPUNKT 5 ZUR
WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDATEN*
*Carsten Claus*, Aidlingen
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen i.
R.
PERSÖNLICHE DATEN
Geburtsdatum: 30.04.1953
Geburtsort: Wippendorf
Nationalität: Deutsch
AUSBILDUNG
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der
Stadtsparkasse Flensburg
- Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
- 1. und 2. juristisches Staatsexamen
BERUFLICHER WERDEGANG
1984-1986 Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg,
Ratzeburg | stv. Leiter
Kreditabteilung
1986-1989 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau |
Leiter Kreditabteilung
1989-1994 Sparkasse Nordfriesland, Husum |
Vorstandsmitglied
1994-1997 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau |
Vorstandsmitglied
1997-1999 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | stv.
Vorstandsvorsitzender
1999-2017 Kreissparkasse Böblingen |
Vorsitzender des Vorstands
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- LBBW, Stuttgart | Vorsitzender
Prüfungsausschuss, Mitglied Risikoausschuss
(bis 30.09.2017)
- Deka Bank, Deutsche Girozentrale, Frankfurt |
Mitglied Prüfungsausschuss (bis 30.09.2017)
- SV Sparkassen Versicherung Holding AG,
Stuttgart | Mitglied Prüfungsausschuss (bis
30.09.2017)
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
*Dr. Georg Hengstberger*, Tübingen
Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult
Invest Beteiligungsberatungs-GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des
Prüfungsausschusses der Progress-Werk Oberkirch AG
PERSÖNLICHE DATEN
Geburtsdatum: 03.11.1963
Geburtsort: Stuttgart
Nationalität: Deutsch
AUSBILDUNG
- Studium der Mathematik und Biologie in
Tübingen
- Promotion zum Dr. rer. nat.
BERUFLICHER WERDEGANG
1998-2004 BW-Bank AG, Stuttgart |
Risikocontrolling
2004-2008 LBBW, Stuttgart | Risikocontrolling
2008-2017 LBBW, Stuttgart | Gruppenleiter
Risikocontrolling
seit 2014 Consult Invest
Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen
| Geschäftsführer
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
(erstmals 2013 in den Aufsichtsrat gewählt)
- Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
*Dr. Jochen Ruetz*, Stuttgart
Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des
Verwaltungsrats der GFT Technologies SE
PERSÖNLICHE DATEN
Geburtsdatum: 14.01.1968
Geburtsort: Nastätten
Nationalität: Deutsch
AUSBILDUNG
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Universität Regensburg
- Promotion an der Universität Köln
BERUFLICHER WERDEGANG
1994-1996 Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main |
Konzernentwicklung
1996-2003 STRABAG AG, Köln | Leiter
Konzerncontrolling,
STRABAG BRVZ GmbH, Köln |
Geschäftsführer
2003-2015 GFT Technologies AG, Stuttgart |
Vorstandsmitglied/CFO
seit 2015 GFT Technologies SE, Stuttgart |
CFO/Geschäftsführender Direktor und
Mitglied des Verwaltungsrats
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, Bocholt
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
*Karl M. Schmidhuber,* Alzenau
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progress-Werk
Oberkirch AG
PERSÖNLICHE DATEN
Geburtsdatum: 14.06.1948
Geburtsort: Mondsee, Österreich
Nationalität: Österreich
AUSBILDUNG
- Maschinenbaustudium in Steyr und Linz,
Österreich
- Abschluss als Diplom-Ingenieur
- Absolvent INSEAD Alpha Executive Development
Program in Fontainebleau, Frankreich
BERUFLICHER WERDEGANG
1972-1974 Daimler-Benz AG, Stuttgart |
Entwicklungsingenieur
1974-1977 Recaro GmbH, Kirchheim/Teck |
Gruppenleiter Entwicklung
1977-1979 KEIPER Recaro GmbH, Kirchheim/Teck und
Remscheid | Leiter Technik,
Flugzeugsitze
1979-1984 KEIPER Recaro GmbH, Kirchheim/Teck und
Remscheid | Bereichsleiter Entwicklung
und Konstruktion
1984-1989 Rockwell Golde GmbH, Frankfurt/Main |
Technischer Leiter
1989-1993 Rockwell Golde GmbH/Rockwell Roof
Systems Division, Frankfurt/Main und
Auburn Hills, USA | Geschäftsführer
1993-2004 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
| Vorstandsmitglied Vertrieb/Technik
2004-2006 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
| Sprecher des Vorstands
2006-2014 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
| Vorsitzender des Vorstands
seit 2016 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
| Vorsitzender des Aufsichtsrats
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch |
Vorsitzender (erstmals 2016 in den
Aufsichtsrat gewählt)
MITGLIEDSCHAFT IN VERGLEICHBAREN IN- ODER
AUSLÄNDISCHEN KONTROLLGREMIEN VON
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN
- Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH,
Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats
Oberkirch, im April 2018
*Progress-Werk Oberkirch AG*
_Der Vorstand_
2018-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft
Industriestraße 8
77704 Oberkirch
Deutschland
Telefon: +49 7802 84-346
Fax: +49 7802 84-356
E-Mail: claudia.birk@progress-werk.de
Internet: http://www.progress-werk.de
ISIN: DE0006968001
WKN: 696800
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, XETRA
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
673569 2018-04-11
(END) Dow Jones Newswires
April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2018 Dow Jones News
