DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-12 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805
502
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am *Donnerstag, den 24. Mai 2018, um
10:00 Uhr (MESZ),* in das Restaurant LaLuz, Oudenarder
Straße 16, 13347 Berlin, ein.
TAGESORDNUNG
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 und des gebilligten Konzernabschlusses für die
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2017, des zu einem Bericht
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat daher zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der Bilanzgewinn der Deutsche Real Estate
Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in
Höhe von EUR 16.774.462,93 wird in die anderen
Gewinnrücklagen eingestellt.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2017 zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und
5 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar
a) für das Geschäftsjahr 2018 sowie
b) für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115
Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten
Hauptversammlung für den Fall, dass sich
der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung somit
20.582.200.
*Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am 17. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der
folgenden Adresse zugehen:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf
den 03. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen
(Nachweisstichtag).
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen,
vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit
den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen
abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet
werden, das den Aktionären nach deren
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender
Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse,
übermittelt werden:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595
E-Mail: vollmacht-hv2018@drestate.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sollten möglichst bis zum 23. Mai
2018, 18:00 Uhr (MESZ), unter oben genannter Adresse
übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter der
vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der
Versammlung selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft noch Vollmacht und Weisung erteilt werden.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren
für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
entsprechend.
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über
den Antrag halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an
den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft
unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 23. April 2018, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an
folgende Adresse zu richten:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
Der Vorstand
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der
Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des
Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie wird auch auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wird die
Gesellschaft Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
www.drestate.de/aktionaersantraege
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 09. Mai 2018, 24:00
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse
übersandt hat:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595
E-Mail: gegenantraege-hv2018@drestate.de
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und
des Abschlussprüfers mit der Maßgabe entsprechend,
dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags nachzuweisen.
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die
Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist
keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.drestate.de/hauptversammlung
zugänglich:
* der Inhalt dieser Einberufung,
* die Erläuterungen zur Hauptversammlung,
insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, da zu
diesem Gegenstand der Tagesordnung kein
Beschluss gefasst wird,
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG und die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
* die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
- der Jahresabschluss der Deutsche Real
Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2017,
- der Konzernabschluss der Deutsche Real
Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2017,
- der zu einem Bericht zusammengefasste
Lage- und Konzernlagebericht,
- der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2017,
- Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2017,
- der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB.
* Vollmachtsformulare.
Nach der Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite bekannt
gegeben.
Berlin, im April 2018
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@drestate.de
Internet: http://www.drestate.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
674097 2018-04-12
(END) Dow Jones Newswires
April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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