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Dow Jones News
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DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-12 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805 
502 
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am *Donnerstag, den 24. Mai 2018, um 
10:00 Uhr (MESZ),* in das Restaurant LaLuz, Oudenarder 
Straße 16, 13347 Berlin, ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des gebilligten Konzernabschlusses für die 
    Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. 
    Dezember 2017, des zu einem Bericht 
    zusammengefassten Lage- und 
    Konzernlageberichts, des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
    Jahresabschluss festgestellt. Die 
    Hauptversammlung hat daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
    fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinnes* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    Der Bilanzgewinn der Deutsche Real Estate 
    Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in 
    Höhe von EUR 16.774.462,93 wird in die anderen 
    Gewinnrücklagen eingestellt. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2017 zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und 
5   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar 
 
    a) für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    b) für die prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 
       Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
       Hauptversammlung für den Fall, dass sich 
       der Vorstand für eine prüferische 
       Durchsicht des im 
       Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 
20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung somit 
20.582.200. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren 
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
spätestens am 17. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der 
folgenden Adresse zugehen: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
den 03. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen 
(Nachweisstichtag). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. 
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, 
vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere 
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen 
abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet 
werden, das den Aktionären nach deren 
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender 
Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, 
übermittelt werden: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
E-Mail: vollmacht-hv2018@drestate.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft sollten möglichst bis zum 23. Mai 
2018, 18:00 Uhr (MESZ), unter oben genannter Adresse 
übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter der 
vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der 
Versammlung selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft noch Vollmacht und Weisung erteilt werden. 
 
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren 
für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
entsprechend. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag halten. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an 
den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft 
unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 23. April 2018, 24:00 
Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an 
folgende Adresse zu richten: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Der Vorstand 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
 
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der 
Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie wird auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft zugänglich gemacht. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. 
Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wird die 
Gesellschaft Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter 
 
www.drestate.de/aktionaersantraege 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 09. Mai 2018, 24:00 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse 
übersandt hat: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
E-Mail: gegenantraege-hv2018@drestate.de 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und 
des Abschlussprüfers mit der Maßgabe entsprechend, 
dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. 
Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden 
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der 
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich 
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist 
keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das 
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 
* der Inhalt dieser Einberufung, 
* die Erläuterungen zur Hauptversammlung, 
  insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, da zu 
  diesem Gegenstand der Tagesordnung kein 
  Beschluss gefasst wird, 
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
  Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 
  131 Abs. 1 AktG und die Gesamtzahl der Aktien 
  und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, 
* die der Versammlung zugänglich zu machenden 
  Unterlagen, insbesondere 
 
  - der Jahresabschluss der Deutsche Real 
    Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
    2017, 
  - der Konzernabschluss der Deutsche Real 
    Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
    2017, 
  - der zu einem Bericht zusammengefasste 
    Lage- und Konzernlagebericht, 
  - der Bericht des Aufsichtsrats über das 
    Geschäftsjahr 2017, 
  - Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
    des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
    2017, 
  - der erläuternde Bericht des Vorstands zu 
    den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
    1 HGB. 
* Vollmachtsformulare. 
 
Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite bekannt 
gegeben. 
 
Berlin, im April 2018 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
             Oudenarder Straße 16 
             13347 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@drestate.de 
Internet:    http://www.drestate.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
674097 2018-04-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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