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Dow Jones News
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DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch -3-

DJ DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Offenburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch 
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur 
Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am 
Mittwoch, 23. Mai 2018, 14.00 Uhr, in der Reithalle im 
Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 
Offenburg. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Progress-Werk Oberkirch AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2017, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen werden der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 23. März 2018 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in 
   der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 
   5.235.182,73 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          5.156.250,00 EUR 
   Dividende von 1,65 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   78.932,73 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. 
   Mai 2018. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb 
   eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 
   71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert 
   eine Ausschüttung von 1,65 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 
   2018 endet die Amtszeit der durch die 
   Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl der 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1 Var. 4, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 
   1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in 
   Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, 
   von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der 
   Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach 
   dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats streben 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Anforderungsprofils für das 
   Gesamtgremium an, das die Ziele für dessen 
   Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich 
   vereint. Bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder ist die 
   Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis lit. d) genannten Personen 
   mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) *Carsten Claus,* Aidlingen 
      Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse 
      Böblingen i. R. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Carsten Claus 
      Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in 
      welchen Unternehmen er Mitglied eines 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - keine 
 
      (2) 
 
      - keine 
   b) *Dr. Georg Hengstberger,* Tübingen 
      Mitgesellschafter und Geschäftsführer der 
      Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Dr. Georg 
      Hengstberger Mitglied eines anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 
      unter (2), in welchen Unternehmen er 
      Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
      - Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender 
 
      (2) 
 
      - keine 
   c) *Dr. Jochen Ruetz,* Stuttgart 
      Geschäftsführender Direktor/CFO und 
      Mitglied des Verwaltungsrats der GFT 
      Technologies SE 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Dr. Jochen Ruetz 
      Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in 
      welchen Unternehmen er Mitglied eines 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, 
        Bocholt 
 
      (2) 
 
      - keine 
   d) *Karl M. Schmidhuber,* Alzenau 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats und 
      Vorsitzender des Vorstands der 
      Progress-Werk Oberkirch AG i. R. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
      Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in 
      welchen Unternehmen Herr Karl M. 
      Schmidhuber Mitglied eines anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 
      unter (2), in welchen Unternehmen er 
      Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremiums ist: 
 
      (1) 
 
      - Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
        | Vorsitzender 
 
      (2) 
 
      - Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, 
        Schwäbisch Gmünd | Mitglied des 
        Beirats 
 
   Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung 
   durchgeführt werden. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex: 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten 
   persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur 
   Progress-Werk Oberkirch AG oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der 
   Progress-Werk Oberkirch AG oder einem 
   wesentlich an der Progress-Werk Oberkirch AG 
   beteiligtem Aktionär, die einen wesentlichen 
   und nicht nur vorübergehenden 
   Interessenskonflikt begründen können. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat Herr Karl M. Schmidhuber erneut 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Herr Carsten Claus erfüllt die Anforderungen 
   des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den 
   Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind am Ende dieser Einladung zur 
   Hauptversammlung abgedruckt und im Internet 
   unter 
 
   www.progress-werk.de 
 
   über den Link 'Investoren und 
   Presse/Hauptversammlung' veröffentlicht. Das 
   vom Aufsichtsrat erarbeitete Anforderungsprofil 
   für das Gesamtgremium, das die Ziele für dessen 
   Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich 
   vereint, ist unter 
 
   www.progress-werk.de 
 
   über den Link 'Konzern/Aufsichtsrat' abrufbar. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch -2-

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2018 und für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum 
   bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   im Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 
3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und 
der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse bis spätestens zum 16. Mai 2018, 24:00 
Uhr (Anmeldeschlusstag) zugehen. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035 H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: +49 711 127-79264 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b 
BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen (Nachweisstichtag), also auf den 2. Mai 2018, 
0:00 Uhr. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen 
Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine 
Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag 
erworbenen Aktien kein Teilnahme- und Stimmrecht 
hergeleitet werden. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine 
Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere 
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei 
denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution; hier können 
Besonderheiten gelten, weshalb die Aktionäre in einem 
solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: +49 7802 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird 
den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt 
und ist außerdem im Internet unter 
 
www.progress-werk.de 
 
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung bietet die 
Gesellschaft auch dieses Jahr ihren Aktionären wieder 
an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht zusätzlich 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden. Die 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung 
werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Zur Ausübung 
anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von 
Fragen oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, 
stehen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht 
zur Verfügung. Auch an einer Abstimmung über 
Gegenanträge, die nicht lediglich auf die Ablehnung 
eines Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet 
sind, oder über nicht in der Tagesordnung angekündigte 
Beschlussgegenstände können die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft nicht teilnehmen. Sie werden sich in 
diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und 
Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das 
mit der Eintrittskarte übersandte, den Aktionären auch 
jederzeit auf Verlangen zugesandte und außerdem im 
Internet unter 
 
www.progress-werk.de 
 
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' 
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht 
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben für 
die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 22. 
Mai 2018, 24:00 Uhr zugehen. 
 
Verspätet eingehende Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht 
berücksichtigt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 
468.750 EUR) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens zum 22. April 
2018, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Vorstand 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche 
Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und 
einer Begründung an die nachstehende Adresse zu 
richten. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: +49 7802 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. Mai 2018, 
24:00 Uhr unter dieser Adresse eingegangenen 
Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der 
Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter 
 
www.progress-werk.de 
 
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter 
bestimmten Umständen muss ein fristgemäß 
eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht 
werden. Das gilt insbesondere dann, soweit sich der 
Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen 
würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder 
wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
auch ohne vorherige Übersendung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der 
Hauptversammlung gestellt werden. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern 
gelten die vorstehenden Sätze sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag 
nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 
AktG). 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der 
hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der 
Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, 
erstreckt sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch 
auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter 
bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 
131 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
§ 14 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den 
Versammlungsleiter, das Frage- und Rederecht des 
Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
 
www.progress-werk.de 
 
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' 
abrufbar. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach 
§ 124a AktG* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
Anträge von Aktionären sowie weitere nach § 124a AktG 
zu veröffentlichende Informationen sind im Internet 
unter 
 
www.progress-werk.de 
 
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' 
zugänglich. 
 
*ANGABEN ÜBER DIE UNTER TAGESORDNUNGSPUNKT 5 ZUR 
WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDATEN* 
 
*Carsten Claus*, Aidlingen 
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen i. 
R. 
 
PERSÖNLICHE DATEN 
Geburtsdatum: 30.04.1953 
Geburtsort: Wippendorf 
Nationalität: Deutsch 
 
AUSBILDUNG 
 
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der 
  Stadtsparkasse Flensburg 
- Studium der Rechtswissenschaften in Kiel 
- 1. und 2. juristisches Staatsexamen 
 
BERUFLICHER WERDEGANG 
 
1984-1986 Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg, 
          Ratzeburg | stv. Leiter 
          Kreditabteilung 
1986-1989 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | 
          Leiter Kreditabteilung 
1989-1994 Sparkasse Nordfriesland, Husum | 
          Vorstandsmitglied 
1994-1997 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | 
          Vorstandsmitglied 
1997-1999 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | stv. 
          Vorstandsvorsitzender 
1999-2017 Kreissparkasse Böblingen | 
          Vorsitzender des Vorstands 
 
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN 
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN 
 
- LBBW, Stuttgart | Vorsitzender 
  Prüfungsausschuss, Mitglied Risikoausschuss 
  (bis 30.09.2017) 
- Deka Bank, Deutsche Girozentrale, Frankfurt | 
  Mitglied Prüfungsausschuss (bis 30.09.2017) 
- SV Sparkassen Versicherung Holding AG, 
  Stuttgart | Mitglied Prüfungsausschuss (bis 
  30.09.2017) 
 
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Dr. Georg Hengstberger*, Tübingen 
Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult 
Invest Beteiligungsberatungs-GmbH 
Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des 
Prüfungsausschusses der Progress-Werk Oberkirch AG 
 
PERSÖNLICHE DATEN 
Geburtsdatum: 03.11.1963 
Geburtsort: Stuttgart 
Nationalität: Deutsch 
 
AUSBILDUNG 
 
- Studium der Mathematik und Biologie in 
  Tübingen 
- Promotion zum Dr. rer. nat. 
 
BERUFLICHER WERDEGANG 
 
1998-2004 BW-Bank AG, Stuttgart | 
          Risikocontrolling 
2004-2008 LBBW, Stuttgart | Risikocontrolling 
2008-2017 LBBW, Stuttgart | Gruppenleiter 
          Risikocontrolling 
seit 2014 Consult Invest 
          Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen 
          | Geschäftsführer 
 
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN 
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN 
 
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
  (erstmals 2013 in den Aufsichtsrat gewählt) 
- Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender 
 
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Dr. Jochen Ruetz*, Stuttgart 
Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des 
Verwaltungsrats der GFT Technologies SE 
 
PERSÖNLICHE DATEN 
Geburtsdatum: 14.01.1968 
Geburtsort: Nastätten 
Nationalität: Deutsch 
 
AUSBILDUNG 
 
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
  Universität Regensburg 
- Promotion an der Universität Köln 
 
BERUFLICHER WERDEGANG 
 
1994-1996 Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main | 
          Konzernentwicklung 
1996-2003 STRABAG AG, Köln | Leiter 
          Konzerncontrolling, 
          STRABAG BRVZ GmbH, Köln | 
          Geschäftsführer 
2003-2015 GFT Technologies AG, Stuttgart | 
          Vorstandsmitglied/CFO 
seit 2015 GFT Technologies SE, Stuttgart | 
          CFO/Geschäftsführender Direktor und 
          Mitglied des Verwaltungsrats 
 
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN 
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN 
 
- G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, Bocholt 
 
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Karl M. Schmidhuber,* Alzenau 
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progress-Werk 
Oberkirch AG 
 
PERSÖNLICHE DATEN 
Geburtsdatum: 14.06.1948 
Geburtsort: Mondsee, Österreich 
Nationalität: Österreich 
 
AUSBILDUNG 
 
- Maschinenbaustudium in Steyr und Linz, 
  Österreich 
- Abschluss als Diplom-Ingenieur 
- Absolvent INSEAD Alpha Executive Development 
  Program in Fontainebleau, Frankreich 
 
BERUFLICHER WERDEGANG 
 
1972-1974 Daimler-Benz AG, Stuttgart | 
          Entwicklungsingenieur 
1974-1977 Recaro GmbH, Kirchheim/Teck | 
          Gruppenleiter Entwicklung 
1977-1979 KEIPER Recaro GmbH, Kirchheim/Teck und 
          Remscheid | Leiter Technik, 
          Flugzeugsitze 
1979-1984 KEIPER Recaro GmbH, Kirchheim/Teck und 
          Remscheid | Bereichsleiter Entwicklung 
          und Konstruktion 
1984-1989 Rockwell Golde GmbH, Frankfurt/Main | 
          Technischer Leiter 
1989-1993 Rockwell Golde GmbH/Rockwell Roof 
          Systems Division, Frankfurt/Main und 
          Auburn Hills, USA | Geschäftsführer 
1993-2004 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
          | Vorstandsmitglied Vertrieb/Technik 
2004-2006 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
          | Sprecher des Vorstands 
2006-2014 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
          | Vorsitzender des Vorstands 
seit 2016 Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch 
          | Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN 
INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN 
 
- Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | 
  Vorsitzender (erstmals 2016 in den 
  Aufsichtsrat gewählt) 
 
MITGLIEDSCHAFT IN VERGLEICHBAREN IN- ODER 
AUSLÄNDISCHEN KONTROLLGREMIEN VON 
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN 
 
- Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, 
  Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats 
 
Oberkirch, im April 2018 
 
*Progress-Werk Oberkirch AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft 
             Industriestraße 8 
             77704 Oberkirch 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7802 84-346 
Fax:         +49 7802 84-356 
E-Mail:      claudia.birk@progress-werk.de 
Internet:    http://www.progress-werk.de 
ISIN:        DE0006968001 
WKN:         696800 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, XETRA 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
673569 2018-04-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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