Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal den Gesetzgeber in die Schranken verwiesen. Bei der Erbschaftsteuer haben die Karlsruher Richter ihn im vergangenen Jahrzehnt gleich zweimal zur Neuordnung gezwungen. Jetzt war die kommunale Grundsteuer an der Reihe, von der alle Praktiker in den Kommunen und in der Steuerverwaltung seit vielen Jahren ...Den vollständigen Artikel lesen ...